Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt so, wie mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, heute auch im Landtag verabschiedet wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich beziehe mich auf den EGovernment-Monitor 2021, unter anderem durchgeführt von der Universität München. Dort wird die Zufriedenheit in den einzelnen Bundesländern abgefragt und Thüringen ist da Schlusslicht. Spitze ist Hamburg mit 59 Prozent Zustimmung, Thüringen ist mit 40 Prozent mit Abstand Schlusslicht.
Der Nächste, der vor uns kommt, ist RheinlandPfalz mit 43 Prozent, was auch keine Glanzleistung ist. Bei Zufriedenheit wird dort abgefragt: Auffindbarkeit der benötigten Informationen als grundlegende Voraussetzung für die Nutzung, dann die Nutzbarkeit der Angebote, dazu gehören einfache Bedienbarkeit sowie Durchgängigkeit bei der Nutzung ohne Medienbrüche. Das ist das, was die Nutzer vorfinden und eben nicht zufrieden sind. Und da ist Thüringen Schlusslicht. Also, es gibt viel zu tun.
Übrigens: Die Studie belegt, dass die Zufriedenheit in ganz Deutschland sinkt und sinkt, weil die User in allen anderen Fällen der Internetnutzung auf viel bessere Angebote stoßen, sei es beim OnlineShopping, sei es bei anderen Dienstleistungen. Die Baustelle ist also mächtig und gewaltig und das können wir auch nicht kleinreden. Deshalb unsere immer nachhaltigere Aufforderung, hier weiter daran zu arbeiten, Bequemlichkeit, Zeitaufwand wird gespart. Ich musste einen Pass beantragen, also meine Tochter musste ihn beantragen, sie ist 18 geworden. Das ist immer noch ein Prozess, wo man sagt, das kann im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich sein. Warum kann sie nicht ein Bild hinschicken, wofür muss man hingehen und ein Bild dort machen lassen?
Das sind alles so Dinge. Ich kann online ein Konto eröffnen, aber keinen Pass beantragen. Allein diesen Fragen müssen wir uns stellen.
Die Aufgaben sind vielfältig, ich will auch gar keinen ins Acht stellen, wir sollten es gemeinsam lösen, aber uns auch nicht auf dem ausruhen, was wir haben. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts sagen, aber die Tatsache, dass ich mir jetzt die Reden angehört habe, insbesondere Ihre Rede, deshalb hatte ich extra noch mal abgewartet, Herr Schubert, was Sie jetzt genau sagen in Ihrer Rede, hat mich dann doch dazu gebracht, dass ich es nicht so unwidersprochen stehenlassen kann.
Der Hinweis – danke, Herr Kemmerich –, dass es auch Studien gibt, wo Thüringen als Schlusslicht auftaucht, war ja ein völlig richtiger. Dass sich gerade die Regierung dann hinstellt und sagt, das kann ja gar nicht sein und Sonstiges, das hat mich echt ein bisschen aufgebracht, sorry. Es gibt beispielsweise ein Onlinezugangsgesetz, nach dem hätte Thüringen die ganze Verwaltung oder einen Großteil der Verwaltung bezüglich Anträgen und Sons
Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Sie sich hier aufregen, wenn aus der Opposition völlig richtig der Hinweis kommt, dass Thüringen da noch ganz viel Nachholbedarf hat. Es geht doch nicht, dass sich die Regierung dann auch noch aufregt, wenn die Opposition richtigerweise darauf hinweist.
Onlinezugangsgesetz ist das eine. Jetzt will ich einfach noch mal auf drei Sätze eingehen, die Sie in Ihrer Rede eben gesagt haben. Der Erste: „Das wird irgendwann mal kommen.“ Ja, da wird mir schlecht, wenn ich höre, dass ein Staatssekretär in seiner Rede hier vorn am Pult zur Digitalisierung sagt: Das wird irgendwann mal kommen. Nein, nicht irgendwann mal kommen.
Der nächste Satz, den Sie gesagt haben, und zwar in Richtung der Opposition: Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, daran was zu ändern. Ja, sorry, es ist Ihre Aufgabe als Regierung, daran was zu ändern. Sie können natürlich bemängeln, dass die Opposition vielleicht irgendwelche Anträge, die wichtig gewesen wären für die Digitalisierung, hier nicht einbringt, aber sich hier vorn hinzustellen und so einen Satz zu sagen zur Digitalisierung, das ist echt Boden. Sorry, aber das geht überhaupt nicht.
Der letzte Satz, den Sie dann gesagt haben, der öffnet einem eigentlich die Augen, was die Regierung hier von Digitalisierung hält. Der hieß: „Ich weiß nicht, was wir jetzt noch machen sollen.“ Das ist ja ein Offenbarungseid! Das ist ja nicht nur für die Digitalisierung, sondern für alles, was Sie hier als Regierung machen, ein Offenbarungseid. Sorry, aber das musste ich jetzt doch dringend noch mal sagen, da verstehe ich die Welt nicht mehr.
