Protocol of the Session on February 1, 2023

Damit ist diese Überweisung abgelehnt und dann erledigt sich auch die Abstimmung über die Federführung.

Dann können wir auch diesen Tagesordnungspunkt 18 schließen und kommen zum Tagesordnungspunkt 19

Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5519 -

Wird das Wort zur Begründung für diesen Antrag gewünscht? Das sehe ich nicht, gut. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Nr. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen, und damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Urbach das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute endlich unseren Antrag vom Mai vergangenen Jahres. Auch wenn seither eine geraume Zeit vergangen ist und die Landesregierung und vielleicht auch die Koalition der Auffassung ist, dass der Antrag sich überlebt haben könnte, so ist das eben ganz und gar nicht so. Erst am 6. Dezember 2022 wurde in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil verdeutlicht, dass das Thema aktuell ist, dass Deutschland die Beteiligung am milliardenschweren EU-Aufbaufonds wahrnehmen darf und dass es verfassungskonform ist.

Worum geht es hier heute? Es geht um ein EUAufbauprogramm, dessen Herzstück ein EU-Programm mit dem Namen „NextGenerationEU“ ist. Sie alle haben vielleicht die Zahl von 750 Milliarden Euro noch im Kopf. Am Ende wird es wahrscheinlich mehr werden, weil hier im Prinzip auch die Inflation schon wieder zugeschlagen hat. Es soll den EU-Staaten helfen, nach Corona und nach der Krise wieder auf die Beine zu kommen. Es ist ein befristetes Aufbauinstrument, mit dem die EU-Kommission finanzielle Mittel größtenteils über Schulden mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei Reformen und Investitionen von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 unterstützen will.

Der Großteil des Wiederaufbaufonds, 672,5 Milliarden Euro, wird über eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt, die restlichen 77,5 Milliarden Euro über bereits existierende EU-Programme. Das Geld sollte zu 70 Prozent zwischen 2021 und

2022 ausgezahlt werden, die restlichen 30 Prozent im Laufe dieses Jahres. Ziel ist es, Klimaneutralität und digitalen Wandel zu fördern. Gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden. Deutschland steht nach Schätzungen aus dem Jahr 2021 ein Topf von 26,5 Milliarden Euro zu, wobei es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt. Darlehen sollen hier nicht in Anspruch genommen werden.

Um jedoch die Unterstützung aus dieser Fazilität in Anspruch nehmen zu können, mussten die Mitgliedstaaten der EU-Kommission zunächst nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen und darin die bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen aufführen. Die noch CDU-geführte Bundesregierung kam dieser Aufgabe nach und hatte bereits im April 2021 den DARP, den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan, mit einem Volumen von knapp 28 Milliarden Euro beschlossen. Allerdings handelt es sich bei diesem deutschen Aufbauplan lediglich um Eckwerte und Zielvorgaben allgemeiner Art.

Danach sollten mindestens 42 Prozent für Klimaschutzaufgaben und mindestens 52 Prozent für den digitalen Wandel eingesetzt werden, 3,3 Milliarden Euro für Dekarbonisierungsmaßnahmen der Wirtschaft bzw. Industrie. 1,5 Milliarden Euro sollen der deutschen Wirtschaft den Sprung zu erneuerbarem Wasserstoff auf allen Stufen der Wertschöpfungskette erleichtern. 5,4 Milliarden Euro sollten in die umweltfreundliche Entwicklung des Verkehrssektors, speziell in die Förderung von Elektrobussen und der Schiene gehen. 2,5 Milliarden Euro waren für ein Renovierungsprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden vorgesehen.

