3. Eine Beratungsplattform sollte bereitgestellt werden, die die Kommunen bei Digitalisierungsprojekten mit wichtigen Informationen versorgt und Ansprechpartner für vertiefende Begleitung anbietet. Es müssen Schulungen in puncto IT-Sicherheit angeboten werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen.
4. Es sollte eine Genehmigungsfiktion bei geeigneten Verfahren eingeräumt sowie die Möglichkeit einer Generaleinwilligung gegeben werden. Auch das ist bis jetzt nicht umgesetzt.
5. Ein Reporting und ein Umsetzungscontrolling – das ist ganz wichtig – müssen bei der Digitalisierung der Verwaltung eingeführt werden. Da ist bis jetzt weiße Fläche. Dazu sollte ein interministerieller Rat gegründet werden und die Landesregierung sollte einen Umsetzungsplan erstellen, der vierteljährlich den Ausschüssen des Landtags vorgelegt wird. Für die weitere Strategieerstellung sollte ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren eingesetzt werden, damit man auch die Resonanz aus dem Bereich der Bürger erhöht.
Sie merken, wir werden in dem Fall der Sache zustimmen, aber wir hoffen auch, dass die Landesregierung unserem Entschließungsantrag näherkommt, dass dieses Hohe Haus unserem Entschließungsantrag zustimmt, denn dort stehen die weiteren Aufgaben. Wir sind am Anfang des Digitalisierungsprozesses und in keiner Weise kann das zufriedenstellen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kemmerich ist ja auch schon auf verschiedene Punkte eingegangen. Ich denke, wir haben hier in Thüringen natürlich mit der Digitalisie
rung eine große Baustelle. Herr Kemmerich hat Thüringen als Schlusslicht in Deutschland bei der Digitalisierung bezeichnet. So schlimm ist es vielleicht nicht ganz, aber wir hatten ja gestern die Diskussion zur Grundsteuer und auch in diesem Prozess hat sich gezeigt, dass in Thüringen und in Deutschland noch viele Aufgaben vor uns liegen. Insbesondere eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger ist dabei notwendig. Wenn man allein dieses Verfahren bei der Grundsteuer nimmt und das mit anderen Verfahren vergleicht, die wir in unserem Land oder in Deutschland haben, da muss man sagen, da sind wirklich noch viele Dinge auf den Weg zu bringen, einfach damit man die Sachen nicht verkompliziert. Sinn der Digitalisierung ist ja, dass wir die Verwaltungsprozesse vereinfachen.
Ich muss kurz mal nachfragen: Habe ich jetzt wirklich schon 7 Minuten gesprochen? Die Zeit verrinnt, aber gut, vielleicht war das auch nur mein Gefühl.
Ach so, alles klar, gut. Ich bin noch die alte Zeitaufnahme gewöhnt. Vielleicht bin ich schon zu lange hier, kann auch sein.
Wir haben auch vom Berichterstatter gehört, dass wir eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt haben. Da gab es auch verschiedene Anregungen. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es in erster Linie um die Frage des Schriftformerfordernisses und zweitens um die Verlängerung der finanziellen Förderung kommunaler Vorhaben zum E-Government über das Jahr 2022 hinaus. Beide Anliegen sind nach unserer Ansicht grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch steckt eben auch wie bei vielen Dingen der Teufel so oft im Detail, sodass wir darüber noch mal sprechen müssen.
So war die Förderung bisher mit einer klaren Summe benannt. In Zukunft soll ohne Nennung einer Summe ausgekommen werden. Stattdessen soll es
eben nur noch die Möglichkeit der Förderung im Gesetz geben, also dort Erwähnung finden. Bei dem Thema „Schriftformerfordernis“ sieht das Gesetz nun vor, die Behörden selbst entscheiden zu lassen, wo sie meinen, man könnte die Schriftform ersetzen. Damit droht thüringenweit ein uneinheitlicher Flickenteppich.
