Protocol of the Session on February 1, 2023

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist durchaus anzuerkennen, dass in den neuerlichen Änderungen des Landesmediengesetzes das Parlament das Bemühen hat, die wirtschaftliche Lage der Zeitungsverleger und der Rundfunkveranstalter zu diskutieren und miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf aus unserer Perspektive nicht geeignet, die angemessenen Mittel dafür zu schaffen. Nicht jede Liberalisierung ist mehr als nur die negative Freiheit vor staatlicher regulativer Einflussnahme und insofern haben wir möglicherweise, sehr geehrter Herr Montag, dann auch noch mal ein unterschiedliches Verständnis, welcher Freiheitsbegriff hier normativ zugrunde gelegt werden muss. Dem Gesetzentwurf sieht man erst mal an, dass er eine sehr auffällige Verlegerfreundlichkeit hat. Ich werde nachher mit dem Ministerpräsidenten, auch mit Vertreterinnen und Vertretern der FUNKE Mediengruppe über ein anderes Thema, nämlich Zustellfragen im ländlichen Raum, sprechen. Ich habe durchaus auch eine große Wertschätzung für die Aktivitäten der FUNKE Mediengruppe und gleich

zeitig ist unter dem Gesichtspunkt des Landesmediengesetzes eben auch festzustellen, dass wir auch manifeste Unterschiede haben. Der Gesetzentwurf hat hier aus unserer Sicht eine eindeutige Schieflage. Wenn das Hohe Haus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, wie er hier vorgelegt wurde, zustimmen würde, dann wäre es aus unserer Sicht möglich und zulässig, den privaten Rundfunk in Thüringen weitgehend von außen zu steuern und weder die Landesmedienanstalt noch jemand anderes könnte dann etwas dagegen tun. Das halten wir für eine nicht gerechtfertigte Änderung des Landesmediengesetzes.

Es ist dann hier die notwendige Harmonisierung der Landesmediengesetze angesprochen worden. Da haben wir einen deutlichen Widerspruch. Es gibt eine solche Notwendigkeit nicht, ganz im Gegenteil. Das, was die Länder harmonisieren können und wollen, steht in den medienrechtlichen Staatsverträgen, die die 16 Länder miteinander schließen. Die Landesmediengesetze sind ebenso wie die Gesetze und Staatsverträge über die Landesrundfunkanstalten dazu da, die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und die unterschiedlichen politischen Zielsetzungen ausdrücken zu können. André Blechschmidt hat das hier ganz deutlich gemacht, dass sich eine Situation in Nordrhein-Westfahlen von der in Thüringen unterscheidet, aber auch von der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und von der in Baden-Württemberg. Insofern: Harmonisieren dort, wo es sinnvoll und nötig ist – das sind die medienrechtlichen Staatsverträge –, und den unterschiedlichen Gegebenheiten dort Ausdruck verleihen, wo es dann eben auch die Landesmediengesetze entsprechend tun.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Regelung zu den Programmgrundsätzen in § 3 gleich zweimal zu ändern. Zunächst soll ohne Not die Rechtsgrundlage geschwächt werden, die es der Landesmedienanstalt ermöglicht, ein Mindestmaß an regionaler informierender Berichterstattung im Zulassungsbescheid jedes Programms festzuschreiben. Übrig bliebe allein die Möglichkeit, einen angemessenen Anteil informierender Berichterstattung einzufordern. Dass diese Berichterstattung einen regionalen Bezug hat, wäre dann nicht mehr erforderlich. Das wäre ja auch schwierig bei von außerhalb Thüringens zugelieferten Nachrichten, beispielsweise über die FUNKE Mediengruppe.

