Selbstverständlich schließt der Dank auch die vielen Elterninitiativen ein, die sich gekümmert haben und weiterhin kümmern, und überhaupt die große Hilfsbereitschaft, die in Thüringen ein solidarisches Zusammenstehen für die Kinder und Jugendlichen ermöglicht, die vor Putins Truppen, vor den Raketen, vor der Zerstörung zu uns geflohen sind und hier auf eine für uns keineswegs absehbare Zeit eine neue Heimat gefunden haben. Vielen Dank.
Vielen Dank. Für diesen Antrag ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Nein. Dann würden wir darüber
abstimmen. Wer den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5423. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5518 - korrigierte Fassung -
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem hier vorliegenden Antrag der FDP möchten wir die Thüringer Jägerschaft wieder einen Schritt von überflüssiger Bürokratie und von Belastungen befreien. Insbesondere angesichts der seit Jahren schwelenden Gefahr, dass sich die Afrikanische Schweinepest auch nach Thüringen ausbreitet, gilt es, den Jagddruck auf Schwarzwild aufrechtzuerhalten. An dieser Stelle möchte ich Danke sagen, dass es immer noch so viele Menschen gibt, die sich zum Wohle von Wild, Wald und Natur engagieren.
Der persönliche und auch finanzielle Aufwand, der aktuell ausschließlich von den Jägern getragen wird, lässt sich nicht hoch genug wertschätzen. Durch die derzeit gestiegenen Kosten für zum Beispiel Kfz, Kraftstoffe, Ausrüstung wie Munition, Jagdhunde, Hochsitze etc. wird es immer schwieriger, Nachwuchs zu finden. Als kleines Zeichen der Wertschätzung dieses Dienstes an der Allgemeinheit möchten wir die Jäger von den Kosten der Trichinenbeprobung befreien. Diese Kosten werden in vielen Bundesländern bereits jetzt übernommen.
In Thüringen geht derzeit der Landkreis Gotha mit gutem Beispiel voran und erstattet die Kosten. In unseren Augen ist es ein Modell für den ganzen Freistaat.
Ich möchte es an dieser Stelle bei der kurzen Einbringung belassen und freue mich auf eine weitere Beratung in den Ausschüssen. Im Namen der Parlamentarischen Gruppe der FDP möchte ich die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragen, und zwar federführend, und zum Zweiten an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wegen der Betroffenheit des Veterinärwesens. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Cotta für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, und ein Weidmannsheil an die Thüringer Jägerschaft! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die FDP, dass der Freistaat die Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild übernimmt. Herr Bergner hat bereits ausgeführt, dass in Brandenburg zum Beispiel im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bereits keine Gebühren erhoben werden, und das ist auch gut so.
Kommen wir zum Inhalt, die Erstattung: Im Antrag wird über alle Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenbeprobung von bei der Jagd erlegtem Schwarzwild gesprochen. Die Kostendefinition ist nach meiner Auffassung viel zu unbestimmt. Sollen zum Beispiel auch Fahrtkosten zur Abgabestelle erstattet werden oder die Kosten für Formulare oder die Gebühr für die Bescheinigung über die Teilnahme an Schulungen der Jäger als kundige Person? Das bleibt offen. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Kollegen, dass lediglich die Gebühr für die eigentliche Untersuchung gemeint ist, die übrigens nicht zwischen 10 und 14 Euro liegt, sondern durchaus auch bei 8 Euro.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist der Antrag diesbezüglich noch zu präzisieren. Die Antragsbegründung ist nach meinem Geschmack etwas zu polemisch geraten und deshalb helfe ich gern, den Antrag mit Zahlen zu unterlegen. Dazu dient die Auswertung meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/6121.
