Protocol of the Session on February 1, 2023

Es gibt aber tatsächlich einen Sachverhalt, wo eine Konkretisierung des Auftrags erfolgen soll. Diesen Punkt fasse ich kurz unter Problemfeld zwei zusammen. Neu aufgenommen wurde folgende Formulierung: „Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Wer sich diese bedeutungsschwangere Formulierung noch mal vor Augen führt, ist geneigt auszurufen: Danke für nichts! Unterhaltung soll dem Text des Medienstaatsvertrags zufolge also ein öffentlich-rechtliches Profil haben. Es sei die Frage gestattet: Welches Profil denn sonst? Vom Umstand abgesehen, dass man allenfalls von einer merkwürdigen Definition von Unterhaltung sprechen kann, schließen die folgenden Sätze im zukünftigen Staatsvertrag nicht aus, dass Unterhaltung vorrangig in der konsumentenstarken Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr angesiedelt wird, während man den Bildungsauftrag dann in einem weitgehend irrelevanten Zeitfenster betrachtet.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie werden es kaum glau- ben, auch Unterhaltung kann bilden! Wie ver- rückt!)

Jetzt bin ich dran, Sie können danach noch reden.

Drittens, und hier sind wir beim wichtigsten Teil der Anpassung, der Verschiebung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Medien in das Internet und speziell der Ausweitung des nicht linearen Angebots. Verstärken die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihr Angebot im Internet, treffen Sie dort auf die private Konkurrenz, die allerdings nicht knapp 8,5 Milliarden aus der Zwangsfinanzierung erhält. Viele der privaten Anbieter haben ihr Augenmerk auf digitalen Service gelegt. Das betrifft sowohl journalistische als auch Streaming-Angebote oder Kombinationen von beiden. Für diese Marktteilnehmer ist die Aussage des ARD-Chefs Gniffke, Ziel sei es, der erfolgreichste Anbieter in Deutschland zu sein, eine existenzbedrohende Kampfansage. Hat der ARD-Vorsitzende doch ein nahezu unbegrenztes Budget, während zum Beispiel Zeitungsverlage an anderer Stelle mehr als verdoppelte Papierpreise zu kompensieren haben. Dass das Druckwerk in Thüringen zumachen musste, ist uns ja allen bekannt. An dieser Stelle gilt es einfach festzuhalten, dass eine Verlegung von Inhalten oder ganzen Sendern in das Internet nicht zwingend mit einer Kostenverringerung einhergeht. Bisher durfte in den Mediatheken nur gezeigt werden, was auch bei linearen Sendern über den Äther gegangen ist, und dieses Angebot war naturgemäß auf 24 Stunden Sendebetrieb beschränkt. Und nur aus diesen Beiträgen konnte die Mediathek gefüllt werden. Wird dieser Bezug aufgehoben, ist eine quantitative Limitierung nicht mehr gegeben.

Viertens, die Qualitätsmessung: Diesem Punkt wird im Staatsvertrag durchaus eine gewisse Relevanz eingeräumt, nur über das Wie schweigt man sich aus. Über alle Fraktionen hinweg besteht mehr oder weniger Einigkeit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu reformieren ist. Aber keiner der an der Ausfertigung dieses Werks Beteiligten hat es gewagt, sich nachdrücklich mit der Qualitätsmessung zu beschäftigen. Auch hier sei angemerkt, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Unsere Schweizer Nachbarn haben langjährige Erfahrungen mit gestaffelten Qualitätssicherungsprozessen und nein, diese Qualitätskontrollen sollen nicht zur Folge haben, dass jeder Redakteur und jede Gruppe ständig von außen kontrolliert wird. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Selbstreflexionsprozess innerhalb einer Gruppe, der nach außen zu dokumentieren ist, wobei man natürlich einschränken muss, dass durch den jahr

zehntelangen einseitigen Personalauswahlprozess im Öffentlich-Rechtlichen die Sicht auf sich selbst Verzerrungen zeigen wird, die schwer mit der Realität und dem Auftrag in Einklang zu bringen sind.

Der vorherige Punkt der Qualitätsmessung führt uns fünftens und letztens zur Frage, wer für die sogenannte Qualitätsmessung und -kontrolle zuständig ist. Sehr geehrte Kollegen, hinlänglich bekannt ist unsere begründete Kritik an der Besetzung der Verwaltungs- und Rundfunkräte. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat man letztendlich dazu genutzt, die Aufsichtsgremien zu säubern, statt wie verlangt Staatsferne zu etablieren, hat man Regierungsnähe installiert.