Dann gibt es noch einen Vorschlag: alle Rundfunkveranstalter in ihren Sendungen zur Wahrheit zu verpflichten. Ich habe jetzt noch mal in der Ressortstruktur unserer Landesregierung nachgeguckt: Wir haben kein Wahrheitsministerium. Das macht es dann schon mal relativ schwer, was hier an Ver

pflichtung zur Wahrheit festgelegt ist. Bisher ist es so, dass in § 6 des Medienstaatsvertrags geregelt ist, dass erstens nicht alle Sendungen, sondern nur Nachrichten und zweitens nicht zur Wahrheit verpflichtet, sondern mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen sind. Das ist auch eine angemessene Regelung. Wenn jetzt anstelle einer sorgfältigen Prüfung auf Wahrheit vor der Verbreitung von Nachrichten eine Wahrheitspflicht für alle Sendungen eingeführt werden soll, dann ist das aus meiner Sicht durchaus ein Türöffner in Hinsicht auf ein illiberales Verständnis davon, wer denn jetzt definiert, was die Wahrheit ist. Insofern erscheint das nicht nur als eine unpraktikable, sondern auch noch gefährliche Regelung, die wir an keiner Stelle unterstützen wollen.

Es ist dann von der CDU vorgeschlagen worden, § 4 Abs. 1 zu streichen und damit die Verpflichtung der privaten Rundfunkanstalten, mindestens zweimal täglich den Veranstalter in den Programmen zu nennen. Stattdessen sollen sich die Bürger im Internet oder bei der TLM informieren können. Jetzt sage ich mal: 370.000 Bürgerinnen und Bürger nutzen in unserem Freistaat nicht regelmäßig das Internet. Sie sollen jetzt verpflichtet werden, sich im Internet darüber zu informieren, wer denn der Veranstalter ist. Oder sie sollen wissen, dass es die TLM gibt und sich bei der TLM aktiv informieren. Da sage ich: Von welcher Freiheit reden wir eigentlich? Ist die Freiheit der Rundfunkveranstalter tatsächlich eingeschränkt, wenn sie zweimal am Tag wie bisher in ihren Programmen den Veranstalter nennen sollen? Warum soll das gestrichen werden? Das erschließt sich mir nicht.

Wir haben dann § 8 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 2, die darauf hinauslaufen, eine Zulassung nicht mehr für das einzelne Rundfunkprogramm zu erteilen oder zu versagen, sondern für den Rundfunkveranstalter. Damit würde – und das ist auch der Kern des Gesetzes – die letzte Beschränkung fallen, wie viele Rundfunkprogramme ein einzelner Veranstalter im Freistaat verbreiten darf. Und es ist dann auch der Fall, dass es nur noch einen einzigen Veranstalter für alle privaten Hörfunkprogramme in Thüringen geben kann, der ist schon mal vorsorglich in dem Gesetzentwurf geregelt. Und innerhalb dieser angenommenen einzigen Programmfamilie soll die Meinungsvielfalt dann durch einen Programmbeirat gerettet werden – einen Programmbeirat. Und dessen Zusammensetzung darf dann aber der einzige private Hörfunkveranstalter auch noch gleich selbst bestimmen statt wie heute durch verbindliche Vorgaben der Landesmedienanstalt. Das – ehrlich gesagt – ist so offensichtlich Lobby für diejenigen, die ein Interesse an

diesem Gesetzentwurf haben, ein wirtschaftliches Interesse. Das geht weit über das hinaus, was beispielsweise auch der Kollege Montag mit einem ehrlichen Interesse an einer regulativen und deregulativen Debatte meint. Sondern hier wird offensichtlich durch einen Gesetzentwurf eine Lobbyarbeit gemacht, die aus meiner Sicht nicht angemessen und die auch tatsächlich gefährlich ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt bei der Regelung darüber hinaus auch noch auf der Hand.

Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen bereits jetzt liberal genug sind. Wenn man die noch weiter regulieren würde, dann braucht man an einem bestimmten Punkt überhaupt kein Landesmediengesetz mehr. Das wäre dann die logische Konsequenz auch dieses Gesetzentwurfs, wie er hier vorliegt.

