Protocol of the Session on February 1, 2023

Eine monopolartige Position in Presse und Radio bzw. Fernsehen hat deshalb besondere Bedeutung für die Meinungsbildung, da zu befürchten ist, dass die Medienunternehmer ihre meinungsbildende Macht zu politischen Zwecken missbrauchen könnten. Die Konsequenzen dieser Beteiligungen könnten Intransparenz und einseitige Deutungshoheit über das Tagesgeschehen sein. Dem Bürger wird diese eine Meinung dann als scheinbare Vielfalt über mehrere völlig verschiedene Kanäle präsentiert. Der Meinungsmanipulation der Thüringer steht damit Tür und Tor offen. Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute erkennbar, wie uns überregionale Nachrichtenkanäle bereits verdeutlichen, die häufig nur noch Meldungen von AFP und Reuters übernehmen.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich intensiv mit der Thematik des Gesetzentwurfs auseinandergesetzt. Herausgekommen ist ein Gutachten mit dem bezeichnenden Titel „Keine Aufweichung der Pressefusionskontrolle“. Aus diesem Gutachten geht deutlich hervor, dass der Beirat keine Notwendigkeit sieht, die Regelungen der Pressefusionskontrolle aufzuweichen. Im Gegenteil, Zusammenschlüsse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Fusion mit einem Verlust von Meinungsvielfalt einhergeht, die nicht wieder rückgängig zu machen ist.

Wir erkennen durchaus das Anliegen dieses Gesetzentwurfs, aber wie so häufig ist „gut gemeint“, nicht gleichbedeutend mit „gut gemacht“. Wir schlagen deshalb vor, diesen Antrag zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes im Ausschuss weiterzuberaten. Lassen Sie uns herausfinden, ob gegebenenfalls nachjustiert werden muss oder ob es überhaupt der angestrebten Änderung bedarf. Ziel muss es sein, die Meinungsvielfalt hier in Thüringen zu erhalten. Aus diesem Grund stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

(Abg. Dr. Hartung)

Als Nächstes erhält die Abgeordnete Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Thüringer Landesmediengesetz bedarf einer Novellierung, aber nicht, um sich den Gegebenheiten der anderen Bundesländer weiter anzupassen, sondern ein eigenes Profil der Vielfältigkeit zu entwickeln. Schauen wir uns deshalb unsere Medienlandschaft mal an. Meine Vorredner sind ja darauf schon eingegangen. In Thüringen sind es ganz konkret nur zwei marktbeherrschende Zeitungskonzerne, die in den letzten 32 Jahren das Meinungsbild in Thüringen prägten. Sowohl die FUNKE Mediengruppe mit einer Auflage von TA, OTZ und TLZ von 218.000 als auch die HCS Medienwerk GmbH mit einer Auflage von „Freiem Wort“, „Meininger Tageblatt“ und der „Südthüringer Zeitung“ von knapp 69.000, die ein Teil der Südwestdeutschen Medienholding ist, vermitteln dabei ein höchst homogenes Narrativ. Kleine lokale Zeitungen kämpfen täglich um das Überleben. So können wir hier in keiner Weise von einem vielfältigen Diskurs sprechen, der einer demokratischen Medienlandschaft angemessen wäre. Die wenigen unabhängigen Publikationen wirken ebenso wie die Bemühungen durch die neuen digitalen Medien wie gallische Dörfer in einem römischen Imperium, das auf die mediale Landschaft im Laufe der Jahrzehnte immer drückender wurde. Der private Rundfunk dagegen ist gefühlt vielfältiger. Dabei spielen die Bürgerradios zum Beispiel eine wichtige Rolle. Auch diese brauchen Stärkung, denn auch die Bürgerradios kämpfen ums Überleben. Hier braucht es eine politische und wirtschaftliche Stärkung und das muss in eine Novellierung reinkommen.

