Protocol of the Session on March 16, 2023

häufig auch. Wir müssen damit umgehen, dass wir auf dem Zeitungsmarkt schon eine Vereinheitlichung haben und nur zwei private Radiosender von Bedeutung sind. Hier dann noch im Rahmen einer Harmonisierung, ähnlich wie in anderen Ländern, den Weg zu ebnen, dass das dann auch noch gleich wird, das macht doch die Absatzzahlen nicht besser. Der Markt wird doch nicht größer, wenn ich aus jedem Kanal dieselbe Nachricht hole. Da wird der Markt eher kleiner. Die Tatsache, warum sich Printmedien schlecht verkaufen, warum die Abozahlen zurückgehen, wird nicht dadurch besser, dass ich dasselbe dann auch noch im Radio verkünde – denselben Inhalt wohl gemerkt. Das macht es nicht besser.

Das Problem, das ich sehe, ist ganz klar das, dass wir dann eher die Frage haben, warum ich überhaupt noch eine Zeitung abonnieren soll, wenn ich nur das Radio einschalten muss und denselben Inhalt vielleicht sogar noch zeitnäher habe. Das würde unsere Situation nicht besser machen. Ich glaube auch nicht, dass eine Beteiligung – übrigens, Herr Kemmerich, Sie haben nicht recht –, sie dürfen sich ja beteiligen, sie dürfen sich mit 10 Prozent an den Radiosendern beteiligen – die Printmedien –, 10 Prozent, das dürfen sie tun. Ich glaube nicht, dass, wenn sie sich mit 20 Prozent beteiligen, die Zeitungslandschaft dann wieder diversifizierter wird, das glaube ich nicht. Ich glaube, dass wir – im Gegenteil – den Weg der Einschränkung der Vielfalt immer weiter gehen, und genau das ist der Punkt, an dem wir sagen: Bitte nicht!

Insofern halte ich es dann lieber mit der Thüringer Landesmedienanstalt, die nämlich ein Aufsichtsgremium ist und eine ganz klare Haltung vertritt, nämlich: Nein zu weiteren Öffnungen, Nein zu weiteren Verschmelzungen.

Noch mal: Ich glaube, hier sind die Argumente bei der ersten Lesung ausgetauscht worden und ich sehe keinen Ansatz, wie wir die Frage, ob wir den Printmedien einen weiteren Einstieg in die Rundfunklandschaft ermöglichen, zu einer positiven Wendung bringen. Deswegen überweisen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Wir können gern in einer anderen Variante darüber reden, ob wir diese ganzen anderen Dinge, die du am Anfang angesprochen hast, Christian, vielleicht gesondert behandeln, aber den Einstieg der Printmedien in die Rundfunklandschaft werden wir immer ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Von der AfD habe ich keine Wortmeldung vorliegen. Dann hat jetzt Frau Abgeordnete Henfling für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich finde die Debatte zunehmend etwas ermüdend, denn wir reden hier ganz konkret über eine Gesetzesänderung und Kollege Herrgott hat groß ausgeführt, welche Problemlagen wir in Thüringen in der Medienlandschaft haben. Die Problemanalyse an sich teile ich, nur, dass das vorliegende Gesetz und die Änderungen keines dieser Probleme auch nur im Ansatz lösen werden, das vergessen Sie immer zu sagen. Das finde ich wirklich unredlich und Kollege Hartung hat es schon gesagt: Das Einzige, was wir an dieser Stelle machen, ist, einer großen Zeitungsgruppe im Prinzip ihren Wunsch in ein Gesetz zu wichteln. Ich finde, wo man das auf keinen Fall machen sollte, ist in einem Mediengesetz,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