Ferner wurden Mittel für folgende Einzelmaßnahmen eingeplant: 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in die europaweite Initiative IPCEI für Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, 750 Millionen Euro für Investitionen in eine europaweite Initiative für Cloudinfrastrukturen und ‑dienste der nächsten Generation, 3 Milliarden Euro zur digitalen Bereitstellung von 115 Verwaltungsleistungen des Bundes und 100 föderalen Leistungen bis 2022 im Einklang mit dem sogenannten Onlinezugangsgesetz, 275 Millionen Euro zur Modernisierung von Registern, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger zu verringern, und schließlich 630 Millionen für die Schaffung einer nationalen Onlinebildungsplattform, die, wie wir alle heute auch mehrfach gehört haben, gebraucht wird.

Da diese Pläne größtenteils sehr allgemein sind, die Umsetzung bis 2026 vorgesehen ist und inzwischen auch die Verfassungskonformität einer deut

(Vizepräsidentin Henfling)

schen Beteiligung an dem Programm offiziell ist, sollten inzwischen konkretere Pläne zur Umsetzung des EU-Wiederaufbauprogramms für Deutschland vorliegen. Was aus unserer Sicht noch viel bedeutsamer ist: Da nach Angaben der Bundesregierung auch Länder und Kommunen von diesem Aufbaufonds profitieren sollen, kann es nur im Interesse des Hohen Hauses sein, genauere Informationen zur geplanten Verwendung, sowohl in Deutschland als auch konkret in Thüringen, einzufordern, zumal uns bekannt wurde, dass verschiedene Länder, allen voran Bayern, bereits ihre mangelnde Einbindung bei der Erstellung des DARP durch den Bund kritisiert haben.

Um eine sinnvolle und vor allem weitgehende Beteiligung Thüringens an dem nationalen Aufbauprogramm auf der Grundlage des EU-Programms abzusichern, möchte die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag eine Initiative des Bayerischen Landtags aufgreifen und die Landesregierung dazu bewegen, die Initiative aus München zu unterstützen. Nur am Rande erwähnt: Wie notwendig dieser Antrag ist, konnten ja die Mitglieder der Regierungskoalition des Europaausschusses und natürlich auch anderer Fraktionen bei ihrer Reise nach Brüssel im Juni vergangenen Jahres aus dem berufenen Munde des Direktors für Legislatives Arbeiten beim Ausschuss der Regionen, Herrn Thomas Wobben, vernehmen.

Andererseits bieten wir damit auch der Landesregierung die heute nicht genutzte Möglichkeit, über den aktuellen Stand der Umsetzung des DARP und der Partizipationsmöglichkeiten konkret für Thüringen zu berichten. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag, denn es geht darum zu erfahren, was hier in Thüringen von europäischen Mitteln am Ende realisiert werden kann und dementsprechend für uns alle wichtig sein wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Marx das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Urbach, der heute zu behandelnde Antrag Ihrer Fraktion wirkt doch etwas aus der Zeit gefallen. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass er erst heute, etwa acht Monate nach seiner Einreichung, hier diskutiert werden kann. Meine Einschätzung hängt vielmehr vor allem damit zusammen, dass in der Vorlage Einwir

kungsmöglichkeiten des Landes angenommen und angefordert werden, die faktisch längst nicht mehr existieren und auch schon bei der Erarbeitung des Antrags nicht mehr existiert haben. Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan DARP, auf den Sie sich auch in Ihrer Rede mit Einzelangaben bezogen haben, der die deutschen Vorhabenschwerpunkte innerhalb des EU-Programms NextGenerationEU definiert, wurde von der Bundesregierung nämlich bereits im April 2021 beschlossen – also nicht 2022 – und am 27.04.2021 veröffentlicht. Seitdem ist er in Kraft und befindet sich seit nunmehr 19 Monaten in der Umsetzung. Ihr Antrag stammt vom 23.05.2022, also dann auch bereits schon 13 Monate, nachdem der Plan in Kraft getreten ist.

