Kommen wir noch mal kurz auf den Teil C zurück, Herr Kowalleck, in Ihrem CDU-Antrag. Hier fordern Sie als Alternative eine Bundesratsinitiative mit einer Reform des Bundesgesetzes der Grunderwerbsteuer. Diese Forderung hatten Sie schon im Antrag vom 20.10.2021 und im September 2017 auch noch mal aufgemacht, welche ich Ihnen ja schon gesagt hatte. Wir begrüßen das ja gern, doch hatte ich Ihnen damals schon gesagt, dass das unter Rot-Grün-Gelb als Bundesregierung wohl nichts werden wird. Auch Ihr alternativer Vorschlag, Freibeträge für selbstgenutzten Wohnraum einzuführen, wird wohl abgelehnt werden, da die Prioritäten bei dieser rot-grünen Politik scheinbar nur bei Waffenlieferungen und Klimawahn liegen.
Es ist aber schon erstaunlich, liebe CDU, dass Sie nun unsere AfD-Forderungen aus 2018 übernehmen und sich bei der Senkung der Grunderwerbsteuer wenigstens auf die selbstgenutzten Wohnimmobilien konzentrieren wollen, selbst wenn schon eine allgemeine Senkung nicht durchsetzbar erscheint. Dennoch sind wir uns einig, dass ein Haus, eine eigene Wohnung mehr als Wohnraum und Altersversorgung ist, denn es ist ein Zuhause für viele Menschen und Familien. Daher ist es meiner Fraktion wichtig, die Erwerbsnebenkosten bezüglich des Kaufs oder Baus einer selbstgenutzten Immobilie, gerade in Bezug auf junge Familien, die heranwachsen – diese Forderung hat unsere AfD als Heimatpartei schon ewig. Das heißt, wir sind bereit, auch hier diese Kosten zu senken. Einsparungen für junge Familien, gerade bei den gestiegenen Baukosten, sind hier mehr als wichtig, da ist eine Senkung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich zu begrüßen. Wir werden einer Überweisung – wie von der CDU gefordert – nicht entgegenstehen, das heißt, wir begrüßen die auch und werden gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterdiskutieren, was wir noch für Lösungsmöglichkeiten und Optionen haben. Da sind wir sehr gespannt. Auch – wie gesagt, Herr Kemmerich hat es noch mal richtig gesagt – sollten wir uns hier mal auf die kleinen und mittleren Einkommen konzentrieren, da hat die AfDFraktion ja in den letzten Plenardebatten schon mal einen Vorschlag gemacht, doch leider hatte der keine Zustimmung gefunden. Deswegen bekräftigen wir unseren Willen, hier etwas zu leisten, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat sich noch mal Abgeordneter Hande zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegin Merz hatte hier schon sehr detailliert zu dem vorgelegten Gesetzentwurf ausgeführt. Ich möchte dennoch an der Stelle eine vielleicht andere Sicht auf den Gesetzentwurf einbringen. Sie sagen hier in Ihren Reden und in Ihren Wortmeldungen, dass Sie durch die Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent nun eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger herbeiführen wollen, da die Energiekosten allgemein gestiegen sind, da die Baukosten allgemein gestiegen sind, da die sonstigen Erwerbsnebenkosten allgemein gestiegen sind, und suggerieren nun, dass die Senkung um 1,5 Prozent hier einen signifikanten Ein
fluss auf die Erwerbstätigkeit oder auf das Baugeschehen in Thüringen haben könnte. Ich möchte Ihnen sagen oder den Hinweis geben, bitte schauen Sie sich mal die Statistiken zum Immobilienmarkt an und legen Sie daneben die Passagen, wo die Grunderwerbsteuer – nicht zu Thüringen, sondern zu allen anderen Bundesländern auch – gesenkt oder erhöht wurde. Was werden Sie feststellen? Sie werden in dem Verlauf keinen Zusammenhang dieser Kurven feststellen. Das heißt, die Erhöhung oder auch die Senkung der Grunderwerbsteuer hat wirklich keinen eklatanten, signifikanten Einfluss auf den Verlauf bzw. die Erwerbstätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern oder auch Unternehmen, die auch am Immobilienmarkt aktiv sind. Es gibt keinen Zusammenhang, keinen Hinweis darauf, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer nun tatsächlich zu einer erhöhten Kauftätigkeit oder Verkaufstätigkeit am Immobilienmarkt führen würde.
