Protocol of the Session on February 1, 2023

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache, aber gebe vorher noch den Hinweis, dass die Landesregierung angekündigt hat, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen.

Als erstem Redner in der Aussprache erteile ich Herrn Abgeordneten Zippel für die antragstellende CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eines der wichtigsten Zukunftsthemen des Freistaats auf der Tagesordnung. Es geht um die Krankenhausplanung für unseren Freistaat. In unserem Antrag „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“ steht im Titel schon drin, worum es gehen soll. Wir wollen, dass wir schnellstmöglich zu einer Sicherheit für die Krankenhäuser kommen, für die Häuser in Thüringen, die jeden Tag die Versorgung sicherstellen. Genau diese Häuser schlagen Alarm, wenn es darum geht, dass es keine weiteren Verzögerungen beim nächsten Thüringer Krankenhausplan geben darf.

(Beifall CDU)

Wir sind in der Situation eines massiven Fachkräftemangels in allen medizinischen Berufen und da muss ich nicht extra betonen, dass dies insbesondere auch bei Ärzten und beim Pflegepersonal der Fall ist. Wir haben einen prognostizierten weiteren Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung um 13 Prozent bis zum Jahr 2030, und es wird deutlich schwerer werden, aus diesem Pool beinahe gleichbleibend viele Ärzte und Pflegekräfte zu rekrutieren. Deswegen wollen wir, dass es keinen kalten Strukturwandel oder Versorgungslücken gibt, weil die kleinen ländlichen Grundversorger dem harten Wettbewerb nicht mehr standhalten können. Wir wollen, dass die Landesregierung der Verantwortung nachkommt, der sie sich zu stellen hat, dass klare Entscheidungen getroffen werden, zukunftsweisende Entscheidungen und dem Wildwuchs und der ungesteuerten Entwicklung ein Ende gesetzt wird.

(Beifall CDU)

Dafür aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es Tatkraft, Steuerung und eben einen Plan, den 8. Thüringer Krankenhausplan. Wir glauben, nach dem Beschluss des Landtags „Herausforderungen der Zukunft in der Gesundheitsversorgung angehen – Schwerpunkte der medizinischen Versorgung im Landeshaushalt 2022 setzen“ hat

(Vizepräsidentin Marx)

sich die Landesregierung auf Druck der CDU und der Gesundheitsakteure auf die Reise gemacht, tatsächlich eine innovative Krankenhausplanung anzustoßen. Jetzt kommen wir zum Aber: Das Problem ist, dass wir hier massive Verzögerungen erleben.

(Beifall CDU)

Das Problem ist, wir müssen in der Umsetzung schlichtweg schneller sein, denn die Kliniken, das habe ich eingangs schon betont, brauchen jetzt Sicherheit, um Zukunftsinvestitionen anzustoßen, damit die Versorgung auch in Zukunft gesichert ist und das entsprechende Fachpersonal, was ich auch schon benannt habe, auch binden kann.

(Beifall CDU)

Die Verzögerung, und das will ich klipp und klar sagen, entsteht durch einen Prozess, der durch das Ministerium um einiges komplizierter gemacht wurde, als er im Beschluss des Landtags und von den Akteuren hier im Hohen Haus gedacht und geplant war. Und, Frau Ministerin, ich komme nicht umhin, anzunehmen, dass diese Verzögerung ein Stückchen weit auch Absicht war,

(Beifall CDU)

denn so dicht wie Sie eigentlich an den Häusern dran sein sollten, müssten die Hilferufe eigentlich auch in Ihrem Haus endlich angekommen sein. Die Versorgungsstruktur im Freistaat Thüringen kann unmöglich auch nur einen weiteren Tag der Verzögerung auf den Weg hin zum 8. Thüringer Krankenhausplan tolerieren.

Wir fordern – und ich will das im Einzelnen kurz aufschlüsseln, was Teil des Antrags ist und wie wir uns die Umsetzung vorstellen –, bis zum Ende des I. Quartals 2023 einen Gutachtenauftrag zur Landeskrankenhausplanung zu vergeben. Der Gutachtenauftrag ist ein zwingender Zwischenschritt auf dem Weg hin zum Krankenhausplan. Sie haben im letzten Ausschuss vorgestellt, wie Sie sich diesen Weg vorstellen. Von daher ist stark davon auszugehen, dass Sie diese Zeitspanne auch einhalten können und diese Verbindlichkeit für Sie kein Problem darstellen sollte. Deswegen werbe ich stark dafür, dass wir uns hier im Hohen Hause auch verbindlich äußern und sagen, dass dieser Gutachtenauftrag bis Ende dieses Quartals auch ausgelöst werden kann. Dieses soll sich dann am Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen und an schriftlich fixierten Ergebnissen des Werkstattprozesses orientieren. Außerdem soll die Landesregierung bis Mitte Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen, um flexiblere Versorgungsmodelle und Gesundheitszentren rechtlich zu ermöglichen,

klar definierte Krankenhauslevel einzuführen und eben genau diese Erkenntnisse aus den Werkstattprozessen umzusetzen.

