Protocol of the Session on March 16, 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet‑Livestream.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Urbach betraut.

Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Blechschmidt, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Wahl, Herr Minister Prof. Hoff – zeitweise – und Herr Minister Holter.

Gestatten Sie mir noch einmal einen allgemeinen Hinweis, den ich gestern schon erwähnt habe: Ich habe Sie gestern darüber informiert, dass die MDRBerichterstattung von der Tribüne aus informiert. Der Probeversuch wird heute im Zeitfenster zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr stattfinden.

Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung; bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 soll heute in erster und zweiter Beratung behandelt werden, sofern dieser nicht an einen Ausschuss überwiesen wird.

Gestatten Sie mir deshalb in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Dem Landtag obliegt im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens auch die Verantwortung, zu prüfen, ob eine Anhörungspflicht aufgrund von Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung besteht. Sollte die Verfahrensfrage mit Ja beantwortet werden, wäre eine Ausschussüberweisung unumgänglich.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7533 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7450 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 31 am morgigen Freitag aufgerufen werden.

Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 soll am morgigen Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden.

Weiterhin wurde der Antrag der Fraktionen Die Lin- ke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/5352 als neuer Punkt 33 a auf die Tagesordnung genommen.

Die Tagesordnungspunkte 26, 30 und 39 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Diese Punkte werden auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen gesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 28 wird ein Änderungsan- trag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7548 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüg- lich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Tagesordnung und rufe auf Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz über die Ge- währung einer einmaligen Ener- giepreispauschale an Versor- gungsempfänger im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6784 - korrigierte Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 7/7518 -

ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erhält das Wort zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kol- leginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem vorliegenden Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen in Drucksache 7/6784 sollen Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger in Thüringen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Damit werden im Kern die auf Bundesebene geltenden Regelungen für Ruheständler auf den Freistaat übertragen.

Der Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung vom 15. Dezember 2022 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 64. und 65. Sitzung beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde der Gesetzentwurf durch eine Neufassung der Koalitionsfraktionen korrigiert, da sich insbesondere durch den Jahreswechsel notwendige Änderungen bei Fristsetzungen ergeben hatten.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7518 empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion erhält Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, um nun auch Gerechtigkeit für unsere Versorgungsempfänger, das heißt unsere Ruhestandsbeamtinnen und ‑beamten, in Thüringen zu schaffen. Denn eines steht fest: Die hohen Energiekosten haben eben auch die Menschen im Ruhestand und unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden, alles andere ist ungerecht. Doch gehen wir an dieser Stelle noch mal einen Schritt zurück, um zu verdeutlichen, warum wir heute das vorliegende Gesetz beraten.

Das dritte Maßnahmenpaket der Ampel im Bund zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von September 2022 sah die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit einer Gesamtbelastung für den Bund in Höhe von insgesamt 13,8 Milliarden Euro vor. Das klang im ersten Moment für alle recht gut. Erwerbstätige erhielten bereits im September ihre einmalige Pauschale. Auf den zweiten Blick jedoch wurde deutlich, dass die Regelung einige Ungerechtigkeiten beinhaltete. Nichterwerbstätige sollten die 300 Euro Entlastung zunächst nicht erhalten. Darunter fallen eben Rentner, Auszubildende ohne Vergütung, Studenten und eben auch die Versorgungsempfänger. Daraufhin folgten auf Druck seitens der Opposition und der betroffenen Verbände zahlreiche Nachbesserungen. Im Dezember wurden nach großer Empörung auch Rentnerinnen und Rentner mit

300 Euro bedacht und ganz aktuell gibt es das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Das regelt, dass insgesamt 3,4 Millionen Studenten und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal Energiepauschalen beantragen können, in diesem Fall jedoch nur 200 Euro. Die öffentliche Diskussion dazu kennen Sie alle.

Nun zu den Versorgungsempfängern. Der Bund steuerte hier für seine Ruhestandsbeamten recht schnell nach, sodass diese Energiepreispauschale bereits im Dezember fließen konnte. Ob, wann und wie eine Energiepauschale auch an Versorgungsempfänger der Bundesländer gezahlt werden soll, entscheiden die Länder aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System jeweils selbst. Der Freistaat ist deshalb an dieser Stelle in der Pflicht. Mittlerweile haben – mit Ausnahme von Sachsen, Bayern und Thüringen – alle Bundesländer nachgesteuert und die Pauschale bereits auch an ihre Versorgungsempfänger gezahlt. In Thüringen wurde der entsprechende Gesetzentwurf eingebracht und zur Weiterberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In der Berichterstattung haben wir schon gehört, dass nach entsprechender Anhörung und Diskussion in dem Ausschuss die Überweisung hier und die Beratung an dieser Stelle erfolgt. Diese ergab im Wesentlichen eine Bestätigung des Entwurfs und wir dürfen ihn nun schlussendlich hier heute auf den Weg bringen, damit die Zahlung im April für Mai an unsere Versorgungsempfänger in Thüringen rausgehen kann.

An dieser Stelle ist es auch wichtig – wir hatten die Diskussion auch gestern im Plenum –, dass weiterhin beachtet werden muss, wie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unterstützt werden können. Da ist es wichtig, dass wir nicht nur hinsichtlich der Energiepreispauschalen darauf achten, dass diejenigen unterstützt werden, die Unterstützung brauchen, sondern dass wir auch zukünftig in diesem Land sehen, wohin die Reise geht und wo wir unterstützen können. Unsere Fraktion hat klar gesagt: Es ist keine Lösung, Öl- und Gasheizungen zu verbieten, sondern wir müssen sehen, wie die Menschen in unserem Land zukünftig unterstützt werden und wie sie vernünftig heizen können.