Dass Sie jetzt erneut noch einmal kommen und die Landesregierung auffordern, auf die konkrete Ausgestaltung dieses rund 25 Milliarden Euro schweren Maßnahmenplans Einfluss zu nehmen, ist reichlich spät, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und das war es auch schon vor acht Monaten, als Sie den Antrag eingebracht haben. Es ist auch tatsächlich nicht so, dass die Landesregierung nicht etwa versucht hätte, rechtzeitig auf Gesamtkonzeptschwerpunktsetzung, Fördersystematik und konkrete Vorhaben des DARP einzuwirken.

Das hat sie sehr wohl getan – zusammen mit allen anderen Bundesländern und natürlich auch über den Bundesrat. Leider ist dieses Engagement aber vergeblich gewesen, da sich der Bund – und das kritisieren auch wir – einer näheren Abstimmung mit den Ländern einfach verweigert hat. Dieses unkooperative und auf Länderinteressen wie auch auf Länderzuständigkeiten allzu wenig Rücksicht nehmende Verhalten der Bundesseite hat der Bundesrat auch schon sehr lange vor unserer Debatte heute thematisiert, nämlich am 22.02.2021 – also demnächst zwei Jahre her. In einem Bericht der fachlich zuständigen Bundesratsausschüsse an die Länderkammer in der Drucksache 106/1/21 heißt es dazu sehr deutlich: „Der Bundesrat weist […] mit Nachdruck darauf hin, dass die Länder bereits frühzeitig um Einbindung durch die Bundesregierung in die Erstellung des DARP gebeten haben. Entgegen den Ausführungen der Bundesregierung im vorliegend DARP-Entwurf ist die Einbindung der Länder indes nicht erfolgt.“

Das Agieren des Bundes, was ich jetzt hier auch nicht als besonders nett geschildert habe, kann man natürlich gern auch heute noch in der Rückschau kritisieren, aber das bringt uns im Hinblick auf die bereits mehr als eineinhalb Jahre laufende Umsetzung des DARP nicht wirklich weiter. Jetzt muss es deswegen aus meiner und unserer Sicht darum gehen, so viele DARP-Mittel wie möglich für

(Abg. Urbach)

sinnvolle Projekte und Maßnahmen nach Thüringen zu holen, und da müssen wir uns an dem beschlossenen Maßnahmenplan orientieren.

Da sind wir eben alle in der Pflicht und das betrifft jetzt nicht nur die Landesregierung, die sich dann nach Ihrer Meinung irgendwie noch einmal an den Bund wenden sollte. Sondern wir Abgeordnete selber, die wir ja auch oftmals kommunalpolitisch aktiv und eingebunden sind, können und sollten vor Ort auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten hinweisen, die sich für unsere Kommunen, Unternehmen oder Forschungseinrichtungen aus den sechs Schwerpunktkapiteln des DARP in insgesamt 40 förderfähigen Detailbereichen ergeben. Immerhin 40 förderfähige Teilbereiche sind dort genannt, beispielhaft haben wir hier Mittel in den Bereichen Klimawandel und Energiewende, Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Bildung, soziale Teilhabe oder auch Pandemieresilienz des Gesundheitswesens – viele Dinge, die wir heute schon besprochen haben. Dafür stehen auch EU-Mittel bereit. Dieses Engagement ist aus unserer Sicht weit sinnvoller, als die inzwischen müßig gewordene Diskussion über die Frage zu führen, ob der Bund bei der Aufstellung des DARP, der, wie gesagt, schon sehr lange in Kraft ist, die Länderinteressen angemessen berücksichtigt hat oder nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Wir sehen deswegen keinen Grund und keinen Sinn mehr in Ihrem Antrag, wohl aber, den DARP weiter gemeinsam konkret unter die Leute zu bringen und dann die Mittel auch abzurufen, auch hier in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, EU-Gelder und die dazugehörigen Programme sind die Grundlage unserer jetzigen Debatte. Herr Urbach hatte schon eingeführt, es geht um die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Kernstück des Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU bildet. Die EU oder besser gesagt die Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland mit Abstand als größter Geldgeber und größte Volkswirtschaft Europas, stellen von 2021 bis 2027 insgesamt 723,8 Milliarden zur Verfügung, um die negativen Auswirkungen der politisch verursachten Coronapandemie in den EU-Mitgliedstaaten abzufedern. 26 Länder haben bereits

entsprechende Pläne zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Da muss ich zu meiner Vorrednerin sagen: Das Programm läuft bis 2027, also noch ist nicht alles zu spät, also da ist noch was zu tun.

