Protocol of the Session on March 6, 2020

(Beifall AfD)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunal

(Vizepräsidentin Marx)

ausschuss und freue mich auf eine lebhafte Debatte.

(Beifall AfD)

Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, gerade einmal sieben Wochen ist es her, genau am 22. Januar, da durchsuchten Polizei und LKA zwei Wohnungen hier in Thüringen: in Eisenach, meiner Heimatstadt, und in Erfurt. Hintergrund war das zuvor von Innenminister Horst Seehofer erlassene Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18“. Betroffen von den Durchsuchungen waren Thüringer Führungskader. Umfangreiche Beweismittel, Mobiltelefone, Laptops, Tonträger konnten sichergestellt werden. Bereits eine Woche zuvor, nämlich am Dienstag, dem 14. Januar, stand Thüringen ebenfalls im Fokus der bundesweiten Ermittlungsbehörden mit einem Verfahren, das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat geführt wurde. Dieses führte die Ermittler dann auch in vier Bundesländer, unter anderem auch nach Thüringen, unter anderem auch nach Arnstadt. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen tschetschenisch abstämmigen Tatverdächtigen, dem vorgeworfen wird, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Auch hier wurden die Ermittler bei den Durchsuchungen fündig.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Fälle binnen Wochenfrist im Bereich islamistischer Terrorismus und im Bereich Rechtsextremismus stehen geradezu exemplarisch für die riesigen Herausforderungen, denen sich der Thüringer Verfassungsschutz im Verbund mit den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes stellen muss. Ich will den Kernsatz voranstellen, den ich immer wieder nenne, wenn ich hier vorne stehe: Kernaufgabe des demokratischen Staates ist, Sicherheit und Freiheit für seine Bürger zu organisieren. Für eine Demokratie ist es deshalb unverzichtbar, dass sie bereit und in der Lage ist – beide Komponenten müssen übereinstimmen –, diese Werte erfolgreich zu verteidigen. Sie, sehr geehrter Herr Innenminister Georg Maier, haben das im Verfassungsschutzbericht 2018 so zusammengefasst, ich zitiere: „Die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes besteht

darin, Bedrohungen für die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung und die öffentliche Sicherheit weit im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen zu erkennen, einzuschätzen und hierdurch ihre Bekämpfung zu ermöglichen. Die ausdifferenzierte Sicherheitsstruktur der ‚wehrhaften Demokratie‘ mit ihrer [vorgelagerten Extremismusbekämpfung], dem oft zitierten ‚Frühwarnsystem‘, hat sich bewährt.“ Dieser Einschätzung, Herr Minister – auch wenn er nicht zuhört –, kann man nur uneingeschränkt beipflichten.

Ich will die Gelegenheit gern nutzen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und Besucher auf der Besuchertribüne, um mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden zu bedanken. Sie machen, finde ich, wirklich gute Arbeit, leisten viel unter schwierigen Rahmenbedingungen. Das verdient unser aller Respekt und unsere Anerkennung. Das verdient auch unsere gemeinsame politische Rückendeckung.

(Beifall FDP)

Damit komme ich zu unserem Antrag. Inhaltlich stellt der Antrag auf eine Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission ab. Die stammt vom 15. Januar 2020, also noch aus der 6. Legislaturperiode. Das Interessante dabei ist, dass das Votum einstimmig gefasst wurde. Ich will daraus kurz zitieren, 15. Januar, Pressemitteilung: Die Parlamentarische Kontrollkommission verweist auf eine durchgehend mangelhafte personelle Ausstattung des Amtes für Verfassungsschutz,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber jetzt unred- lich, Herr Walk!)

mangelhafte personelle Ausstattung und das durchgehend. Danach war und ist die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes gefährdet. Der Thüringer Verfassungsschutz – so die Parlamentarische Kontrollkommission – kann seiner gesetzlichen Aufgabe nicht umfassend nachkommen. – Das ist übrigens auch Ergebnis des Untersuchungsausschusses 6/1, wir haben die Vorsitzende im … Sie saß hinter mir, jetzt nicht mehr.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!)

Das hat gewechselt. Die Vorsitzende war Frau Abgeordnete Marx. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass das Amt für Verfassungsschutz zumindest in den untersuchten Phänomenbereichen keine echte Analyse der ermittelten Informationen betreiben konnte und aufgrund von Personalknappheit keine interne Aufarbeitung des Themenkomplexes NSU vorgenommen werde konnte.

