Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal – bevor ich zu dem Antrag spreche – eine kleine Anmerkung zu meinem Vorredner, Herrn Plötner. Da musste ich an einem Punkt schon schmunzeln, als Sie so selbstverständlich gesagt haben: Na ja, bei dem ganzen Thema der ausländischen Abschlüsse, da müssen wir einfach jetzt mal den Knoten lösen und da müssen wir jetzt aktiv werden usw. Ich wünsche ganz viel Spaß bei dem Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt. Ich habe da wunderbare Erfahrungen gemacht, ich komme da gern mit, das gucke ich mir gern an, ganz viel Unterhaltung.
Zum Antrag der AfD: Ich muss sagen, ich bin geradezu schockiert. Im Gegensatz zu den bisherigen Anträgen zum Thema „Gesundheit“ ist dieser nicht ganz schlecht, sondern immerhin bestenfalls vielleicht durchwachsen. Das mag auch daran liegen – das ist mir aufgefallen –, dass Sie offensichtlich die Protokolle der vergangenen Legislatur mal durchforstet haben und da ist Ihnen aufgefallen, was da alles für tolle Sachen drin waren, worüber wir die letzten fünf Jahre hier schon gesprochen haben. Da dachten Sie sich: Ach, das packen wir alles noch mal schön in einen Antrag. Und das haben Sie doch recht gut gemacht, also dafür herzlichen Glückwunsch.
In diesem Antrag sind viele bundespolitische Themen drin – das muss ich sagen –, die haben Sie ein bisschen beigemischt, aber die sollte man auch vorrangig im Bund angehen. Das Thema „Apotheken“ ist im Bund beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in sehr guten Händen, das kann ich Ihnen zumindest erst mal versichern.
Trotzdem sind im Antrag einige Anliegen der Apothekerverbände doch recht sinnig wieder aufgegriffen, so ehrlich muss man sein. Aber wir haben das eben alles hier schon debattiert, da ist nichts Neues dabei, es ist alles schon mal debattiert worden.
Apothekern und Apothekerinnen da draußen zu zeigen, dass das Thema nicht weggewischt wird, sondern wir werden natürlich die Problemlage ernst nehmen.
Zunächst einmal will ich zum Thema „Pharmaziestudienplätze“ ein, zwei Sätze sagen. Dazu lagen ja auch im letzten Plenum schon Anträge der CDU und der FDP vor, die jetzt im Ausschuss entsprechend beraten werden. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion war etwas weitergehender, etwas konkreter, aber es zeigt vor allen Dingen eines: Ihr Antrag ist in diesem Punkt schlichtweg überflüssig. Sie sind – wie wir in Ostthüringen sagen würden – einfach mal „droff gehüppt“.
Zum Thema „Pharmazieingenieure“: Seit 1990 – das ist Ihnen sicherlich bekannt – werden keine Pharmazieingenieure mehr ausgebildet. Nach 30 Jahren Pharmazieingenieure wieder aufzuwärmen – also ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, der Apothekerverband hat sich dagegen ausgesprochen und sagt: lieber mehr Pharmaziestudienplätze! Da schließe ich mich den Fachleuten vom Apothekerverband an. Die Pharmazieingenieure sind sicherlich kein Mittel gegen den Apothekermangel. Wir müssen keine Lösungen von vor 30 Jahren wieder aufwärmen.
Es ist nicht zielführend und von den Betroffenen selbst nicht gewünscht. Mehr muss man dazu nicht sagen.
Zu dem Punkt der Anreize bzw. zum Förderprogramm für Pharmazieabsolventen: Ja, das kann man sicherlich mal diskutieren, auch das ist nicht neu. Man muss das aber sicherlich auch größer denken, denn die Apotheken sind ja nur ein Teilbereich. Der beste Anreiz für Apotheker auf dem Land sind sicherlich auch Ärzte auf dem Land. Die Nachfolge von ausscheidenden Apothekern ist grundsätzlich ein Thema, haben wir immer wieder diskutiert und spielt in alle verschiedenen Bereiche, die ich auch besprochen habe und zu denen ich noch was sagen werde, mit rein. Darüber können wir gern offen reden. Im Ausschuss ist dafür sicherlich genug Zeit.
