Protocol of the Session on February 3, 2023

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt trotzdem eine Nachfrage.

Vielen Dank. Die in Aussicht gestellte Nachreichung nehme ich gern auch schriftlich. Aber ich habe eine Nachfrage, vielleicht können Sie die ja beantworten. Vor dem Hintergrund des jetzt laufenden Ermittlungsverfahrens, ist es geplant, befristete Stellen zu entfristen?

Es hat dazu zwischen den Ressorts keine Abstimmung gegeben. Das konnte ja auch nicht passieren, weil ich diese Frage ja spontan erst von Ihnen gehört habe. Ich würde diese Frage den Ressorts auch stellen und Ihnen die Antwort dann zur Verfügung stellen, wenn ich eine Antwort darauf bekommen habe.

Vielen Dank, Herr Minister. Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Noch eine weitere Nachfrage, die habe ich übersehen. Bitte schön, Herr Mühlmann.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen, auch wenn die jetzt naturgemäß nicht so umfangreich waren, weil Sie nachliefern. Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sie diese Nachlieferung auch damit versehen, dass die Frage natürlich im Raum steht, wie viele Dienstposten in den M-Bereichen, die ja relativ klar umrissen sind, in den Jahren, die die Mündliche Anfrage umfasst, geschaffen wurden?

Ich weiß nicht, ob Sie gestern in der Plenarsitzung im Raum waren, als die Fragestunde war. Da ist

die Fragestunde nach den Leitungs- und Stabsbereichen ja schon aufgerufen worden. Ich habe dort auch schon deutlich gemacht, dass die Frage, was zum unmittelbaren Leitungsbereich zählt, durchaus eben nicht klar umrissen und für alle Ressorts bestimmt ist, sondern dass es auch der Dispositionsmöglichkeit der Ressorts unterliegt. Wir haben beispielsweise temporäre Stabsstellen, nichttemporäre Stabsstellen; dort, wo es temporäre Stabsstellen gibt – ich hatte gestern die Stabsstelle „Tag der Deutschen Einheit“ als ein Beispiel aufgerufen – sind für die Durchführung des Tags der Deutschen Einheit auch vom Haushaltsgesetzgeber Mittel zur Verfügung gestellt worden, um hier befristete Beschäftigungspositionen zu schaffen. Die sind aber natürlich nicht besetzt worden nach der Maßgabe, die, wie Sie wissen, bei Büroleiterinnen und Büroleitern von Ministern beispielsweise ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, weil es sich hier im Prinzip um eine temporäre Organisationseinheit handelt, für die ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung nicht zwingend ist. Insofern gibt es eben nicht den klar umrissenen Bereich, sondern es gibt genau dazu – das haben Sie auch der Presse entnehmen können – zwischen dem Rechnungshof auf der einen Seite und den Ressorts auf der anderen Seite einen Austausch darüber, wie der Leitungsbereich gefasst wird, und das wird dann auch Gegenstand dessen sein, worüber wir ja dann sprechen, wenn wir den Gesamtbericht des Rechnungshofs haben. Aber ich werde die Frage, die Sie gestellt haben, versuchen in die Beantwortung entsprechend mit aufzunehmen. Ob es ausreichen wird, ist dann sozusagen dem inhaltlichen Aspekt und dem Oppositions- und Regierungsaspekt geschuldet. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sind wir jetzt bei der nächsten Anfrage, nämlich des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 7/7158. Bitte schön, Herr Kollege.

Registrierung von Stammzellspendern in Thüringen

Das Schicksal eines Kindes aus Südthüringen, das an einer seltenen Form der Leukämie erkrankt ist, berührt aktuell eine ganze Region. Das Kind ist dringend auf eine Stammzellspende angewiesen. Die Hilfsbereitschaft und Anteilnahme der Menschen ist riesengroß und insbesondere die Aktionen zur Registrierung von Stammzellspendern werden von zahlreichen Bürgern unterstützt. Bislang fehlt der richtige Spender. Jede Registrierung einer neuen Spenderin oder eines neuen Spenders kos

(Minister Prof. Dr. Hoff)

tet etwa 40 Euro und wird grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat die Registrierung von Stammzellspendern nach Ansicht der Landesregierung?