Der Trend der crossmedialen Konzentration ist aus medienwissenschaftlicher Sicht sehr umstritten. Genau dafür steht der Gesetzentwurf der CDU, der doch nur eine Ausweitung des Einflusses der beherrschenden Medienkonzerne unter dem Deckmantel der Liberalisierung bewirkt. Damit stellt er sogar eine Gefahr für unsere vielfältige Medien-/Rundfunk-Landschaft dar.

Was wir stattdessen brauchen, ist eine Meinungsvielfalt in den Medien, auch im öffentlich-rechtlichen Bereich. Von freien Mitarbeitern weiß ich, dass sie sich in der Vergangenheit in der Selbstzensur üben mussten, damit ihre Beiträge gesendet wurden und sie Geld zum Leben hatten. Umso mehr freue ich mich über die ersten Erfolge der Aktion „Leuchtturm ARD“, deren Ziel es ist, die Meinungsvielfalt im öf

fentlich-rechtlichen Rundfunk abzubilden. Von den Bürgern finanzierte Medien müssen auch die Vielfalt der Ansichten aus dem Volk widerspiegeln. Dabei beobachte ich mit Freude, wie sich der MDR in eine Vorreiterrolle begibt.

Aber zurück zur Medienvielfalt und Liberalisierung: Somit wäre eine sinnvolle Novelle des Landesmediengesetzes eine auskömmliche und vor allem unabhängige Förderung der kleinen Regionalsender und Zeitungen. Diese könnte beispielsweise an die Betriebsgröße gebunden sein und so Start-ups in diesem Bereich unterstützen, die auch die Wertschöpfung in der Region dann haben. Vor allem sollte es aber darum gehen, kleine regionale Medienunternehmen zu fördern, die die Vielfalt der Meinungen in Thüringen abbilden. Deshalb kann ich dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Herrgott das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit den vorgesehenen Änderungen des Landesmediengesetzes möchte die CDU-Fraktion die zahlreichen Vorgaben und Beschränkungen für private Rundfunkveranstalter liberalisieren – das habe ich bereits bei der Einbringung gesagt – und vor allen Dingen eine Harmonisierung der Landesmediengesetze herbeiführen, denn da sind viele außerhalb von Thüringen deutlich weiter als wir. Und aus unserer Sicht ist eine Liberalisierung einiger medienrechtlicher Bestimmungen auf Landesebene dringend geboten, vor allem auch wegen des zunehmenden Wettbewerbsdrucks auf die privatwirtschaftlich organisierten Thüringer Medienunternehmen. So schlagen wir mit dem vorliegenden Entwurf vor, in § 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes festgeschriebene Vorgaben bezüglich der Programmgrundsätze zu ändern bzw. anzupassen, da sie über die in den §§ 6 und 51 des aktuellen Medienstaatsvertrags definierten Vorschriften deutlich hinausgehen. Ebenfalls anzupassen sind die Bestimmungen zur Technikförderung in § 41, wodurch künftig eine unbefristete Technikförderung durch die Medienanstalten möglich sein soll.

Eine Klarstellung und Vereinfachung des administrativen Aufwands für Rundfunkveranstalter soll durch eine Anpassung weiterführender landesrechtlicher Vorgaben nach § 4 Abs. 1 bezüglich der Programmverantwortung sowie § 9 Abs. 1 und 2 bezüglich der Umsetzung der Binnenpluralität des

