Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148 - ERSTE BERATUNG
Es ist, sehr geehrter Herr Präsident, ja weniger die Begründung als die Einbringung des Gesetzentwurfs. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der für diesen Staatsvertrag zuständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September die ordnungsgemäße Unterrichtung festgestellt und gleichzeitig hat Staatssekretär Krückels die Ausschussmitglieder über dessen Inhalt und Ziele laufend mündlich informiert. Wie Sie alle wissen, gab es seitdem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, man kann es Vorkommnisse oder auch mittelschwere Erschütterungen nennen, die der öffentlichen Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mal eine deutliche Brisanz gegeben haben. Zu Recht wurde das Erfordernis formuliert, auch zu Regelungen zu kommen, die dafür Sorge tragen, dass sich vergleichbare Vorkommnisse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht wieder ereignen. Es ist jetzt im Rahmen eines langen Entwicklungsprozesses ein Staatsvertrag vorgelegt worden, der zugleich die Handschrift von 16 Ländern trägt und ich will Ihnen vier wesentliche inhaltliche Eckpunkte darstellen.
Der Erste: Profilschärfung durch Auftragskonkretisierung. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in thematisch inhaltlicher Hinsicht wird weiter spezifiziert. Bei der Unterschiedlichkeit der Angebote gilt es auch, solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate für das Massenpublikum hinausgehen und die gesamte Bandbreite der unterschiedlichen Perspektiven und Lebenswirklichkeiten im journalistischen Blick zu behalten und gleichzeitig das Ziel zu haben, ein Gesamtangebot für alle, das heißt sämtliche Milieus innerhalb der Gesellschaft, zu formulieren und auch dem Generationenabriss entgegenzuwirken, das
heißt also, der sehr unterschiedlichen Nutzung in den Generationsgruppen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Auf Anregung Thüringens ist in die Begründung des Staatsvertrags ein Aspekt aufgenommen worden, das ist der Aspekt der Vermittlung von Medienkompetenz, über den wir hier, glaube ich, im Landtag schon Einigkeit gehabt haben, dass im Arbeiten an dieser Medienkompetenz eine große Notwendigkeit gesehen wird.
Zweitens, die Profilstärkung durch stärkere Gremienkontrolle. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was wir in den letzten Plenardebatten, die wir dazu ja schon gehabt haben, gesagt haben. In den entsprechenden Plenardebatten, auch in der Ausschussberatung vergangenen Freitag hier im Plenarsaal des AfEKM, ist auf den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag hingewiesen worden. Ich will deshalb nur ein paar Aspekte aufrufen: deutliche Erhöhung der Transparenz, dann der gesamtgesellschaftliche Dialog mit der Bevölkerung, das heißt, die Befugnisse der Gremien werden relevant erweitert, es werden gemeinsame Maßstäbe aufgestellt, über Richtlinien und Berichtspflichten wird ein deutlich höheres Maß an Transparenz gegeben sein und die Gremien sollen externe Hilfe durch Expertenkonsultationen in Anspruch nehmen können.
Drittens, Profilschärfung durch programmliche Flexibilisierungsmöglichkeiten. ARD, ZDF, das Deutschlandradio bleiben weiterhin konkret und dauerhaft linear beauftragt. Ebenso bleiben auch die mit europäischen Partnern veranstalteten Gemeinschaftsprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, also 3sat, ARTE, und das ZDF aufgrund ihrer europäischen Integrationskraft sowie der jeweiligen Grundlagen weiter als lineare Fernsehprogramme beauftragt.
