Ich gehe hier auch noch einmal auf den Antrag ein. Eines ist wichtig: Dadurch, dass wir den Antrag nicht im vorigen Dezember behandelt haben, muss natürlich beim Inkrafttreten eine Änderung kommen, aber das sollten wir dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung. Ich denke, wir werden auch von den verschiedenen Verbänden und Institutionen da noch weitere Anregun
gen bekommen. Wichtig ist, dass wir handeln für die Familien in Thüringen, für die Thüringerinnen und Thüringer und da bitte ich um Ihre Unterstützung. Danke schön.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Besucher auf der Tribüne, lieber Maik Kowalleck! Ich hoffe, ihr erinnert euch schon daran, dass das Rot-Schwarz oder Schwarz-Rot war, die im Jahr 2011 die Festsetzung auf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer gewählt haben.
Da müssen wir nicht nur schauen, das war so, aber euch viel Spaß beim Nachschauen. Aber sei es drum, darum geht es ja nicht. Ich kann nur von dieser Stelle aus sagen, dass wir diesen Vorstoß sehr begrüßen. Wir haben ja auch hier im Hause schon mal über Freibeträge für den Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie einen Beschluss herbeigeführt, der im Bundesrecht dann noch verankert werden muss.
Die Diskussion führen wir auch mit dem Bundesfinanzminister Lindner, denn – und das ist Fakt – eine zu hohe Grunderwerbsteuer, gerade im Vergleich mit den Nachbarbundesländern Bayern und Sachsen, wo ja 3,5 Prozent angewandt werden – deshalb verstehe ich nicht ganz, warum wir hier so zurückhaltend sind und nur auf 5,0 Prozent herunterspringen wollen. Eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer ist der beste Weg, um gerade den kleineren und mittleren Einkommen zu ermöglichen, eigengenutzten Wohnerwerb zu begründen.
Das hat etwas mit Altersvorsorge zu tun, das hat etwas mit Absicherung zu tun, und das ist auch der beste Schutz gegen Inflation und entsprechende Steigerungen bei den Mieten. Gerade im ländlichen
Raum werden oft diese Entscheidungen getroffen. Es ist sehr wichtig, dass auch viele, die in den letzten Jahren aus Thüringen abgewandert sind, den Weg zurückfinden und diesen Weg damit krönen, eben Eigentum zu schaffen, Eigentum zu erwerben, zu bauen. Wir haben das ja schon diskutiert, von grundsätzlichen Erwerbskosten von 250.000 bis zu einer halben Million Euro ausgehend, in vielerlei Räumen in diesem Land sind anderthalb Prozentpunkte gerade in dieser Zeit eine ganze Menge Geld. Gestern hat die Europäische Zentralbank noch mal die Zinsen angehoben, also die Bauzinsen sind jetzt mit einer 4 vor dem Komma versehen und das ist hinderlich und eine große Schwierigkeit für viele Familien, hier Wohneigentum zu erwerben. Wir stimmen einer Ausschussüberweisung gern zu, diskutieren gern noch mal über die Freibeträge und andere Ausgestaltungen, das, was wir in Thüringen machen können.
Auf jeden Fall sind wir da an der Seite derjenigen, die sich in Thüringen nachhaltig niederlassen wollen und deshalb ist das ein guter Vorstoß. Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Kemmerich, Bezug nehmend auf die Rede von Frau Abgeordneter Merz, die beklagt hat, dass mit einem Schlag 60 Millionen Euro im Landeshaushalt fehlen würden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das Land, unser Staat über genügend Geld verfügt und es lieber durch Einsparbemühungen bei den Bürgern belassen soll?
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Jetzt sagen Sie mal Nein!)
Die Steuerschätzung im November des letzten Jahres hat ergeben, dass wir über einen dreistelligen Millionenbetrag mehr verfügen. Ich halte es daher für eine sinnvolle Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Landes, dass die Mittelschicht hier Eigentum begründen kann. Insofern sind die Steuermehreinnahmen da sehr gut angelegt, damit wir die Einnahmeausfälle kompensieren können.
So, nachdem wir auch das geklärt haben, bedanke ich mich. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Tatsächlich? Ist bei mir nicht angekommen. Dann machen wir das jetzt. Dann wäre der nächste Redner Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, alle Jahre wieder, könnte man bald sagen. Vor ca. einem Jahr, im Oktober 2021, hatten wir den Antrag der FDP zum Thema der Senkung der Grunderwerbsteuer. Im August 2018 hatte die AfD-Fraktion hier bereits einen Antrag eingebracht, die Grunderwerbsteuer von 6,5 auf diese 5 Prozent zu senken. Dieselbe Forderung macht heute die CDU auf. Die hat mal wieder bei uns abgeschrieben.