tatsächlich für eine bestimmte Gruppe zu sagen: Da machen wir das jetzt rein. Zumal wir von einer ganz anderen Ausgangslage ausgehen als in den Bundesländern, die gerade beschrieben worden sind. Wir haben tatsächlich das Problem, dass wir jetzt schon ein Problem mit der Medienvielfalt haben. Das Einzige, was Sie als Antwort darauf geben, ist zu sagen: Wir ermöglichen es den Monopolisten, noch mehr Monopol zu machen. Das ist die Antwort, die Sie darauf geben wollen, und das ist genau der Kern, warum ich auch sage: Darüber muss ich nicht mal im Ausschuss diskutieren, denn da kommen wir nicht zueinander. Das ist auch schon die ganze Zeit klar, auch bevor Sie diesen Gesetzentwurf hier eingebracht haben, ist klar von uns kommuniziert worden, dass wir diese Änderung nicht mitgehen. Ich verstehe auch nicht – man kann bei so einer Änderung keinen wirklichen Kompromiss finden, weil Sie ja einfach versuchen, die Anteile dort entsprechend zu erhöhen. Was soll der Kompromiss dazu sein? Dass wir 5 Prozent weniger machen? Das ändert das Problem aber nicht. Dementsprechend bleibe ich da auch bei meiner Position.

Ja, wir haben tatsächlich das Mediengesetz vor einigen Monaten an einer ganz bestimmten Stelle angefasst; das war eine extrem lange Diskussion für eine Änderung, die erst mal nur sehr klein er

(Abg. Dr. Hartung)

scheint, die aber im Kern auf genau das gleiche Problem zurückgeht, nämlich die Frage, inwieweit wir es schaffen, die eingeschränkte Medienvielfalt in Thüringen tatsächlich zu erhalten. Deswegen haben wir uns schon bei der Frage, ob beispielsweise die privaten Radios näher zusammenrücken dürfen, extrem schwergetan, weil wir genau dort ein Problem haben. Wenn wir dort mehr aufmachen, dann verlieren wir im Ernstfall an Vielfalt. Und das ist ein wirkliches Problem. Wenn wir wirklich wollen, dass wir Vielfalt erhöhen, dann ist das in erster Linie kein Problem der Gesetzeslage, sondern es ist ein ganz anderes Problem bzw. es ist ein deutlich komplexeres Problem als zu sagen, wir ändern mal ein bisschen was im Mediengesetz.

Sie machen es sich als CDU da auch einfach, wirklich viel zu einfach. Und das, finde ich, ist keine redliche Medienpolitik an dieser Stelle, und deswegen bleibe ich auch dabei, dass wir dieses Gesetz ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Kommen Sie mal zur Sache, Kollegin!)

Ich rede die ganze Zeit zur Sache, lieber … Also, ich finde es wirklich schwierig, ich weiß ja, dass das Thema, dass die fragile Männlichkeit in der CDU relativ groß ist, das weiß ich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Das kriegt man auch bei Zwischenrufen mit, schwupps sind die Jungs auf dem Baum. Es ist wundervoll, oder? Also man kann es wirklich …

So, meine Damen und Herren, jetzt bitte wieder ein bisschen Ruhe im Saal.

Es ist wirklich sehr faszinierend. Ich glaube, der Einzige, der mir sagen darf, dass ich zur Sache reden soll, ist der Präsident. Ich glaube, ich habe die ganze Zeit zur Sache geredet, zumindest mehr zur Sache als Ihr Kollege Herrgott, der hat nämlich am Thema vorbeigeschrammt, und zwar ziemlich hart.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will …

Entschuldigung, Frau Kollegin, jetzt bitte ich wirklich um ein bisschen Ruhe im Saal.

