Protocol of the Session on February 1, 2023

Dann können wir über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6291 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? – Stehen Sie immer noch oder wieder? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

(Vizepräsidentin Henfling)

weil die Konsequenz davon ist, dass ich dann von diesen als Berichterstatterin vorgeschlagen werde. Aber okay, so ist es.

Ich komme zur Berichterstattung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Hintergrund ist, dass festgestellt wurde, dass die Wahlkreise in Thüringen zum Teil von der durchschnittlichen Bevölkerungsanzahl um mehr als 25 Prozent abweichen. – Ich kann Ihnen auch sagen, welcher Abgeordnete das war, wenn das so irritierend bei Ihnen in der CDU-Fraktion ist. Es war Herr Urbach. – Immer dann, wenn die Wahlkreise mehr als 25 Prozent der Durchschnittsgröße überschreiten, müssen wir darauf per Landeswahlgesetz reagieren und eine Änderung bei den Wahlkreisen vornehmen.

Die Landesregierung hat uns am 14. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen in einem Erfurter Teil feststehen und da eine Abweichung von über 25 Prozent vorliegt. Wir haben dann im Plenum am 11. November 2022 das erste Mal über einen Entwurf von Rot-Rot-Grün beraten, wie damit umzugehen ist. In dem Entwurf ist nur eine geringfügige Änderung zur Neueinteilung des Wahlkreises 26 alias Erfurt III vorgesehen, um die akute Überschreitung der zulässigen Abweichung in der Bevölkerungszahl zu beseitigen und vor allem fristgerecht und fristgemäß eine notwendige Gesetzesänderung zu beschließen. Darüber hinaus wirbt auch der vorliegende Gesetzentwurf dafür, eine grundlegende Reform anzustreben.

Im Innen- und Kommunalausschuss haben wir dann am 8. Dezember 2022 – das ist der Tag, an dem sich dann die Solidarität des Herrn Urbach zumindest etwas schwierig zeigte – eine schriftliche Anhörung initiiert. – Das bringt da gerade in der CDU einige durcheinander. – Die Mehrheit der Anzuhörenden hatte keine Einwände und hat die Änderung begrüßt. Die Stadt Erfurt hat darauf verwiesen – es betrifft ja ihren Bereich –, dass sie zum Teil skeptisch ist, und insbesondere darauf hingewiesen, dass der Erfurter Ortsteil Möbisburg-Rhoda ein Zugehörigkeitsgefühl zum bisherigen Wahlkreis hätte und genauso wie der Landeswahlleiter einen umfassenderen Vorschlag präferiere. Der frühere Landeswahlleiter hat seine Zustimmung zum Gesetzentwurf erklärt, zumindest für eine Übergangslösung, und für die Zukunft, ähnlich wie wir es hier auch, glaube ich, alle oder zumindest die Mehrheit bisher auch erklärt haben, eine grundlegende Reform angeregt.

Fast alle Anzuhörenden haben dann im Innenund Kommunalausschuss den unterbreiteten Vorschlag präferiert, eine unabhängige Expertenkommission einzuberufen, einen nachhaltigen Gesamt

(Vizepräsidentin Henfling)

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6575 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalaus- schusses - Drucksache 7/7174 -

dazu: Einsetzung einer unabhän- gigen Expertenkommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zum Neuzu- schnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl nach § 2 des Thüringer Landes- wahlgesetzes Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7242 - kor- rigierte Fassung -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Abgeordnete König-Preuss aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Da- men und Herren, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, am 8. Dezember 2022, also Ende letzten Jahres, hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf zum ersten Mal beraten und ich bin, obwohl ich bereits mehrfach gesagt habe, dass ich nicht Berichterstatterin sein möchte, in dieser Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zur Berichterstatterin erklärt worden. Und wissen Sie, warum? Weil ich solidarisch bin und einem Abgeordneten der CDU, der mit seinem Handy nicht zurechtkam – am 8. Dezember war ja der Alarmtag – geholfen habe, sein Handy zu verstehen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Anschluss daran ist dann der Abgeordnete der CDU in den Innen- und Kommunalausschuss gegangen und hat, da ich noch nicht anwesend war und wir diese Regel im Innen- und Kommunalausschuss haben, wer nicht anwesend ist, wird zur Berichterstattung verpflichtet, mich vorgeschlagen. Das ist dann sozusagen das solidarische Prinzip der CDU. Ich weiß, dass ich ab sofort zumindest männlichen Abgeordneten der CDU nicht mehr helfen werde, ihre Handys zu verstehen,