Herr Abgeordneter Mühlmann, ich finde das nicht in Ordnung, dass Sie jetzt Zitate aus dem Zusammenhang gerissen haben. Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht wissen, was wir noch tun sollen. Es
ging ganz konkret darum, welche Angebote wir an die Kommunen machen. Da habe ich einfach nur gesagt, dass ich die Angebote, die wir haben, für ausreichend halte. Ich habe nicht gesagt, dass wir insgesamt bei der Digitalisierung nicht wissen, was wir tun sollen. Ich habe das im Zusammenhang mit den Angeboten gesagt, die wir an die Kommunen übermitteln.
Das Zweite ist: Wir halten die 10 Millionen Euro, die wir jetzt in den Haushalt eingestellt haben, für ausreichend. Ich habe gesagt, wenn Herr Kemmerich der Meinung gewesen wäre, dass es nicht ausreicht, dann hätte er ja einen Antrag stellen können, dass es 20 Millionen Euro werden. Wir haben 10 Millionen Euro für die kommunale Förderung im Haushalt eingestellt und das hat der Landtag auch so beschlossen. Ich habe nicht gesagt, dass es nur Ihre Aufgabe wäre, dafür Geld einzustellen. Ich habe gesagt, es ist ausreichend und wenn es hätte mehr sein sollen, dann hätte doch die Gruppe der FDP einen entsprechenden Antrag stellen können. Ich verstehe nicht, was Sie mir da jetzt hier vorwerfen.
Und dass irgendwann mal was kommen wird, das habe ich im Zusammenhang mit den OZG 2.0 gesagt, was ein Bundesgesetz ist. Das heißt, der Bundestag ist hier federführend. Ich habe darauf gar keinen Einfluss, wann das Gesetz im Bundestag beschlossen wird. Und ich habe gesagt, dass wir uns als Thüringen daran beteiligen werden, wie die Diskussion zum OZG 2.0 läuft. Ich habe da vielleicht in dem Zusammenhang gesagt, dass ich nicht weiß, wann das kommen wird, weil das ja klar ist, bei allen Gesetzentwürfen ist die Frage: Wie lange wird das zu debattieren sein? Was gibt es noch für Anhörungen usw.? Also ich weiß nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, was ich gesagt habe, weil ich finde, Sie haben viele Dinge einfach aus dem Zusammenhang herausgerissen und mir das hier vorgeworfen. Dass wir das OZG nicht erfüllt haben, ist bedauerlich, aber Thüringen alleine kann überhaupt gar nicht sozusagen das OZG erfüllt haben. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wo wir dort stehen. Da gibt es das Dashboard des Bundes. Da können Sie reingucken – Dashboard-OZG vom BMI und da steht Thüringen an vierter Stelle aller Bundesländer –, wie viele Angebote wir für die Bürger und Unternehmen bereitstellen. Es gibt 16 Bundesländer, wir stehen an vierter Stelle. Es ist also nicht so, dass wir da auf dem letzten Platz wären. Das ist noch lange nicht gut, wenn man jetzt von den zigtausenden Leistungen nur ein paar Hundert erfüllt hat, aber es ist auf jeden Fall nicht so, dass wir da jetzt an letzter Stelle wären.
Wir sind auch in anderen Bereichen, sagen wir mal, nicht unbedingt als rückständig zu betrachten. Bei Open Data, was wir für Daten bereitstellen, die Geodateninfrastruktur, was jetzt vom TMIL bereitgestellt wird, das ist auch kostenfrei, wird für alle Bürger zur Verfügung gestellt. Ich weiß nicht, wie viele Bundesländer das haben, aber das sind Dinge, die wir längst seit Jahren schon gemacht haben und die auch gut sind. Deswegen verstehe ich es, ehrlich gesagt, nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, aber okay.
Vielen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf und hier über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6853 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktionen und Gruppen des restlichen Hauses. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5789 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade erfolgten Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer für dieses Gesetz stimmen möchten, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen
Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich noch etwas von gestern nachholen. In der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags hat der Abgeordnete Sesselmann in der Aktuellen Stunde in seiner Rede folgenden Satz gesagt: „… serviert die Kriegspartei unter Vorsitz des Klimaschauspielers zusammen mit der geistig minderbemittelten grünen Spitze ihren einzigen Realo und demontiert die Landesregierung damit.“ Und für die „geistig minderbemittelte grüne Spitze“ bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf, Herr Sesselmann.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6291 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6847 -
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein unumstrittener Redebeitrag meinerseits, die Berichterstattung zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzentwurf für das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Drucksache 7/6291 wurde am 13. September 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 ohne Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dieser hat in seiner 53. Sitzung am 3. November 2022 ein schriftliches Anhörungsver
fahren beschlossen, der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund sowie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. wurden angehört. Es wurden keine Bedenken geäußert. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 55. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten.
Das vorliegende Gesetz bereinigt landesrechtliche Umsetzungsregelungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz. Zusätzlich wird die Verordnung über die Planungskommission nach § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aufgehoben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6847 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dies wurde einstimmig beschlossen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Montag. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Möchte noch jemand dazu sprechen? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung verzichtet auch.
Dann können wir über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6291 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.