Den Antrag in Drucksache 7/6813 haben Sie heute eingebracht. Damals wurde der AfD-Antrag in der Drucksache 6/6066 von allen Fraktionen inklusive der CDU abgelehnt, ja, noch nicht einmal an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen, nachzulesen im Plenarprotokoll vom 30.08.2018 in der 125. Sitzung der 6. Wahlperiode. Selbst in der zweiten Beratung am 26.09.2018 gab es von allen hier im Rund inklusive CDU Ablehnung.
Aber man muss wissen, gerade Sie auf den Tribünen müssen wissen, was denn eigentlich die Ursache für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer war. Das ist nämlich ein Antrag von Rot-Rot-Grün in der Drucksache 6/1098 gewesen, die Grunderwerbsteuer zum 01.01.2017 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent zu erhöhen mit der Begründung – ich zitiere –: „Zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden.“ So war das. Die Finanzministerin gibt mir recht, so war das. Aber was ist jetzt hier die große Frage? Was war denn 2015? Was ist denn da passiert? Warum plötzlich die Ausgabenproblematik? Warum müssen wir den Haushalt konsolidieren?
Daran war nämlich die CDU schuld. Die CDU im Bund hat nämlich die Grenzen für unkontrollierte Einwanderung geöffnet.
Ja, die Kosten der Masseneinwanderung, verursacht durch die CDU, waren der Grund, um den Familien das Geld abzunehmen, den Käufern Wohneigentum durch Rot-Rot-Grün. Das haben Sie da verlangt und können Sie gern nachlesen, ob das so ist.
Damals hat Herr Kuschel debattiert, er hatte die Debatte für Rot-Rot-Grün geführt, nachzulesen im Plenarprotokoll vom 17.12.2015. Da ging es nämlich damals um die Haushaltsaufstellung. Heute im Jahr 2023 geht es nun darum, diese Erhöhung von damals, aus 2015, rückgängig zu machen. Doch jetzt stellen wir uns mal die Frage: Hat die CDU auch den damaligen Grund für die Kostensteigerung wenigstens hier im Freistaat Thüringen rückgängig gemacht? Nein, leider nicht, Fehlanzeige. Und im Bund wurde sie nun von Rot-Grün-Gelb abgelöst, seitdem explodieren die Kosten für die Einwanderung auch in Thüringen weiter. Somit können
sich nun die Wohneigentumserwerber aussuchen, bei wem sie sich bedanken können. Wir sind uns aber hoffentlich alle einig – das hat man schon bei den Vorrednern gehört –, dass Wohneigentum als ein Baustein der Alterssicherung gilt und auch die Wohnungsknappheit immer weiter um sich greift. Ich hatte ja in meinen Reden zu diesem Thema in den vorhergehenden Plenardebatten bereits mehrfach daran erinnert, dass Deutschland die zweitniedrigste Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich hat. Hier ist also dringend Handlungsbedarf gegeben, doch diese rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sieht hier nach wie vor keinen Handlungsbedarf, auch im sozialen Wohnungsbau nicht, wenn wir uns mal die Zahlen angucken. Nein, sie klagt lieber – auf Steuerzahlerkosten, wohlgemerkt – gegen die Bundesregierung, damit diese noch mehr Flüchtlinge zu uns bringen kann und die auch weiteren Wohnraumbedarf haben. Das heißt, die Wohnungssituation verknappt sich weiter. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat es geschafft, mit ihren politischen Entscheidungen die Kosten in der Baubranche in den letzten Jahren um durchschnittlich über 20 Prozent in die Höhe zu treiben,
und die Kosten, insbesondere für Wohnungsbau, sollen bis 2030 noch weiter steigen, Herr Montag, um ein Vielfaches. Nach dem Willen der EU – ich erinnere hier nur mal an das Programm „Fit for 55“ mit dem Ziel der Null-Emissions-Gebäude. Wer sich dann noch Wohneigentum bzw. den Bau von Gebäuden leisten kann, steht in den Sternen, doch der Wohnraumbedarf steigt stetig immer weiter an. Die Landesregierung liegt hier weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück, gerade auch, was den sozialen Wohnungsbau betrifft. In Zukunft werden leider immer mehr Bürger in diesem Bereich zu finden sein.
Kommen wir noch mal kurz auf den Teil C zurück, Herr Kowalleck, in Ihrem CDU-Antrag. Hier fordern Sie als Alternative eine Bundesratsinitiative mit einer Reform des Bundesgesetzes der Grunderwerbsteuer. Diese Forderung hatten Sie schon im Antrag vom 20.10.2021 und im September 2017 auch noch mal aufgemacht, welche ich Ihnen ja schon gesagt hatte. Wir begrüßen das ja gern, doch hatte ich Ihnen damals schon gesagt, dass das unter Rot-Grün-Gelb als Bundesregierung wohl nichts werden wird. Auch Ihr alternativer Vorschlag, Freibeträge für selbstgenutzten Wohnraum einzuführen, wird wohl abgelehnt werden, da die Prioritäten bei dieser rot-grünen Politik scheinbar nur bei Waffenlieferungen und Klimawahn liegen.