(Beifall DIE LINKE)

vorschlag einer Wahlkreisneuordnung zu erarbeiten und diesen dann als Entscheidungsgrundlage für die 8. Wahlperiode vorzulegen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 bestätigt und empfiehlt die Annahme. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Es gab ein bisschen Unruhe. Man kann natürlich schon darüber diskutieren, ob die Unwägbarkeiten bei der Benennung als Berichterstatterin vielleicht eher im Innenausschuss zu diskutieren wären, man kann es aber auch mit Humor nehmen. Ich würde die zweite Variante empfehlen, weil Humor in der Politik oft zu kurz kommt, auch gerade hier im Thüringer Landtag. Ich halte sie für unerlässlich.

(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

In diesem Sinne eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Henfling das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich werde bei dem Punkt für die Koalition sprechen. Wir haben, das haben wir gerade gehört, heute das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in der zweiten Lesung. Es ist eine kleine Änderung in Erfurt, die aber zwingend notwendig ist, das hat die Kollegin König-Preuss gerade ausgeführt. Ich habe dazu auch schon in der ersten Lesung etwas ausführlicher gesprochen. Auch ist gerade berichtet worden, dass die Anhörung keine schwerwiegenden Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf erhoben hat, weshalb wir eigentlich dazu auch nicht mehr großartig viel reden müssen. Ich möchte aber noch mal zu unserem Entschließungsantrag, den wir als rot-rot-grüne Koalition eingereicht haben, zwei Sätze sagen und mich darauf konzentrieren.

Wir haben, nachdem ich dies bereits auch in der ersten Lesung angekündigt hatte, in der Anhörung auch angeteasert und schon abgefragt, ob die Zusammensetzung und die Ideen dieses Antrags auf Zustimmung stoßen. Das taten sie, deshalb haben wir diesen Antrag auch erarbeitet und jetzt eingereicht. Mit der erwähnten Kommission soll ein Vorschlag für eine flächendeckende Neuordnung der Thüringer Wahlkreise erarbeitet werden, denn dass es mit solchen Klein-Klein-Änderungen wie bisher

und auch jetzt nicht weitergehen kann, ist, glaube ich, allen bewusst. Die Abweichungen sind zwischen vielen Wahlkreisen durchaus erheblich. Zudem neigen wir hier im Landtag dann auch dazu, dass wir uns da verzetteln. Es geht natürlich auch immer um die Wahlkreise der jeweiligen Abgeordneten, die da betroffen sind. Wir wollen natürlich auch verhindern, dass das sogenannte Gerrymandering hier um sich greift. Das ist uns auch wichtig. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen und gehen davon aus, dass wir mit einem solchen Vorschlag dann hier im Landtag, der dann natürlich endgültig darüber entscheidet, das ist, glaube ich, auch klar, vernünftig arbeiten können.

Was soll die Kommission jetzt genau machen? Sie soll einen Vorschlag erarbeiten, der sicherstellt, dass die Wahlkreise eine gleichmäßige Bevölkerungsgröße aufweisen. Die demografische und topografische Lage soll berücksichtigt werden. Die Gemeinde- und Kreisgrenzen sollen eine Rolle spielen sowie weitere geografische, soziologische und historische Beziehungen berücksichtigt werden. Dazu sollen sich auch Vertreterinnen aus der Rechts-, Verwaltungs-, Politik-, Sozial-, Geschichtswissenschaft und Geografie in dieser Kommission zusammenfinden. Beratend tätig werden sollen wir hier aus dem Landtag, aber auch der Landeswahlleiter sowie der ehemalige Landeswahlleiter und die kommunalen Spitzenverbände. Ich danke insbesondere Herrn Krombholz an dieser Stelle, dem ehemaligen Landeswahlleiter, für sein Engagement in dieser Sache und seine Bereitschaft, auch vielleicht in so einer Kommission mitzuarbeiten, was er uns auch in seiner Zuschrift zur Anhörung signalisiert hat.