Aber was hat der vorgelegte Gesetzentwurf stattdessen für Auswirkungen – es wurde von der Kollegin Merz und auch von anderen bereits angesprochen –: Sie würden mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass im Landeshaushalt unseres Freistaats jährlich ca. 60 Millionen Euro fehlen würden, also jährlich, sprich dauerhaft fehlen würden. Ja, Sie sagen, Einsparungen. Wie realistisch das in dieser Größenordnung ist, sei noch dahingestellt. Aber ich möchte Ihnen gern mal eine Zahl oder einen Vergleich nennen. 60 Millionen Euro in Thüringen bedeuten etwa die Kosten von 1.000 Lehrerinnen und Lehrern. Das ist entsprechend unseren Schulen hier in etwa – der Kollege Wolf hatte es mir gerade noch mal zugerufen – der Bedarf eines Jahres; 60 Millionen Euro, die dauerhaft in der Landeskasse von Thüringen fehlen würden und im Gegenzug dazu auf dem Immobilienmarkt keinerlei Effekte erzielen würden. Für die Menschen oder auch die Unternehmen, die sich entscheiden, auf dem Immobilienmarkt aktiv zu werden und in den Regelungskreis dieses Gesetzes zu kommen, ist das keine Entscheidung von 1,5 Prozent mehr oder weniger, sondern das sind grundsätzliche Entscheidungen, die ein-, maximal zweimal vielleicht im Leben getroffen werden, das sind Investitionstätigkeiten für Unternehmer, die nicht von diesen plus/minus 1,5 Prozent abhängen, aber eben im Gegenzug dazu in der Thüringer Landeskasse dieses Geld von 60 Millionen Euro in etwa zur Folge hätten.
Ich sage es Ihnen noch mal deutlicher: Die Senkung von 1,5 Prozent der Grunderwerbsteuer hätte einen reinen Mitnahmeeffekt zur Folge, sowohl von den Unternehmerinnen und Unternehmern, aber auch von kaufwilligen Privatpersonen. Ich möchte das gar nicht negativ bewerten. Natürlich freut sich
jeder, wenn er weniger bezahlen muss. Aber die volkswirtschaftlichen Effekte, die Effekte am Immobilienmarkt, die Sie sich hier erhoffen, die Effekte zur Entlastung der Thüringerinnen und Thüringer, die Sie sich hier erhoffen, erreichen Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht. Sie würden sie erreichen, wenn Sie die 60 Millionen Euro dazu verwenden, weitere Hilfsleistungen, weitere Unterstützungen, weitere Programme in Thüringen zur Unterstützung der Menschen auf den Weg zu bringen, und hier keine Klientelpolitik machen würden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Liebe Abgeordnete von der Linken, wenn für Sie Klientelpolitik ist, dass man sich für die Familien in Thüringen einsetzt, dann machen wir gern Klientelpolitik.
Meine Damen und Herren, wir hatten ja hier an dieser Stelle schon ganz andere Diskussionen. Ich erinnere an Herrn Kuschel, der gern den Grunderwerbsteuersatz auf der Höhe des Mehrwertsteuersatzes gesehen hat.
Aber das ist eben die Politik, die Sie machen, und so gehen Sie mit zukünftigen Immobilien- und Häusle-Besitzern um. Aber das ist nicht die Politik, die wir hier an dieser Stelle vertreten.
Wir wollen diejenigen unterstützen, die den Traum vom eigenen Haus, von der eigenen Wohnung haben und hier für die Altersvorsorge ihren Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich, lassen Sie uns im Ausschuss über die verschiedenen Punkte diskutieren, damit wir hier auch eine Lösung für diejenigen haben, die unsere Unterstützung brauchen. Danke schön.
Herr Kollege Kowalleck, wenn Sie ernsthaft davon reden, dass Sie Familien entlasten wollen, dann fangen Sie doch mal an, weniger mit Arbeitgeberverbänden, sondern mit Gewerkschaften für eine ordentliche Bezahlung in diesem Land zu reden.
Ihre Partei war es, die jahrelang gegen einen Mindestlohn gekämpft hat, die sich nie dafür eingesetzt hat, dass Familien wirklich ein normales, ordentliches Einkommen bekommen, um sich dann auch ihr Häuschen leisten zu können. Das ist wirklich eine Frechheit, so was zu sagen.