So leicht zu spielen, wie eine Kinderflöte, aber gut. – Meine sehr geehrten Damen und Herren – nein, das gibt überhaupt keinen Ordnungsruf, ich habe nur festgestellt, dass Sie so leicht zu spielen sind, wie eine Kinderflöte, das ist, glaube ich, erst mal grundsätzlich richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass wir etwas komplexer über dieses Thema reden müssen. Die Frage beispielsweise, warum Menschen keine Zeitung mehr lesen, erschöpft sich eben nicht in der Frage, ob diese Zeitung digital oder in physischer Form übertragen wird, sondern da geht es auch um Inhalte und da geht es natürlich um die problematische Situation, dass in den letzten Jahren in Thüringen massiv Lokalredaktionen abgebaut worden sind. Wir wissen aus Befragungen von Leserinnen und Lesern, von Menschen, die Zeitung nutzen, die wollen wissen: Was passiert in ihrer Region? Deswegen sind ihnen Lokalteile auch durchaus wichtig. Ich glaube, das ist eines der Hauptprobleme, die wir an dieser Stelle angehen müssen. Wir müssen also schauen: Wie können wir tatsächlich dafür sorgen, dass lokaler Journalismus in der Qualität, in der ihn die Menschen auch möchten, wieder stattfinden kann? Da sind nicht nur wir in der Politik dafür zuständig, sondern da sind auch die Verlage in der Pflicht, weil sie übrigens immer noch sehr viel Geld damit verdienen, Zeitungen zu machen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist keine Einbahnstraße an dieser Stelle. Deswegen wehre ich mich dagegen, zu behaupten, es wäre ein rein politisches Problem. Das ist es nicht. Deswegen müssen wir dort ein bisschen breiter diskutieren. Zu dieser Diskussion bin ich gern bereit. Aber ich diskutiere nicht anhand eines völlig fehlgeleiteten, lobbyismusgesteuerten Gesetzentwurfs, der kein Problem löst, das wir in Thüringen auf dem Tisch liegen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte diese Diskussion noch weitaus länger führen. Aber ich glaube, es ist klar, wo wir stehen und wo wir uns positionieren.

Ich habe übrigens kein Problem mit der Liberalisierung eines Mediengesetzes. Ich finde aber diese Liberalisierung sollte mit Augenmaß passieren und sie sollte so passieren, dass wir am Ende eine

Wirkung in die Medienlandschaft hinein haben, die der Medienlandschaft etwas nützt, die der Medienvielfalt nützt und am Ende auch der Demokratie. Das tut dieses Gesetz nicht. Deswegen lehnen wir es ab und deswegen müssen wir darüber auch im Ausschuss nicht weiter diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Henfling. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben letztes Mal schon relativ ausführlich zu dem Punkt auch hier im Plenum gesprochen. Ich hatte ein paar Punkte damals sehr ausführlich genannt. Ich will die auf das Notwendige noch mal zusammenfassen.

Der erste Punkt: Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass es eine Zwangsläufigkeit der Harmonisierung der Landesmediengesetze geben müsse. Dem widersprechen wir. Das, was die Länder harmonisieren sollen, haben sie in den Staatsverträgen geregelt, die das Medienrecht vorsieht. Die Landesmediengesetze regeln darüber hinaus die regionale Vielfalt. Wenn wir die regionale Vielfalt jetzt auch noch harmonisieren, gibt es überhaupt keine regionale Vielfalt mehr. Das ist nicht sinnvoll. Insofern wird der Zweck an dieser Stelle bereits infrage gestellt.

Das Zweite: Ich habe das letzte Mal ausführlich deutlich gemacht, dass die Verpflichtung von Rundfunkveranstaltern zur Wahrheit in all ihren Sendungen eine krasse Überzeichnung dessen ist, was bisher in § 6 des Medienstaatsvertrags geregelt ist. Dort wird gesagt, dass nicht alle Sendungen, sondern Nachrichten darauf zu überprüfen sind, dass sie wahr sind und man ihre Herkunft ermitteln kann. Aber jetzt Rundfunkveranstalter in allen Sendungen zur Wahrheit zu verpflichten, setzt voraus, dass man an jedem Punkt weiß, was die Wahrheit ist. Wir haben kein Ministerium für Wahrheit und ich würde auch ungern in einem Staat leben wollen, der so etwas vorsieht. Insofern ist bedauerlicherweise schon der beim letzten Mal gegebene Hinweis in einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs nicht vorgesehen, sondern es wird einfach der gleiche Punkt noch mal hier hineingegeben.

Dann habe ich darauf hingewiesen, dass in § 4 Abs. 1 Landesmediengesetz bislang geregelt ist, dass mindestens zweimal täglich der Veranstalter in den Programmen zu nennen ist. Das soll entfallen. Stattdessen sollen die Bürgerinnen und Bürger sich online darüber informieren, wer denn der Medienveranstalter ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir derzeit im Land nach Selbstangabe rund 370.000 Menschen, nämlich 16 Prozent der Bevölkerung, haben, die von sich sagen, sie seien im Wesentlichen offline. Für diese Bevölkerungsgruppe gibt es nach der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs keine Möglichkeit mehr, gesetzt, geschützt durch das Landesmediengesetz zu erfahren, wer eigentlich der Veranstalter der Programme ist, die sie hören.