Ich will daran erinnern, dass die CDU den Gesetzentwurf bereits im Juni 2022 eingebracht hat. Der wird nun leider erst heute behandelt. Das liegt auch an den vielfältigen Anträgen und Debatten, die der Landtag führt. Es hat jetzt eine beträchtlich erweiterte Neufassung dieses Entwurfs gegeben, der auch den Vorschlag einer Neufassung von § 10 enthält und eine nochmalige Erweiterung der Möglichkeiten für eine nicht redaktionelle Zusammenarbeit privater Rundfunkveranstalter. Jetzt soll nach der neuesten Regelung die gemeinsame Nutzung von Bild- und Tonmaterial erlaubt sein, soweit eine Aufbereitung durch die jeweilige Redaktion erfolgt. Das ist aber keine nicht redaktionelle Zusammenarbeit, sondern ist ein gemeinsamer Inhaltepool. Der kann aus ökonomischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll sein. Aber nicht alles, was ökonomisch sinnvoll ist, ist unter dem Gesichtspunkt von Medienvielfalt tatsächlich angemessen.

Ich will – und das ist hier in der Debatte auch schon gesagt worden –, dass wir im Wesentlichen ein Zeitungsbundesland sind. Das ist zum Beispiel auch ein Unterschied zu Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, auch anderen Bundesländern. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn – und auch das ist hier mit Blick auf die faktische Existenz eines Eine-Zeitung-Bundeslandes in kritischen Beiträgen schon deutlich gemacht worden –, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit diese Verlegerstruktur auch mit einem Gesetzentwurf faktisch zu einem Eine-Zeitung-Anbieter im privaten Rundfunkbereich werden kann, der dann auch seinen Programmbeirat selbst bestimmt etc.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Man muss sich sozusagen die einzelnen Regelungen dieses Gesetzes in ihrer Gesamtheit anschauen und durchdeklinieren. Aus meiner Sicht ist dann kein hinreichendes Gegengewicht zu einer weitgehend monopolisierten Zeitungslandschaft und zum weitgehend duopolisierten kommerziellen Hörfunk in Thüringen gegeben. Wir brauchen eine medienbereichsübergreifende Anbietervielfalt, das erscheint aus unserer Sicht unverzichtbar.

Ich will auf ein paar handwerkliche Mängel des Gesetzentwurfs hinweisen. Es ist hier festgestellt worden, dass § 10 des Gesetzentwurfs jetzt noch einmal deutlich erweitert wurde. Was aber Inhalt des Gesetzes ist, dass quasi der Gesetzgeber die Beteiligungsgrenzen festlegen muss, dem entzieht sich der Gesetzentwurf und delegiert die Festlegung von Beteiligungsgrenzen an die Thüringer Landesmedienanstalt. Man muss jetzt nicht Ingeborg Maus und ihre Kritik an genau diesem Verfahren nicht ausreichender gesetzgeberischer Tätigkeit gelesen haben, um sich damit auseinanderzusetzen. Und ich glaube auch, dass man die TLM an dieser Stelle überfordern würde.

Insofern gehe ich mit Blick auf den Gesetzentwurf davon aus, dass es gut ist, wenn man ihn diskutiert. Es wäre schlecht, wenn man ihn in dieser Form beschließt. Deshalb wünsche ich diesem Gesetzentwurf eine sehr, sehr kritische Betrachtung im Ausschuss und uns gemeinsam eine gute Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Damit würde ich jetzt, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Einen weiteren Ausschuss habe ich nicht vernommen. Richtig? Gut. Dann stimmen wir darüber ab. Wer den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Herr Montag, Sie waren dafür? Okay. Stimmenthaltungen demnach nicht. Ich würde jetzt auszählen, ehrlich gesagt. Gut, dann machen wir das.

Dann hätte ich gern noch mal die Stimmen für die Ausschussüberweisung. 33. Und die Gegenstimmen. Das sind bei mir 39. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Aufruf – den machen wir jetzt

noch und danach gehen wir in eine Mittagspause – des Tagesordnungspunkts 8

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Ministerin Taubert, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das ist zwar ein wichtiges Gesetz, aber wir werden es ja noch länger im Landtag beraten, auch in den Ausschüssen. Deswegen bin ich jetzt auch nicht traurig, dass die Leute wegrennen. Der tbb sieht es ja nicht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Sonst müsste man ja unterstellen, dass kein Interesse an dieser Sache besteht. Aber das glaube ich jetzt mal nicht.