Rundfunks erfolgen, wo wir die Bestimmungen an weitaus liberalere Regelungen im Bund und in anderen Ländern lediglich anpassen wollen. Vor allem soll dabei die Einrichtung von Programmbeiräten für Rundfunkveranstalter nicht mehr ausschließlich als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben werden, sondern wie in anderen Bundesländern vorrangig unter Berücksichtigung der Vermeidung einer vorherrschenden Meinungsmacht erfolgen. Ebenfalls aus unserer Sicht von Bedeutung ist die Neuerung, die Unzulässigkeit einer mehrfachen Programmträgerschaft per se für Veranstalter abzuschaffen. Durch eine Öffnungsklausel in Anlehnung an die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden medienrechtlichen Bestimmungen der Länder soll eben diese Benachteiligung von in Thüringen ansässigen Medienunternehmen aufgehoben werden. Ebenfalls ermöglicht werden soll künftig die Zulässigkeit von Wahlwerbung bei Kommunalwahlen. Ich habe es bereits erwähnt: Auch hier haben Rundfunkveranstalter in Thüringen bislang einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Ländern, weil dieses Element schlichtweg nicht zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren, kommen wir zu einem wichtigen Novellierungsaspekt. Mit den vorgesehenen Änderungen in §§ 10 und 11 des Thüringer Landesmediengesetzes möchte der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion das Mediengesetz dahin gehend liberalisieren, dass wie in anderen Bundesländern künftig auch in Thüringen eine generelle Beteiligung von Printunternehmen mit marktbeherrschender Stellung bei Tageszeitungen an privaten Rundfunkanbietern möglich sein soll. Ich sage dann gleich noch was zu Theorie und Praxis, aber darauf komme ich später noch zurück. Abweichend von der derzeitigen Regelung soll die Möglichkeit dieser Beteiligung nicht per se von Umfang und Art der marktbeherrschenden Stellung des Printunternehmens abhängig sein, also nicht einfach aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung ein Einfluss auf Rundfunkanbieter quasi als Generalverdacht unterstellt werden, sondern stattdessen wie in anderen Bundesländern das Augenmerk auf die Nichtausübung einer beherrschenden Einflussnahme von Printunternehmen auf Rundfunkveranstalter gerichtet werden. Das Entstehen eines solchen Einflusses soll bereits dadurch verhindert werden, indem geeignete vorbeugende Maßnahmen, die erweiterbar sind, im Gesetzentwurf aufgeführt werden, wie zum Beispiel eine gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung des Rundfunkanbieters, die keinem Gesellschafter einen maßgeblichen Einfluss auf die Organe der Gesellschaft ermöglicht, oder beispielsweise Stimmrechtsbeschränkungen in Programmfragen oder ein verbindliches Programm

schema oder die Einrichtung eines Programmbeirats und Ähnliches. Auch dies ist bereits in anderen Bundesländern der Fall und wird dort aktiv und zielführend praktiziert.

Meine Damen und Herren, eine weitere Liberalisierung im medienwirtschaftlichen Sinne stellt die im Gesetzentwurf verlangte Anhebung der geltenden prozentualen Beteiligungsgrenze für marktbeherrschende Printunternehmen an Anbietergemeinschaften von 15 auf nunmehr 25 Prozent dar. Damit greifen wir ebenfalls eine Forderung im Ergebnis der Anhörung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes auf und teilen auch die dafür angeführte Begründung. Demnach ist die derzeit geltende Beteiligungsobergrenze wirtschaftlich für potenzielle Interessenten nicht sinnvoll und bietet keinerlei Anreize für eine Beteiligung. Vielmehr soll die Grenze nunmehr bis zur Grenze der Verbundenheit nach § 15 des Aktiengesetzes, also auf 25 Prozent erhöht werden.

Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir eben genau an dieser Stelle ein kleines Déjà-vu. Deswegen hat mich die Aussage vom Kollegen Hartung auch nicht ganz überrascht, aber doch etwas verwundert, denn schauen wir mal in die Historie zurück – und da müssen wir nicht in die letzten 20 Jahre zurückgehen, sondern in die 4. Legislaturperiode – und uns den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Thüringer Landesmediengesetz an, wo die SPD-Fraktion eben genau die Anhebung einer Beteiligungsquote auf 25 Prozent für generell marktbeherrschende Printunternehmen gefordert hat.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hartung?