Jetzt beruhigen wir uns wieder etwas. Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, gemeldet.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin nicht hier vorgegangen wegen des Redebeitrags von Herrn Kowalleck, auch wenn ich auf den gleich noch eingehe, sondern in Reaktion auf den Zwischenruf von Herrn Urbach, der eine Steuer, die ein Staat zur Finanzierung des Gemeinwohls erhebt, charakterisiert: Der Staat würde hier die Menschen abziehen. Herr Urbach, ich finde es wirklich ungeheuerlich, wenn Sie, wie auch Ihr Fraktionsvorsitzender schon im letzten Jahr, den Staat als Wegelagerer bezeichnet haben, der die Menschen im Prinzip ihres Einkommens beraubt. Es ist nämlich Grundlage des Gemeinwesens, dass bestimmte Verkehrsgeschäfte, aber auch bestimmte Einkom
mensarten einer Besteuerung unterliegen und diese Steuern dafür benutzt werden, nicht, dass der Staat sich finanziert, sondern dass Aufgaben, die für das Gemeinwohl von erheblicher Bedeutung sind – mein Kollege Hande hatte gerade die Bildungsfrage angesprochen, ich könnte die Frage Sicherheit noch ergänzen, ich könnte die Frage Herstellung von Infrastruktur,
aber ich kann auch die Frage von Sozialleistungen im Sinne eines Transferausgleichs hier benennen –, aus diesen Einkommensteuern und verbrauchsabhängigen Steuern finanziert werden. Das ist nämlich unsere Verantwortung, hier einen Ausgleich zu schaffen zwischen gerechter Besteuerung und gerechter Verteilung von öffentlichen Geldern. Aber den Eindruck zu erwecken, dass der Staat die Funktion eines Wegelagerers hat, der den Bürgern das Geld nur nimmt, das ist einfach unlauter und führt genau zu diesen Stimmungen, die wir auf vielen Marktplätzen gegenwärtig erleben.
Und jetzt erklären Sie mal den Menschen, die Sie hier angeblich entlasten wollen, Herr Montag, nämlich genau den Familien, warum sie für Kindernahrung 19 Prozent Steuern zahlen, die sie jeden Tag investieren, und zwar mehrmals als 300.000 Euro, was sie vielleicht einmal, und zwar auch nur ein Bruchteil dieser Familien, für eine Immobilie ausgeben. Erklären Sie das dann mal den Menschen, die beispielsweise mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz immer noch 7 Prozent Steuern bezahlen, Sie aber sagen, wenn sie sich eine Immobilie kaufen als Unternehmer, die dann auch ins Betriebsvermögen einfließt,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weil es dem Gemeinwohl dient! Eigentum dient dem Gemeinwohl! Das müssen Sie doch wissen!)
mit dem sie dann am Ende sogar wieder Gewinne erwirtschaften, da senken wir die Steuern auch noch einmalig auf 5 Prozent und nehmen ihnen auch ihre gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung, zu dieser Finanzierung des Gemeinwohls beizutragen. Ich glaube, dass in den letzten Jahren – das zeigen auch Entscheidungen in vielen anderen Bundesländern und auch Entscheidungen, die Sie ja mit uns gemeinsam getragen haben –, dass 6,5 Prozent in der Grunderwerbsteuer wirklich ein gerechter Ausgleich bei Immobiliengeschäften sind.
Wenn es Ihnen darum geht, tatsächlich Familien zu entlasten und nicht nur das Klientel der Grundstückserwerber, warum, meine lieben Kollegen der CDU-Fraktion oder auch der FDP-Gruppe, beantragen Sie dann nicht, darüber zu diskutieren, was Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr gemacht hat, nämlich, dass Menschen, Familien, die zur Eigennutzung eine Immobilie erwerben, eine Rückerstattung beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer bekommen, weil sie dann wirklich auch zielgerichtet die entlasten, von denen Sie ja reden? Sie wollen wirklich eine Klientelpolitik betreiben, eine Steuersenkungspolitik betreiben und dem öffentlichen Haushalt Geld entziehen, das dann beispielsweise wieder durch soziale Leistungen, ob nun für Beitragsfreiheit, Investitionen in soziale Infrastruktur diesen Familien zugutekommt, die es wirklich notwendig haben, und nicht denjenigen, die einmal in ihrem Leben eine Immobilie kaufen.
Ich glaube, Ihr Antrag, Ihr Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, geht sozialpolitisch in die falsche Richtung und führt zu einer Belastung des öffentlichen Haushalts und auch zu einer Kürzung von öffentlichen Leistungen, die gerade Familien in Thüringen dringend nötig haben.
Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Fraktionen? Herr Abgeordneter Montag, Parlamentarische Gruppe der FDP.