Durch Reformen und gezielte Investitionen sollen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa krisenfester gemacht und der ökologische und digitale Wandel gefördert werden. Weiterhin möchte die EU Europa gesünder, grüner und digitaler machen. „Grün“ heißt für die EU, Europa soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent dieser Erde gemacht werden, was auch mit dem Wunsch nach Null-Emissions-Gebäuden und einem klimaneutralen Gebäudebestand einhergeht. Ob der Wunsch der EU auch von jedem umgesetzt werden kann oder umgesetzt werden möchte, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen.

Ich gehe davon aus, dass natürlich alle in Europa gesünder und in einer intakten Natur leben wollen. Ja, auch wir in Thüringen wollen gesünder und in einer intakten Natur leben. Das sollte auch unser Auftrag zum Wohle unserer nachkommenden Generationen sein. Da ist der heutige Antrag der CDU-Fraktion sicherlich eine Grundlage für unsere Debatte, welche wir natürlich gern im Ausschuss auch mit Ihnen fortsetzen können und sollten.

Im Ergebnis sollten wir uns alle einig sein, dass so viel deutsches Steuergeld wie nur möglich von den 25,6 Milliarden Euro, was den deutschen Anteil anbetrifft, seinen Weg zurückfinden kann, auch hier nach Thüringen, um Thüringen lebenswerter zu machen.

Der deutsche Plan sieht vor, von dem Geld 52 Prozent in die Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur und 42 Prozent in die Klimapolitik und Energiewende zu investieren. Lediglich die restlichen 6 Prozent sollen in die Digitalisierung der Bildung, die Stärkung der sozialen Teilhabe, die Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems, in moderne öffentliche Verwaltung und den Abbau von Investitionshemmnissen investiert werden. Ob diese Aufteilung zielführend ist, bleibt abzuwarten.

Die Bundesregierung hat den deutschen Aufbauplan bereits im April 2021 verabschiedet und am 06.07.2021 gab es hierzu schon die Zustimmung vom Rat. 9 Prozent oder 2,25 Milliarden Euro wurden bisher als Vorfinanzierung an Deutschland ausgezahlt. Daher sind die gestellten Forderungen, die im CDU-Antrag aufgeführt worden sind, aus unserer Sicht berechtigt. Die rot-rot-grüne Landesregierung sollte sich mehr bei der Bundesregierung dafür einsetzen, bei der Verwendung der Mittel mitbestimmen zu können. Auch unsere Kommunen sollten von diesen Steuermitteln, die durch die EU

(Abg. Marx)

zugeführt bzw. letzten Endes wieder erstattet werden, profitieren.

Wenn uns die Landesregierung hier heute nicht – wie beantragt – dazu berichten möchte, so erwarten wir wenigstens im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Bericht zum aktuellen Stand des DARP und zu ihren Konzepten der Umsetzung für Thüringen. Natürlich erwarten wir auch einen Bericht von der Landesregierung zu ihren Bemühungen auf Bundesebene zum Programm nebst Bericht über die weiteren Schritte der Bundesregierung, die Umsetzung des Hilfsprogramms bis hin zur Information zu den bereitgestellten Mitteln inklusive der Terminleiste und den damit verbundenen Auflagen für Thüringen.

Lassen Sie uns also zum Wohle unserer Bürger hier gemeinsam beraten, gern auch später im HuFA oder wohin auch immer die CDU den Antrag überweisen möge. Wir sind dabei und stimmen der Überweisung an die Ausschüsse gern zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schaft das Wort.