Ich gehe hier auch noch mal auf die Stellungnahme des Landkreistags ein, der in diesem Zusammenhang fordert, einfache, eindeutige und unmissverständliche Regelungen einzuführen. Weiterhin fordert er mit Unterstützung des Gemeinde- und Städtebundes eine Festschreibung der Förderbeträge im Thüringer E-Government-Gesetz für die nächsten Jahre mindestens in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich. Das Thema hatte uns insbesondere auch in den Haushaltsberatungen beschäftigt. Hier ist es wichtig, dass wir als Land weiterhin als Partner der Kommunen verstanden werden und hier entsprechend unterstützen und dies auch vollumfänglich.
Wir haben eben auch diese Bedenken aufgegriffen und werden dies als CDU-Fraktion weiterhin begleiten. Im Haushaltsausschuss liegen zwei weitere aktuelle, umfängliche Anträge zum Thema „Digitalisierung in Thüringen“ vor. Hierzu haben wir in der vorigen Woche eine sehr umfängliche Anhörung beschlossen. Das heißt, dieses Thema wird uns auch weiterhin beschäftigen. Wir haben im Rahmen dieser Anträge unsere Vorschläge gemacht und werden darüber auch weiterhin diskutieren. Ich habe das auch an dieser Stelle schon oftmals gesagt: Uns liegt daran, dass wir einfach hier zusammenarbeiten und für die Behörden mit der notwendigen finanziellen Ausstattung Vereinfachungen der ganzen Abläufe schaffen. Das wird uns in den nächsten Jahren weiterhin beschäftigen, weil das in diesem Gebiet auch nicht einfacher wird, aber wichtig ist, dass man hier in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern vorangeht und aus den Fehlern lernt. Ich habe das eingangs gesagt: Wichtig ist, dass es auch verständliche Regelungen gibt, die wir umsetzen, und dass wir Dinge, die an und für sich auch einfach sind, nicht verkomplizieren. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte zu unseren Anträgen, die momentan noch im Haushalts- und Finanzausschuss vorliegen. Die werden uns dann die nächsten Monate an dieser Stelle beschäftigen, ebenso wie dieses Thema „Digitalisierung“ insgesamt.
Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 3 Minuten habe ich noch übrig, ich werde mal sehen, ob ich die nachher noch nutze. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor allen Dingen im Livestream, ich weiß gar nicht, wo ich genau anfangen soll. Ich bin gedanklich gerade immer noch bei dem Prozess der PDF vom Kollegen Kemmerich zur Beantragung eines Lastenfahrrads. Es tut mir leid, das wird sich bei mir immer wieder so fortsetzen.
Aber zurück zum Text: Um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie eine elektronische und medienbruchfreie Kommunikation im Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, gibt es eben seit Mai 2018 das Thüringer E‑Government-Gesetz, und es ist auch in Kraft getreten. Und wie bereits im letzten Jahr festgestellt, gibt es hierbei natürlich im laufenden Prozess Veränderungsbedarf, der vor allen Dingen auf der Wirkungsebene von digitalen Prozessen Vereinfachungen voranbringen soll.
Viele Bürgerinnen und Unternehmen sollen eben zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Schriftformersetzung nutzen können, die bisher allerdings noch wenig verbreitet ist. Das sind wir angegangen, das haben wir geregelt, das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Formulierungsänderungen sollen Abhilfe schaffen, um weitere Formen vor allen Dingen beim Thema „Authentifizierung“ zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind, als alles das, was momentan eher so in Verwendung ist. Wir machen es auf und wir lassen das anwenden.
So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. Es ist jetzt eben angesprochen worden: Wir haben im HuFA ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf gemacht. Da hat sich auch bestätigt, dass es eine Klarstellung bei der Frage der digitalen Zustellung braucht. Eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung des Verwaltungsakts wird hier doch als praktikabel erachtet, so wie wir es im Grunde genommen auch schon erwartet haben.
