Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident, es ist hier bereits erwähnt worden, es geht hier um die Änderung von § 43 der Thüringer Kommunalordnung. Es geht implizit darum, die vorberatenden Ausschüsse öffentlich zu stellen oder öffentlich beraten lassen zu können. Das ist der Sinn des Gesetzes. Der Zusatz, sofern der Gemeinderat keine abweichenden Regelungen in der Geschäftsordnung trifft, ist aus unserer Sicht rechtsdogmatisch bedenklich. Wir haben als AfDFraktion hier eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht, nämlich dahin gehend, diesen Passus, nämlich Satz 3 in § 43 gänzlich zu streichen, weil nämlich Satz 4 auf Folgendes hinweist. Hier steht nämlich: Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse die Bestimmungen der §§ 34 bis 42 der Kommunalordnung entsprechende Anwendung. Da sind wir nämlich bei § 40 der Kommunalordnung und dort steht geschrieben – wenn man es mal lesen möchte, ich will mal kurz schauen, ob ich es auf die Schnelle finde.
In § 40 steht nämlich geschrieben – Moment, ich habe es jetzt leider nicht vorliegen –, dass die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich sind.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Als Landtagsabgeordneter kann man sich ruhig mal vorbereiten!)
Das heißt, wenn man das jetzt hier auf den Ausschuss münzt, dann heißt es eben auch, dass die Sitzungen des Ausschusses öffentlich sind, und das war unser Vorschlag, den wir unterbreitet haben. Da können wir nämlich diesen Passus aus dem Gesetz komplett streichen. Das ist leider im Ausschuss abgelehnt worden, mit aus unserer Sicht rechtsdogmatisch nicht nachvollziehbaren Begründungen.
Aber sei es drum, die inhaltliche Frage, die sich hier letztlich stellt, ist: Muss oder darf ein vorberatender Ausschuss öffentlich oder nicht öffentlich tagen? Da gibt es Argumente dafür, meine Damen und Herren. Es gibt Argumente, die gegen eine solche Ansicht sprechen. Das Innenministerium hat sich, das war ja bereits schon einmal Gegenstand, dafür ausgesprochen – das war zumindest die Ansicht von damals –, dass man wohl eher die Öffentlichkeit vorberatender Ausschüsse nicht präferiert, nämlich, dass in vorberatenden Ausschüssen natürlich Angelegenheiten thematisiert werden, die man offen, sachlich und von außen unbeeinflusst zunächst mal diskutieren sollte und dementsprechend auch zur Vertiefung und Verbreitung der Meinungsbildung auch einmal ins Unreine reden darf und deshalb das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht – das war zumindest die damalige Auffassung der Landesregierung – unangemessen eingeschränkt sei.
Zwischenzeitlich gibt es auch andere Ansichten dazu, insbesondere im Land Sachsen-Anhalt, was eine relativ fortschrittliche Kommunalordnung hat. Nach dieser fortschrittlichen kommunalen Ordnung legt man mehr Wert auf Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und möchte die örtliche Demokratie, insbesondere die Einbeziehung und unmittelbare Beteiligung der Einwohner und Bürger in kommunale Entscheidungsprozesse, sicherstellen. Das mag der Fall sein. Sie wissen ja vielleicht aus der Praxis, wenn Sie im Gemeinderat bzw. im Stadtrat oder im Kreistag sind, dass manche Themenbereiche eben nicht in aller Ausführlichkeit zur Sprache kommen und selbst, wenn Sie in der Öffentlichkeit sitzen, im Kreistag oder im Stadtrat, bekommen Sie inhaltlich nichts mit, weil keine Aussprache zu den jeweiligen Themenbereichen erfolgt. Deshalb sieht das Land Sachsen-Anhalt das anders und hat eine entsprechende Vorschrift formuliert, nämlich § 52, und dort entsprechend die Öffentlichkeit aller Ausschüsse vorgesehen. Jetzt liegt es natürlich hier in der Hand des Parlaments, wie man zu entscheiden hat. Es gibt für- und widersprechende Argumente. Damit möchte ich es auch bewenden lassen und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will gar nicht noch mal darstellen, um was es konkret in diesem Antrag geht. Das haben wir jetzt eigentlich sehr ausführlich