Nein, gestatte ich nicht, ich habe keine Zeit. Das können wir im Ausschuss alles diskutieren, meine Damen und Herren, deswegen wollen wir das gern an den Ausschuss überweisen.

(Beifall CDU)

Es geht ja um den Inhalt und nicht um die Öffentlichkeit der Diskussion. Aber Sie wollen es gar nicht überweisen, wie ich schon gehört habe. Von daher will ich gern noch ein paar einzelne Punkte sagen. Die Auffassung der SPD hat sich da wahrscheinlich in der Zeit gewandelt, aber das hat auch nichts damit zu tun, dass angeblich da noch drei eigenständige Redaktionen zustande gekommen sind oder stattgefunden haben, denn die Medienlandschaft

hat sich in den letzten 15 Jahren in Thüringen nicht so dramatisch verändert, wie man das manchmal hier glauben machen will.

Im Übrigen, meine Damen und Herren – und da will ich mal zur Praxis kommen –, das, was wir hier im Medienänderungsgesetz vorschlagen, ist in Nachbarbundesländern wie Sachsen-Anhalt und in anderen kleinen Bundesländern wie beispielsweise dem Saarland die gängige Praxis. Das ist dort die Realität im Mediengesetz, das ist die Realität eines einzelnen Printunternehmens, das den Zeitungsmarkt dort beherrscht, und eines liberalen Mediengesetzes, das es dort ermöglicht. Ich habe bisher noch keine Stimmen aus Sachsen-Anhalt oder auch aus dem Saarland gehört, dass dort ein großes Medienmonopol die Meinungsvielfalt bei der Berichterstattung massiv eingeschränkt hätte. Bis zu mir ist es nicht vorgedrungen, ich habe es auch online nicht nachvollziehen können, dass es diese Kritik gibt. Von daher schlägt eben dort die Praxis die theoretische Gefährdung, die wir durchaus sehen, deswegen haben wir ja verschiedene Elemente, die wir dort mit einbauen wollen, aber die Praxis schlägt eben hier die graue Theorie, meine Damen und Herren. Das können wir uns sehr gerne im Ausschuss anschauen, können sicherlich auch aus den anderen Bundesländern noch mal Experten und Anzuhörende einladen, um zu erfahren, wie es eben in der Praxis funktionieren kann. Und wenn es dort Möglichkeiten gibt, die wir aktuell bei der Betrachtung der anderen Gesetze nicht mit einbezogen haben, lassen wir uns als CDU-Fraktion natürlich auch gern belehren, wo wir noch nachschärfen müssen oder welche Elemente wir einbringen müssen, um das eben noch besser zu machen. Aber vom Studium der einzelnen Landesmediengesetze und der dortigen tatsächlichen Lage in den Bundesländern konnten wir diese Dinge jetzt nicht erkennen.

Von daher, meine Damen und Herren, will ich noch einmal betonen, dass es uns deutlich darauf ankommt, hier mit unserem Vorschlag zur Änderung des Landesmediengesetzes, den wir eingebracht haben, den Medienstandort Thüringen wirtschaftlich zu stärken, uns anhand der Mediengesetze anderer Bundesländer mit einer Liberalisierung und auch Fortentwicklung weiterzuentwickeln, Dinge anzupassen und zu übernehmen, die andere schon vor einigen Tagen, Wochen oder Jahren erkannt haben und damit insgesamt den Medienstandort Thüringen zu stärken. Wir würden uns freuen, wenn wir das Ganze im Ausschuss gemeinsam diskutieren könnten. Daher beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und würde mich über eine Zustimmung und die

dann dort folgende Debatte zu vielen inhaltlichen Aspekten freuen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es hat sich noch mal Abgeordneter Hartung zu Wort gemeldet. Er hat nur 46 Sekunden.

