Protocol of the Session on February 3, 2023

Und als letzter Punkt: Im Prinzip noch als unterstützende Maßnahme für die Krankenhauslandschaft ist es sehr, sehr wichtig, dass wir rasch vorankommen, was den weiteren Ausbau von telemedizinischen Strukturen angeht. Ich glaube, das sind auch sinnvolle Effekte, die denen, die die medizinische Versorgung erbringen, helfen können, aber eben auch denen, die sie dann in Anspruch nehmen müssen. Das sind gelingende Aufgaben für eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft.

Sehr geehrter Kollege Montag, ich komme auch gern auf Ihren Antrag hier zu sprechen, welche Punkte Sie aufgerufen haben: Da ist zum Beispiel eben auch leider die Betonung auf wirtschaftlichen Krankenhäusern und da ist tatsächlich eben der Punkt, dass Leistungsfähigkeit eben nicht an Gewinnausschüttung und Ähnlichem festgemacht werden sollte, sondern an der bestmöglichen Versorgung der Menschen.

(Beifall DIE LINKE)

Man kann sich auch wirklich fragen, welchen Stand der Wissenschaft Sie meinen, den Sie hier auch in

(Abg. Dr. Klisch)

I.2 aufrufen. Man hat manchmal leider wirklich die Befürchtung, dass es die Wirtschaftswissenschaft ist, die Sie hier im Auge haben. Aber wir sollten doch wirklich die, die hier für die Versorgung und die Medizin zuständig sind, mehr ins Auge fassen und ihnen auch Gehör verschaffen.

Auch die Bedarfsprognosen – das wissen Sie – sind in den vergangenen Krankenhausplänen immer wieder die Grundlage gewesen. Das wird auch Planungssicherheit geben. Sie werden natürlich auch wieder erhoben und Teil des Gutachtens und Teil der Grundlage für den Krankenhausplan sein. Wie Sie das hier aber fordern, ich sage mal, ständig Bedarfsanalysen zu erheben, das – keine Ahnung – hält tatsächlich viel auf, gibt keine Planungssicherheit und sorgt für Unsicherheit. Deswegen ist das ein vollkommen falscher Ansatz.

Was wir hier auch schon mehrfach im Hohen Haus diskutiert haben, sind die Modellprojekte, die Sie einmal mehr gern etablieren wollen – Stichwort: Beispiel der sektorenübergreifenden Versorgung. Der eine Punkt ist – das Argument bleibt –, dass es nicht sinnvoll ist, irgendwelche Modellprojekte im Land zu etablieren, die nur regional über einen bestimmten Zeitraum Wirkung entfalten, sondern dass es generelle Grundlagen geben muss, die hier eine bessere Zusammenarbeit ermöglichen.

Der andere Punkt ist, dass wir trotzdem auch in Thüringen schon Modellprojekte praktizieren, zum Beispiel die sektorenunabhängige Versorgung in der Chirurgie, was ein Hybrid-DRG-Projekt ist. Also, da gibt es schon genug mit Modellcharakter, wir müssen zusehen, dass wir Erkenntnisse dann auch in die Regelversorgung überführen.

Dass die Fallpauschalen ganz abgeschafft werden müssen, ist, glaube ich, weiter eine sehr richtige Forderung.

(Beifall DIE LINKE)

Der Weg, der jetzt vom Bund eingeschlagen wird, gefällt mir durchaus, aber es wird leider nicht dazu führen, dass das Fallpauschalensystem in Gänze überwunden wird. Deswegen haben wir dann ein abgeschwächtes System der Fallpauschalen, das heißt, der Geist geht dort weiter und das ist einfach nicht zu begrüßen. Sie haben auch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hier explizit benannt und wollen das gern in diesen Prozess einflechten. Ich will einfach noch mal daran erinnern, dass die wirklich auch maßgeblich dafür gekämpft haben und daran beteiligt waren, das Fallpauschalensystem einzuführen, und deswegen, glaube ich, nicht der beste Ansprechpartner sind, um zu einer besseren Krankenhausversorgung zu kommen. Es ist tatsächlich so, dass nicht Ökono

minnen und Ökonomen das letzte Wort bei der Gesundheitsversorgung erhalten sollen, sondern die, die wirklich diese Gesundheitsversorgung Tag für Tag erbringen und dafür arbeiten, dass es unseren Menschen hier im Freistaat besser geht und sie gesunden können.