Meine Damen und Herren, wir haben seit dem 4. Mai 2020, was das Thema verfassungsgemäße Alimentation betrifft, natürlich durch das Bundesverfassungsgericht eine weitere Auflage bekommen, und zwar ist das die Beobachtungspflicht des Gesetzgebers mit Blick auf die Gewährleistung dieser verfassungsgemäßen Alimentation. Im Rahmen dieser Beobachtungspflicht müssen wir immer schauen, was verändert sich an den Grundlagen. Sie wissen, dass wir bei der Netto-Alimentation 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen müssen. Das ist also ein Mindestbetrag. Wir haben durch das Thema „Regelsätze in der Grundsicherung“ jetzt natürlich auch ab 1. Januar 2023 diesen Anpassungsbedarf gehabt, haben dies auch umgesetzt und müssen darauf reagieren. Der Gesetzentwurf sieht danach zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation insbesondere zur Wahrung des Mindestabstandes zur Grundsicherung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Folgendes vor: Zum Ersten die lineare Erhöhung der Besoldung um 3,25 Prozent. Dann haben wir nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz Sonderzahlungen im Jahr 2023 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise an aktive Beamtinnen und Richter in Höhe von bis zu insgesamt 3.000 Euro für die vierköpfige Familie, 2.500 für die Familien

(Minister Prof. Dr. Hoff)

mit einem Kind, 2.000 für ein kinderloses Ehepaar und 1.000 Euro für einen kinderlosen Alleinstehenden oder eine alleinstehende Person sowie entsprechende Sonderzahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von 60 Prozent dieses vorbenannten Betrags. Für das Jahr 2023 haben wir eine begrenzte Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte Kind um 58 Euro sowie für das vierte und weitere Kind um jeweils 67 Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Anrechnungsregelungen im Hinblick auf die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung. Danach ist vorgesehen, die vorbenannten Zahlungen anzurechnen. Im Ergebnis wird damit die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung mit diesem Gesetzentwurf bereits vorfinanziert. Die Anrechnung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet bleibt. Also, wir müssen dann auch wieder nach den Tarifverhandlungen prüfen, inwieweit sich das hier auf die verfassungsgemäße Alimentation auswirkt.

Wir sind damit, wie wir glauben, gut in den Prüfkriterien, die uns die Verfassungsgerichte über die Jahre, was die Alimentation betrifft, auch aufgegeben haben. Deswegen bitte ich auch um Verständnis: Soweit der Gesetzentwurf jetzt auch in der Beratung ist, sollten sich Veränderungen ergeben, die wir dann wieder anzeigen müssen, dann könnten sich auch noch weitere Veränderungen ergeben. Wir sehen die momentan nicht, aber ich will, dass Sie vorbereitet sind.

Wir haben diesen Gesetzentwurf natürlich den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung gegeben. Die Stellungnahmen sind auch an Sie übersandt worden. Überwiegend wird natürlich begrüßt, was wir tun. Es wird aber auch kritisiert, dass wir diese Anrechnungsregelung haben. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, es kann ja nicht sein, dass durch eine Gerichtsentscheidung die Tarifautonomie der Gewerkschaften ausgehebelt wird. Das kann meines Erachtens nicht sein.

(Beifall DIE LINKE)

Das müssen natürlich Beamtinnen und Beamte und vor allen Dingen deren Vertreter auch einsehen. Insofern bitte ich um die Beratung im Haushaltsund Finanzausschuss. Ich denke, wir haben noch genug darüber zu sprechen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich die fraktionslose Abgeordnete Bergner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Erwartungsgemäß ist die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation mit einem entsprechenden Gesetzentwurf auch in diesem Jahr hier präsent.