2. Welche Institutionen und Krankenkassen tragen nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Registrierung von Stammzellspendern?

3. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Landesregierung vorgesehen, um die betroffenen Patienten und Angehörigen sowie die Registrierung von Stammzellspendern zu unterstützen – bitte Angabe der Maßnahmen der Landesregierung und der Maßnahmen des Bundes –?

4. Durch welche konkreten Förderungen unterstützt die Landesregierung den Kampf gegen die Krankheit Krebs?

Vielen Dank, Herr Kollege. Frau Ministerin Werner antwortet für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Blutstammzellen oder aus dem Beckenkamm entnommenes Knochenmark werden nach entsprechender ärztlicher Entscheidung bei Erkrankungen des blutbildenden Systems oder bei schweren Immundefekten transplantiert. Diese Therapieoption besteht jedoch nur, wenn ein geeigneter Spender gefunden wird. Zunächst erfolgt die Abklärung, ob die Gewebemerkmale Verwandter übereinstimmen. Trifft das nicht zu, wird die Suche nach einem geeigneten Fremdspender ausgeweitet. Die Suche erfolgt dabei zentral über das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland, ZKRD, als zentraler Koordinierungsstelle für die Knochenmarkspendersuche gemäß § 65f SGB V. Im ZKRD erfolgt die zentrale Koordinierung zwischen Transplantationszentren und Spenderdateien. Das ZKRD greift dabei auf die 26 Spenderdateien mit rund 9,7 Millionen potenziellen Spendern in Deutschland zu und sucht darüber hinaus weltweit nach einem passenden Spender. Je mehr Registrierungen in Deutschland bzw. weltweit erfolgen, umso höher ist die Chance, einen geeigneten Spender zu finden.

Zu Frage 2: Die Kosten für die Registrierung als Stammzellspender können aktuell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da hierfür bisher keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Daher bitten die verschiedenen Spenderdateien in Deutschland, zum Beispiel die DKMS gGmbH, die Registrierung über freiwillige Spenden mit zu finanzieren. Ab dem Zeitpunkt, ab dem feststeht, dass eine Stammzelltransplantation benötigt wird, werden die Kosten für die Fremdspendersuche durch das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland im sogenannten Clearing-Verfahren Blutstammzellspendersuche und die mit der Transplantation einhergehenden notwendigen medizinischen Behandlungskosten für gesetzlich krankenversicherte Patienten übernommen. Die Kostenübernahme basiert auf der Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Suche und Auswahl nicht verwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut gemäß § 65f Sozialgesetzbuch V. Darin sind keine Vorgaben hinsichtlich einer Regelung zur Übernahme der Registrierungskosten als Stammzellspender enthalten.

Zu Frage 3: Das Bundesgesundheitsministerium hat den Aufbau des Spendersuch- und ‑vermittlungssystems im Wege der Anschubfinanzierung mit rund 12,3 Millionen Euro gefördert. Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, haben die Krankenkassen das System nach der Aufbauphase übernommen und tragen seit Januar 1995 sämtliche Kosten für die Stammzellspende und Transplantation. Im Landeshaushalt Thüringen sind keine Mittel für die Finanzierung von Registrierungsaktionen potenzieller Stammzellspender vorgesehen.

Zu Frage 4: Auf der Grundlage von § 65e SGB V gewährt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ambulanten Krebsberatungsstellen in Deutschland Fördermittel. Diese Förderung darf 80 Prozent der nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes zuwendungsfähigen Ausgaben je ambulanter Krebsberatungsstelle nicht überschreiten. Das TMASGFF hat im Jahr 2022 vier Trägern von ambulanten Krebsberatungsstellen in Thüringen auf Antrag eine ergänzende Landesförderung auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für das Jahr 2023 sind die Prüfungen für entsprechende Fördermaßnahmen noch nicht abgeschlossen. Das TMASGFF unterstützt durch die Förderung aus Kapitel 08 Titel 08 20 mit dem Untertitel 02 00 Selbsthilfegruppen, unter anderem zum Thema „Krebs“ in ihrer Strukturenarbeit. Diese Mittel werden vom Landesverwaltungsamt bewirtschaftet und jährlich an Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie an Selbsthilfe

(Abg. Kowalleck)

kontaktstellen und Selbsthilfegruppen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgereicht. Die Fördermittel dienen der Finanzierung von Personalausgaben der Beratungsfachkräfte in den Landesverbänden der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen oder stehen zur Weiterleitung an Selbsthilfegruppen für deren Arbeit zur Verfügung. Die Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen werden unterstützt bei der Finanzierung ihrer Beratungstätigkeit gegenüber einzelnen Gruppen sowie im Ausbau bedarfsgerechter Netzwerkarbeit im Interesse der Betroffenen.