gehört. Ich finde, bei dem Antrag handelt es sich um eine ganz klare Sache, die man eigentlich unkompliziert an dieser Stelle abschließen kann. Dass nur beschließende Ausschüsse öffentlich sind, also, dass es da keine klare Regelung gibt, das gibt es nur in Sachsen, Saarland und Thüringen. Auch das haben wir gehört. Deshalb ist dieser Antrag längst überfällig. Dieser Antrag, also dieser vorliegende Gesetzentwurf, schafft eben die Klarheit – auch das haben wir gerade bei meiner Vorrednerin gehört – in der Thüringer Kommunalordnung, die sich vor allen Dingen die Kommunen gewünscht haben. Dennoch gibt es Skeptikerinnen und an der einen oder anderen Stelle wird Zweifel geäußert. Das kommt, glaube ich, dann in dem Redebeitrag nach mir. Einer dieser Zweifel ist zum Beispiel, dass man die Kommunen nicht mit dieser Aufgabe alleinlassen kann, zu entscheiden, was denn jetzt nun öffentlich behandelt werden soll oder nicht. Dazu zwei Dinge: Das Gesetz ermöglicht lediglich einen Handlungsrahmen, also die Kommune kann in die Abwägung gehen, die lokalen Gegebenheiten bedenken und entsprechend entscheiden, ob sie das in die Geschäftsordnung übernimmt oder nicht. Diese Eigenverantwortung ist eben der Kern des Subsidiaritätsprinzips und damit, meiner Meinung nach, absolut angemessen.
Dass diese Form der Eigenverantwortung bereits geübte Praxis in den Kommunen ist, das kennen wir ja auch aus anderen Beispielen, zum Beispiel wenn wir Jugendliche oder Seniorinnen entsprechend beteiligen wollen, auch da öffnen wir uns in den Kommunen für mehr Transparenz.
Jetzt sehen einige andere, dass die Herstellung der Öffentlichkeit die Kommunen vor enorme Herausforderungen stellen würde, zum Beispiel weil sie die räumliche Frage damit neu stellen müssten, einfach, weil sie zum Beispiel in ihren kleinen Gemeinden nicht genug Platz hätten, um die Öffentlichkeit in den entsprechenden Ausschüssen herstellen zu können.
Ich hatte gerade ein entspanntes Gespräch mit Anja Müller dazu und habe gesagt: Ich bin eine Städterin, ich bin ja Stadträtin in Erfurt, ich kann mir das gar nicht vorstellen, wie sieht das denn bei euch in Leimbach aus? Da hat sie mir gesagt: Katja, das ist ein totales schräges Argument, weil wir in Leimbach, wir tagen manchmal in Jugendklubs, in Sportstätten, und wir hatten sogar eine Gemeinde
ratssitzung in einer Kneipe. Da habe ich gedacht, genau das unterstreicht es nämlich hervorragend, dass die Kommunen nämlich sehr genau wissen, wie sie mit ihren Räumlichkeiten vor Ort umgehen können, und dass das mitnichten ein Argument gegen diesen Gesetzentwurf ist.
Und, ich glaube, man kann den Kommunen das sehr wohl zutrauen. Unter Corona haben sie ja auch bewiesen, was es bedeutet, Räume neu gestalten zu müssen. Kommunen haben auch in der Vergangenheit bewiesen, dass sie zum Beispiel ihre Räume durch Digitalisierung öffnen. Sie wissen ganz genau, wie sie sich auf die Situation einstellen können und beweisen das in der Praxis jeden Tag. Und den Kommunen, die sagen, dass die Räume partout nicht geeignet sind – erlauben Sie mir den Kommentar –, diesen Kommunen könnte man doch anraten, sich darüber Gedanken zu machen, ob ihre Praxis noch zeitgemäß ist. Ich finde, man kann ihnen das zutrauen, weil, erstens: Öffentlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz, wenn nicht sogar der wichtigste Grundsatz der Demokratie, und die Öffentlichkeit unserer politischen Gremien gehört dazu. Zweitens habe ich die Hoffnung, dass Öffentlichkeit und Transparenz von den vorberatenden Ausschüssen unsere Streitkultur möglicherweise sogar verbessern könnten, denn da wird eben sichtbar, dass Entscheidungsprozesse nicht nur schwarz-weiß sind, jede Entscheidung hat einen langen Abwägungsprozess hinter sich, Fragen, die beantwortet, Kompromisse, die getroffen werden mussten. Ich glaube, dass die Bürgerinnen das in der Regel oft nicht sehen, es aber dem Verständnis, warum eine Meinung oder warum eine Entscheidung getroffen worden ist, sehr dienlich sein wird.
