Protocol of the Session on February 1, 2023

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind wieder die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit keine Gegenstimmen und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer diesem Antrag zustim

(Abg. Walk)

men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD, die Fraktion der CDU, die fraktionslose Abgeordnete Kniese und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit würde ich sagen, es ist abgelehnt. Gibt es da Widerspruch?

(Zuruf Abg. Tischner, CDU: Auszählen!)

Gut, dann zählen wir aus. Dann bitte ich jetzt noch mal um die Stimmen für die Ausschussüberweisung. Wenn Sie sich einfach noch mal melden würden, würde das auch helfen. Wenn Sie zwischendurch die Hände runternehmen, entstehen unterschiedliche Zahlen. 26. Gut. Wer stimmt dagegen? 35, also das ist auf jeden Fall die Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag an sich ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Entschuldigung, Herr Bergner, das habe ich nicht gesehen, das tut mir leid. Die Gruppe der FDP stimmt für den Entschließungsantrag. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und die Abgeordnete Kniese. Und der Abgeordnete Gröning? Es ist wirklich nicht gut, dass Sie da sitzen, Sie fallen da nicht so auf. Und der Abgeordnete Gröning, Entschuldigung. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Zunächst hat sich für die Begründung der Abgeordnete Herrgott zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren – der Kaffee wird nicht kalt, die Kollegen haben sich wieder nach draußen begeben –, wir werden jetzt ein Stück weit in Punkt 6 über das Landesmediengesetz, das die CDU-Fraktion heute hier einbringt, sprechen. Meine Damen und Herren, angeregt von der kurzen, aber intensiven Debatte zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thürin

ger Landesmediengesetzes im vergangenen Jahr, möchte die CDU-Fraktion heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in die Debatte um eine grundlegende Liberalisierung des restriktivsten und rigidesten Mediengesetzes, nämlich des Thüringer Landesmediengesetzes einsteigen.

Um es gleich vorwegzunehmen, die von uns im Gesetzentwurf angeregten Änderungen wollten wir bewusst nicht in Verbindung mit der im Mai 2022 vorgenommenen Novellierung einbringen, denn Sie kennen die Debatte aus dem vergangenen Jahr. Wir haben uns dort aufgrund des nachvollziehbaren Wunsches der Einreicher und aller Beteiligten, die Novellierung zu begrenzen, lediglich auf den ausgewählten Aspekt der Möglichkeit einer stärkeren Kooperation der beiden privaten Hörfunkveranstalter, Antenne und Landeswelle, verständigt und zweitens wollten wir uns natürlich die Zeit nehmen, um mit den eingegangenen Stellungnahmen und Änderungen, die über diesen einen Aspekt hinausgingen, auch in einen deutschlandweiten Vergleich der Landesmediengesetze einzusteigen, weitere Recherchen vorzunehmen und das Anliegen, dass uns heute hier vorliegt, auch umfassend zu betrachten.

Meine Damen und Herren, was genau soll aus Sicht der CDU-Fraktion novelliert werden und warum? Ziel der Novellierung ist es, angeregt von den Mediengesetzen anderer Bundesländer eine Liberalisierung der Vorschriften des Thüringer Landesmediengesetzes zugunsten der in Thüringen tätigen und künftig hoffentlich weiterhin tätigen medienwirtschaftlichen Unternehmen herbeizuführen, immer unter der Prämisse, den Medienstandort Thüringen zu stärken.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Aufhebung der Programmzahlbeschränkungen und konkreter Vorgaben zum Programminhalt, das Verfahren bei der Einrichtung eines Programmbeirats in Abhängigkeit von einem tatsächlich vorliegenden vorherrschenden Einfluss auf die Meinungsbildung sowie die Zulassung von Wahlwerbung auch bei Kommunalwahlen, wie es in anderen Ländern bereits seit Langem möglich ist.

Durch die restriktiven Regelungen des aktuell geltenden Landesmediengesetzes in diesen Punkten werden Tageszeitungen bzw. Printunternehmen mit marktbeherrschender Stellung besonders strenge Beschränkungen bei der Zulassung bzw. Beteiligung an privaten Rundfunkveranstaltern auferlegt. Strenge Beschränkungen heißt in diesem Fall konkret, ein im Grunde genommen totaler Ausschluss von diesem medienwirtschaftlichen Bereich im privaten Rundfunk. Begründet wird diese harte Regelung seit vielen Jahren mit der Behauptung einer

(Vizepräsidentin Henfling)

Gefährdung der Meinungsvielfalt in Thüringen. Eine valide Untersetzung dieser Behauptung steht in Anbetracht geltender Mediengesetze in anderen Bundesländern und der dort immer noch vorhandenen Meinungsvielfalt jedoch bis heute aus. Daher wollen wir diese Regelung denen in anderen Bundesländern anpassen und die Medienwelt, meine Damen und Herren, hat sich auch in Thüringen in den vergangenen Jahren deutlich weitergedreht.