Ergänzt wird das Gesetz durch Regelungen zur datenschutzrechtlichen Zuständigkeit bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten. Im Gesamtpaket geht es hier um Rahmenbedingun
gen, die notwendige Regelungen beinhalten, die eine rechtssichere elektronische Kommunikation in und mit Behörden überhaupt erst richtig ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die FDP legt uns einen Entschließungsantrag daneben, der, wie häufig, ein wenig aus der Zeit gefallen scheint, nicht etwa, weil Sie nach vorn gewandt das Rad neu erfinden, sondern weil der Antrag vor Redundanzen und vor Alter nur so strotzt. So fordern Sie eine Beratungsplattform für Kommunen und vergessen dabei die bereits vielfältigen Angebote, die wir schon geschaffen haben. Im Gespräch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus andern Landesparlamenten werden wir da an mancher Stelle neidisch angeschaut. Nur mal exemplarisch aufgeführt: Das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 im Referat 52 im TFM berät Kommunen bei ihren IT-Landschaften. Zudem haben wir einen leistungsfähigen kommunalen IT-Dienstleister mit der KIV geschaffen. Ich habe den schon bei Ihnen in den Texten gefunden, Sie kennen den. Von daher schauen Sie sich das noch mal an, was die KIV alles für die Kommunen leisten kann! Sie berät sach- und fachkundig und treibt gemeinsame Projekte voran. Zudem baut das TFM gemeinsam mit den Kommunen derzeit ein Netzwerk zum Informationsaustausch auf. Das haben wir also schon.
Sie fordern ein Umsetzungsmonitoring und einen interministeriellen Rat. Es sei darauf verwiesen, dass interministerielle Zusammenarbeit bereits für einen Großteil von Fachprojekten eingerichtet ist, beispielsweise die Umsetzung im Projekt VIS. Außerdem für E-Government und IT allgemein haben wir den AK eGovIT, der aus allen Ressorts auf der Fachebene besteht, wir haben den Lenkungskreis eGovIT auf der Staatssekretärsebene und nicht zuletzt fließen alle Prozesse im Digitalkabinett zusammen. Die Protokolle davon kann man lesen, das Monitoring, das dort betrieben wird, auch. Daran liegt es also auch nicht.
Und zu guter Letzt versuchen Sie noch zur Entwicklung von Strategien die Karte der Bürgerbeteiligung zu spielen, und dass Sie bei Bürgerbeteiligung immer Partner bei R2G finden, ist Ihnen natürlich völlig klar. Aber das dieses Instrument für die Organisation und die Rahmenbedingungen vor allen Dingen von internen Prozessen innerhalb der Verwaltung eher ungeeignet ist, liegt dann doch eigentlich nahe. Tauglicher sind hier eher die zu gestaltenden Verfahren in der OZG-Umsetzung. Liebe FDP, hier können Sie doch wieder glänzen, und zwar, indem Sie ein tragfähiges OZG 2.0 auf Bundesebene verabschieden, und dort können Sie auch gern Ihren Anspruch „Digital first“ untermauern. Beantworten
sie vor allen Dingen auch bitte die Frage der Finanzierungslücke in der Bund-Länder-Beziehung von über 300 Millionen. Und vorher sind alle Texte und Regelungen zu bürgernahen digitalen Leistungen nur begrenzt in ihrer Wirkung. Deswegen sage ich auch voraus, dass die Debatte im HuFA zu den beiden Papieren, die wir von CDU und FDP dort vorliegen haben, nur abstrakt sein wird. Ich bin dennoch gespannt, wir sind aktuell in der Anhörung, wir haben eine lange Anhörungsfrist beschlossen, weil wir davon ausgehen, dass wir dort eine breite Beteiligung und auch sachdienliche Hinweise bekommen werden.