Nachdem man die Thüringer Opposition erfolgreich aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen hat, stellt sich die Frage, wer erstens ein Interesse und zweitens die Fähigkeit hat, Schieflagen und Korruption auch tatsächlich aufzudecken. Führt bereits ein fehlendes Kriterium zu null Kontrolle, müssen wir konstatieren, dass es bei vielen Rundfunk- und Verwaltungsräten scheinbar an beidem mangelt – wie lassen sich sonst die jüngsten Skandale erklären.

Zur Entlastung der Rundfunkräte sei aber auch bemerkt, dass diese grundsätzlich als Laiengremium angelegt sind. Es würde die Mitglieder schlichtweg überfordern, wenn sie zu den aktuellen Aufgaben noch die Qualitätssicherung kontrollieren sollten, zumal ihnen keine wesentlichen Mittel für die Einholung von Fremdexpertise zustehen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, auch dieser Medienänderungsstaatsvertrag wird keines unserer Probleme in diesem Bereich lösen. Was mir bleibt, ist die Freude über Ihre Ausführungen, warum dieses Vertragswerk der große Wurf ist. Diese Rede hat jetzt Sendeschluss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Hartung, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mitnichten ist die Thüringer Opposition aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen, es ist nur eine Oppositionspartei nicht zum Zug gekommen. Das ist ein Unterschied. Aber das nur als Einleitung.

Das vergangene Jahr hat gezeigt – eigentlich die vergangenen Jahre –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr mit Skandalen und Affären als mit qualitativ herausragenden Medienangeboten

von sich reden gemacht hat. Es ist zum einen die Selbstbedienungsmentalität verschiedener Sendeleitungen, die Abgehobenheit und Realitätsferne – oder Realitätsblindheit, wir wollen mal freundlich sein – mancher Sendeleitung. Es geht zum anderen auch darum, dass wir Vetternwirtschaft, Korruption usw. erlebt haben. Das hat uns alle, glaube ich, ziemlich schockiert. Das hat uns allen auch den Anhalt gegeben zu erkennen, dass es so nicht weitergehen kann.

Aber nicht nur das ist klar, wir müssen auch der Verantwortung gegenüber dem Beitragszahler gerecht werden. Er kann, darf und muss von uns erwarten können, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der genau seinen Auftrag erfüllt, der mit den Beitragsgeldern vernünftig umgeht und der fest gegenüber Versuchungen von Einzelpersonen ist, die sich dann entsprechend bedienen können.

Deswegen hat dieses Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Prinzip zum Ziel, dass wir eine deutliche, zwingend notwendige Stärkung der Sendergremien in ihren Aufsichts- und Beratungsfunktionen erleben, vor allem gegenüber der Intendanz, und damit eigentlich zu Vertretungsgremien der Beitragszahler werden, aber dass wir zum anderen auch eine stärkere Verpflichtung der Rundfunkanstalten zur Einhaltung journalistischer Standards sowie der Grundsätze der Objektivität erleben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen das trotzdem in einem Staatsvertrag festschreiben, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass offensichtlich auch Selbstverständlichkeiten geregelt werden müssen. In diesem Zusammenhang machen wir nichts anderes als unsere Arbeit und unsere Aufgabe, um sicherzustellen, dass der Rundfunk eine bessere Performance abliefert, als es bislang der Fall war.

Als zweiten Punkt will ich herausgreifen, dass wir jetzt erleben werden, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich vor allem Information, Bildung und Kultur zu vermitteln, gegenüber der Unterhaltung deutlich gestärkt wird, nicht nur im Bereich des Vollprogramms, sondern auch der Mediatheken. Das schließt Unterhaltung nicht aus, aber es muss sich in das öffentlich-rechtliche Profil einfügen und dieses nicht dominieren. Das sind zwei wesentliche Änderungen, die dieser Staatsvertrag mit sich bringt.

Ich bitte um Unterstützung. Wir selbst als SPDFraktion werden diese Unterstützung geben. Wir sind uns bewusst, dass diesem Änderungsstaatsvertrag weitere folgen werden müssen. Vielen Dank.

(Abg. Cotta)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, am 3. November 2022 haben die Regierungschefs der Länder den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll dieser am 1. Juli 2023, sodass uns doch noch ausreichend Zeit für eine intensive Beratung sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum bleibt. Die anderen Länder waren ja etwas schneller – Sachsen und Sachsen-Anhalt –, diesen Staatsvertrag ins Parlament einzubringen. Nichtsdestotrotz haben wir auch ausreichend Gelegenheit und die sollten wir auch im Ausschuss nutzen.