Wir haben den Blick auf den KiKA geworfen, deshalb will ich hier ganz deutlich machen, ich will das auch nicht verhehlen, dass den Anstalten die Möglichkeit geboten wird, unter anderem die lineare Verbreitung des KiKA zu verändern. Deshalb ist es wichtig, hier vier Punkte deutlich zu machen. Für Thüringen war es wichtig, dem KiKA eine ganz klare Zukunftsperspektive zu geben. Ob das lineare Angebot allein noch dem Nutzerverhalten entspricht oder ob die Zugriffe auf die Mediathek eben belegen, dass die Zielgruppe des KiKA vorwiegend bzw. grundsätzlich auf die Angebote in der Mediathek zurückgreift, bleibt abzuwarten. Ich bin eher Teil derjenigen, die argumentieren, dass hier die Nutzergruppe tatsächlich eher eine an der Media
thek orientierte Nutzergruppe ist und dass dem auch entsprechend Rechnung zu tragen ist. Eine derartige Entscheidung steht aber nicht auf der Tagesordnung der Anstalten, ist zum jetzigen Zeitpunkt auch richtig. Es darf – und aus unserer Sicht wird – auch keine Unterschreitung des bisherigen Angebots erfolgen.
Viertens, Profilschärfung durch neue Plattformstrategien. Darüber ist hier auch schon häufig geredet worden, also die Neuregelung mit einer Online-only-Regelung ohne Sendungsbezug als eigenständig audiovisuelle Inhalte für bis zu 30 Tage auf Abruf. Und schließlich sollen die Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks künftig auf der ersten Auswahlebene der Mediathek nun über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein.
Fazit: Es sind wichtige Regelungen enthalten, die zunächst technisch klingen. Diese häufig auch sehr technischen Regelungen, die nicht so einfach zu übersetzen sind, enthalten aber doch drei wesentliche Punkte. Ich glaube, der Gremienstärkungspunkt ist der zentrale Aspekt dieses Medienänderungsstaatsvertrags. Die Frage der Senderorientierung gehört zu dem Auftrag und der entsprechenden Rahmensetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dazu. Und in den Strukturfragen – das haben wir auch deutlich gemacht – sind wir in einer Diskussion. Die wird sich in den nächsten Staatsvertragsdebatten auch fortsetzen. Es ist ja der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag. Wir wissen, dass weitere Staatsverträge folgen werden. Deshalb wäre meine Bitte, auch die Empfehlung an dieses Hohe Haus, diesen Staatsvertrag danach zu betrachten, was der Inhalt dieses Staatsvertrags ist. Wir wissen, dass wir hier im Landtag unterschiedliche Perspektiven, Sichtweisen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Aber es wäre gut, aus meiner Sicht auch richtig, dass wir diesen Staatsvertrag als das sehen, was er ist, als eine schnelle Regelung, die auf die RBB-Aspekte reagiert und ihn gleichzeitig nicht mit jeder Grundsatzdiskussion zu überfrachten, die wir über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Recht führen, was aber nicht verhindert, dass wir diese Staatsvertragsänderungen auch brauchen und sie auch im Parlament beschlossen werden müssen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Als Garant für Freiheit und Vielfalt hat er einen wichtigen öffentlichen Auftrag, unabhängig und faktenbasiert zu berichten. Er ist keiner Quote verpflichtet und steht keiner Partei nahe, sondern ist ein Angebot an Information, Unterhaltung, Kultur und Bildung für alle. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll daher auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und durch seine Angebotsbreite die grundgesetzlich verbriefte Pressefreiheit schützen. In einer Zeit, in der Falschmeldungen und Diskreditierung von Demokratie und ihren Institutionen weltweit zunehmen, ist der öffentliche Rundfunk ein wertvolles Gut.
Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet eine Reform dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dazu hat der Minister gerade eingeführt. Das Ziel ist, den Auftrag des Rundfunks zu schärfen – auch das haben wir gerade gehört – und den Markenkern zu stärken. Unterhaltung bleibt dabei entsprechend des 5. Rundfunkurteils Teil des Auftrags, muss sich aber an dessen Profilen messen lassen.
Die Flexibilisierung des Auftrags ermöglicht es den Rundfunkanstalten, sich an die veränderte Mediennutzung anzupassen, auch das ist gerade erwähnt worden. Um alle Generationen tatsächlich zu erreichen, wird der Telemedienauftrag fortgeschrieben und erweitert. So können Inhalte jetzt auch nur online eingestellt werden. Eine neue Wahrnehmbarkeitsregel verpflichtet die Rundfunkanstalten, ihr Angebot breit zu präsentieren. Hier werden die Mediatheken gleichberechtigt zum linearen Angebot etabliert, auch das ist ein wichtiger Punkt.