Mit den großen Online-Plattformen, die seit Jahren maßgeblich von einem veränderten Mediennutzungsverhalten profitieren, wirkt auch in Thüringen eine starke wirtschaftliche Konkurrenz gegenüber den klassischen Medien wie Fernsehen, Radio und Zeitung, die massiv in den Werbemarkt als Hauptfinanzierungsquelle der privaten Medienwirtschaft eingedrungen sind und, wie wir bei der Diskussion um den privaten Hörfunk ja bereits erleben konnten, diese auch in ihrer Struktur – den öffentlichrechtlichen Rundfunk ganz klar ausgenommen – gefährden können.

Meine Damen und Herren, um wirklich etwas Konkretes für die Stärkung des Medienstandorts Thüringen auf den Weg zu bringen und die Medienwirtschaft in Thüringen zu unterstützen, beantragt die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Hürden für die Beteiligung von Printunternehmen gelockert werden. Wir versprechen uns dadurch die Möglichkeit einerseits von Synergieeffekten zwischen den entsprechenden Partnern und andererseits von einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von privatwirtschaftlich aufgestellten Medienunternehmen. In der Rede zum Punkt werde ich nachher auf weitere Details noch einmal eingehen, freue mich auf die Debatte.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch gerade an die einbringende CDU vielen Dank für diese Vorlage. Tatsächlich ist es Zeit, das Gesetz einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Es ist ja auch eines, das durchaus zu den restriktivsten Mediengesetzen in der Bundesrepublik Deutschland gehört. Wir wissen, dass die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch darüber hinaus sich in tiefgreifendem Wandel befindet. Insofern müssen wir natürlich auch in Thüringen die Möglichkeiten

schaffen, damit hier weiterhin überhaupt das Medienmachen möglich ist, damit es auch im Bereich der privaten Medien eine Medienvielfalt gibt. Insofern danken wir Ihnen für die Vorlage.

Ich glaube, dass Kooperationen von privaten Anbietern durchaus in einem größeren Umfang möglich sein müssen, denn ich habe eben schon die Frage des wirtschaftlichen Drucks angesprochen, auch die Konkurrenzfragen natürlich: Wo werden Dinge veröffentlicht? Wo ist eigentlich der Nutzer der Medienangebote? Insofern ist, glaube ich, das Sicherstellen, dass regional bei Vermeidung überflüssiger Kosten auch weiterberichtet werden kann, etwas, das wir in den Blick nehmen müssen. Auch hier stehen wir dem Entwurf der CDU positiv gegenüber.

Das Interessante ist, dass genau diese Restriktionen, die für private Medienanbieter gelten, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gelten. Das sehen wir im Grunde als Freie Demokraten schon seit vielen Jahren sehr kritisch. Ich will noch mal auf die Debatte eingehen. Nach der Etablierung privater Rundfunk- oder Radiosender hier in Thüringen, die sich auf ein jüngeres Publikum projiziert haben, konnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleich nachziehen, indem er beispielsweise ein Angebot geschaffen hat, das natürlich aus den Rundfunkgebühren finanziert wird. Aber auch da findet Kooperation zwischen den einzelnen Sendeanstalten, im Sender, zwischen den einzelnen Redaktionen regional, landesweit statt. Das ist natürlich auch vernünftig, denn Regionalität und Land kann man nicht trennen, selbst wenn man in unterschiedlichen Sendern beschäftigt ist, also in einer Radiostation ist, oder ob man im Onlinebereich beim MDR tätig ist, das ergibt Sinn. Was für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sinn ergibt und was er darf, das sollte trotz oder mit genauer Prüfung auch für die privaten Anbieter möglich sein.

(Beifall Gruppe der FDP)

Richtig ist, dass wir eine Debatte führen. Was gut, richtig, sinnvoll ist, ist, nach den Jahren der Restriktion den Anbietern mehr Freiheit und mehr Gestaltungsmöglichkeit angedeihen zu lassen. Insofern freuen wir uns auf eine Debatte im Ausschuss und würden der Ausschussüberweisung, so sie denn seitens der CDU beantragt wird, sehr gern zustimmen, und freuen uns auf die Debatte im Plenum. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als Nächster erhält Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion das Wort.