(Beifall CDU)

Wir haben, und das ist deutlich geworden, aktuell einen Erkenntnisstand, der eben auch schon jetzt Schritte ermöglicht. Und es ist nicht klar, warum diese Schritte nicht schon gegangen werden sollten. Es gilt der alte Satz im Gesundheitswesen: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Insbesondere dieser Werkstattprozess, der doch eine ganze Reihe von Punkten noch mal aufgedeckt hat und gezeigt hat, wohin die Reise gehen soll, hat doch deutlich gemacht, dass wir nicht warten müssen bis irgendwann die entsprechenden Schritte gegangen werden sollen. Es ist jetzt schon an der Zeit, die Wege zu gehen, um auch die Frist einzuhalten, damit wir es auch in dieser Legislaturperiode noch schaffen, den Krankenhausplan zu verabschieden, auch wenn die ersten Wetten gegen das Ministerium laufen.

(Beifall CDU)

Wir brauchen eine schnelle Umsetzung und dafür sind diese einzelnen Schritte notwendig, wie ich sie gerade aufgezählt habe. Ich weiß, einige wollen diesen Antrag nun entweder wieder in den Ausschuss schieben, sodass wir erst im März darüber sprechen müssen, oder aber ihn ablehnen. Aber wir müssen jetzt handeln. Ich werbe deshalb eindringlich bei den Fraktionen und Gruppen hier im Hohen Haus, bei den Kollegen der FDP, bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün darum, dass wir ein Zeichen der Geschlossenheit setzen, wie wir es beim Thema „Krankenhausplanung“ schon des Öfteren gesetzt haben, denn mir ist klar, und ich weiß sehr sicher, dass es Ihnen allen auch sehr wichtig ist, dass wir hier zu einer schnellen Umsetzung kommen müssen. Die Nachfragen bei diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss zeigen mir, dass auch bei den rot-rot-grünen Fraktionen nicht gerade große Zufriedenheit mit dem Tempo der Umsetzung hier im Ministerium besteht.

Mit einer Zustimmung zu unserem Punkt I würden wir dafür sorgen, dass wir uns in der Problembeschreibung doch einig sind, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht – ein Punkt, der eigentlich bisher durchaus unstrittig war. Mit einer Zustimmung zu Punkt III würden Sie sich für ein schnelles Gutachten zur Krankenhausplanung aussprechen – ein Punkt, den die Ministerin auch schon angekündigt hat, also kein Grund, sich dort dagegenzustellen. Mit einer Zustimmung zu Punkt IV würden Sie Ihr Wort geben, dass Sie die notwendigen ge

setzlichen Änderungen im Sinne des Gesundheitswesens auch mittragen wollen.

(Beifall CDU)

Es ist ohne Zweifel im Sinne des Ministeriums, alle diese Schritte auch jetzt so zu beschließen, wenn ich mir die Reden der Ministerin und die Verlautbarungen des Ministeriums in den letzten Wochen so anschaue. Wir haben meiner Ansicht nach in unserem Antrag keine unrealistischen Fristen aufgebaut. Ich will an der Stelle nur eine Sache noch mal betonen: Es geht darum, Planungssicherheit für den Freistaat zu schaffen. Es geht darum, dass wir in allen Regionen des Freistaats eine konstante, gleichbleibende und hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten können. Wir sind in einem massiven Verzug beim nächsten Krankenhausplan. Es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass wir mit der Sondersituation um Corona keine Grundlagen dafür gehabt hätten, diese Schritte zu gehen. Wir haben jetzt aber eine andere Situation, wir haben aus dem Werkstattprozess Zwischenerkenntnisse. Es ist an der Zeit, diese umzusetzen, um keine weiteren Verzögerungen herbeizuführen.

Frau Ministerin, die CDU-Fraktion fordert Sie auf, endlich zu handeln. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Plötner von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin. Werte Anwesende, der Antrag der CDU, den wir hier im Landtag eben zur heutigen Beratung haben – und ich glaube, das ist jetzt vielleicht schon ein Stück weit klar geworden auch noch mal –, ist schon ein starkes Stück. Ich glaube, dass es dadurch nicht zu irgendwelchen qualitativen Verbesserungen käme, wie Sie hier suggerieren, Kollege Zippel, auch noch mal den Vorwurf hier zum gefühlt tausendsten Mal zu wiederholen, es gäbe eine Verzögerung, die irgendwie beabsichtigt wäre. Es war doch der Wunsch und die explizite Bitte der Krankenhäuser in Thüringen, den Thüringer Krankenhausplan noch mal so weit zu schieben, wie es die gesetzlichen Grundlagen auch erlauben. Und das erleben wir jetzt. Dass die Pandemie wirklich nicht die relevanten Datengrundlagen hatte, ist doch wohl irgendwie allen klar. Wegen der engen Verbindung der Ministerin zu den Thüringer Krankenhäusern, befinden

wir uns jetzt auf diesem Weg, wie er gegangen wird, und das ist ein guter.