Die Reformvorschläge sind aus unserer Sicht prinzipiell geeignet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig aufzustellen, gleichwohl gehen uns als Grüne die Maßnahmen an einigen Punkten nicht weit genug. Die Reform sieht unter anderem eine neue Aufgabe für Rundfunkräte vor. In Zukunft müssen sie Zielvorgaben für Programminhalte setzen und Entscheidungen treffen, welche Programme eingestellt und welche weitergeführt werden sollen. Die Rundfunkräte brauchen allerdings aus unserer Sicht hauptamtliche Unterstützung, um ihren Kontrollaufgaben gerecht werden zu können. Sie sollen daher über beispielsweise unabhängige Gremienbüros verfügen und verstärkt die Möglichkeit erhalten, fachliche Schulungen zu nutzen. Die Aufsichtsgremien sollten außerdem verstärkt ihre Möglichkeit in Anspruch nehmen können, externe
wissenschaftliche Expertise einholen zu können. Wir bekennen uns da zur gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land und unterstützen weitere Initiativen und Reformprozesse zur stärkeren Abbildung breiterer Bevölkerungsgruppen und deren Einbindung in die Aufsichtsgremien. Die Exzellenz des Öffentlich-Rechtlichen hängt auch von den Leistungen seiner Mitarbeiter ab. Es ist notwendig, die Interessen der Beschäftigten zu stärken und ihre Teilhabe an den Entscheidungen der Sender zu verbessern, beispielsweise durch feste Sitze in Rundfunk- und Verwaltungsräten. Dies soll insbesondere die Interessenvertretung der freien Mitarbeiterinnen umfassen. Wir brauchen auch eine Organisationskultur, welche die Vorbeugung von Missbrauch und Fehlverhalten fördert.
Wir erwarten, dass die Sender schnell strenge Compliance-Regeln einführen, die faire Vergabeverfahren und die angemessene Amtsausstattung ins Auge fassen. Diese Regeln müssen im laufenden Reformprozess des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich weiterentwickelt werden. Finanzentscheidungen müssen zukünftig wieder durch Gremien, statt von Einzelpersonen getroffen werden. Auch dazu gibt es ja bereits eine Diskussion. Unabhängigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind dabei selbstverständliche Grundsätze und alle Sender sollten zukünftig unabhängige Compliance-Beauftragte haben, die mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Bei öffentlich-rechtlichen Senderanstalten, die einen Auftrag im Interesse des Gemeinwohls erfüllen, müssen auch in Führungsebenen angemessene Gehaltsstrukturen bestehen, die dem Sender entsprechen. Es muss für die Bürger klar nachvollziehbar sein, wie Beitragsmittel verwendet werden.
Die Fragen der Transparenz und Compliance-Regeln werden in den bereits angekündigten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag aufgenommen werden. Die Breite der Debatte darum ist, glaube ich, ein wichtiges Element für die anstehenden Reformen, die wir auch gerne kritisch-konstruktiv begleiten. Aus unserer Sicht ist der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag so auch zustimmungsfähig und wir bräuchten zumindest keine weitere Beratung zu diesem Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss. Aber wir werden sehen, wie sich das dann hier entwickelt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich auf Herrn Abgeordneten Montag, Parlamentarische Gruppe der FDP.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem wir uns hier beschäftigen, und ja, er geht in eine richtige Richtung. Es ist tatsächlich so, dass er sich damit beschäftigt, was wir auch schon an anderer Stelle ganz grob angesprochen haben, nämlich mit den Herausforderungen der Transformation im Bereich der Medien. Wir haben ja das Phänomen, dass Medienvielfalt heute nicht mehr bedeutet, wie viel Sendeanstalten gibt es, sondern wie viel Zugang zu Informationen habe ich. Und da ist eben die Digitalisierung ein echter Gamechanger. Gut, dass das auch der öffentlichrechtliche Rundfunk erkannt hat. Aber wie geht er damit um?