Und einen Satz noch: Das, was wir auf kommunaler Ebene haben möchten, das hätten wir sehr gern auch auf Landesebene.
Im Verfassungsausschuss liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, auch da bitten wir immer wieder um die Zustimmung. Wir können das auf kommunaler und auf Landesebene.
Insofern: Stimmen Sie dem zu! Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den Kommunen viel mehr Spielraum. Es ist kein Pflichtprogramm und wir können das unseren Kommunen zutrauen. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gleich an den Anfang stellen, dass die Frage nach der Öffentlichkeit von kommunalen Ausschüssen ganz offenbar bewegt. Auch wenn im durchgeführten OnlineDiskussionsforum die Resonanz mehr als bescheiden war, ganz im Gegensatz zur kommunalen Familie. So erhielt ich Anrufe bzw. in den Gesprächen wurden mir dann Dinge mit auf den Weg gegeben: Auf der einen Seite – endlich mehr Transparenz, nehmt die Chance wahr, auf der anderen Seite – macht da bloß nicht mit. Deswegen will ich versuchen, die widerstreitenden Interessen abzuwägen. Frau Kollegin Maurer, erst einmal herzlich willkommen in der kommunalpolitischen Familie, Sie sind ja Sprecherin geworden. Herzlichen Glückwunsch.
Aber es ist eben keine so ganz klare Sache, wie Sie das eben ausgeführt haben. Ich habe bereits in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf betont, dass das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit Grundlage unseres politischen Handelns ist und dass das selbstverständlich auch und gerade auf der Ebene der kommunalen Familie gilt. Deshalb ist eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen, grundsätzlich auch ein plausibles Anliegen. Auch in der ersten Lesung haben wir uns grundsätzlich offen gezeigt, alles jedoch im Hinblick und im Ergebnis auf die noch durchzuführenden Anhörungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade die Argumentationen des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Thüringischen Landkreistags erscheinen mir, das zeigt eben die Anhörung, überzeugend. Man muss in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können, also Themen diskutieren, Lösungen zunächst ins Unreine formulieren oder Kompromisse ohne parteipolitisches Gezänk vorberaten können.
So ist jedenfalls die Auffassung des Thüringischen Landkreistags. Der Gemeinde- und Städtebund argumentiert, ich zitiere: „Die überwiegende Anzahl der kommunalen ehrenamtlichen Mandatsträger ist rhetorisch nicht geschult und verspürt eine beachtliche Hemmschwelle bei konfrontativen Diskussionen in kommunalen Gremien, wenn die Öffentlichkeit in Gestalt von Vertretern der Presse, Medien und Bürgern bei kommunalen Sitzungen von Beginn an anwesend ist.“
Meine Fraktion, das will ich nochmal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung, den Kommunen künftig freizustellen, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich tagen, auch nicht unmittelbar von der Hand zu weisen. Der Thüringische Landkreistag geht in seiner Stellungnahme einen Schritt weiter wie der Gemeinde- und Städtebund, ich zitiere: „In allen uns zugegangenen Rückmeldungen der thüringischen Landkreise wurde der Vorschlag scharf kritisiert und entschieden abgelehnt. Vor Ort“ – das ist das zentrale Argument – „entsteht ein enormer Druck, von der eingeräumten Möglichkeit der Öffnung Gebrauch zu machen.“
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen es vielleicht, es kam eben auch zur Sprache, in Arnstadt, sagt Frau Präsidentin, aber auch wir in Eisenach haben per Geschäftsordnung alle Ausschüsse als beschließende Ausschüsse festgelegt, die somit grundsätzlich öffentlich tagen – in Ilmenau, danke für den Hinweis. Insofern lohnt sich natürlich ein Blick, Kollege Bilay, auf die Stellungnahme der Stadt Eisenach. Frau Oberbürgermeisterin Wolf von den Linken führt aus – ich habe mir drei Bereiche herausgegriffen, die, glaube ich, in der heutigen Debatte lohnend sind. Zur Frage der Diskussionskultur führt sie aus, ich zitiere: „Allerdings hat die Öffentlichkeit auch teilweise dazu geführt, dass weniger ergebnisoffen und mit mehr Schärfe diskutiert wurde. Bei in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten oder unpopulären Entscheidungen (da haben wir in Eisenach jede Menge) wurde es immer wieder notwendig, sich auf informelle Beratungen außerhalb der Regelung der Kommunalordnung zurückzuziehen, um eine freie und vorbehaltlose Diskussion und Informationsweitergabe zu ermöglichen.“ Ich sage nachher noch etwas dazu. Informelle Beratungen, Herr Bilay kennt das, das sind die sogenannten Arbeitsgruppensitzungen „Haushalt“ außerhalb der Thüringer Kommunalordnung.