Deswegen – aus diesen vielerlei genannten Gründen, sehr geehrter Herr Kollege – ist dieser Antrag zurückzuweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag das Wort, der sitzt hier schon die ganze Zeit in den Startlöchern. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralf Plötner, danke für Deinen Beitrag. Es war aber ein politischer Beitrag, ich verstehe den auch so, finde aber gut, dass du oder die Kollegen meine Fachbeiträge zu arztfremdem Kapital und den Bedarf an Investoren im Gesundheitswesen gelesen haben. Darüber kann man an anderer Stelle sicherlich noch mal diskutieren. Aber die Frage der Wirtschaftlichkeit hier rauszunehmen, ist gesetzeswidrig.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das kann man politisch wollen, aber ich will hier mal ganz gern § 1 des Landeskrankenhausgesetzes Thüringen vorlesen: „Zweck des Gesetzes ist es, in Thüringen die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sowie die medizinische Versorgung im Krankenhaus in gesicherter Qualität zu gewährleisten.“ § 1 Abs. 1, Zweck des Gesetzes.

Also, die Wirtschaftlichkeit gehört in den Blick. Wenn du das InEK kritisierst, muss ich sagen, lies bitte das SGB V, es ist das gesetzlich beauftragte und zugewiesene Institut, das tatsächlich die Kostenstruktur im Krankenhausbereich analysiert und die DRGs aufgrund des SGB V taxiert. Also, das ist genau die zuständige Behörde.

Aber ich will noch mal zum besseren Verständnis sagen: Was wir hier gemacht haben, ist am Ende nichts anderes als das, was jetzt im Werkstattprozess oder als Ausfluss passiert. Denn jetzt fehlt die Leistungsbeschreibung, also, was will ich eigentlich untersucht haben für das Gutachten, das man ohnehin braucht. Macht es euch leicht: Copy-and-paste dieses Antrags, weil es genau diese Fragestel

(Abg. Plötner)

lungen sind, die sowieso im Zielbild in der Problembeschreibung sind und die auch deutschlandweit in der Debatte sind, und wo wir in Thüringen gar nicht umhinkommen, diese mit diesem Gutachten zu analysieren. Das ist ja keine Freiwilligkeit, das macht man ja nicht aus der Lamäng und weiß sozusagen, was an einzelnen Standorten für ein Versorgungsbedarf besteht, was prospektiv für ein Versorgungsbedarf besteht und was tatsächlich auch versorgt worden ist.

Das muss man schon analysieren, das macht jedes Bundesland so und da bricht auch kein Zacken aus der Krone, genau das auch zu wollen. Deswegen ist das die Leistungsbeschreibung.

Aber was wollen wir? Die Klassifizierung, Leistungsgeschehen und Leistungsbereiche, wir müssen in der Planung dazu kommen, dass wir wegkommen von erteilten Auslastungsplanungen zu der Frage: Was soll eigentlich versorgt werden? Das sind diese Leistungsgruppen, die muss man aber definieren. Das ist ein Prozess, der im Bund angestoßen ist, der läuft, aber der auch unabhängig in Thüringen selbst erarbeitet werden kann, weil ich umschwenken kann, falls sich die Thüringer Ergebnisse – Sie haben NRW angesprochen – von den Bundesergebnissen unterscheiden sollten. Wir brauchen natürlich die Implementierung eines empirischen Instruments zur Analyse und Auswertung des Versorgungsgeschehens, weil das automatisiert passieren muss. Das ist ein Monitoringsystem, weil ich wissen muss, was wird eigentlich wie in einer Versorgungslandschaft geleistet, und zwar ganz konkret am Patienten. Nicht die Frage der Qualität, sondern hier ist die Frage, welche Bedarfe muss ich denn möglicherweise ändern. Das ist dann die Frage von Zentrenbildung, die daraus folgen muss.