Zum Thema „Verbot des Onlineversandhandels, Streichung der Importquote, Verbot der Arzneimittelrabattverträge“ will ich nur Folgendes sagen: Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken Rabatte geben dürfen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente nach Deutschland liefern. Die deutschen Apotheken sind aber an einen einheitlichen
Abgabepreis gebunden – das noch mal zur Zusammenfassung – und das ist natürlich eine Schieflage, die uns allen durchaus bewusst ist. Das Versandverbot ist nach unserer Sichtweise aber nicht der beste Weg. Es gilt vielmehr, fairen Wettbewerb herzustellen, nämlich gleiches Recht für alle. Da ist eben auch das Bundesgesundheitsministerium dran, das Apothekenstärkungsgesetz ist auf dem Weg. Darin ist eine geplante Änderung des SGB V enthalten. So soll der Rahmenvertrag über Arzneimittelversorgung zukünftig auch für Versandapotheken aus anderen EU-Staaten gelten, wenn sie Arzneimittel mit deutschen Krankenkassen abrechnen. Sie müssen sich an einheitliche Apothekenabgabepreise halten und dürfen keine Rabatte gewähren.
Zum Thema „Importquote“ muss ich sagen, da haben Sie bei mir tatsächlich gewisse Sympathien. Über die Abschaffung wird auch fraktionsübergreifend im Bundestag debattiert; die Importquote wird durchaus kritisch gesehen. Darüber können wir gern diskutieren. Auch das ist ein Thema, das eher auf Bundesebene gehört. Aber lassen Sie uns dazu im Ausschuss austauschen.
„Abschaffung der Rabattverträge“ war ein Stichwort: Hier – würde ich Ihnen raten – sollten Sie mehr mit dem Skalpell operieren und nicht mit dem Holzhammer. Dieser Gedanke sollte Ihnen als Arzt, Herr Kollege, nicht allzu fern sein.
Beim Thema „Arzneimittelengpässe“ findet die CDU-Fraktion, dass es sicherlich sinnvoll ist, Notfallreserven betroffener Medikamente anzulegen. Ich weiß, wir hatten das als Thema schon im Ausschuss; ich sehe aus den Augenwinkeln die Ministerin schon lachen. Ich weiß, dass das Ministerium dazu andere Ansichten hat. Aber es mag in der Demokratie durchaus zulässig sein, dass wir unsere Meinung dazu behalten und Sie das weiterhin nicht als eine Lösung ansehen. Wir sehen es aber als einen Schlüssel an, um als Abfederung in schwierigen Zeiten zur Verfügung zu stehen. Ich will betonen, dass es hier vor allen Dingen gilt, darüber zu sprechen, wie wir eine Rückverlagerung von Teilen der Grundstoffproduktion nach Europa gewährleisten können – das ist der eigentliche Schlüssel. Wir sehen das auch in der aktuellen Debatte um den Corona-Virus und um einige Produktionsausfälle in China; ich hatte dazu gestern eine Mündliche Anfrage gestellt. Wir müssen in Europa wieder dazu kommen, diese Rohstoffe selbst zu produzieren, um bei Unwägbarkeiten im Ausland und – ich sage jetzt mal –, wie wir es im letzten Jahr hatten, wenn da eine Fabrik in China explodiert, dass da nicht die weltweite Versorgung zusammenbricht. Dazu müssen wir wieder kommen, aber auch das muss auf Bundesebene diskutiert werden.
Zu Ihrem Thema „Botenservice stärken“ nur ganz kurz: Im Oktober 2019 gab es eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der Botendienst der Apotheken wurde dort vor Ort gestärkt. Auch Notdienste werden nun besser honoriert. Es kommt gerade auch Apotheken im ländlichen Raum zugute, dass sie öfter Notdienst haben als solche in den Städten. Dieser Teil des Antrags ist also wieder einmal überflüssig.
Zum Thema „Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Apotheken fördern“: Da war ich ehrlicherweise schon etwas erstaunt, denn das gibt es seit 2014 schon. Das nennt sich in Thüringen „ARMIN“, die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen. Das ist ein Modellvorhaben der Apothekerverbände, der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen und Sachsen und der AOK PLUS. Hier verstehe ich noch nicht ganz den Sinn Ihrer Forderung. Das könnten Sie vielleicht dann noch mal etwas ausführen. Vielleicht kennen Sie die Dinge nicht, vielleicht kennen Sie die Arzneimittelinitiative nicht. Wenn Sie sie kennen würden, hätten Sie sich wahrscheinlich diesen Teil des Antrags gespart.