Lieber Christian Herrgott, das macht mir jetzt schon Sorgen, wenn du nicht siehst, dass es eine Veränderung in der Medienlandschaft gegeben hat. In diesen 15 Jahren, seit wir diesen Antrag gestellt haben, sind die einzelnen Redaktionen gleichgeschaltet worden, die Lokalredaktionen sind zerschlagen worden, es gibt dort keine unterschiedlichen Lokalausgaben von TA und TLZ mehr, wo sie sich im Verbreitungsgebiet überschneiden. Das ist jetzt eins, und zwar nicht mal mehr in der Zeitung versetzt. Und es gibt im Prinzip keinerlei Vielfalt mehr in der Berichterstattung. Und dass du aus SachsenAnhalt nichts anderes in den Medien hörst, liegt vielleicht an der Meinungsmacht. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Und jetzt hat sich noch Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. Ich mache es auch wirklich nur stichwortartig. Liberalisierung, Harmonisierung, wirtschaftliche Fragestellung der Medienunternehmen, Vielfalt in Thüringen – das sind die Stichworte. Und ja, ich formuliere es mal bewusst so: Sie haben die Katze aus dem Sack gelassen bei der Liberalisierung. Es geht Ihnen um den wirtschaftlichen Sinn dieser Liberalisierung, um nichts anderes. Die Medienvielfalt ist sozusagen das Nebenprodukt, was gegebenenfalls erhalten werden soll und diese grundlegende Richtung dieses Antrags können die Koalitionsfraktionen nicht mittragen und werden sie auch nicht mittragen. Ich sage es auch in aller Offenheit: Wir halten diesen Gesetzentwurf, so wie er strukturiert ist, und die Zielrichtung, die er vorgibt, nicht für geeignet, ihn im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das will ich ganz ehrlich am Anfang deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Herrgott)

Zur Frage Liberalisierung: Die wirtschaftlichen Beteiligungen, die Sie angesprochen haben, muss ich nicht wiederholen, aber ich will natürlich auch deutlich machen – und das haben wir mit der letzten Änderung des Landesmediengesetzes auch vorgenommen –, wir erkennen natürlich die wirtschaftlichen Fragestellungen und Probleme der Medienunternehmen hier in Thüringen. Wir haben uns den Radiostationen zugewandt und haben gesagt, okay, wir wollen keine redaktionelle Zusammenarbeit, das haben wir immer deutlich gesagt. Wir sehen aber durchaus Synergieeffekte, die sie im verwaltungstechnischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Teil – ich wiederhole mich – erreichen können. Das haben wir gesagt, ja, okay, das ist zu tun.

Jetzt ist aber die Forderung, dass wir sagen, die aus verschiedensten Gründen bestehende Schieflage der Printmedien soll dazu genutzt werden, um hier eine Öffnung der Klausel, der Schutzklausel – so will ich sie mal beschreiben – in der Mediengesetzgebung aufzuheben und zu sagen, nein, hier können sich auch medienführende Unternehmen in Thüringen an Radiostationen beteiligen.

Ich weiß nicht, ob Sie mit den Radiostationen gesprochen haben. Ich habe aus den Gesprächen heraus den Eindruck gewonnen, dass das nicht ihr Ziel und in ihrem Sinn ist, hier eine entsprechende Kooperation einzugehen. Das ist meine Erfahrung gewesen, vielleicht haben Sie andere Erfahrungen gemacht.

Was die Harmonisierung angeht: Es wird so ein bisschen versucht deutlich darzustellen, dass man sagt, in anderen Ländern funktioniert doch anderes auch besser und viel umfangreicher. Ich glaube nur, dass man – ich nehme nur ein Beispiel – Nordrhein-Westfalen schlecht mit Thüringen vergleichen kann. Bei der Meinungs- und Medienvielfalt dort eine Liberalisierung vorzunehmen, ist etwas ganz anderes als in Thüringen. Thüringen hat eine gute – ich will durchaus auch das Wort in den Mund nehmen – überschaubare Medienvielfalt, aber das möchten wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht infrage stellen. Deshalb lehnen wir sie auch ab.