Wir haben es ja tatsächlich geschafft, und das wurde eben auch angesprochen, als Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU mit einem Landtagsbeschluss den Zukunftsprozess, den Werkstattprozess zu bestärken. Die Teilergebnisse aus dem Prozess „ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030“ sehen wir jetzt bereits. Die erste Phase ist nämlich abgeschlossen und die hat sich intensiv mit den Planungen zum 8. Thüringer Krankenhausplan befasst. Es waren sehr viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten medizinischen Spektrum vertreten, natürlich originär die, die mit Krankenhäusern oder Krankenhausversorgung eng befasst sind, ja auch explizit Wunsch und Wille des Landtags war. Hier gab es die Möglichkeit für die Mitglieder des Thüringer Landtags, sich in diesem partizipativen Prozess auch zu beteiligen, was allerdings wirklich sehr wenig bis überhaupt nicht stattgefunden hat. Das gilt es wirklich zu bedauern. Das sind eben die Möglichkeiten, die uns Abgeordneten doch auch in diesem Prozess gegeben worden sind, die wir selbst in diesem Thüringer Landtag eingefordert haben. Dann wäre es auch wirklich sehr sinnvoll und zielführend, wenn wir diese Möglichkeiten auch nutzen.

Und deswegen ist auch der hier vom Kollegen Zippel noch mal aufgerufene Weg unter Punkt III nicht zielführend. Im II. Quartal dieses Jahres wird das Gutachten beauftragt, so auch die Information, die Sie auch kennen, und der Weg, der gegangen wird. Es ist doch auch sehr wichtig, dass erst mal aus diesem Werkstattprozess die Dinge, die dort diskutiert worden sind, die wichtigen inhaltlichen Besprechungen, die dort stattgefunden haben, auch komprimiert werden, sodass sich tatsächlich auch die Meinungsvielfalt, aber eben auch die definierten Gemeinsamkeiten, die es dort auch durchaus sehr intensiv gab, wiederfinden und die Landesregierung das Gutachten als Grundlage für die Landeskrankenhausplanung und dann eben auch den Landeskrankenhausplanungsausschuss beauftragt. Die Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, und das wissen Sie auch, sind im gesamten medizinischen Bereich sehr groß. Im Vorfeld dieses Werkstattprozesses gab es ja auch das Zielbild der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und der Thüringer Kassen, um eben die Gemeinsamkeiten zu definieren und klar aufzuzeigen: Wir gehen gemeinsam diesen Weg, um die medizinische Versorgung hier aufrecht zu erhalten. Denn so, wie es bisher gelaufen ist, werden wir das nicht schaffen, die Herausforderungen sind zu groß. Das ist eine bis dato nie dagewesene Qualität, die klarmacht, dass

(Abg. Zippel)

man enger zusammenrücken muss, um auch zukünftig die bestmögliche medizinische Versorgung in Thüringen zu gewährleisten. Uns als Fraktion Die Linke, dafür streiten wir auch immer sehr intensiv, ist wirklich wichtig, dass wir diese wohnortnahe gute medizinische Versorgung haben, auch im Bereich der stationären Versorgung; das ist ein extrem wichtiger Teil davon.

In diesem Zusammenhang ist es auch durchaus erfreulich, dass sich die Bundesregierung jetzt auf den Weg gemacht hat, hier zur Reform im Bereich der Krankenhausfinanzierung zu kommen. Kritisch ist dabei natürlich zu betrachten, dass uns der Bund auch weiter die planerische Luft in den Bundesländern lassen muss, was die Krankenhausplanung angeht. Denn natürlich hat das Einfluss darauf, wenn definiert ist, was die Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regelversorgung und der Maximalversorgung sind, und dementsprechend auch die Finanzierungsmodelle damit zusammenhängen und durchaus auch planerische Inhalte berührt sind.