Der Medienänderungsstaatsvertrag macht hier ein paar Vorschläge, die ich persönlich als ein Stück weit halbherzig verstehe. Warum? Wir haben einen hohen Reformdruck in der Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und auch der Medienänderungsstaatsvertrag, der jetzt hier vorliegt, legt ja Zeugnis davon ab. Aber Digitalisierung bedeutet ja am Ende die Disruption, dass Inhalte 24/7 von allen Stellen der Welt, aus allen Ecken der Welt abgerufen werden können. Das stellt die Frage: Inwieweit brauchen wir eigentlich, wenn wir jetzt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlauben, kostenintensiv in den digitalen Raum auszuwachsen, überhaupt noch lineare Programme? Wie viele Rundfunkanstalten brauchen wir noch? Und da spreche ich nicht von der alten Frage, die auch seit Jahrzehnten diskutiert wird: Hat die Sendeanstalt „Radio Bremen“ überhaupt noch eine Daseinsberechtigung oder legt man die nicht beispielsweise mit dem MDR zusammen? Was ist mit dem „Saarländischen Rundfunk“? Oder die Frage der großen Sendeanstalten, die gewachsen sind aus den 50er-Jahren, die dort auch richtig waren, um Medienvielfalt sicherzustellen, aber wie gehen wir um mit dem ZDF. Brauchen wir es noch als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder kann man das ZDF nicht privatisieren? Davon spreche ich nicht, sondern die Frage ist: Wie viel an Sendeinhalten soll eigentlich noch linear ausgestrahlt werden? Und heute wissen wir, dass jedes TV-Gerät, das gekauft wird – es sei denn, man kauft es auf dem Flohmarkt –, nichts anderes als ein riesiges Smartphone mit großem Bildschirm ist, nämlich ein sogenannter Smart-TV. Das heißt, schon technologisch ist der analoge Empfang überhaupt nicht mehr zeitgemäß, und zwar quer durch alle Bevölkerungs- und Altersgruppen. Nun ja, es gibt kaum noch Geräte, die eben nicht Smart-TVs sind. Und das erklärt im Übrigen auch – beim KiKA
ganz besonders –, warum das Mediennutzungsverhalten vor allem ein digitales ist, weil man zugreift, weil man nicht mehr – gerade mit kleinen Kindern – darauf angewiesen sein möchte, wann welche Sendung läuft, sondern man sie ganz gezielt sich nach Interesse aussuchen kann. Und da erkennen wir, wenn wir mal in die USA schauen, dort die Plattformökonomien sehen, wie beispielsweise Netflix agiert. Auch die stellen eine digitale Plattform zur Verfügung, wo Inhalte unterschiedlicher Formate, unterschiedlicher Konzepte aufgespielt werden. Man kann sich ja vorstellen, dass zukünftig auch diese regionalen Produkte etc. dort digital ausgestaltet werden können.
Was macht jetzt aber Politik? Ich weiß, dafür ist Thüringen vielleicht nicht ursächlich, aber die Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie da auf Bundesebene diskutieren. Die Frage ist: Was ist denn der Ausfluss dieser Erkenntnis, die niemand mehr bestreitet? Der Ausfluss ist: Nichts. Stattdessen definieren Sie dort, welche definitiv linear ausgestrahlt werden sollen, und ansonsten überlassen Sie es den Rundfunkanstalten, ob sie mal darüber nachdenken könnten, vielleicht etwas nicht nur linear auszustrahlen. Ich glaube, das ist zu wenig. Es ist zu wenig für die Herausforderungen, die wir auch in der aktuellen Debatte gesellschaftspolitisch haben.