Dann wollen Sie § 8 Abs. 2 Nr. 4 streichen. Ich würde mal sagen, das ist das Fallen der letzten Monopolisierungsschranke – darauf ist hier bereits hingewiesen worden. Denn es wäre das Fallen der letzten Schranke für einzelne Veranstalter, wie viele Programme sie im Freistaat verbreiten dürfen.

Dann habe ich darauf hingewiesen, dass Sie im Gesetzentwurf vorsehen, dass es nur noch einen Hörfunkanbieter als Veranstalter gibt. Und Sie sehen auch vor, dass es, wenn es nur noch einen einzigen gibt, einen Programmbeirat gibt und den soll sich der Veranstalter, also der private Anbieter, auch noch selbst zusammenstellen können. Das ist in zweifacher Hinsicht problematisch. Erstens würden damit die bisherigen Programmbeiräte von Antenne und Landeswelle einfach durch das Gesetz entfallen, und zwar unabhängig, ob es diesen einen Veranstalter schon gibt, und zum Zweiten ist bisher die Zusammensetzung des Programmbeirats nach Landesmediengesetz geregelt und nicht: Der Veranstalter schafft sich seinen eigenen Programmbeirat.

Zu § 10, der umfangreichen Ergänzung, die im Nachtrag zu dem Gesetz vorgelegt wurde, ist hier ausführlich gesprochen worden. Es geht nicht darum, dass redaktionelle Inhalte sinnvoll zusammengeführt werden, sondern es geht um einen einzigen Medienpool, und darauf haben der Kollege Hartung, die Kollegin Mitteldorf und die Kollegin Henfling schon kritisch hingewiesen.

Das heißt also zusammengefasst: Der Entwurf der CDU-Fraktion für die Änderung des Landesmediengesetzes schießt in dem Bemühen, Verlegern und privaten Rundfunkanstalten wirtschaftliche Erleichterungen zu verschaffen, weit über das Ziel hinaus. Ich bedauere ein Stück weit, dass auch Herr Kemmerich nur diese Zielstellung sieht, bei der wir im Detail gar nicht so weit auseinanderliegen. Aber das Bemühen, das sich hier in diesem Gesetzent

(Abg. Henfling)

wurf niederschlägt, erweckt den Eindruck – ich betone ganz bewusst: erweckt den Eindruck –, als ob der Gesetzentwurf quasi in Essen geschrieben worden sei. Das ist aber nicht das, was wir hier in der Diskussion tatsächlich um die wirtschaftliche Grundlage von sowohl Zeitungsverlegern als auch Hörfunkveranstaltern diskutieren müssen. Darauf ist in der Diskussion auch hingewiesen worden.

Das Zweite: Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs würden die Medienvielfalt tatsächlich im Freistaat massiv gefährden. Hier müssen wir eine Abwägung vornehmen zwischen Medienvielfalt, die eh nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung steht, und der wirtschaftlichen Situation der Verlage. Hier würde ich noch einmal darauf hinweisen, ich habe eine große Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die in der FUNKE Mediengruppe und für die Publikationen der FUNKE Mediengruppe arbeiten, aber es geht eben auch darum, dass das einzig andere mediale Schwergewicht neben dem FUNKE-Medien-Komplex dann nur noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre, andere Stimmen könnten randständig werden. Das kann nicht die Zielstellung der Diskussionen und auch des Mediengesetzes sein, bei Wertschätzungen sowohl der privaten Verlegerlandschaft als auch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb sehen wir diesen Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht äußerst kritisch. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/5562 – Neufassung – in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Stimmen aus …

(Unruhe im Hause)

Jetzt bitte ich mal ein bisschen um Ruhe; wir sind gerade bei der Abstimmung. Die Gegenstimmen? Meine Damen und Herren, wir sind immer noch bei der Abstimmung. Die Gegenstimmen sind alle anderen Stimmen des Hauses. Enthaltungen – der Vollständigkeit halber – gibt es demzufolge keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt 25

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754 - hier: Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und Artikel 3 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7521 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält – sie steht schon – Frau Abgeordnete Mitteldorf zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Bitte schön, Frau Kollegin.