Eine Randglosse ist natürlich nur eine Randglosse, man sollte nicht zu oft in die Vergangenheit schauen. Dieses, Kollege Herrgott hat es gesagt, restriktive Mediengesetz oder – gut, Entschuldigung, war der Kollege Montag – Urheberrecht ist von CDU und FDP geschrieben worden. Erst durch die Koalition, wenn ich das mal so sagen darf, sind jetzt Veränderungen in Form der wirtschaftlichen Möglichkeiten vorgenommen worden.

Einen Gedanken auch zu Frau Dr. Bergner: Ich gebe Ihnen recht, natürlich, die Bürgermedien sind ein wichtiges Element in Thüringen, und hier sollte man auch immer entsprechende Förderungen im Blick haben. Die Staatskanzlei hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Landesmedienanstalt, um hier Veränderungen vorzunehmen – nur mal als Ergänzung zu dieser Problematik.

Summa summarum: Diese Initiative – ich betone noch mal – ist nicht geeignet, um hier die Medienvielfalt, die bescheidene, überschaubare und funktionierende Medienvielfalt in Thüringen zu verbessern und demzufolge lehnen wir die Gesetzesinitiative grundlegend ab. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Jetzt hat sich Herr Abgeordneter Montag noch mal zu Wort gemeldet. Er hat noch 1 Minute und 20 Sekunden.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich mach es auch kurz. Es ist eine der wenigen Debatten, bei der tatsächlich bisher keine Argumente gekommen sind, denen man nicht zustimmen kann, von beiden Seiten. Wir erleben hier ein Stück weit die Hilflosigkeit von Medienpolitik, sich gegenüber Medientrends regulativ zu bewegen. Was nur nicht der Kontext sein darf, in dem wir jetzt denken – deswegen wollen wir den Gesetzentwurf gern beraten, auch der hat mit Sicherheit Schwächen –, ist, dass Wirtschaftlichkeit bei der Medienvielfalt keine substanzielle Rolle spielt. Wenn das nicht passiert, sehen wir gerade das, was Ihre Kolleginnen und Kollegen zu Recht beklagen beispielsweise, dass eben Konzentrationsbewegungen in einer solchen Konzernstruktur existieren.

Aber es liegt daran, dass sich der Medienmarkt ändert. Die Frage ist: Wie sichern wir überhaupt noch qualitativ hochwertiges Medienmachen in Thüringen? Insofern bitte ich einfach tatsächlich noch mal zu überlegen, ob wir nicht diesen Gesetzentwurf der CDU als Grundlage nehmen, uns eben da erweitert Gedanken zu machen. Denn eines ist klar: Wirtschaftlichkeit ist auch die Basis, um gute Medien machen zu können. Vielen Dank.

Vielen Dank. Abgeordneter Blechschmidt.

(Abg. Blechschmidt)

Nur eine kurze Reaktion darauf: Diskutabel ist – und ich gebe Ihnen völlig recht, Kollege Montag –, Medienentwicklung ist so schnelllebig, dass diejenigen, die sich politisch in den Landtagen damit auseinandersetzen, sehr oft hinterherhinken. Aber ich erinnere an die Ausschussarbeit, einen Antrag der FDP, der im Ausschuss ist, der sich mit der Medienlandschaft 2030 befassen soll. Das ist dort im Ausschuss und da werden wir über solche Probleme reden können. Aber ich brauche in dem Sinne keine Gesetzesinitiative, die schon gar nicht – ich habe es dargestellt, Entschuldigung, Kollegen der CDU – geeignet ist, um die Medienvielfalt zu erhalten. Das brauche ich nicht im Ausschuss. Ich habe einen Ansatzpunkt und den werden wir bearbeiten und den werden wir umfangreich bearbeiten. Wir haben umfangreiche Anhörungslisten im Umlauf und darauf freue ich mich auch. Bis dato also im Ausschuss! Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet, bitte schön.