Des Weiteren möchte ich noch auf unsere Landesgesundheitskonferenz hinweisen, wo die Themen „Gesund aufwachsen“, „Gesund arbeiten und leben“, „Gesund alt werden“ speziell bearbeitet werden. Ganz neu gibt es den Projektstart einer Initiative „Krebsprävention für Jugendliche“. Da geht es darum, auf das Thema „Selbstuntersuchung bei Jugendlichen“ aufmerksam zu machen, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, aber auch das tägliche oder aktive Handling an der Stelle mit zu begleiten. Wir haben uns in der Landesgesundheitskonferenz gemeinsam auf einen Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung geeinigt. Zwölf Möglichkeiten, Krebsrisiko zu senken, sind dort wiedergegeben und die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz haben gemeinsam beschlossen, sich zu diesem Kodex zu bekennen und diesen aktiv in der jeweiligen Arbeit auch umzusetzen.

Außerdem kann ich darauf hinweisen, dass das TMWWDG auf dem Weg der Projektförderung die Antragstellung zum Aufbau eines Mitteldeutschen Krebszentrums in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 298.000 Euro gefördert hat und darüber hinaus in den Jahren 2019 bis 2022 eine Reihe von Großgeräten finanziert wurden oder gefördert wurden, die auch im Kampf gegen Krebs eingesetzt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

Zunächst vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, Frau Ministerin. Inwieweit gibt es denn einen Härtefallfonds für die Eltern der betroffenen krebskranken Kinder, da hier oftmals mit Verdienstausfall zu rechnen ist?

Also ich weiß nicht, ob es in anderen Bereichen so was gibt. Für den Landeshaushalt kann ich sagen, dass es so einen Härtefallfonds nicht gibt.

Ich sehe eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte schön.

Danke schön, Frau Ministerin Werner. Ist Ihnen bekannt, dass es ähnliche Fälle gibt und da bereits im Petitionsausschuss, vielleicht auch zur Information für Herrn Kowalleck, eine entsprechende Petition von Eltern vorliegt, deren Kind schwer krebskrank ist und die eben auch mit entsprechenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, und da bereits über den Härtefallfonds des Petitionsausschusses Abhilfe geschaffen werden konnte?

Herzlichen Dank für die Erinnerung daran. Diese Petition kenne ich und vor allem auch das sehr gute Mittel des Petitionsausschusses, einen Härtefallfonds zu haben und in besonderen Fällen dort auch Betroffene entsprechend unterstützen zu können.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur letzten Anfrage heute, nämlich der Anfrage des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/7160. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Mündliche Anfrage zum Thema

Situation am Meuselwitzer Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasium

Bezug nehmend auf einen Presseartikel der „Osterländer Volkszeitung“ vom 20. Januar scheint auch nach einer Unterschriftensammlung zum Erhalt des vollwertigen gymnasialen Schulstandorts Meuselwitz keine Verbesserung der Situation am Gymnasium für Schüler, Lehrkräfte und Eltern eingetreten zu sein. Den aktuellen Presseberichten zufolge ficht ein Pädagoge und Initiator der Petition E-769/21 seinen Arbeitsvertrag an. Er fühle sich vom Schulamt Ostthüringen arglistig getäuscht. Durch den zusätzlichen Wegfall der durch den Petenten abge

(Ministerin Werner)

deckten Unterrichtseinheiten fallen in der Schule nun insgesamt 82 Stunden pro Woche aus. Zuvor sei der Petent bereits unter Verweis auf vermeintliche Falschaussagen in der Petition sowie bei einem in Altenburg stattgefundenen Diskussionsforum mit dem Thüringer Ministerpräsidenten von seinem Dienstherrn zum Personalgespräch geladen worden. Das Bildungsministerium äußerte sich zu den erhobenen Vorwürfen bisher nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die derzeitige Situation für die Schüler, Lehrkräfte und Eltern am Gymnasium aus Sicht der Landesregierung dar und welche Verbesserungen sind seit dem Einreichen der Petition zu beobachten?