(Abg. Czuppon)

Ich komme zurück, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und sage es erneut: Der Staat darf sich aus seiner Verantwortung nicht zurückziehen. Damit er dies auch tatsächlich kann und in die Lage versetzt wird, diesen Auftrag auch umfassend wahrzunehmen, komme ich zu den einzelnen Punkten aus unserem Antrag.

1. Der Landtag stellt fest, die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz ist gefährdet. Erneut, Herr Innenminister, möchte ich Sie zitieren. Am 13. August – so ganz lange ist es noch nicht her – im letzten Jahr haben Sie Folgendes gesagt, ich zitiere: „‚Der Verfassungsschutz ist an seiner Leistungsgrenze angelangt.‘ [...] ‚Ich habe keine zusätzlichen Stellen für die Behörde bekommen, was nun Folgen hat.‘ Die [Tages]zeitung ‚Freies Wort‘ hatte berichtet, dass der Verfassungsschutz außergewöhnlich belastet sei“. Und weiter: „Maier hatte vor [...] einem Jahr zehn zusätzliche Stellen [...] gefordert, sich damit aber in der rot-rotgrünen Koalition [bekanntlich] nicht durchgesetzt.“

Ich möchte es Ihnen nicht ersparen, Georg Maier, weil wir da auch an einem Strang ziehen, wenn es um innere Sicherheit, wenn es um Verfassungsschutz geht. Sie haben am 20.09. in der TA weiter gesagt: Ihn erfülle mit Sorge – also Sie –, ob wir noch genügend Ressourcen für die Spionage haben. Er warf der Linkspartei vor, ein Aufstocken der Mitarbeiter verhindert zu haben. Und: Georg Maier kündigte an, den Thüringer Verfassungsschutz so aufstellen zu wollen, dass dieser alle seine Aufgaben erfüllen könne, einschließlich der Spionageabwehr.

Natürlich muss an diesem Punkt jetzt auch das kommen, was ich gleich machen werde, nämlich den Präsidenten des Verfassungsschutzes Stefan Kramer zu zitieren. Der hat bereits im Februar Folgendes im MDR gesagt, der ihn zitiert: „Thüringens Verfassungsschutzchef Stefan Kramer fordert im Kampf gegen Rechtsextremismus mehr Personal. Er sagte MDR Aktuell, die Mitarbeiterzahl sei nicht wie erhofft aufgestockt worden. Vielleicht, sagt er, gelingt das mit einer neuen Regierung nach der Landtagswahl.“

Ich komme dann noch zu Kollegin Frau Marx, die sich auch zu dem Thema geäußert hat und zitiert wird, dass nachrichtendienstliche Mittel eben nicht von der Zivilgesellschaft angewendet werden können, allerdings von einem solchen Amt, gemeint ist das Amt für Verfassungsschutz. „[...] ich finde schon,“ – Zitat – „dass ein Rechtsstaat seine Mittel ausschöpfen muss, um eventuelle verfassungswidrige Bestrebungen, die sich hier offenkundig abzeichnen, dann auch mit allen Mitteln beobachten zu können. Dazu gehört aus meiner Sicht auch

mehr Personal.“ Das Ganze stößt dann auf Widerspruch vom Kollegen Dittes, der sagt: „Der Verfassungsschutz ist höchst problematisch, er ist gefährlich. Weil er [...] eben auch natürlich angelegt ist, politisch instrumentell zu agieren.“

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Dittes hat recht!)

So sind die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema „Sicherheit“ und so sind die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema „Verfassungsschutz“. Deswegen werbe ich dafür, dass wir heute unserem Antrag zustimmen bzw. diesen an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen.

Ich will noch etwas zur Personalausstattung sagen. Eine Personalausstattung deutlich unter hundert Mitarbeitern laut Verfassungsschutz, sprich 95 Stellen nur besetzt, ist auf Dauer inakzeptabel. Deswegen stimmen Sie mit uns gemeinsam der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. Der Antrag der AfD erhält von uns keine Zustimmung.

