Protocol of the Session on February 3, 2023

Dann ist als Nächster Abgeordneter Sesselmann von der AfD dran.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Götze, Sie sagen, Sie wollen den ländlichen Raum fördern und Sie haben auch gesagt, Sie beschäftigen sich jetzt im Ministerium damit, eine Gesetzesvorlage zu machen. Wir haben diese Gesetzesvorlage als AfD bereits eingebracht, Sie müssen nur – deshalb der Appell an die Abgeordneten – einer Ausschussüberweisung zustimmen, damit die Sache schnell behandelt wird. Denn was Sie machen, ist letzten Endes Zeitverzug. Sie befördern einen Zeitverzug. Wenn Sie selbst eine Gesetzesvorlage entwerfen, dann dauert es ein halbes Jahr. Bei der Ramelow-Regierung, kann man sagen, dauert es vielleicht fünf Jahre oder vielleicht

haben wir es in zehn Jahren, solange Herr Ramelow hier noch an der Macht ist.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Da wird es nämlich nichts, meine Damen und Herren. Deshalb die Aufforderung an alle Abgeordneten: Bitte, bitte, stimmen Sie einer Ausschussüberweisung zu, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Und Herr Henkel, vielen Dank für den sachlichen Vortrag der CDU, was man von dieser Seite nicht behaupten kann. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Bevor der Abgeordnete Ramelow sich gemeldet hat, ist aber noch mal Herr Abgeordneter Montag dran.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich lasse ihm gern den Vortritt!)

Er lässt den Abgeordneten Ramelow vor. Bitte schön.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt ein aufregender Wortbeitrag, der mich noch mal nach vorne treibt. Kein einziger der in Thüringen vorhandenen 24-Stunden-Märkte ist derzeit geschlossen. Er ist höchstens geschlossen, weil er technisch nicht offen ist. Aber die, die am Netz sind, sind alle offen. Ich weiß gar nicht, warum Sie jetzt behaupten, dass die Ramelow-Regierung fünf Jahre warten wollte, bis da etwas geregelt ist, was überhaupt gar nicht zu regeln ist. Die Läden sind als Automaten offen. Die Türen öffnen sich, die Waren können entnommen werden. Wir hoffen darauf, dass alsbald noch mehr dieser 24-Stunden-Märkte an das Netz kommen

(Beifall CDU)

und da sogar endlich die Ware drin ist, die notwendig ist. Es scheitert nämlich nicht an dem Gesetz. Und liebe AfD, ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch besser, dass es im Ausschuss dann in kollektiver Sachbearbeitung bearbeitet wird. Ich bin froh, dass der Staatssekretär auf die Probleme hingewiesen hat, die bearbeitet werden müssen. Aber, um es klar zu sagen: Derzeit ist nicht eine Packstation, nicht ein Geldautomat und nicht ein 24-Stunden-Markt am Feiertag geschlossen. Kein einziger! Behaupten Sie nicht so einen Unsinn. Kein einziger 24-Stunden-Markt ist derzeit irgendwie geschlossen, es sei denn, er ist technisch ge

(Vizepräsidentin Marx)

schlossen, aber nicht durch die Landesregierung, nicht durch das Feiertagsgesetz.

Herr Henkel, eine Bemerkung noch: In Geisa gibt es auch eine Tankstelle. Und Sie wollen doch nicht behaupten, dass das die Metropole ist?

(Heiterkeit DIE LINKE)

Zwischen Schleiz und Saalburg ist auch eine Tankstelle. Sie wollen doch nicht behaupten, dass diese Tankstelle nicht im ländlichen Raum wäre? Also, meine Damen und Herren, dass wir im ländlichen Raum keine Tankstellen hätten – das sei mir dann doch gestattet, zu sagen –, das ist mir auch völlig neu.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So, in dieser spannenden Debatte hat als nächster Redner Herr Abgeordneter Montag das Wort. – Er hat zurückgezogen. Gibt es noch weiteren Redebedarf zu dieser Frage? – Jetzt haben wir die Geschäftslage, dass von der Fraktion der AfD Ausschussüberweisung beantragt war, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Das war Ihr Antrag.

Und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, federführend Wirtschaft.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE)

Auch wenn Sie das gern hätten, überlassen Sie das bitte uns, Frau König-Preuss.

Wir haben jetzt zwei Ausschussüberweisungsanträge. Über die stimme ich jetzt der Reihe nach ab.

Zunächst war beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, die Mitglieder der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP. Müssen wir das auszählen?

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir würden sagen, wir ha- ben eine Mehrheit!)

Es muss nicht ausgezählt werden. – Also es sind 32 Jastimmen und auf der Gegenseite sind es mehr. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann es auch noch mal präzisieren. Ich kann es auch gern auszählen lassen. Aber wenn es nicht angezweifelt wird … Also, von Ihrer Fraktionsführung wird dieses Ergebnis nicht angezweifelt, auch wenn die letzte Präzision von mir nicht genannt wurde. Aber wir haben ja noch einen zweiten Versuch, nämlich die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Auch da bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der AfD-Fraktion, die Mitglieder der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Soll es diesmal ausgezählt werden? Mache ich gern. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP.