Die Frage des leistungsorientierten Planungsansatzes mit geeigneter Qualität: Ich weiß, „Leistung“. Da denkt ihr immer, oh, das kommt von der FDP, was das wohl sein soll. Aber der leistungsorientierte Planungsansatz ist das Pay-for-Performance. Das heißt, dass die Qualitätsvorgaben, die in der Behandlung erbracht sind, honoriert werden und möglicherweise Schieflagen durch Zulagen in der Finanzierung der Krankenhäuser vor Ort ausgeglichen werden können. Das ist sozusagen die alte Frage des Pay-for-Performance und nicht nur pay for „ich habe halt was gemacht“. Also, leistungsorientierter Planungsansatz.

Was brauchen wir noch: die Implementierung der digitalen Plattform zur Abgabe der Versorgungsabsichtserklärung. Das ist sozusagen das, wenn ein Krankenhaus – und die Möglichkeiten haben sie ja für sich – feststellt, ich möchte meinen Leistungska

talog erweitern. Das funktioniert heute noch analog. Das sollte in Zukunft einfach digital passieren. Das ist jetzt nicht wirklich herausfordernd, da auch eine Sinnhaftigkeit zu erkennen.

So, ich bin bei Punkt 3 – von insgesamt neun Punkten. Ich habe vielleicht noch 45 Sekunden. Wie man sieht, ist es nichts anderes als das, was wir getan haben. Wir haben die konkreten Herausforderungen – das ist kein Sammelsurium, liebe Frau Dr. Klisch –, sondern die ganz konkreten Herausforderungen, die in der Versorgungslandschaft bestehen, in einer Leistungsbeschreibung zusammengefasst, wozu wir ein Gutachten brauchen. Insofern ist das, denke ich, in der Qualität uneindeutig zu begrüßen und ist vor allen Dingen auch im Bedarf uneindeutig zu begrüßen. Und insofern ist der Antrag auch uneindeutig zu begrüßen. Darum würde ich einfach bitten. Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Jetzt haben wir als nächste Rednerin Frau Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Zettel. – Wollen die Herren vielleicht auch der nächsten Debattenrednerin lauschen?

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst ganz herzlich von meiner Kollegin Babette Pfefferlein grüßen, die ich hier gesundheitsbedingt vertreten darf.

Ich will noch einmal sagen, dass natürlich der 8. Krankenhausplan – da sind wir uns einig – ein ganz wichtiges Anliegen ist. Wir hatten – da gebe ich der Vorrednerin Dr. Klisch recht – eine ähnliche Debatte schon zu Beginn der Plenartage. Der Antrag war auch relativ ähnlich gelagert. Insoweit denke ich, kann ich es relativ kurz machen, weil wir uns einig sind, dass es natürlich eine zukunftssichere Krankenhausplanung braucht. Das ist auch nicht nur in Thüringen so, das ist deutschlandweit wichtig und natürlich muss auch von Bundesebene dafür einiges vorgegeben und bereitgestellt werden.

Der in der Krankenhauswerkstatt angestoßene Prozess ist ganz wichtig. Auch die dort gesammelten Erkenntnisse und Ergebnisse sind sehr wertvoll. Ich glaube, entscheidend ist, dass wir jetzt die bisherigen Vorschläge vom Ministerium auch hinsichtlich der Umsetzung im Krankenhausplan gemeinsam bewerten. So weit sind sich, glaube ich, alle einig in diesem Fachbereich.

(Abg. Montag)

Ein gewisser Ermöglichungsrahmen sollte sehr genau mit klaren Struktur- und Qualitätsvorgaben abgeglichen werden. Deswegen, denke ich, ist das auch etwas, was ein Stück weit – ich will es mal so sagen – schon zum Allgemeinverständnis gehört und wozu es vielleicht diesen Antrag nicht zwingend braucht.