Ich will enden mit dem Kernsatz der Sicherheitspolitik: Der Staat darf sich aus seiner Verantwortung nicht zurückziehen! Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Walk. Das war zeittechnisch eine Punktlandung. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, da Herr Walk mich schon mehrmals zitiert hat, kann ich mich ein bisschen kürzer fassen. Wir wissen ja, dass es unter uns in der Koalition zum Landesamt für Verfassungsschutz durchaus unterschiedliche Auffassungen im Einzelnen gibt. Das haben wir nie geleugnet. Das ist so und das wird auch so bleiben. Gleichwohl ist es natürlich so, dass, solange ein Amt am Start ist – das ist meine Überzeugung und die meiner Fraktion, und dabei bleibt es auch –, es natürlich auch ordentlich arbeiten können muss.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dann sollen sie mal ordentlich arbeiten!)

In der Tat ist es so, dass es diesen Hilferuf des Amts gab und dass sie bestimmte Bedarfe haben und dass es deswegen eine Selbstverständlichkeit für uns sein wird, dass wir diesen Antrag an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss über

(Abg. Walk)

weisen und dann schauen, was sich da gemeinsam in den nächsten Wochen und Monaten machen lässt.

(Beifall CDU)

Ich bin aber jetzt nicht ganz vergeblich hier vorn, weil wir ja nun einen Alternativantrag der AfD hier vorliegen haben. Der ist natürlich auch wieder – ja, ich würde mal sagen, der trägt den Titel „Selbstverharmlosung“. Das ist ja eine Strategie, die Ihnen Ihr geistiger Thinktank-Geber schon länger vorgeschrieben hat. Das klappt nur immer nicht so richtig,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja doch!)

weil Sie auf der einen Seite natürlich immer meinen, dass man im Zuge der Meinungsfreiheit auch verfassungswidrige und verfassungsfeindliche Positionen vertreten können müsste, und auf der anderen Seite wollen Sie aber auch nicht so richtig sagen, dass Sie gegen den Verfassungsschutz sind, denn da sind Sie ja dann ins Visier geraten. Das gefällt Ihnen nicht. Deswegen sind aber jetzt nicht Sie schuld, sondern das Amt. Diesen Duktus trägt dieser Alternativantrag. Dann arbeiten Sie sich natürlich erneut wieder ab an dem Chef des Amts, Herrn Kramer, der sei für Sie nicht neutral, weil er verschiedene Ehrenämter hat. Ich habe Ihnen schon in zahlreichen Redebeiträgen hier – schade, dass Sie mir nicht zuhören, Herr Möller, aber macht ja auch nichts. Machen Sie mit Ihrer Zeit, was Sie wollen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hilft ja auch nichts!)

Ich habe Ihnen aber hier schon in zahlreichen Reden gesagt: Neutralität zur Verfassung ist nicht das, was unsere Verfassung verlangt, sondern Eintreten für unsere Verfassung – Eintreten für unsere Grundwerte und Verteidigen dieser Grundwerte. Deswegen ist Ihr Neutralitätsbegriff nicht unser Neutralitätsbegriff.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir unterscheiden uns da wirklich fundamental voneinander. Ich setze mich für einen Verfassungsschutz ein – egal ob der nun amtlich verwaltet, exekutiert oder von Bürgern gelebt oder von Parlamentariern vertreten wird –, der Verfassungsnormen, Verfassungswerte aktiv schützt, und zwar auch gegen Verleugnung, gegen Diskriminierung, gegen all das, was wir uns hier in diesem Hause von Ihrer Seite nicht nur anhören müssen, sondern was auch zu lesen ist in dem Werk Ihres größten Fraktionsvorsitzenden aller Zeiten, der nun leider auch schon dieses Haus verlassen hat, weil er ja heute eine wichtige Tagung in einer Ihrer kleinen Burgen zu

besuchen hat, wie wir der Presse entnehmen konnten. Also Ihren Antrag wollen wir eigentlich nicht überweisen und ich denke, das werden auch die Kolleginnen und Kollegen entsprechend für sich entscheiden. Frohes Schaffen weiterhin!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Marx. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion. Wenn Sie nicht wollen, Sie waren gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, die haben ja jetzt gewechselt, und sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Sehr geehrter Herr Hey, wenn Sie jetzt noch etwas mit der Präsidentin besprechen möchten, würde ich Sie nach vorn bitten. Ich würde Ihnen die Zeit geben, ansonsten würde ich Sie bitten, mich in meiner Rede nicht noch mal zu stören.

(Beifall AfD)

Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich rufe dazwi- schen, wann es mir passt!)

Ich muss an dieser Stelle noch einmal konkretisieren, worüber wir beim Verfassungsschutz reden.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da bin ich gespannt!)