2. Welche mutmaßlich „wahrheitswidrigen Behauptungen“ bzw. „unrichtige[n] Behauptungen“ in Bezug auf die Personalsituation am Gymnasium und das Schulamt Ostthüringen finden sich konkret in der eingereichten Petition, die auch von dem Petenten bei einem öffentlichen Forum mit dem Thüringer Ministerpräsidenten in Altenburg am 11. Oktober 2021 geäußert worden seien sollen?

3. Aus welchen Gründen wurden durch das zuständige Schulamt Ostthüringen als untere Schulaufsichtsbehörde des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport freie Stellen nicht ausgeschrieben, obwohl ein dringender Personalbedarf bestand und die personellen Ressourcen keinen vollumfänglichen Unterricht im Sinne der Thüringer Stundentafel abdecken konnten – bitte begründen und einzeln seit dem Schuljahr 2018/2019 aufschlüsseln –?

4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Situation der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie der Eltern an dem Gymnasium zu verbessern, das heißt insbesondere vakante Stellen zu besetzten, um den Unterrichtsausfall zu senken sowie den Rechtsstreit mit dem Lehrer beizulegen?

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Ministerin Heike Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Zippel möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Der Schulbetrieb am Gymnasium hat keine besonderen Auffälligkeiten zu anderen Gymnasien im Altenburger Land. Unabhängig davon ist natürlich die Unterrichtsabsicherung auch hier ein Thema und es wird gemeinsam mit dem Schulamt versucht, entsprechende Lösungen zu finden.

Zu Frage 2: Dem TMBJS lag die Petition E-769/21 vor. Am 8. September 2022 führte der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung mit den Petenten und der Landesregierung durch. In der Petition heißt es: Das zuständige Ministerium versucht durch die nunmehr offensichtlich angestrebte Abwicklung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums, eigene Rechtsverstöße zulasten der Schule und der damit betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern zu verdecken. Die Petition ging damit von einer Schließung des Veit-Ludwig-von-Seckendorff Gymnasiums aus. Richtig ist hingegen, dass vonseiten des TMBJS zu keiner Zeit eine Schließung des Gymnasiums am Standort Meuselwitz eingefordert wurde.

Zu Frage 3: Das Gymnasium Meuselwitz wird bei der Stellenbesetzung vom Schulamt Ostthüringen nicht benachteiligt. Solche Behauptungen möchte ich für die Landesregierung zurückweisen. 2018/2019 sind acht neue Lehrkräfte eingestellt worden. Darüber hinaus sind seit Februar 2020 für das Gymnasium Meuselwitz 13 Stellen ausgeschrieben worden.

Zu Frage 4: Die zu besetzenden Stellen werden regelmäßig veröffentlicht. Hier wird auch die Möglichkeit der Ausschreibung mit Sonderzuschlägen genutzt. Anfragen von Bewerberinnen und Bewerbern werden schnellstmöglich beantwortet. Zudem sollen Lehramtsanwärter dieser Region verstärkt zugewiesen werden, und zwar mit dem Ziel, diese frühzeitig für die Region Altenburg und somit auch für das Gymnasium Meuselwitz zu begeistern. So soll beispielweise die befristete Stelle Sport/Geografie nach Ablauf der Befristung als Lehramtsanwärter weiter in der Region verbleiben. Was den Rechtsstreit mit einer Lehrkraft betrifft, so hat das TMBJS nach wie vor das Ziel, den Lehrer am Gymnasium zu den im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Bedingungen zu halten. Leider wird dies durch die aktuellen Auseinandersetzungen erschwert. Das Ministerium, das Staatliche Schulamt und die Schulleitung sind in dieser Personalangelegenheit weiter gesprächsbereit.