Das Kernproblem unserer heutigen bundesweiten Krankenhausstruktur ist doch die Konkurrenz zwischen den Krankenhäusern, weil die Krankenhäuser um Behandlungsfälle konkurrieren. Für Patientinnen und Patienten ist aber letztlich entscheidend, dass die Behandlungsqualität stimmt. Das ist wahrscheinlich immer wieder sinnstiftend bei der Wahl des entsprechenden Krankenhauses. Im Wettbewerb des Krankenhauswesens erwächst auch eine gewisse Qualitätskontrolle, die aber in der Realität auch mal an der erwarteten Behandlungsqualität scheitern kann. Wenn mit vorgegebenen Mindeststandards und Fallpauschalen der finanzielle Anreiz in den Vordergrund gestellt wird, ist aus unserer Sicht schon ein Sparen an der Behandlungsqualität zu befürchten, zum Beispiel in Form von Personal oder auch bei der Ausstattung. Wenn dann noch die nötigen Fallzahlen fehlen, kommt das Finanzierungssystem von Krankenhäusern schnell in die Schieflage.

All das ist allerdings nicht erst seit gestern bekannt, wurde aber mit der Coronapandemie noch einmal überdeutlich, weil während der Pandemie eine Menge der bereits vorher bekannten Finanzierungs- und Strukturprobleme nicht so angegangen werden konnte, wie das natürlich bereits geplant war. Deshalb ist es wichtig und notwendig, an einer der Bevölkerungsstruktur angemessenen Anzahl von Kliniken und dem Umbau der Vergütungssysteme zu arbeiten. Auch das ist ja schon ausgeführt worden. Ein Weg wird sein, dass Krankenhäuser, die an gewissen Standorten vielleicht nicht mehr in der jetzigen Form bestehen können, beispielsweise in Gesundheitszentren umgewandelt werden, aber auch das ist schon in der Debatte. Diese können dann in ländlichen und strukturschwachen Regionen wichtige ambulante Versorgungsstrukturen übernehmen.

Für diese bundesweite Krankenhausreform müssen Bund und Länder natürlich eng zusammenarbeiten. Die Reform ist nötig. 60 Prozent der Krankenhäuser haben heute erhebliche finanzielle Probleme. Es fehlen medizinische Geräte, aber vor allem auch Personal. Dabei kann es keine Blaupausen für alle Bundesländer geben, weil wir natürlich auch die regionalen Gegebenheiten wie Topografie im wahrsten Sinne des Wortes und natürlich auch die Erwartungen mitberücksichtigen müssen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, genauer der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß, sagte dazu – ich zitiere hier aus dem Deutschen Ärzteblatt, Heft 3 vom 20. Januar dieses Jahres –: „Wir brauchen ein einheitliches Verständnis, wie Versorgung aussehen soll und es ist sehr positiv, dass dies schon bis zur Sommerpause erfolgen soll, denn wir brauchen dringend Planungssicherheit für die Kliniken.“ Ich glaube, das kann im Prinzip fast jede und jeder hier unterschreiben. Auch in Thüringen müssen wir die Reformvorschläge diskutieren und bewerten. Ihr Antrag war dazu vielleicht heute auch ein Beitrag, weil er all das noch einmal auflistet, was wir im Plenum, in Ausschusssitzungen, vielen Gremien und Podien diskutiert haben und auch weiterdiskutieren wollen, aber viel Neues enthält er nicht und deswegen werden wir ihm auch nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, mit dem Antrag werden die Versäumnisse des für die Krankenhausplanung zuständigen Ministeriums kritisiert, wie zum Beispiel das Unvermögen der Landesregierung, fristgerecht den gesetzlich vorgesehenen 8. Krankenhausplan zum 01.01.2023 vorzulegen.