Im Ergebnis werbe ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung aus dem HuFA. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär Schubert aus dem Finanzministerium, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kemmerich, ich weiß nicht, wo das herkommt, Thüringen ist Schlusslicht bei der Digitalisierung. Ich bin ja Naturwissenschaftler, da brauche ich immer Statistiken oder so was. Irgendwo muss das doch herkommen, das kann man doch nicht einfach mal so behaupten. Also ich kenne das Dashboard des Bundesinnenministeriums und da kann man nachgucken, wie wir zum Beispiel bei der OZG-Umsetzung stehen. Da steht Thüringen an dritter Stelle aller Flächenländer und an vierter von allen Ländern, weil Hamburg da noch knapp vor uns ist. Nun ist das alles insgesamt nicht besonders toll, was wir da bisher geschafft haben, aber dass wir an letzter Stelle stehen, das lässt sich durch keine einzige Statistik irgendwie belegen. Oder schauen wir uns zum Beispiel mal das Thema „elektronische Akte“ in der Verwaltung an. Da gibt es viele Länder, die haben da gerade erst mal angefangen. Im Finanzministerium arbeiten wir seit fünf Jahren federführend mit der elektronischen Akte in der Verwaltung und mittlerweile haben alle obersten Landesbehörden die elektronische Akte auch eingeführt. Andere fangen erst an damit. Ich weiß nicht, wo Ihre Dinge da herkommen. Ich finde
das unredlich, einfach so was hier zu behaupten, wenn man dazu keinerlei Beweise oder keinerlei Statistiken hat, die das nachweisen.
Jetzt zu dem Gesetz, das heute hoffentlich verabschiedet wird. Viele Dinge, die da drinstanden in dem eigentlichen Gesetz, was 2018 beschlossen worden ist, haben sich erledigt, deswegen haben wir die gestrichen. Das zeigt auch, wir haben in den Jahren, die bisher vergangen sind, viele Dinge abgearbeitet und erledigt, deswegen können die raus aus dem Gesetz. Es sind drei neue Dinge oder drei wesentliche Dinge jetzt in dem neuen Gesetzentwurf enthalten. Das ist einmal die Verlängerung der kommunalen Förderung, die eigentlich nur bis Ende 2022 vorgesehen war, die wird jetzt unbefristet weiter verlängert. Wir haben das Thema „elektronische Zustellung“, das geregelt worden ist, weil das ja auch revisionssicher passieren muss, damit am Ende klar ist, dass der Verwaltungsakt auch angekommen ist, und wir haben eine Regelung zum Schriftformerfordernis. Es gab im HuFA jetzt noch einige Änderungen, das sind im Wesentlichen sprachliche Veränderungen, was gut ist, dass man das Gesetz auch verständiger formuliert, und viele Dinge zum Thema „Datenschutz“. Auch das ist notwendig, deswegen finden wir jetzt als Landesregierung auch die Änderungen, die da beschlossen worden sind, gut und notwendig.
Ich möchte auch gern mal auf den Entschließungsantrag der FDP eingehen: „Digital first“. Das ist schon mal das Erste. Bei der Grundsteuer: Das haben wir jetzt nicht in Thüringen erfunden, sondern Bayern hat das für alle Länder programmiert. Da haben wir genau das gemacht, dass es sozusagen nur digitale Anträge gibt. Es gibt zwar Papieranträge, die müssen aber erst beantragt werden. Ich gebe Ihnen recht: Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen und die Länder, die erfolgreich waren wie Estland, die haben das so gemacht. Aber das wird bei der Bevölkerungsstruktur nicht einfach sein, überhaupt nicht mehr die Möglichkeit zu schaffen, Papieranträge auszufüllen, auf das Amt zu gehen und das dort zu machen. Das wird irgendwann mal kommen, aber wir brauchen über einen gewissen Zeitraum den Parallelbetrieb. Deswegen glaube ich nicht, dass die Einführung der Sache jetzt schon sinnvoll ist.
Was die Kommunen angeht, nicht nur zu fordern, sagen Sie: Wir fordern auch nicht nur, sondern wir fördern gerade. Wenn die 10 Millionen Euro, die wir jetzt im Haushalt 2023 haben, zu wenig sind, wäre es ja Ihre Möglichkeit gewesen, einen Änderungsantrag zum Haushalt zu stellen und die Summe einfach auf 20 oder wie viele Millionen zu erhöhen – natürlich mit Deckungsquelle –, ist aber nicht er
folgt. Also das müssen wir uns nicht auf die Fahnen schreiben, sondern wäre Ihre Angelegenheit gewesen, das entsprechend zu ändern.