Wir zählen jetzt mal, wir müssen hier oben ja auch was zu tun haben. Ich bitte Sie, die Hände noch mal hochzuheben, diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales wünschen. Wer die Hand nicht hebt, kann nicht mitgezählt werden, das ist wie im richtigen Leben. 32 Jastimmen. Wer ist dagegen? 36 Neinstimmen. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Das ergibt, dass auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt ist. Da es sich um eine erste Beratung des Gesetzentwurfs handelt, wird die Beratung jetzt für heute geschlossen und der Gesetzentwurf im nächsten Plenum erneut aufgerufen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Die Tagesordnungspunkte 43 und 44 waren von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Es kommt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 45

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6811 - ERSTE BERATUNG

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

(Abg. Ramelow)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf für den Kollegen Bergner das Gesetz hier einbringen. Der Waldzustandsbericht für das Land Thüringen besagt, dass nur 18 Prozent der Bäume im Thüringer Wald gesund sind. Jeder zweite Baum weist eine deutlich geminderte Vitalität auf. Das ist – glaube ich, für alle verständlich – ein Problem für die Umwelt, für die Menschen, die in der Nähe des Waldes leben, und nicht zuletzt für den Freistaat Thüringen als solchen. Wir als FDP haben daher unseren Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Thüringer FDP ist gegen Windräder im Wald, das ist, glaube ich, kein Geheimnis, und zu behaupten, dass unser Gesetzentwurf in keinerlei kausalem und zeitlichem Zusammenhang zu dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts steht, wäre jetzt natürlich auch unredlich, deswegen sage ich das auch gar nicht, sondern es ist so. Jedoch sehen wir auch die Notwendigkeit, den Bedürfnissen unserer Wälder insgesamt im Waldgesetz mehr Rechnung zu tragen. Bevor uns jetzt wieder vorgeworfen wird, wir hätten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen oder würden Wege suchen, um uns darüber hinwegzusetzen,

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder nicht verstanden!)

möchte ich an dieser Stelle auf etwas hinweisen, zunächst mal bitten, unseren Gesetzentwurf auch mal zu lesen, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das, was drinsteht, häufig nicht Gegenstand der Debatte hier vorn ist.

Wir haben die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Formulierung nämlich ersatzlos gestrichen und nicht versucht, sie verfassungskonform in irgendeiner Art und Weise umzuformen und auszugestalten. Wenn man sich nun die weiteren Regelungen unvoreingenommen anschaut, sollte dem verständigen Leser etwas auffallen: Nur die Regelungen zum Waldbrandschutz sind explizit auf Windräder bezogen. Alle anderen Regelungen sind allgemein gehalten und gelten damit für die gesamte Bandbreite von Vorhaben, die im Wald vorkommen können. Sie sind ein erster Vorschlag von uns, um den Thüringer Wald zu erhalten und eben besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Im Gesetzentwurf werden daher keine absoluten Regelungen getroffen, sondern

es geht darum, jeweils Abwägungen treffen zu können.

An dieser Stelle möchte ich den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021 zitieren. Ich zitiere: „Hintergrund der ausdrücklichen Hervorhebung der Gesetzgebung in Art. 20a GG und der Anerkennung einer Konkretisierungsprärogative des Gesetzgebers ist gerade, dass die besondere Bedeutung der Schutzgüter des Art. 20a GG und deren Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich gebracht werden müssen und die Gesetzgebung hierfür den geeigneten Rahmen bietet.“ Diese Abwägung müssen wir gemeinsam in diesem Hause treffen. Denn für den Fall Thüringen ist genau dieses Hohe Haus das, was das Bundesverfassungsgericht vorsieht, wir sind der Gesetzgeber.

Der Gesetzentwurf ist also unser Vorschlag für Abwägungsentscheidungen. Wir würden diesen gern im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten diskutieren, freuen uns auf eine spannende Debatte von hier vorn, nämlich eine vorurteilsfreie, und eine Beschäftigung mit den Regelungsinhalten unseres Entwurfs, und dann – da sind wir ganz sicher – auf eine spannende Diskussion entsprechend im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Dann kommen wir auch schon zur Aussprache. Als erster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Wagler von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, Zuschauerinnen und Zuschauer, den hier vorliegenden Gesetzentwurf begreife ich als direkte Reaktion auf die erfolgreiche Klage des Thüringer Waldbesitzerverbands gegen die Ende des Jahres 2020 beschlossene Waldgesetzänderung. Der Knackpunkt der beschlossenen Waldgesetzänderung war das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Das Bundesverfassungsgericht hatte hierzu bereits im Herbst letzten Jahres entschieden, das Thüringer Waldgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier nicht beim Land. Die Bundesländer können die Errichtung von Windrädern im Wald nicht generell verbieten. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer ist deshalb nicht gerechtfertigt. Diese Entscheidung der Karlsruher Richter setzte also den Teil des Thüringer Waldgesetzes, der den Bau