Zum Thema „Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten“: Hier, muss ich ganz ehrlich sagen, war ich doch etwas erstaunt, vor allen Dingen deswegen, weil mir das bisher nicht als vordringliches Anliegen der Apothekerschaft bekannt war. Nun kann es sein, dass die Dutzenden von Apothekern, die mit mir sprechen, vielleicht nicht die ganze Apothekerschaft widerspiegeln – sei es drum –, aber die Apotheken sind laut § 23 der Apothekenbetriebsordnung zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die zuständige Behörde kann Apotheken für bestimmte Zeiten davon befreien, wenn Notdienst gesichert ist. Die in Thüringen dafür zuständige Behörde ist die Landesapothekerkammer in Thüringen. Ich weiß nicht, ich kann es Ihnen gern noch mal sagen: Die Mindestöffnungszeiten in Thüringen sind wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr, außer mittwochs, da gilt es nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, außerdem entweder am Mittwochnachmittag oder Samstagvormittag. Vielen Dank, liebe Apotheker in Thüringen und in Gesamtdeutschland, dass Sie diesen großartigen Dienst für uns leisten. Ich glaube nicht, dass wir eine weitere Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten brauchen. Wir können das gern evaluieren, vielleicht finden wir dazu auch die Unterstützung bei den Apothekern, herauszufinden, wo überhaupt der Schuh drückt. Vielleicht könnte es dazu sogar irgendwann einmal eine Anhörung geben.
despolitik. Auch das können wir gern dann im Ausschuss debattieren, wie wir dazu die Bundesebene einbinden.
Kurz gesagt: Ihr Antrag enthält einige Punkte, die man ausführlicher besprechen kann. Wir wollen aber auch hier heute kein falsches Signal an die Apothekerschaft senden und werden deswegen diesen Antrag
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Lauerwald, Sie haben viel aufgeschrieben. Aber wie das manchmal so ist mit dem vielen Aufschreiben: Es ist besser, das Richtige aufzuschreiben. Bei vielen Punkten haben wir eine teils konträre Auffassung zu den Positionen, die Sie hier vorgelegt haben.
Deswegen will ich ein Stück weit kursorisch über die einzelnen Punkte gehen, aber vorab sagen: Auch wir wollen Ihren Antrag an den Fachausschuss für Gesundheit überweisen.
Sie wollen lieber Pharmazieingenieure ausbilden, denn wer sich an Ihre letzte Rede erinnert, die um die Frage ging, wie wir die Ausbildung von Pharmazeuten in Jena stärken können, da muss ich sagen: Ich habe das nicht als proaktiven Beitrag gelesen und verstanden, sondern Sie haben versucht, die Antragsteller dort ein Stück weit lächerlich zu machen. Gut, dass Sie es hier nicht mehr tun, sondern wir uns an konkrete Punkte halten können. Aber letzten Endes muss man sagen: Wir brauchen Pharmazeuten, wir brauchen Apotheker, denn Pharmazieingenieure eröffnen keine neuen Apotheken auf dem Land. Gerade wenn man perspektivisch dem Bedarf entgegenkommen will, braucht man auch Leute, die die Fachkompetenz und die Zulassungsvoraussetzung besitzen, eine Apotheke zu übernehmen oder neu zu eröffnen.
Zu der Frage, wie wir auch den ländlichen Raum selbst stärken müssen, ist schon etwas gesagt worden. Dazu gehört natürlich die Frage „Breitband“, dazu gehört ein Stück weit auch die Entlohnung im Apothekerberuf, aber dazu komme ich vielleicht später noch.
Sie fordern des Weiteren, Anreizstrukturen zu schaffen, um die Absolventen zu animieren, in Thüringen zu bleiben. Das ist die Diskussion um die Quote für die Vergabe der Studienplätze, wie Sie es auch bei den Ärzten haben. Da stehen wir dagegen, denn es gibt eine allgemeine Hochschulreife. Diese allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Zugang an eine deutsche Universität. Danach zu eruieren, wie ich die Fachkräfte im Land halte, das sollte unsere Aufgabe sein. Denn ganz ehrlich: Wenn ich am Beginn eines Studiums bin, weiß ich oft noch gar nicht, was ich am Ende überhaupt werde bei der Breite der fachlichen Möglichkeiten, die ein solches Studium bietet.