Zum Inhalt des vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrags: Wesentliche Neuerungen – das haben viele Vorredner bereits erwähnt – sind zunächst, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Flexibilität eröffnet bekommen und die Möglichkeit einer Betätigung im Netz erweitert wurde. Bezüglich des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks legt dieser ferner fest, dass der Bereich der Unterhaltung weiterhin Bestandteil des Rundfunkauftrags bleiben soll. Darüber hinaus stärkt der Staatsvertrag auch die Kontrolle der Gremien in den Bereichen „Programmqualität“ und „Wirtschaftlichkeit“. Die Auswüchse, die wir hier unter anderem beim RBB erlebt haben, sind, denke ich, ein wesentlicher Grund, warum wir hier mit dem Änderungsstaatsvertrag nachschärfen. Aber wie die Vorredner bereits erwähnt haben, wird das wahrscheinlich nicht der letzte Änderungsstaatsvertrag bleiben. Also schauen wir, dass wir auch weiter gut auf dem Weg in der Überwachung öffentlicher Gelder vorankommen.

Von besonderem Interesse dürfte die Neuerung sein, dass der Staatsvertrag erstmals einen kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung über die Qualität und Fortentwicklung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festschreibt.

Meine Damen und Herren, bezüglich der Flexibilisierung bei der Beauftragung des Fernsehangebots ist zu vermerken, dass künftig weniger lineare Fernsehkanäle durch den Staatsvertrag gesetzlich beauftragt werden sollen. Vorgeschrieben sind dann nur noch „Das Erste“, das „ZDF“, die dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle „3sat“ und

ARTE. Alle anderen Programme sollen zwar weiter als beauftragt gelten, neu ist jedoch, dass bei KiKA, „Phoenix“, ZDFneo, ZDFinfo, „Tagesschau24“, „One“ oder ARDalpha die jeweiligen Aufsichtsgremien künftig selbst über die Ausspielplattform entscheiden können, also diese auch nur noch nonlinear im Internet anbieten können. Hier sehen wir doch eine wesentliche Problemlage, denn es wurde vorhin schon aufgezeigt, dass es natürlich auf der einen Seite wünschenswert ist, dass man das Internetangebot und das digitale Angebot der Kanäle ausweitet. Auf der anderen Seite müssen aber die Menschen in den Bundesländern die Möglichkeiten haben, durch die ausgebaute Infrastruktur dieses digitale Angebot auch nutzen zu können, denn das ist leider auch in Thüringen noch nicht in allen Bereichen der Fall. Hier müssen wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass wir das Angebot eben nicht nur für die 80 oder 85 Prozent, die es nutzen können, vorhalten, sondern solange der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur noch nicht vorangetrieben ist – und da haben wir durchaus unterschiedliche Standards in den einzelnen Landkreisen in unserem Bundesland –, auch den Menschen die Möglichkeit geben, das lineare Programm über die Sender zu empfangen und sich in einer Medienvielfalt informieren zu können und auch das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen.

Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung gehen zahlreiche der neuen Regelungen des Vertrags in die richtige Richtung. Dennoch handelt es sich hierbei in vielen Sparten nur um Teillösungen. Wir werden weitere Verträge sehen, aber manche Aspekte wie die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind in dem aktuellen Vertrag völlig ausgeblendet und zudem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, die selbst nämlich angehalten sind, wirksame und ergebnisorientierte Ideen und Strukturoptimierungen und Fortschreibungen des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Hier erwarten die Beitragszahler zu Recht, vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise, auch vom öffentlichrechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und auch einer Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen und Rundfunkanstalten.

Die CDU-Fraktion spricht sich ausdrücklich gegen die Umwandlung der Spartenkanäle „Phoenix“ und KiKA in reine nichtlineare Programme aus. Ich habe es gerade schon ausgeführt. Erst wenn die digitale Infrastruktur so weit in der Lage und ausgebaut ist, dass sie nutzbar ist, macht es auch Sinn, das vollständig dahin zu übersiedeln, und das haben wir

(Abg. Dr. Hartung)

in Thüringen leider noch nicht. Insofern würde es zu einer Verminderung des Medienstandorts Thüringen kommen, wenn wir hier vorschnell diese Dinge nämlich nicht zweigleisig, sondern nur noch eingleisig fortentwickeln würden.