sich zieht, nicht auf landwirtschaftlichen Flächen vorgenommen wird. Hier tragen Sie natürlich der Tatsache Rechnung, dass besonders die landwirtschaftliche Fläche durch verschiedene Ursachen, besonders aber die Errichtung von Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur, seit Jahrzehnten vom Rückgang betroffen ist. Das ist unbestreitbar eine bisher unterschätzte Gefahr, der wir in Zukunft unbedingt stärker entgegentreten müssen. Allerdings können wir den landwirtschaftlichen Flächenschwund mit Ihrem Vorschlag leider nicht verhindern. Die pauschale Einschränkung würde die Flächen, die für die Ausgleichsaufforstungen zur Verfügung stehen, in unverhältnismäßiger Weise verringern. Bei Erstaufforstungen müssen bereits jetzt nach Thüringer Waldgesetz die obere Landwirtschaftsbehörde und die Flurbereinigungsbehörde beteiligt werden und landwirtschaftliche Belange also zwingend berücksichtigt werden. Des Weiteren ist landwirtschaftliche Fläche nicht gleich landwirtschaftliche Fläche. Die Regelung ist zu starr, denn Flächen, die beispielsweise wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit aus der Bewirtschaftung gefallen sind, für die ist eine Aufforstung beispielsweise sogar zu begrüßen. Und wo wollen wir denn die Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen bzw. welche Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen wollen wir dazu abreißen? Es dürfte kaum möglich sein, genügend Brachfläche zu finden. Und für diejenigen, die hier eine Windkraftanlage bauen wollen, ist das ein handfester Wettbewerbsnachteil.

Auch das zusätzliche Aufführen der Windkraftanlagen als Waldbrandgefahr ist obsolet, denn das Thüringer Waldgesetz ermöglicht schon jetzt in adäquater Weise, dass die zuständigen Forstbehörden Schutzmaßnahmen zur Waldbrandverhinderung bedarfsgerecht anordnen können.

Ich fasse jetzt noch mal zusammen: Die FDP greift mit diesem Gesetzentwurf nicht nur die eigene Bundesgesetzgebung an, sondern bringt es auch nicht fertig, die oberste Gerichtsbarkeit im Land zu respektieren. Stattdessen wollen Sie den Bau von Windkraftanlagen verhindern, indem Sie einen riesigen Brandschutzring darumlegen und außerdem die Ausgleichsfläche für diese Maßnahmen so verringern, dass sie unmöglich sind. Außerdem wollen Sie die Errichtung auf den entstandenen Kahlflächen, wo es gerade sinnvoll wäre, verhindern. Was macht denn die angebliche Unternehmerpartei hier eigentlich? Sie will ca. 200.000 Waldbesitzern, also 200.000 Unternehmern in diesem Lande, die Investition verunmöglichen und wirtschaftliches Handeln verhindern. Werte FDP, den Anfall von Populismus tragen wir nicht mit. Er würde das Bundesverfassungsgericht sowieso erneut nicht überstehen. Vielen Dank.

von Windkraftanlagen im Wald im Freistaat verbie- tet, außer Kraft. Hier möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Es sind die Waldbesitzer, die den klimaresilienten Mischwald von morgen auf den kalamitätsbedingten Kahlflächen von heute und morgen wieder aufbauen müssen. Sie sind auch in besonderem Maße von den klimabedingten Waldschäden, die man mit den Worten „Dürrestress“, „Borkenkäfer“ und „Sturm“ zusammenfassen kann, betroffen. Gleichzeitig wurden die Holzvorräte der nächsten Generationen in vielen Teilen Thüringens empfindlich reduziert oder sogar von der Borkenkäferkatastrophe aufgezehrt. Im Jahr 2020 war dabei der Holzpreis auch noch völlig zusammengebrochen. Wo sollen denn also die Gewinne herkommen, die für die Wiederbewaldung und Wiederaufforstung der jetzigen und noch kommenden Kahlflächen benötigt werden? Natürlich, staatliche Förderung ist möglich, aber nicht in dem Maße, dass die Waldbesitzer auf eine Teilhabe an der Windenergieerzeugung verzichten können.

Auch wir als Gesellschaft können nicht mehr ver- zichten. Allein im Thüringer Norden müssten wir 4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftausbau ausweisen. Mit der Windkraft im Wald sind es aber nur 2,5 Prozent – also wesent lich verträglicher. Auch der Thüringer Mittelstand, wie wir vorgestern beim parlamentarischen Abend erfahren durften, will in die Erneuerbaren, allem vo ran in die Windkraft, als Spitzenlasttechnologie in vestieren. Kein Wunder, denn die vorangegangene Waldgesetzänderung fand unter grundlegend ande ren energiepolitischen Grundvoraussetzungen statt. Billige Energie aus Russland war scheinbar unbe grenzt verfügbar und auch quasi in unbegrenzter Zeit. Jetzt ist die Sachlage anders. Um eine Energieversorgung nachhaltig, also dezentral, re gional und auch auf erneuerbaren Energieträgern basierend umzubauen, haben wir keine Zeit mehr. Wir haben keine Zeit mehr, nicht nur aus klima tischen, sondern auch aus wirtschaftlichen und aus existenziellen Gründen.