Davon abgesehen, noch ein Schritt, was viel zu wenig ist: Warum bündeln wir denn nicht endlich die zentralen Verwaltungsaufgaben aller Rundfunkanstalten deutschlandweit, was andere Konzerne machen, die sehr viel größer sind, die sehr viel weiter ausgreifen? Warum lernen wir nicht da, wo die Wirtschaft schon innovativ ist? Bundeseinheitlich transparente Gehaltsbänder für alle Festangestellten, das ist auch etwas, was wir schon länger vorgeschlagen haben. Und ich glaube, das sind die Schritte, die notwendig gewesen wären, damit sie eine gesellschaftliche Debatte zielführend aufgreifen, die schon über viele Jahrzehnte geht.
Wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Noch mal ein erstes Fazit von uns: Es sind die richtigen Themen gesetzt, aber noch viel zu zögerlich umgesetzt. Deswegen bleibt im Grunde unsere Kritik erhalten: Da muss sich Politik an die Spitze der Bewegung stellen und nicht erst auf den nächsten Skandal einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt warten. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt uns die Möglichkeit, ein wenig mehr über Inhalte als über Skandale zu diskutieren. Und das müssen wir auch, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie auch – ausdrücklich betont – reformbedürftig. Der einzige Wunsch, den ich in dem Zusammenhang hätte, ist, dass wir vielleicht nicht immer nach der Mittagspause Medienpolitik machen, denn da bekommen nur die Insider das alles mit.
Aber, es ist okay, es wird ja übertragen, also auch für die, die am Livestream oder an welchem Gerät auch immer sitzen.
Natürlich sind die Medienstaatsverträge – und das ist in der Vergangenheit sicherlich auch öfters gesagt worden – in der Regel Minimallösungen: Schritt für Schritt werden damit nur kleine Änderungen umgesetzt, weil es eben über einen Staatsvertrag geregelt werden soll.
Dennoch sind auch kleine Schritte und positive Entwicklungen notwendig, auch wenn es in unseren Augen noch viel umfangreichere und grundlegendere Reformbedarfe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Als gemeinschaftsfinanzierter Rundfunk ist er zu gesellschaftlichem Nutzen verpflichtet. Gesellschaftlicher Nutzen kann aber nur dort entstehen, wo auch gesellschaftliche Nutzung stattfindet.
In diesem Sinn ist zu begrüßen, dass die vorliegende Novelle vorsieht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender künftig eigenständig entscheiden können, ob sie Spartenkanäle weiterhin als fortlaufende lineare Programme im TV anbieten oder ob sie Angebote mit Blick auf das Nutzungsverhalten verändern und damit stärker ins Netz abwandern. Da bin ich ein wenig anderer Auffassung als der Kollege Montag. Aber er hat das ja nicht verneint, sondern hat den Schritt für zu klein erachtet.
Es ist ganz besonders wichtig, dass die Flexibilisierung denen überlassen wird, die diese Programme produzieren, denn sie sind es, die im Austausch mit den Nutzern stehen und am besten wissen, wie sie ihre Zielgruppen erreichen können. Sie sind auch die, die auf wechselnde Bedürfnisse reagieren können. Dazu gehört auch die Ermöglichung der erweiterten Nutzung der Onlineangebote durch Online-First oder Online-Only, Ausstrahlung oder Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken.
dabei, seine Angebote an die veränderte Mediennutzung und die Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, von Nutzerinnen und Nutzern anzupassen und flexibler auszugestalten und so auch künftig unter Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit dem Ziel der Vielfaltssicherung nachzukommen.
Meine Damen und Herren, der Dritte Medienstaatsvertrag stärkt aber zugleich auch die – die Kollegin Henfling hat es gesagt – Beratungs- und Aufsichtsfunktionen der Kontrollgremien von ARD, ZDF und „Deutschlandradio“, was wir explizit begrüßen. Diesen Gremien obliegt es zukünftig, für die Angebote von ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ Richtlinien zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards sowie standardisierten Prozessen aufzustellen und Transparenz – ausdrücklich Transparenz – und Effizienz zu steigern. In diesem Zuge sollten wir auch und ganz deutlich über Regelungen zur fachlichen Qualifizierung, regelmäßigen Fortbildung, zu bestimmten Quoten, Sachverständigen oder anderen Maßnahmen für die Mitglieder dieser Gremien reden, um auch tatsächlich Leistungsfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Meine Damen und Herren, keine dieser Maßnahmen hat eine größere Strukturveränderung im Blick und dennoch können sie Grundlage für strukturelle Änderungen und Synergien innerhalb der Häuser sein. Dennoch, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seine Rolle zur Sicherung einer stabilen demokratischen Entwicklung in unserer Gesellschaft garantiert, sollte ihnen auch der Schritt in die digitale Gesellschaft ermöglicht werden.