Werte Kolleginnen, ich glaube, zu den konkreten Inhalten des EU-Aufbaufonds und auch des DARP muss ich ja so viel nicht mehr sagen. Der Kollege Urbach hat in seiner Rede schon im Detail auf die eine oder andere Frage Bezug genommen. Es geht mir aber ähnlich wie der Kollegin Marx, wenn man nicht nur auf das Datum der Drucksache schaut, sondern unter I in dem Antrag der CDU auch noch mal dargestellt wird, dass der sogenannte DARP bereits im April 2021 entsprechend beschlossen wurde, und man dann auch noch mal auf die Seite des Bundesfinanzministeriums guckt, wo ja auch die einzelnen Zielbausteine und die entsprechenden Kataloge zu der Zielsetzung und die allgemeine Umsetzung beschrieben werden sowie die sogenannten Leuchttürme, die die Bundesregierung da formuliert, stellt sich die Frage, ob der Antrag dann eben nicht doch auch tatsächlich zu spät kommt. Nichtsdestotrotz könnte man fast sagen, der Antrag wäre eigentlich dafür prädestiniert über die grundsätzlichen Herausforderungen zu reden, vor denen die Europäische Union und damit natürlich auch wir hier in Thüringen als Teil der Europäischen Union stehen.

Mit Blick auf die Uhr will ich aber vielleicht den Mittelweg zwischen der notwendigen Komplexität und der notwendigen Kürze wagen. Was, denke ich, durchaus auch noch mal relevant ist – und dazu verweise ich auf eine Anhörung im Europaausschuss des Bundestags –, ist eine Sache, bei der das Ansinnen der CDU bei einer anderen Perspektive nicht ganz irrelevant ist, nämlich wenn es um die Frage der Transparenz geht. Dann geht es nämlich eigentlich auch um die Frage der Transparenz, wie diese Programme überhaupt zustande kommen. Da will ich beispielsweise darauf verweisen, dass auch der DGB im Europaausschuss des Bundestags im Juni 2022 gesagt hat, dass bei der Aufstellung solcher Aufbauprogramme durchaus auch die Meinung zivilgesellschaftlicher Akteure, gewerkschaftlicher Akteure, sozialer Verbände stärker Berücksichtigung finden muss. Um die Potenziale und Herausforderungen, die es zu bearbeiten oder dann auch gemeinsam zu bewältigen gilt, und die Frage, was wir gemeinsam mit so einem Aufbaufonds bewältigen wollen, durchaus auch zielgenauer an dem Punkt zu bearbeiten, wünschen wir uns als Linksfraktion genauso wie hier im Parlament auch im Europaparlament eine stärkere Einbindung beispielsweise von Gewerkschaften und Sozialpartnern bei der Frage der Vergabe der entsprechenden Mittel, um diese dann auch zielgenau, wenn es beispielsweise um die Frage der Stärkung der sozialen Gerechtigkeit geht, einzubinden.

Unsere Europaparlamentsfraktion hat aber noch einen viel größeren Kritikpunkt aufgemacht, dem wir uns auch anschließen. Das betrifft nämlich die Frage, ob dieser EU-Aufbaufonds sowohl im Volumen als auch von der Zeit her das berücksichtigt, was eigentlich notwendig ist und was es zu bearbeiten gilt. Martin Schirdewan hat beispielsweise im Europaparlament letztes Jahr erst deutlich gemacht, dass der EU-Aufbaufonds deutlich hinter dem zurückbleibt, was eigentlich benötigt wird, um die genannten Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere mit Blick – und da kann man wieder auf die Seite des Bundesfinanzministeriums gucken – auf die Schwerpunktthemen im Bereich der Klimabewältigung, der Energieeffizienz, der sozialen Teilhabe, aber auch der Stärkung des Gesundheitssystems. Das sind ja nicht nur kurzfristige Maßnahmen und Themen, die es zu bewältigen gilt, sondern Herausforderungen, die uns die nächsten Jahre auch über die Mittelfristige Finanzplanung der Europäischen Union hinaus begleiten werden. Und das ist eben der Punkt, wo man sagen kann, da greift gegebenenfalls ein solches Aufbauprogramm nur sehr kurzfristig, und es ist infrage zu stellen, inwiefern hier solche Hilfs- und Investitionsprogram