(Beifall AfD)

Dem Satz in I.1 – ich zitiere –, „Die Landesregierung gefährdet damit die Gesundheitsstandorte in Thüringen.“, kann man nur beipflichten. Auch werden das Fehlen regelmäßiger Bedarfsprognosen, die für eine gezielte Steuerung der stationären Leistungserbringung für unterschiedliche Bereiche notwendig sind, ebenso wie fehlende Qualitätsvorgaben bemängelt.

In einem weiteren Punkt wird aufgeführt, dass sektorenübergreifende Behandlungsverläufe nicht adäquat abgebildet werden. Daraus resultieren Steuerungsdefizite zwischen ambulanten und stationären Sektoren und es entstehen Fehlanreize insbesondere bei der stationären Leistungserbringung aufgrund unterschiedlicher Vergütungssystematiken.

Wie konnte es so weit kommen, dass die Situation in Deutschland und insbesondere in Thüringen immer prekärer wird? Wie soll damit Planungssicherheit, wie in der Antragsüberschrift gefordert, herge

(Abg. Rothe-Beinlich)

stellt werden? Die Mitarbeiter der Kliniken in Thüringen sind hochgradig verunsichert. Das bestätigt die aktuelle Einschätzung des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen vom Oktober 2022 – na, ja, mittlerweile ist es nicht mehr aktuell, weil der Antrag so lange gebraucht hat –, ich zitiere: „Jeder vierte angestellte Arzt denkt über einen Berufswechsel nach, Pflegekräfte haben in und nach der Pandemie aufgegeben. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine enorme Belastung. Pflegekräfte fehlen überall, und von weniger Arbeitsbelastung für die tapferen ‚systemrelevanten Leistungserbringer‘ kann nicht die Rede sein. Prognosen zufolge werden 70 Prozent der Thüringer Kliniken das Jahr 2022 mit einer Minusbilanz abschließen.“

Im Antrag der Gruppe der FDP steht auch: „Reformpotentiale erkennen“. Das Erkennen allein hilft aber nicht weiter, wenn die Potenziale nicht umgesetzt werden. Seit der Wende – seit 33 Jahren kann ich zurückverfolgen – hieß es unentwegt: ambulant vor stationär. Warum? Weil die ambulante Versorgung, wo es möglich ist, kostengünstiger erfolgen kann. Doch die notwendigen Schritte wurden nie umgesetzt. Dafür hätte man beispielsweise mehr Finanzmittel aus dem stationären Bereich zur ambulanten Medizin transferieren müssen. Das ist den Kliniken, die eh unterfinanziert sind, politisch schwer vermittelbar. Das ist ein Grund, warum sich nichts bewegt. Es braucht für diese Reform angepasste Leistungskataloge zur differenzierten Vergütungssystematik. Das muss der allererste Schritt sein. Das kann aber Thüringen nicht allein entscheiden, hier ist der Bund gefordert.

Es lohnt sich für die Leistungserbringer nur, wenn die Vergütung abgesichert ist, weil eine Klinik, aber auch eine Arztpraxis mit Verantwortung für ihre Angestellten planen und rechnen muss. In der ambulanten Versorgung zeigt sich wie im stationären Bereich eine ähnlich kritische, anklagende Stellungnahme des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen – Zitat –: „Sektorübergreifend sind bisher leider nur die Unterfinanzierung und der nicht wertschätzende Umgang mit uns allen. Die fehlende Coronaprämie für die Medizinischen Fachangestellten ist ein gutes Beispiel. Aber auch die ambulant tätigen [Ärzte] sind durch den Wegfall der Neupatientenregelung und den fehlenden Ausgleich der stark gestiegenen Praxiskosten enttäuscht und wütend. […] [Schon] vor […] der Corona-Pandemie [waren] die Fakten offengelegt […]. [D]ie Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems [ist und bleibt] für die Zukunft nicht gesichert.“ Die verantwortlichen Politiker vergessen konsequent die ambulanten Praxen, denn diese haben keine Lobby wie die Kliniken.