Protocol of the Session on March 6, 2020

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte eine kurze persönliche Anmerkung: Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, dass ich als langjähriger gestandener Kommunalpolitiker die Berichterstattung zu diesem Thema übernehmen durfte. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP)

Damit eröffne ich die Aussprache. Es spricht als erster Herr Abgeordneter Laudenbach für die AfDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist Zeit, unsere Kommunen an den zusätzlichen Steuereinnahmen des Landes zu beteiligen. Aber es kann natürlich nicht

so sein, dass erst gebettelt und dann gehandelt wird. Die Kommunen haben ein Recht auf höhere Zuweisungen, was Sie, verehrte Damen und Herren, nicht wahrhaben wollen.

(Beifall AfD)

Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte, mit dem unsere Kommunen mit 168 Millionen Euro noch in diesem Jahr, und zwar schon im Monat März, an den Steuermehreinnahmen des Landes beteiligt werden. Die von uns bereits im letzten Plenum aufgezeigten handwerklichen Fehler an diesem Gesetzentwurf konnten im Innen- und Kommunalausschuss auch auf unsere Initiative hin behoben werden.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Mach mal halb- lang!)

Doch, das ist so.

(Beifall AfD)

Dort haben wir beantragt, die zusätzlichen finanziellen Mittel auch zur Schuldentilgung verwenden zu können.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stand bei uns schon längst drin!)

Das ist nun trotzdem möglich und ist unter anderem erforderlich, um unsere Kommunen nicht in überteuerte, zusätzliche Investitionen zu treiben. Mit den durch zusätzliche Tilgungsleistungen geringer werdenden Zinsausgaben

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welche Zinsen?)

können zudem die Verwaltungshaushalte entlastet werden. Überdies findet eine Anrechnung der Finanzhilfe auf Bedarfszuweisungen nicht statt. So können auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, im laufenden Jahr tatsächlich von diesen Maßnahmen profitieren.

Wir werden daher diesem Gesetzentwurf mit zusätzlichen 168 Millionen Euro im laufenden Jahr für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise zustimmen, weil es dringend nötig ist. Allerdings bestehen wir darauf, die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen dauerhaft zu verbessern.

(Beifall AfD)

Nun zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der ebenfalls Ge

(Abg. Bergner)

genstand im Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags war. Eines eint die dort Angehörten: Wir brauchen einen neuen Kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Thüringen.

(Beifall AfD)

Das, was hier für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 von Ihnen vorgeschlagen wird, meine Damen und Herren von der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ist aus unserer Sicht äußerst bedenklich, die Landeshaushalte zu gefährden und dabei die Gemeinden, Städte und Landkreise in neue Schulden durch erleichterte Kreditaufnahmen für rentierliche Investitionen zu stürzen,

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was?!)

und das, obwohl Sie noch gar nicht wissen, wie sich die Mehrheitsverhältnisse nach dem 25. April 2021 in diesem Hohen Haus gestalten werden.

(Beifall AfD)

Aus unserer Sicht ist das verantwortungslos, denn während Sie bereits in Ihrem Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 einen Betrag in Höhe von 470 Millionen Euro für 2019 entnommen haben und im Jahr 2020 einen Betrag von 430 Millionen Euro entnehmen wollen, sollen nunmehr noch fast 400 Millionen Euro Haushaltsmittel des Landes bis 2024 gebunden werden, was durch Ihr Mandat nicht gedeckt ist. Das ist ein Vorgriff auf Haushalte, die es noch nicht gibt.

(Beifall AfD)

Haben Sie während der Anhörung des Gemeindeund Städtebunds Thüringen, des Thüringischen Landkreistags und des Vereins für kommunale Selbstverwaltung im Innen- und Kommunalausschuss nicht vernommen, was von den Kommunen benötigt wird? Keine jährlichen Almosen wie in Ihrem Gesetzentwurf, sondern ein Kommunaler Finanzausgleich, der gerecht ist und Stabilität vermittelt.

(Beifall AfD)

Wie sollen durch Ihre investiven Mittel Verwaltungshaushalte in den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert werden, die derzeit bis zu 67 Prozent ihres Verwaltungshaushalts von Sozialausgaben aufgefressen werden?

(Beifall AfD)

So gibt es beispielsweise schon die erste Klage beim Verwaltungsgericht in Meiningen zu dieser Problematik. Wissen Sie eigentlich, was in den Kommunen los ist? Unsere Kommunen brauchen

einen Kommunalen Finanzausgleich, bei dem das Konnexitätsprinzip gilt und die kommunalen Pflichtaufgaben vom Land ausfinanziert werden.

(Beifall AfD)

Die Kommunen brauchen eine planbare prozentuale Beteiligung an den Landessteuereinnahmen, was ihnen Stabilität vermittelt.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist verfassungswidrig!)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn jetzt?!)

Jetzt aus den Rücklagen des Landes vorzeitig rund 400 Millionen Euro bis 2024 zu binden, lässt die Rücklagen in diesem Zeitraum auf rund 217 Millionen Euro abschmelzen,

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Woher wollen Sie denn das wissen?)

und das, obwohl Sie noch gar nicht wissen, wie sich die eintrübende Konjunktur langfristig auf den Landeshaushalt auswirken wird. Einem auf Konsens, Gerechtigkeit und Stabilität ausgerichteten neuen Kommunalen Finanzausgleich entziehen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf den Boden. Sie wollen den Kommunen, Gemeinden und Landkreisen in Thüringen nicht zuhören und deshalb werden wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kein Problem!)

Danke.

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, ich freue mich ganz besonders, dass die kommunale Familie heute Morgen auch da ist,

(Beifall CDU)

Herr Rusch und Herr Schäfer, die Präsidentinnen und Präsidenten sind anderweitig dienstlich unterwegs, deswegen können sie heute nicht da sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich heute mal meine Rede anders beginnen, als das gewöhnlich ist. Ich möchte gern das Fazit voranstellen: Die heutige Beschlusslage, die ansteht, kennt nur Gewinner. Drei Gewinner habe ich min

(Abg. Laudenbach)