Zum Abschluss möchte ich ein Zitat von Christian Walter bringen. Er schrieb im Oktober in der TAZ zutreffend, ich zitiere: „Wenn es [den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk] nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. [Aber] nur Verrückte würden ihn so erfinden, wie er heute in Deutschland ist.“ Jetzt liegt es an uns, dass er nicht so bleibt, wie er ist. In dem Sinne bin ich für eine Diskussion dankbar und sollte eine Ausschussüberweisung erfolgen, dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.
am Livestream, heute reden wir über die vermeintlich epochalen Änderungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags, die Verflechtungen und Verfehlungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird dieses Papier nicht klären, dazu soll es ja den vierten oder fünften oder sechsten oder siebten Medienänderungsstaatsvertrag noch geben.
Aktuell sehe ich fünf Problemfelder, die bereits einzeln betrachtet zu einer Ablehnung führen müssen. Erstens, die Konkretisierung des Auftrags zur Schärfung des Programmprofils: Allein über die Änderung in § 26 könnte man vortrefflich 30 Minuten referieren. Was hat den Gesetzgeber veranlasst, die Einhaltung der verfassungsgemäßen Ordnung neu und explizit aufzunehmen? Haben die Rundfunkanstalten bisher jenseits dieser verfassungsgemäßen Ordnung operiert? Warum verweist man ausdrücklich und im besonderen Maße auf die Einhaltung der journalistischen Standards? Welche Standards hat man denn bisher angelegt? Objektivität und Unparteilichkeit sind erfreulicherweise Teil der Norm geblieben, aber hier muss man natürlich fragen: Wie wurde das bisher umgesetzt? Wir alle kennen zum Beispiel die Besuchsstatistiken von konservativen Politikern in Talkshows im Verhältnis zu Grün-Links und nein, ich werde den Moderator von „hart aber fair“ jetzt nicht thematisieren, Herr Blechschmidt. Es lässt sich zu diesem Sachverhalt nur zusammenfassen: viele blumige Worte und wenig Konkretes. Die Formulierungen sind wachsweich und hatten auch bisher nur empfehlenden Charakter. Wer eine Schärfung des Auftrags gewünscht hat, wird erwartungsgemäß enttäuscht werden. Eine Trennung von Informationen und Meinungen wird eben nicht thematisiert. Unter dem Punkt „Auftrag“ werden ausschließlich Scheingefechte geführt.
Es gibt aber tatsächlich einen Sachverhalt, wo eine Konkretisierung des Auftrags erfolgen soll. Diesen Punkt fasse ich kurz unter Problemfeld zwei zusammen. Neu aufgenommen wurde folgende Formulierung: „Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Wer sich diese bedeutungsschwangere Formulierung noch mal vor Augen führt, ist geneigt auszurufen: Danke für nichts! Unterhaltung soll dem Text des Medienstaatsvertrags zufolge also ein öffentlich-rechtliches Profil haben. Es sei die Frage gestattet: Welches Profil denn sonst? Vom Umstand abgesehen, dass man allenfalls von einer merkwürdigen Definition von Unterhaltung sprechen kann, schließen die folgenden Sätze im zukünftigen Staatsvertrag nicht aus, dass Unterhaltung vorrangig in der konsumentenstarken Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr angesiedelt wird, während man den Bildungsauftrag dann in einem weitgehend irrelevanten Zeitfenster betrachtet.