Die gesamten Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags wollen wir gerne im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren. Die Zeit dazu haben wir und daher beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, im vorliegenden Gesetz geht es um nicht weniger als die Grundlage für die schlussendliche Ratifizierung des Dritten Medienstaatsvertrags. Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben, sind die Skandale, insbesondere beim RBB, Anlass, darüber noch mal genauer nachzudenken. Ja, Herr Hoff, Sie haben über viele Schlussfolgerungen geredet, die in der Diskussion sind, nur frage ich mich an der Stelle, wie verbindlich all diese Ideen sind und ob es richtig ist, auf einen neuen Staatsvertrag zu hoffen, der dann noch besser wird. Kostenkontrolle und öffentliche Transparenz der Ausgaben und der Ausgabenstruktur, die diese derartigen finanziellen Eskapaden künftig verhindern, sind dringend notwendig. Aber, ebenso wie die Medienvielfalt und die Informationsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahren auch in das Kreuzfeuer der Kritik oder der Öffentlichkeit gerückt ist, bedarf es an der Stelle Korrekturen. Da ist es natürlich auch wichtig, die Rolle der freien Mitarbeiter noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch möchte ich hier die Anregung einbringen, dass zum Beispiel die Finanzierung von Bürgerradios ein Teil des Staatsvertrags werden könnte. Denn gerade Bürgerradios tragen zur Meinungsvielfalt bei und sie sind extrem unterfinanziert. Ich denke, Bürgerradios brauchen keine zentralen Programmbeiräte, die ihre Sendungen zensieren.

Dem Staatsvertrag in der jetzigen Fassung kann ich nicht zustimmen. Aber ich halte die Überweisung an den Fachausschuss für sehr wichtig, wo diese vielen Anregungen, die auch heute hier schon gekommen sind, noch mal diskutiert werden, und

versucht werden kann, diese noch einzubringen. Denn es ist ganz wichtig, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk stärken und dass die Bürger dieses Landes hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Allerdings muss ein bürgerfinanzierter Rundfunk dem vielfältigen und gut recherchierten Journalismus entsprechen und darf nicht durch Weglassen von Informationen einen tendenziösen Charakter annehmen. Diese Nachbesserungen sind zwingend erforderlich. Aus diesem Grund würde ich der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Danke.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In dem Sie überhaupt nicht sitzen!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht feststellen. Da Ausschussüberweisung beantragt wurde, ich denke, an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das kann ich nicht feststellen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen

a) Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3731 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/6812 -

b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen

(Abg. Herrgott)

Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4090 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/6801 -

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Beschlussfassung zum Antrag „Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen“ in der Drucksache 7/3731 der Koalitionsfraktionen und den Alternativantrag „Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen“ der CDU-Fraktion in Drucksache 7/4090 und den Alternativantrag der Gruppe der FDP „Selbstverantwortung der Schulen respektieren und fördern – Erfahrungen aus der Corona-Pandemie für Modernisierung des Schulwesens nutzen“ in Drucksache 7/4194. Ich habe die Titel alle vorgelesen, weil man dann eigentlich schon weiß, worum es geht. Alle drei Anträge hat dieses Hohe Haus in seiner 64. Sitzung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen und Gegenstand der Anträge war die Aufarbeitung der Folgen der Coronapandemie an den Schulen und die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Thüringer Bildungswesen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Anträge in seiner 41. Sitzung am 3. Dezember 2021, in seiner 43. Sitzung am 21. Januar 2022, in seiner 46. Sitzung am 8. April 2022, in seiner 48. Sitzung am 1. Juli 2022 und in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember des gleichen Jahres beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind insgesamt 21 schriftliche Zuschriften eingegangen und an dieser Stelle möchte ich mich noch mal im Namen des Ausschusses – nehme ich jetzt einfach mal an – für diese Zuschriften bedanken, die waren sehr wertvoll.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Anhörungsverfahren wurde dann auch in der 51. Sitzung des Ausschusses am 02.12.2022 ausgewertet.

Die CDU-Fraktion hat ihren Antrag am 13.10.2022 mit der Vorlage 7/4336 geändert. Am 30.11. wurde mit der Vorlage 7/4544 auch der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch einen Änderungsantrag derselben unter Mitwirkung der Parlamentarischen Gruppe der FDP geändert.

In seiner 51. Sitzung am 02.12. beschloss der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport die Empfehlung zur Annahme des Antrags in der Drucksache 7/3731 in der durch die Vorlage 7/4544 geänderten Fassung. In der gleichen Sitzung beschloss der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport die Empfehlung zur Ablehnung des Alternativantrags der CDU in der Drucksache 7/4090. Und der Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe in Drucksache 7/4194 wurde dann aufgrund der gemeinsamen Beschlussempfehlung in derselben Sitzung zurückgezogen. Ich bitte um die Annahme der Empfehlung des Ausschusses und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.