Zur Frage des öffentlichen Drucks, der zweite Bereich: Frau Wolf – ich zitiere –: „Auch der Aspekt, dass weniger redegewandte Mitglieder sich im öffentlichen Raum weniger trauen, das Wort zu ergreifen, kann aus meiner Sicht bestätigt werden.“
Der dritte Bereich, zu der Frage des Schutzes von Verwaltungsmitarbeitern: Das ist sehr wichtig, weil das heute noch nicht zur Sprache gekommen ist. Ich zitiere wieder: „Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass auch Verwaltungsmitarbeitern der geschützte Raum der Nichtöffentlichkeit mit der Durchführung von Vorberatungen in einer öffentlichen Sitzung genommen wird. […] Bei schwierigen und polarisierenden Sachverhalten ist festzustellen, dass öffentliche Konflikte teilweise auch auf dem Rücken von Verwaltungsmitarbeitern ausgetragen werden, was so mit Blick auf den Schutz der Mitarbeiter nicht hinnehmbar ist.“ Sie führt weiter aus: „Eine nicht unerhebliche Zahl“ – jetzt kommt es – „von Mitarbeitern ist durch diese ‚Nebenwirkung der Öffentlichkeit‘ stark psychisch belastet, bittet darum, nicht im Ausschuss Auskunft geben zu müssen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das liegt doch aber auch an der CDU in Eisen- ach, wo sie der Fraktionsvorsitzende sind, Herr Walk!)
oder äußert nicht frei seine fachliche Meinung, um der Gefahr des ‚öffentlichen Prangers‘ zu entgehen.“ Ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die von Frau Oberbürgermeisterin Wolf
vorgetragenen Argumente sind stichhaltig und sollten von uns beachtet und auch entsprechend gewichtet werden. In Kurzform meine Bewertung: Wir wollen gerade keine informellen Beratungen außerhalb der Kommunalordnung, um freie und vorbehaltslose Diskussionen zu ermöglichen. Wir wollen gerade nicht, dass nicht so redegewandte Mitglieder der Ausschüsse sich nicht trauen, das Wort zu ergreifen. Wir wollen gerade nicht, dass öffentliche Konflikte auf dem Rücken der Verwaltungsmitarbeiter ausgetragen werden, sodass einige von ihnen psychisch belastet sind bzw. nicht im Ausschuss Rede und Antwort stehen wollen bzw. ihre Meinung frei äußern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch kurz einige Worte zur Frage der Transparenz und damit zur Abwägung und Verhältnismäßigkeit ausführen. Dass vorberatende Ausschüsse nicht öffentlich stattfinden, stellt aus unserer Sicht keine unangemessene oder rechtswidrige Einschränkung dar. Schließlich sind die in
den vorberatenden Ausschüssen erarbeiteten Vorschläge eben keine abschließenden Sachentscheidungen. Hier wird quasi die Willensbildung lediglich vorbereitet. Die weitere Beschlussfassung ist somit auch nicht an diese Vorschläge gebunden.
Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die von mir vorgetragenen systematischen und rechtlichen Gründe, auch ausdrücklich mit Hinweis auf die Eisenacher Erfahrung, überzeugen letztlich derart deutlich, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Herzlichen Dank.