(Abg. Kießling)

me langfristig und nachhaltig nicht in anderer Art und Weise auf den Weg gebracht werden müssen.

Nichtsdestotrotz muss man, glaube ich, bei der Frage der Verwendung der Mittel, worauf Sie aufmerksam machen, den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn mit den vielseitigen Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, sei es in der Thüringer Wirtschaft, an den Thüringer Hochschulen, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, aber auch all dem, was in den Kommunen in Thüringen passiert, muss einem, glaube ich, nicht angst und bange sein, dass hier kein Geld ankommt. Andererseits – und darauf hat die Kollegin Marx schon hingewiesen – ist natürlich die Haltung des Bundes scheinbar eine andere als die der Länder, wenn der Bund den sogenannten DARP scheinbar als ein Instrument der Regionalpolitik sieht und die bisherigen Initiativen der Länder nicht ausreichend berücksichtigt hat, wenn es darum geht, Transparenz in die Vergabe der entsprechenden Mittel zu packen. Die Frage, die sich beispielsweise stellen lässt – wir alle kennen die großen Schilder bei der Förderung von entsprechenden Projekten mit EU-Geldern, sei es EFRE oder ESF –, ist, warum beispielsweise nicht auch bei Projekten, die gefördert werden, solche Maßnahmen ein solches Logo tragen oder nicht tragen sollen. Dies wäre zumindest ein kleines Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern hier in Thüringen auch transparent zu machen, welche Maßnahmen gefördert werden.

Ich will aber noch auf einen Punkt in der Begründung Ihres Antrags hinweisen. Sie schreiben, dass die beschlossenen Maßnahmen sehr allgemein sind. Wenn man sich das an dieser Stelle aber mal genauer anguckt, auch hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, dann wird es zumindest in Teilen konkret. Ich will nur ein paar Beispiele rausnehmen. Da geht es um die Finanzierung von digitalen Endgeräten in Schulen von 500 Millionen Euro, dann beispielsweise auch um die Frage der Finanzierung von Wasserstoffprojekten, insgesamt 62 Großprojekte im Umfang von 1,5 Milliarden Euro. Es geht darüber hinaus auch um das energieeffiziente Bauen, 20 Großprojekte für 500 Millionen Euro. All das wird dort aufgeführt. Nichtsdestotrotz bleibt mit der Frage der Transparenz durchaus Luft nach oben, denn es bleibt eben nur bei der groben Benennung der entsprechenden Zahl von Großprojekten und der Benennung der Herausforderungen.

Insofern bleiben aus unserer Sicht zwei Sachen zu benennen, einerseits die Frage: Ist das, was mit dem EU-Aufbaufonds gemacht wurde, tatsächlich nachhaltig und langfristig das, was es braucht, um die sozial-ökologische Transformation in der Europäischen Union tatsächlich zu bewältigen? Sind die

sozialen und gesundheitlichen Aspekte tatsächlich im vollumfänglichen Ausmaß, wie es notwendig ist, berücksichtigt, um eben auch eine sozial gerechte europäische Energiewende voranzutreiben? Inwiefern hat man hier etwas liegen lassen, das man mit der Beteiligung von weiteren Akteurinnen – ich hatte das gesagt –, beispielsweise auch der Zivilgesellschaft, gewerkschaftlichen Akteuren und Sozialpartnern, noch hätte mit einbeziehen können?