Lieber Anreize für eigenverantwortliche, selbstständige Arbeit schaffen, neue Niederlassungen im ländlichen Bereich fördern, steuerliche Entlastungen für Gründer im medizinischen Versorgungsbereich und Entlastung von bürokratischen Hemmnissen, damit ein Apotheker wieder das machen kann, wofür er mal ausgebildet worden ist.
Auch die Kamelle des Verbots des Onlineversandhandels – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – kann ich in der Gesamtdebatte schon fast nicht mehr hören, denn der EuGH hat dazu ein klares Urteil gefällt. Ich glaube, wir sollten eher dafür sorgen – und auch die Apothekerschaft ist dazu aufgerufen –, mit einem eigenen Wettbewerbs- und Geschäftsmodell dem Onlineversandhandel etwas entgegenzustellen. Denn das ist das Schöne am Wettbewerb, dass sich am Ende das adäquate und das beste Wettbewerbsmodell auch am Markt halten kann.
Es wird immer suggeriert, dass der Onlineversandhandel auch der Totengräber der Vor-Ort-Apotheke ist. Dr. Lauerwald, das ist nicht der Fall. Seit 2016 hat sich die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln mit Stand heute um 1 Prozent erhöht. Das ist jetzt nichts, von dem man ausgehen kann, dass das nunmehr das Todesurteil für die Vor-Ort-Apotheke ist. Wir bekommen sowieso in den gesamten Bereichen einen deutlich verschärften Wettbewerb allein durch das elektronische Rezept. Hier muss man schauen, wie die von Ihnen geforderte Kooperation von Ärzten, die es sowieso gibt, und zwar nicht nur bei der Arzneimitteltherapiesicherheit, was ja das ARMIN-Projekt ist, sondern wie man generell
auch Onlineanbietern entgegenkommen kann. Aktuell gibt es nur 150 inländische Apotheken, die einen Onlineversandhandel in Deutschland betreiben. Auch dafür sollten wir jetzt mit Abbau von Bürokratie und mit diesen berühmten gleichlangen Spießen sorgen und nicht so, wie der Kollege Zippel gesagt hat, indem wir verbieten, was den ausländischen Versandhändlern möglich ist, nämlich Rabatte zu geben, sondern dass es unseren deutschen Apothekern ermöglicht wird, das auch zu tun. Auch dann wird es günstiger für alle.
Ich will vielleicht noch mal darauf hinaus – Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten, das habe ich schon gesagt –, Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten: Da weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, was Sie damit meinen. Denn Sie wollen den Onlineversandhandel verbieten, Sie wollen definitorisch die Mindestöffnungszeiten verringern. Da ist genau die Frage, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungen nicht der flächendeckenden Versorgung am Ende zuwiderlaufen. Auch da muss man die Dinge vom Ende her denken.
Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. Wie gesagt, wir werden dieser Ausschussüberweisung zustimmen. Den einzelnen Maßnahmen stehen wir jedoch skeptisch gegenüber. Vielen Dank.
Vielen Dank auch Ihnen. Jetzt hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, dieser Antrag der AfD zeichnet sich ja vor allem durch einen Fragenkatalog aus, der querbeet durch den Gemüsegarten aller Themen vagabundiert, die auf den ersten Blick wohl irgendwie alle mit dem Apothekenthema zu tun haben könnten. Nur sind die Fragen zum Teil so formuliert, dass weder der Grundsatz von Datensicherheit noch der des Daten- und Persönlichkeitsschutzes gehalten werden kann. Oder wie ist zum Beispiel Frage 5 zu bewerten, in der Sie Gründe für Apothekenschließungen seit 1990 abfragen? Wie bitte soll das beantwortet werden? Etwa so: Die Apotheke X am Ort Y schloss am 26.09.1998, weil der Apotheker neue berufliche Herausforderungen im Ausland suchte? Die Apotheke Y im Ort X schloss am 31.03.2019,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Man kann aber auch alles ins Lächerliche ziehen, wie so oft bei den Grünen!)