In diesem Zusammenhang kennen wir auch die Zeitleiste. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass es auch überhaupt keinen Sinn macht, Kollege Zippel, jetzt schon im Frühjahr 2023 zu beginnen, hier Gesetze zu schreiben, obwohl die Rahmenbedingungen aus dem Bund noch gar nicht explizit sind. Das wird im Sommer der Fall sein, im Frühsommer. Dann können wir das auch hier in Thüringen anpassen. Das ist natürlich auch die Pflicht, die dann besteht. Und es ist auch der Wille des Freistaats Thüringen, bei dem gesamten Reformprozess, den der Bund anstrebt, intensiv und gut mitzuwirken. Deswegen wäre es wirklich albern, wenn wir hier irgendwelche Grundlagen schaffen würden, obwohl die Kenntnisse fehlen, welches dann der beste Weg für Bund und Land ist, sich hier gemeinsam der Krankenhausversorgung zu widmen.

Ich finde es auch nicht gut, dass hier permanent mit den Sorgen und Ängsten gespielt wird, die auch durchaus bestehen.

(Unruhe CDU)

Wir sind auf einem sehr guten Weg, was diesen gesamten Prozess angeht. Er wird mehrfach transparent dargestellt, er ist öffentlich sehr transparent nachzuvollziehen, er wird auch immer intensiv in den Ausschüssen diskutiert und darüber wird auch ausführlich informiert. Deswegen lassen Sie uns doch gemeinsam diesen Weg gehen, damit wir in Thüringen eine gute medizinische Versorgung haben und auch einen guten 8. Thüringer Kranken

hausplan, der die wohnortnahe Versorgung absichert. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Lauerwald von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, der Titel des CDU-Antrags lautet „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“. Ein Antrag der Gruppe der FDP bereits vom 15. Juli 2022 in der Drucksache 7/5974 lautet ähnlich: „Planungssicherheit herstellen [...] – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen“. Leider hat es der FDP-Antrag bisher nicht geschafft, behandelt zu werden, jetzt steht er als TOP 52 auf der Tagesordnung. Gestern war auch wieder eine rot-rot-grüne Mehrheit dagegen, diese Anträge gemeinsam zu behandeln und den TOP vorzuziehen. Nun haben wir den CDU-Antrag zum gleichen Thema mit ähnlichem Inhalt.

Es geht doch immer wieder um die gleichen Forderungen an die Landesregierung, die diese nicht zu realisieren bereit oder in der Lage ist. Die Bilanz im Gesundheitswesen in Thüringen ist seit Jahren allzu gut bekannt und verschlechtert sich zunehmend, Stichworte: „demografische Entwicklung“, „mehr multimorbide und geriatrische Behandlungsfälle“, „Sorgen der Bürger um die zukünftige medizinische Absicherung“, insbesondere „mangelnde Versorgung auf dem Land“, und ganz entscheidend „Personal- und Fachkräftemangel“. In allen Anträgen der letzten Monate und Jahre werden regelmäßig Forderungen an die Landesregierung erhoben. Ankündigungen der Landesregierung erfolgen ebenso regelmäßig. Das einzige, was fehlt, ist die Umsetzung.

Den zum Jahreswechsel vorgesehenen 8. Thüringer Krankenhausplan blieb uns die Landesregierung auch schuldig. Nun erleben wir die Ankündigung für ein Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen. Es finden Werkstattgespräche mit dem Titel „ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030“ statt und es werden neue Gutachten dazu geplant. Mir stellt sich die Frage: Wenn ein Ministerium fachlich kompetent aufgestellt sein sollte, wozu braucht es immer Gutachten? Aber

(Abg. Plötner)

diese Prozeduren kennen wir ja leidlich aus der Bundespolitik.

Zurück zu Ihrem Antrag, liebe CDU: In den Punkten II und III stellen Sie Forderungen an die Landesregierung. Diese hat das Gesundheitsministerium bereits im Gesundheitsausschuss letzte Woche angekündigt umsetzen zu wollen. In der Begründung Ihres Antrags erwähnen Sie den Fakt einer rückläufigen Einwohnerentwicklung in Thüringen. Die Gesamtbevölkerung soll bis 2030 um 5,9 Prozent abnehmen. Völlig unberücksichtigt ließen Sie dabei aber die seit 2021 zu beobachtende Übersterblichkeit von fast 20 Prozent in der Bevölkerung.

(Beifall AfD)

Wie wir alle aus bekannten Gründen befürchten müssen, wird die Übersterblichkeit in den nächsten Jahren anhalten. Diese Tatsache wird die Planung unwägbar gestalten. Im Textteil der Begründung Ihres Antrags erwarten Sie Entscheidungen, um vorhandene Ressourcen am effektivsten einzusetzen. Wer im planwirtschaftlichen Gesundheitswesen der DDR mit regelmäßigen Versorgungsengpässen umgehen musste, dem blieb gar nichts anderes übrig, als die knappen Güter stets effektiv einzusetzen. So geschieht es auch im heutigen planwirtschaftlichen Gesundheitswesen seit Jahren. Eine Ausnahme waren die unbotmäßigen Verschwendungen in der Coronakrise.

(Beifall AfD)