Die Beratungsplattform: Wir haben erst mal unsere Seite verwaltung.thueringen.de. Dort gibt es für die Bürger, Verwaltung und Unternehmen ausreichend Informationen, was möglich ist, was wir bei der Digitalisierung alles machen. Wie gesagt, für den Bürger, aber eben auch für die Verwaltung. Dort kann man auch den App-Store finden, wo sich die Kommunen entsprechende Onlineanträge herunterladen und die auf ihre Dinge anpassen können.
Das andere ist auch schon erwähnt worden: ob das jetzt unser Referat 52 ist, das eigentlich nur kommunale Beratung macht, oder die KIV, die wir jetzt mit Beteiligung des Landes neu aufgestellt haben, die ebenfalls Beratungen durchführt. Da ist eigentlich eine Menge passiert, da sehe ich jetzt eigentlich keinen weiteren Handlungsbedarf, diese Beratung der Kommunen noch weiter zu verbessern. Ich weiß nicht, was wir jetzt noch machen sollen. Das ist mittlerweile so umfangreich, dass ich glaube, dass es eher daran liegt, das vor Ort wirklich mal umzusetzen, als dass wir noch weitere Beratung brauchen. Wir haben unendlich viele Konferenzen gemacht, wo auch große Teilnehmerzahlen dabei waren. Deswegen glaube ich, wir sind da eigentlich auf einem guten Weg. Wir müssen jetzt weiter in die Umsetzung kommen.
Das Thema „Generaleinwilligung“ oder eine Genehmigungsfiktion haben mit der Digitalisierung nicht so richtig viel zu tun. Sondern das ist eine Sache, wie die Verwaltungen generell mit den Bürgern und den Unternehmen umgehen. Das gibt es zum Beispiel im Baurecht, wo Carports usw. anzeigepflichtig sind. Das kann man sicher noch weiter ausweiten, das ist aber eher ein generelles Problem als ein Digitalisierungsproblem.
Das Thema „interministerielle Arbeitsgruppe“: Dazu hat Abgeordneter Weltzien schon vieles gesagt, was da läuft. Ich würde nur noch mal sagen, dass das oberste Gremium, das dort zuständig ist, von mir und Minister Prof. Hoff von der Staatskanzlei geleitet wird. Das heißt, die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sind dort federführend dabei. Deswegen ist auch das längst eingerichtet und wir brauchen da nicht noch ein weiteres Gremium, was da tätig werden soll.
Um zum Schluss zu kommen: Es gibt weiterhin beim Thema „Digitalisierung“ noch eine Menge zu tun – gar keine Frage. Deutschland ist da nicht gerade führend in der Welt oder erst recht nicht in Europa. Das wissen wir auch. Wir haben uns aber auf den Weg gemacht, haben in den letzten Jahren
schon einiges erreicht. Gerade in der Coronazeit haben wir sehr viel zum Thema „mobiles Arbeiten“ erreicht, damit die Mitarbeiter der Verwaltung entsprechend ausgestattet sind, um Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch an anderen Stellen durchzuführen. Beim Thema „Nutzung durch den Bürger“ ist noch viel Luft nach oben. Wir haben jetzt das Thema „OZG 2.0“ – ist auch vom Abgeordneten Weltzien erwähnt worden. Da werden wir uns als Thüringen auch weiter intensiv einbringen. Dabei wird es auch darum gehen, Prozesse durchzudigitalisieren, also nicht nur das Antragssystems digital zu haben, sondern dass die Daten am Ende auch direkt in dem Fachverfahren landen und es keine Medienbrüche gibt, dass wir auch stärker auf den Einsatz von KI und anderen Dingen gehen. Das wird ein Prozess sein, der in diesem Jahr, bis Mitte des Jahres, denke ich, abgeschlossen sein wird. Da ist der Bund federführend, aber, wie gesagt, die Länder werden da intensiv beteiligt. Thüringen bringt sich da auch über den IT-Planungsrat ein, in dem ich sitze. Das ist jetzt die nächste große Aufgabe, die vor uns steht.
Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt so, wie mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, heute auch im Landtag verabschiedet wird. Vielen Dank.