Das Ergebnis soll dann zum Ende dieser Legislaturperiode vorliegen, damit dann der nächste Landtag auf dieser Grundlage frühzeitig an die Erarbeitung der neuen Wahlkreise gehen kann und wir dann hoffentlich auch eine nachhaltige und demokratiefeste, aber auch gerechte Lösung für die Wahlkreiszuschnitte finden. Dass wir das in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen, liegt, glaube ich, bei dem Thema auf der Hand. Ich glaube aber auch tatsächlich, dass es nicht hilft, wenn nur wir uns hier aus dem Landtag heraus überlegen, wie man das sinnvoll gestalten kann. Wenn es uns also gelingen sollte, haben wir da wirklich etwas erreicht. Ich bitte somit um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber auch zum Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. König-Preuss)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was verbindet uns alle hier? So verschieden wie unsere politischen Auffassungen und persönlichen Hintergründe sind, sind wir doch alle eines, nämlich gewählte Volksvertreter. Und unsere Stellung in diesem Landtag ist nicht gottgegeben, sondern Ausdruck unseres politischen, demokratischen Systems. Wir werden von den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern gewählt, um für ihre Interessen nicht nur in diesem Haus einzustehen. Deswegen sollte es in unser aller Interesse sein, die höchstmögliche demokratische Legitimität zu gewährleisten.

Und nun kommen wir zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es soll ein einzelner Wahlbezirk in Erfurt seinen Wahlkreis wechseln, um die Vorgaben aus § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz einzuhalten. Wir kritisieren, dass diese Lösung nicht nachhaltig ist und nicht den Strukturen vor Ort entspricht und zu diesem Urteil kamen auch die Anzuhörenden im Ausschuss. Dass der Gesetzentwurf von den regierungstragenden Fraktionen kam und nicht vom zuständigen Ministerium, meine Damen und Herren, ist in unseren Augen ein weiterer Beleg, dass diese Regierung die Entwicklung unseres Freistaats eher bremst als befördert. Und wenn selbst ein solcher Entwurf, der zur Wahrung unserer Demokratie notwendig ist, nicht vorgelegt werden kann, dann ist das schon ein Zeichen. Aber wir sehen auch die Notwendigkeit, die bevorstehende Landtagswahl rechtssicher zu gestalten und daher haben wir uns im Ausschuss enthalten und werden dies auch bei der heutigen Abstimmung tun. Das Grundproblem bleibt jedoch mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs bestehen. Es gibt einen Durchschnittswahlkreis, von dem gemäß § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz nicht um mehr als 25 Prozent abgewichen werden darf. Dies soll die Gleichheit der Wahl gewährleisten. Es ist aufgrund der Bevölkerungsbewegung und demografischen Entwicklung aber absehbar, dass mehrere der aktuellen Wahlkreise diesen Vorgaben in Zukunft nicht mehr entsprechen werden.

Dass eine umfangreiche Wahlkreisreform notwendig ist, haben auch die regierungstragenden Fraktionen erkannt. Ob es bei den politischen Verhältnissen in Thüringen sinnvoll ist, dies in die nächste Legislatur zu verschieben, bezweifeln wir. Die regierungstragenden Fraktionen wollen eine unab

hängige Expertenkommission zu dem Thema einsetzen, um eine umfassende Wahlbezirksreform anzustoßen. Diese aber ausgerechnet im Vorlauf zum Superwahljahr 2024 mit Wahlen auf kommunaler, Landes- und Europaebene einsetzen zu wollen, wenn die meisten Experten auf diesem Gebiet in der Wahlorganisation eingebunden sein werden, betrachten wir zumindest mit einer gewissen Skepsis, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Wir halten es für sinnvoll, über den in der Anhörung gemachten Vorschlag, eine Sollregelung bei einer Abweichung von 15 Prozent wie in § 3 des Bundeswahlgesetzes einzuführen, weiter zu diskutieren. Für Demokratie stehen wir als Freie Demokraten mit unserem Namen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle auch weiterhin Gesprächsbereitschaft signalisieren, um Lösungen zu finden, und zwar Lösungen, die dann länger als eine Legislatur Bestand haben können und daher werden wir auch der Einsetzung der Expertenkommission zustimmen. Das Verschieben einzelner Wahlbezirke kann und darf indes keine dauerhafte Lösung sein. Danke schön.