(Abg. Herrgott)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir uns den Gesetzentwurf der CDU anschauen, dann müssen wir sagen, es geht trotz des ganzen Beiwerks in erster Linie darum, dass es einem Zeitungsverlag gestattet werden soll, größer in den privaten Hörfunk einzusteigen. Wir müssen uns aber vor Augen führen, dass wir im Prinzip zwei gegensätzliche Pole zueinander bringen müssen. Dass wir nämlich auf der einen Seite die Medienvielfalt in einer demokratischen Verfassung als Grundlage der Meinungsvielfalt erhalten müssen und auf der anderen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass Printmedien nicht nur in Thüringen, sondern insgesamt in Deutschland in einer zunehmend schwierigen Lage sind. Zwischen diesen beiden Polen bewegen wir uns und hier muss man auch eine Abwägung treffen. Da genügt es nicht, eins zu eins die Forderungen der Printmedien in einen Gesetzestext zu gießen. Da braucht es schon ein wenig mehr. Wir müssen sorgfältig überlegen, ob wir mit einem staatlichen Eingriff den Weg dafür bereiten, dass die Medienvielfalt eingeschränkt wird.

Dann ist bei der Einbringung gesagt worden, es gibt keine validen Daten. Na ja, die gibt es schon. Wir brauchen nicht nur über die Grenzen zu schauen, wie in anderen Bundesländern die Mediengesetze sind. Es genügt eben nicht zu schauen, dass die Mindeststandards des Medienstaatsvertrags eingehalten werden.

Wir müssen mal schauen, wie die reale Situation in Thüringen denn eigentlich ist. Da ist der in Rede stehende Printmedienbetreiber, die Funke-MedienGruppe, ja durchaus Besitzer von drei Zeitungen und die haben in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung durchgemacht. Die TA, die TLZ und die OTZ waren früher drei eigenständige Zeitungen und nach der Zerschlagung der eigenständigen Redaktionen unterscheiden sie sich in ihrem Inhalt häufig nur noch darin, an welcher Stelle in der Zeitung der Artikel steht bzw. hin und wieder auch mal darin, dass ein Artikel an einem unterschiedlich aufeinander folgenden Tag veröffentlicht wird.

Das ist das Gegenteil von Medienvielfalt. Wir erleben also, dass die Funke-Medien-Gruppe genau das vollzogen hat, was wir jetzt bei einer Beteiligung befürchten, nämlich eine Einschränkung der Medienvielfalt, eine Einschränkung des Angebots, wenn sie nun bei den beiden Lokalradios einsteigt. Es ist vorhin ein bisschen schwammig dargestellt worden: Es geht ja nicht darum, dass wir analog zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Radiosendern jetzt der Funke-Medien-Gruppe die Zusammenarbeit erlauben, denn bei den beiden Sendern

haben wir explizit die redaktionelle Zusammenarbeit ausgeschlossen. Es geht rein um technische Zusammenarbeit. Hier geht es jetzt ausdrücklich um den Austausch redaktioneller Inhalte. Also, das ist schon ein Quantensprung. Und vor diesem Hintergrund, das möchte ich noch mal sagen, ist die Gefahr sehr groß und sehr real, dass wir dasselbe redaktionelle Angebot, das die FUNKE Mediengruppe erstellt, einfach über einen neuen Kanal bekommen, nämlich über die Radios. Das ist die reale Gefahr.

Es gibt aber noch eine viel größere Gefahr, die vielleicht ein bisschen unwahrscheinlicher ist und vielleicht nicht sofort eintritt. Das ist die Gefahr, dass wir auf Dauer dann nur noch redaktionelle Inhalte produziert bekommen, die entsprechend werbewirksame Reichweiten erzielen, und zwar sowohl im Print als auch im Radiobereich. Genau das ist das Problem. Wenn wir nämlich erlauben, dass aus einer Redaktion für die Nachrichteninhalte beispielsweise Informationsinhalte für die größten Thüringer Tageszeitungen und für die beiden großen privaten Radiosender kommen, dann ist das eine reale Einschränkung der Medienvielfalt.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Daraus, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, kommt eben auch eine Einschränkung der Meinungsvielfalt, denn woher soll sich der Bürger informieren, wenn er in Zeitung und Radio denselben redaktionellen Inhalt vorgesetzt bekommt? Dann gibt es eben nur noch diese Nachrichten. Und dann wird eben gesagt: Okay, wir haben ja lokale Internetangebote, lokale Radios. Die haben überhaupt nicht das Durchdringungspotenzial dieser Medienmacht. Das ist doch unser Problem.