Apropos Kleine Anfrage: Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, zunächst vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Aber was sind denn bitte „Jäger:innen“? Jagd ist Tradition mit eigener Sprache. Männer sind Jäger, Frauen sind Jäger und alles dazwischen ist auch Jäger. Im Kyffhäuserkreis zum Beispiel ist eine Frau Vorstandsvorsitzende der Jägerschaft, die einen ausgesprochen guten Job macht, und sie möchte explizit der Jagdtradition entsprechend als „Jäger“ bezeichnet werden – an dieser Stelle einen schönen Gruß an die Kyffhäuser-Jägerschaft.
Doch zurück zum Inhalt. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 193.000 Trichinenuntersuchungen bei Schwarzwild durchgeführt. Dabei konnte nicht eine positive Trichinenprobe festgestellt werden, was auch gut ist. Im Jahr 2021 erfolgten 29.500 Proben und damit rund 6.000 weniger als im Jahr davor. Aktuellere Zahlen gibt es leider nicht. In Summe sprechen wir also insgesamt von einem maximalen Erstattungsbetrag von 230.000 bis 500.000 Euro – ein überschaubarer Betrag, wenn man sich anschaut, in welche sinnlosen Projekte diese Landesregierung sonst so das Geld pumpt.
Zur Bürokratie: Die Angst vor zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Erstattung sehe ich persönlich nicht. Der Ablauf ist bereits heute in der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes in § 27 klar definiert. Grundlage ist der Wildursprungsschein, der aus drei Durchschlägen besteht. Der Jagdausübungsberechtigte behält das weiße Original. Die erste grüne Durchschrift ist bei Schwarzwild mit der Probe für die Trichinenuntersuchung der Untersuchungsstelle zu übergeben. Die zweite, gelbe Durchschrift erhält der Abnehmer des jeweiligen Stückes Schwarzwild. Um das Stück Wild eindeutig zu identifizieren, wird eine Wildmarke angebracht. Die Probe selbst muss mit der Nummer der Wildmarke gekennzeichnet werden, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann. Wie Sie erkennen können, entsteht für den Jäger kein weiterer Bürokratieaufwand. Ob das Labor eine Rechnung an den Jäger stellt oder direkt mit dem Land abrechnet, dürfte den identischen Prozess auslösen, zumal Sammelrechnungen sogar Kostenvorteile erwarten lassen.
Am Ende meiner Rede möchte ich jedoch noch einen Wunsch äußern. Liebe FDP, wenn Sie es wirklich ernst meinen, die Thüringer Jäger zu unterstützen, dann setzen Sie sich bitte auf Bundesebene mit Ihrer Regierungsmannschaft gegen die Verschärfung des Waffenrechts ein.
Hier handelt es sich nur um einen weiteren Versuch, die Grund- und Eigentumsrechte von Jägern einzuschränken.
Jäger achten die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und werden dennoch permanent von Politik und Medien einem Klima des Misstrauens ausgesetzt. Allein über den Verband der Büchsenmacher VDB sind bereits weit über 120.000 Briefe an den Bundestag versendet worden. Setzen Sie sich gegen die linken Entwaffnungsphantasien von SPD und Grünen durch! Denn wird die Jägerschaft weiter drangsaliert und sanktioniert, wird dieser Antrag in Ermangelung eines Adressaten ins Leere laufen.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Ministerin Werner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parlamentarische Gruppe der FDP fordert die Landesregierung auf, die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Beprobung auf Trichinen-/Trichinellenbefall im Zuge der Jagd erlegter Wildschweine zu übernehmen. Ziel ist, keinen weiteren Aufwand aufseiten der Jägerinnen in Form von zusätzlicher Dokumentation, gesammelter Einreichung von vorgestreckten Kosten sowie für Verwaltung, Prüfung und Auszahlung der Beträge an die Jägerinnen entstehen zu lassen und diese Kosten direkt mit den Trichinellen-Untersuchungsstellen abzurechnen.
Bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, zu der auch die Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinellen gehört, handelt es sich um eine amtliche Leistung zur Sicherstellung des Schutzes der Verbraucherinnen, die sicher
auch im Sinne der Jägerinnen ist, die Wildbret vermarkten möchten. Die Gebühren für diese öffentliche Leistung sind in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie festgelegt. Sie werden für die tatsächlich anfallenden Kosten der Untersuchung benötigt, zum großen Teil, um das ausführende Personal zu bezahlen, das oft nicht in Vollzeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angestellt ist, sondern Stück- oder Stundenlohn erhält. Es gilt dabei das Kostendeckungsprinzip.
Eine direkte Erstattung der Kosten für die amtliche Trichinellenuntersuchung erlegter Wildschweine in Thüringen ist nicht vorgesehen. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden ist diese auch nicht geboten, um Begehrlichkeiten beispielsweise bei der Gebührenfestsetzung für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei anderen Tierarten zu vermeiden. § 16 Abs. 2 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes ermöglicht im Ausnahmefall Abweichungen von einer festgelegten Gebührenerhebung. Die Bestimmung wendet sich an das für die jeweilige Verwaltungskostenordnung federführende Fachressort, hier das TMASGFF. Es könnte im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium übergangsweise per Erlass anordnen, dass für bestimmte Arten von öffentlichen Leistungen von der Erhebung der Verwaltungskosten ganz oder zum Teil abzusehen ist, wenn die Erhebung der Gebühr unbillig erscheint oder dem öffentlichen Interesse widerspricht.
Ein Widerspruch zum öffentlichen Interesse, die Gebühren, die für die Bezahlung des ausführenden Personals verwendet werden, einzunehmen, wurde in Thüringen bisher nicht angenommen. Im beschlossenen Haushalt werden derartige Kosten für den Geschäftsbereich des TMASGFF, also im Einzelplan 08, auch bisher nicht eingestellt. Stattdessen aber wird auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundehaltenden bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Hierzu hat der Haushaltsgesetzgeber im Einzelplan 10 für das Jahr 2023 insgesamt 310.000 Euro bereitgestellt.
Mit dieser Aufwandsentschädigung sollen die im Zusammenhang mit der Erlegung von Wildschweinen entstehenden Ausgaben einschließlich der Ausgaben für die Trichinellen-Untersuchung abgegolten werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt 25 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild. Die Be
arbeitung der Anträge und die Auszahlung der Pauschalbeträge wird von der Landesforstanstalt durchgeführt, die zentrale Bearbeitung erfolgt im Forstamt Sondershausen. Eine Abrechnung über die Trichinellen-Untersuchungsstellen kommt bei dieser Form der Förderung nicht infrage. Die Erstattung beschränkt auf die Gebühren für die amtliche Trichinellen-Untersuchung würde zwangsläufig sogar zu einem geringeren Auszahlungsbetrag führen, als dies bei der derzeit gültigen Regelung der Fall ist.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auch die betreffende Förderrichtlinie überarbeitet. Die Anträge auf Auszahlung der Pauschalbeträge sind mit der geänderten Richtlinie nicht mehr je Quartal, sondern je Halbjahr beim Forstamt einzureichen. Die Antragstellenden werden durch die gesunkene Antragshäufigkeit im Jahr entlastet und können ihre jagdlichen Bemühungen im Jagdjahr flexibel damit koordinieren.
Die weitere Unterstützung der Jägerinnen in Form der Aufwandsentschädigung begrüße ich sehr – herzlichen Dank noch mal an dieser Stelle an das TMIL. Sie stellt, denke ich, ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die Unterstützung der Jägerinnen bei der Reduktion des Wildschweinbestands dar. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zu den Überweisungen an den Ausschuss. Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsanträge? Nein. Dann habe ich jetzt verstanden, dass Infrastruktur federführend sein soll, Herr Bergner?
Dann würden wir zunächst darüber abstimmen. Wer den Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Trotzdem noch mal: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Dann ist das dahin überwiesen.
Und dann die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU.
Damit ist diese Überweisung abgelehnt und dann erledigt sich auch die Abstimmung über die Federführung.