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Walk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich habe es während der ersten Lesung am 11. November 2022 bereits gesagt und an der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs hat sich seitdem auch nichts geändert. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises dann vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um 25 Prozent abweicht – das haben wir bereits gehört. Die Landesregierung hat dann mit ihrem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz vom 14. Oktober 2022 über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 demnach ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26, also Erfurt III, weil in dem Wahlkreis bereits am 31. Dezember 2021 eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl von über 25 vom Hundert zu verzeichnen war. Durch Änderung der im Gesetzentwurf aufgeführten Wahlkreise 26 und 27 weicht die Bevölke

rungszahl im Wahlkreis 26 dann nicht mehr als 25 Prozent vom Hundert von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab. Die Anlage des Gesetzentwurfs enthält die Neueinteilung der Wahlkreise. Dabei wurde der Stadtteil MöbisburgRhoda vom derzeitigen Wahlkreis 26, also Erfurt III, dem Wahlkreis 27, also Erfurt IV, zugeordnet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ geringfügigen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Wahlkreise handelt, haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits zur ersten Lesung im November-Plenum begrüßt und werden ihm sowie der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses dementsprechend auch zustimmen.

Das Anhörungsverfahren im zuständigen Innenund Kommunalausschuss hat ergeben, dass die kommunalen Spitzenverbände keine grundlegenden Einwände gegen den vorliegenden Gesetzentwurf haben. Von einer – wörtlich – Übergangslösung spricht der Gemeinde- und Städtebund und der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt daher in seiner Stellungnahme, aus Gründen der besseren Planbarkeit, aber auch aus Gründen der höheren Rechtssicherheit eine grundlegende Überarbeitung der Einteilung der Thüringer Landtagswahlkreise vorzunehmen – Zuschrift 7/2301 – und dabei auch auf die Expertise des früheren Landeswahlleiters Günter Krombholz – auch das haben wir bereits gehört – zuzugreifen.

Ich sage Ihnen auch hier, dass wir uns das auch vorstellen können, da wir der Auffassung sind, dass diese Thematik grundsätzlich bearbeitet werden sollte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, allerdings muss ich auch erwähnen, dass die Koalitionsfraktionen nun – wohlgemerkt gestern – am 31.01. einen Entschließungsantrag zur Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zum Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl nach § 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes eingereicht haben. Lassen Sie mich zunächst deutlich machen, dass sich meine Fraktion einer notwendigen Reform und zwingenden Neuzuschnitten der Wahlkreise selbstverständlich nicht verschließt. Das ist allein schon gesetzlich geboten. Allerdings sind wir der Auffassung, dass, wenn wir das Landeswahlgesetz schon anfassen, wir es gleich auch grundsätzlich und grundlegend in den Blick nehmen sollten, wie zum Beispiel auch der Blick nach Berlin zum Deutschen Bundestag zeigt, wenn auch zugegebenermaßen unter anderen Vorzeichen. Dort ist die Diskussion ja bereits seit etwa einem Jahr im Gange.

Ich komme zum Fazit: Wir wollen deshalb den Antrag an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen, da er aus unserer Sicht mit dem jetzigen Stand noch zu kurz greift und bisher ausschließlich auf die Reform des Zuschnitts der Wahlkreise abstellt.

Abschließend will ich auch gern noch mal aus der Zuschrift des aktuellen Landeswahlleiters und früheren SPD-Innenministers Holger Poppenhäger zitieren, Zuschrift 7/2291: „In dieser Zusammensetzung wird eine Expertenkommission als nicht zielführend angesehen.“ Und Herr Poppenhäger fügt dann an – ich zitiere –: „Sofern eine Kommission notwendig sein sollte, bietet sich § 3 [Bundeswahlgesetz] als Beispiel für eine längerfristige Lösung an. Hier setzt sich die Wahlkreiskommission aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern (darunter 3 Landeswahl- leiter) zusammen.“ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Die Landesregierung verzichtet auch auf einen Redebeitrag.

Dann können wir in die Abstimmung eintreten, zunächst die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6575 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind wieder die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit keine Gegenstimmen und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.