(Beifall SPD)

Wir haben dann vielleicht Oskar in Gotha, Radio Lotte in Weimar, verschiedene andere Radiosender, aber die werden es mit dieser Medienmacht niemals aufnehmen können. Genau das ist unser großes Problem. Wer glaubt, das ist keine Realität, der sollte sich an die Ausschussreise nach Polen in der letzten Legislatur erinnern. Da konnte man sehen, wie so eine Crossover-Geschichte bei der „Dziennik Polski“ gelaufen ist. Das ist genau der Punkt; da konnte man sehen, dass tatsächlich – wie ich es eben beschrieben habe – redaktionelle Inhalte danach ausgewählt und produziert wurden, wie die Werbereichweite ist, und zwar sowohl für die Radiosender, als auch für die Printmedien. Genau das ist das, was wir nicht wollen. Ja, es gibt sicher keine wissenschaftliche Untersuchung wie der Blick in die Glaskugel, aber wir wissen, was passiert ist, als die drei Zeitungen fusioniert sind.

Wer diese drei Zeitungen von heute mit den drei Zeitungen von vor 20 Jahren vergleicht, der sieht, was Konzentration im Medienbereich ausmacht. Das jetzt auch noch auf den Radiobereich auszuweiten, da machen wir nicht mit. Das lehnen wir ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Cotta das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! In diesem Raum dürfte allen die Situation der Thüringer Medienlandschaft bekannt sein, uns als Opposition natürlich besonders. Von daher ist die Debatte hier gut.

Eine kurze Bestandsaufnahme in Thüringen gibt folgendes Bild: Es gibt einen großen defizitären Zeitungsverlag, zwei private Radiosender, die wirtschaftlich zu kämpfen haben, und einen öffentlichrechtlichen Fernsehkanal, der ebenfalls einen Radiosender betreibt. Das war es dann aber auch schon.

In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf hat sich die CDU unter anderem zur Aufgabe gemacht, dem wirtschaftlich angeschlagenen Zeitungsverlag einen Rettungsring zuzuwerfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle einzelnen Punkte des Antrags eingehen, die durchaus sinnvoll sind, aber eine Änderung ist unbedingt zu erwähnen: die Aufweichung der Pressefusionskontrolle. Sie mag vielleicht dem Zeitungskonzern helfen, ob sie allerdings dem Medienstandort Thüringen hilft, ist mit einem großen Fragezeichen verbunden. Hintergrund unserer Bedenken ist die Sorge um die Medienvielfalt im Freistaat Thüringen. Es ist zu erwarten, dass eine 25Prozent-Beteiligung des hiesigen Zeitungsmonopolisten an einem der beiden vorhandenen Radiosender das Angebot für den Bürger nicht aufwertet. Auch ökonomisch dürfte sich die Situation nicht wesentlich verbessern, sind doch die Probleme der Branche tiefgründiger und vielschichtiger, als dass die hier vorgeschlagene weitere Monopolisierung eine Lösung darstellen könnte. Betrachtet man das Medium Zeitung und das Medium Radio, wird man erkennen, dass die Synergien doch sehr begrenzt sind. Es sei denn, man will einen reinen Nachrichtenradiosender betreiben, und dies wird sich in Thüringen wirtschaftlich nicht rechnen. Die Medien

branche lebt vor allem von Meinungsvielfalt und inhaltlicher Unabhängigkeit. Die Pressevielfalt leitet sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ab. Unsere Aufgabe ist es, die Pressevielfalt als Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung langfristig zu bewahren. Eine Monopolisierung steht diesem Auftrag entgegen und ist für Thüringen abzulehnen.

(Beifall AfD)

Eine monopolartige Position in Presse und Radio bzw. Fernsehen hat deshalb besondere Bedeutung für die Meinungsbildung, da zu befürchten ist, dass die Medienunternehmer ihre meinungsbildende Macht zu politischen Zwecken missbrauchen könnten. Die Konsequenzen dieser Beteiligungen könnten Intransparenz und einseitige Deutungshoheit über das Tagesgeschehen sein. Dem Bürger wird diese eine Meinung dann als scheinbare Vielfalt über mehrere völlig verschiedene Kanäle präsentiert. Der Meinungsmanipulation der Thüringer steht damit Tür und Tor offen. Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute erkennbar, wie uns überregionale Nachrichtenkanäle bereits verdeutlichen, die häufig nur noch Meldungen von AFP und Reuters übernehmen.