Die Grundlage für eine solche Alimentation, wie ich schon wiederholt im Hohen Haus dargelegt habe, ist absolut notwendig und wurde ja durch das Verfassungsgerichtsurteil durchgesetzt. Aufgrund der inflationsbedingten Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex muss nun jährlich neu angepasst werden, denn alles andere wäre nicht verfassungsgemäß. Daran gibt es auch nichts auszusetzen, obwohl ein ganzer Teil der arbeitenden Bevölkerung von einem solchen Automatismus nur träumen kann.

Das führt zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Und hier sehe ich die Politik in der Pflicht, endlich richtige Entscheidungen zu treffen, denn das Wissen dazu ist vorhanden. Denn die aktuelle Inflation ist die Folge politischer Fehlentscheidungen der letzten Jahre. Das hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so viel zu tun, als die Personalausgaben immer weiter steigen, ohne über Mehrleistungen zu verfügen, und wir Abgeordnete in der Pflicht sind, auch über Haushaltsdisziplin nachzudenken.

Was aber tatsächlich ursächlich mit den Kosten für Thüringens Beamte zu tun hat und diese unmittelbar beeinflusst, ist die Struktur des Beamtenwesens. Wie von mir in Fachausschüssen und auch hier im Plenum wiederholt ausgeführt, herrscht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den im operativen Dienst und im administrativen Dienst tätigen Beamten. Während im operativen Bereich kaum neue Stellen geschaffen werden, Stellen oft unbesetzt bleiben, auch weil diese oft nur in niedrigen Besoldungsgruppen angesiedelt sind, gibt es einen jährlichen Aufwuchs in den Verwaltungen speziell im höheren Dienst. Dies ist zum großen Teil einem größeren Regelungs-, Verordnungs- und Kontrollwesen geschuldet. Bei mehr gelebtem Föderalismus, wo das Volk nicht erzogen werden muss, sondern die Gesellschaft sich mit Kreativität, Eigenverantwortung und Vertrauen weiter entwickeln kann, könnten die Summen eingespart werden. Hier geht die Europäische Union mit schlechtem Beispiel voran. Der Bund setzt dann gern noch eins drauf. Und

(Ministerin Taubert)

auch in Thüringen glaubt man dann gern, dies noch ein wenig weiter regeln zu müssen. Was wir also brauchen, ist nicht nur ein Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, sondern vor allem eine Novellierung der Verwaltungsstrukturen in Thüringen, damit die Beamten mehr für den Bürger tätig werden können und weniger mit Verordnungen, Anweisungen, mit dem Kontrollieren und Bestrafen beschäftigt sind. Und gerade der hohe Verwaltungsdienst hat unter Rot-Rot-Grün einen besonderen Aufwuchs erfahren, wie der Landesrechnungshof feststellen musste. Dabei schlagen die Besoldungsgruppen der gehobenen und höheren Dienste mit besonders hohen Kosten zu Buche. Sparsamkeit ist das Gebot der Stunde. Der Gesetzentwurf an sich, wie gesagt: nichts zu bemängeln. Er muss diskutiert werden, so wie Frau Taubert das auch gesagt hat, weil das einfach verfassungsrechtlich notwendig ist. Aber eine umfassende Neuordnung der Strukturen ist nicht zuletzt aus Haushaltssicht genauso unerlässlich. Danke für die Aufmerksamkeit.

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Jetzt hat Frau Taubert um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gebeten. Ich sehe Nicken in den Reihen der Abgeordneten, dass wir das so machen. Dann würde ich das jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Dies sind alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt.

Ich würde, auch wenn ich das gerade nicht mit besonders vielen PGF beraten kann, jetzt trotzdem in die Mittagspause gehen, weil, wenn ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gehe ich fest davon aus, dass der länger dauert. Ist da Einverständnis von den restlichen Abgeordneten da? Gut. Dann gehen wir jetzt in die Mittagspause bis 13.15 Uhr.

Ich möchte darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach der Mittagspause der Ältestenrat in der F 101 zu einer Sitzung zusammenkommt.

Guten Appetit. Und wir machen dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 9, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148 - ERSTE BERATUNG