(Beifall CDU)

Deswegen auch unsere Initiative; die Unterschriftensammlung, die momentan durchgeführt wird, zeigt auch, dass die Menschen hier Sorgen haben und ganz genau wissen, dass sie die Unterstützung brauchen. Das dürfen auch keine leeren Reden vonseiten der Bundesregierung sein, sondern die Bundesregierung muss hier klar helfen und eine Politik für die Menschen und nicht gegen die Menschen machen. Das ist uns wichtig, hier auch noch

(Abg. Merz)

mal zu unterstützen und zu sagen: Wir brauchen ordentliche Energiepolitik in diesem Land, auf Bundesebene und natürlich auch in Thüringen. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion. Danke schön.

(Beifall CDU)

Das Wort erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Nein – gut. Dann erhält Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich ist dieses Gesetz sehr einfach, klar und eigentlich ohne jeden Zweifel heute hier auch einstimmig zu verabschieden. Schließlich geht es um 300 Euro Energiepreispauschale, die zuerst den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und dann den Rentnerinnen und Rentnern gezahlt worden ist, schließlich auch den Pensionären des Bundes. In dieser Folge vollziehen wir diese Zahlungen nun mit diesem Gesetz für die Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger unseres Landes und der Kommunen.

Wir haben den Gesetzentwurf – wie gehört – im Ausschuss angehört; auf die Antworten möchte ich nun ganz kurz und stichpunktartig eingehen. Als Erstes hat sich Julia Langhammer vom DGB gemeldet. Sie begrüßte die Zahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro auch an die Pensionäre des Landes Thüringen und begründete das mit der Gleichbehandlung aller gesellschaftlichen Gruppen. Für den Beamtenbund antwortete Frank Schönborn. Er nahm den Gesetzentwurf mit – Zitat – „großer Verwunderung“ zur Kenntnis, weil er so spät kam. Ich habe mit großer Verwunderung jedoch auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Schönborn so drastische Worte verwendet wie „wieder einmal ein Schlag ins Gesicht der Pensionäre“. Warum eine so drastische Formulierung für so etwas Positives nötig ist, verstehe ich nicht.

Herr Budde vom Landkreistag hatte keine Hinweise oder Bedenken. Dafür hat der Gemeinde- und Städtebund eine etwas längere Stellungnahme geschickt und so fragt Herr Konstantin Götz nach, ob die Bezieher von Ehrensold auch die 300 Euro bekommen. Er behauptet, dass Ehrensoldzahlungen versorgungsähnlich seien und bittet uns, diesen Personenkreis in das Gesetz aufzunehmen. Ich weiß nicht, woher er das hat, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat Ehrensold eben keinen Versorgungscharakter. Ehrensold für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist nicht mit den beamtenrecht

lichen Versorgungsbezügen vergleichbar und deshalb können und sollen Bezieher von Ehrensold hier mit diesem Gesetzentwurf auch nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen dürften Bezieherinnen von Ehrensold bereits als Arbeitsnehmerinnen oder Rentnerinnen oder Pensionäre anderweitig Anspruch auf diese 300 Euro haben, eben aus jenen Tätigkeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem sind wir uns mit den Anzuhörenden einig: Julia Langhammer sagt, es ist überfällig, Frank Schönborn sagt, es ist mehr als überfällig – was auch immer fällig, überfällig oder längst fällig ist, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf heute verabschieden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, nachdem Herr Kowalleck nun versucht hat, hier seine Bewerbungsrede für die nächste Landesliste zu präsentieren und noch mal auf die verfehlte

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Über die Landesliste bin ich noch nie reingekommen! Das ist anders als bei den Grünen! Das ist der große Unterschied!)

(Beifall CDU)

Bundespolitik der zurückliegenden 20 Jahre der CDU hinzuweisen, war das vielleicht ein gelungener Aufschlag und die Empörung scheint mir recht zu geben.

Also bitte, ich darf Sie sehr – Entschuldigung, Herr Abgeordneter! – zur Mäßigung aufrufen. Lassen Sie bitte Herrn Abgeordneten reden.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das hat mich betroffen!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine und die damit ausgelösten Sanktionen haben in der Fol

(Abg. Kowalleck)

ge zu den uns bekannten Preissteigerungen bei den Energie- und Nahrungsmittelpreisen geführt. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung sehr erfolgreich verschiedene Hilfspakete auf den Weg gebracht. Ob es die Gas- und Strompreisbremse, die Energierabatte für Industrie und Haushalte, die Energieabgabensenkung oder die Energiepreispauschale waren, diese Maßnahmenpakete der Bundesregierung werden einen Teil der Preissteigerungen abmildern. Während ein Bestandteil dieses Pakets die Entlastung der Rentnerinnen und Versorgungsempfängerinnen des Bundes betrifft – sie erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 300 Euro –, werden die Versorgungsempfängerinnen Thüringens nicht berücksichtigt.

Wir sind der Meinung, dass auch die Versorgungsempfängerinnen des Freistaats eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, diesem Empfängerkreis eine entsprechende Einmalzahlung zu gewähren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.