Protocol of the Session on March 6, 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung

(Staatssekretärin Schenk)

in der 10. Plenarsitzung am 06.03.2020 zu Tagesordnungspunkt 5 b bekannt: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86, es wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 67, mit Nein niemand. Es gibt 18 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – angenommen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Damit rufe ich zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmt, den bitte ich aufzustehen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU-Fraktion. Vielen Dank. Ich frage: Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Ich sehe niemanden, der sich erhebt. Wer sich in der Schlussabstimmung enthält, den bitte ich aufzustehen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist pein- lich!)

Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe damit die Beratung der Tagesordnungspunkte 5 a und b.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16, Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken, Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/156, dazu: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes beenden, seine Arbeit an tatsächlichen Gefährdungen der Verfassungsordnung ausrichten, Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/464. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Herr Bühl.

Haben Sie Tagesordnungspunkt 15 vergessen oder wollen Sie den später aufrufen?

Der Tagesordnung nach behandeln wir jetzt den Tagesordnungspunkt 15. Danke. Für das Protokoll: Der Tagesordnungspunkt 16 wird später, entsprechend der Reihenfolge aufgerufen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 15

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen

erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/152 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/215 -

dazu: Kostenfreie Meisterausbildung einführen, Fachkräftenachwuchs fördern, Bedingungen für Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen verbessern Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/213 -

dazu: Meistergründungsprämie einführen – Thüringer Handwerk stärken Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/214 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Nein. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag?

(Zuruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja!)

Ja, das ist der Fall. Damit rufe ich Herrn Abgeordneten Bühl zur Begründung des Antrags der CDUFraktion auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Es zeigt sich schon an der Vielzahl an Anträgen, die zu diesem Punkt hier gestellt worden sind, dass es ein Thema ist, was das ganze Haus beschäftigt. Unser Antrag ist ein wesentlicher Punkt, den wir auch in der letzten Legislatur schon verfolgt haben, nämlich für die Nachfolgeregelungen und auch für den Nachwuchs im Handwerk beste Bedingungen zu schaffen. Wir wissen, dass bis zum Jahr 2030 in Thüringen 344.000 Fachkräfte benötigt werden, 3.000 Unternehmensnachfolgen anstehen, aber gleichzeitig die Meisterabsolventenzahl sinkt. Das ist für uns ein großer Auftrag, hier entgegenzuwirken. Jeder weiß das von sich zu Hause, wie schwer es zum Teil ist, Handwerker zu bekommen, und weiß auch, dass

(Präsidentin Keller)

dieser Berufszweig sehr stark unterstützt und anerkannt werden muss. Deswegen haben wir hier einen Antrag vorgelegt, der insbesondere zwei Dinge vorsieht: die Einführung eines Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für jede bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Thüringen und die Einführung einer Meistergründungsprämie in Höhe von mindestens 7.500 Euro für die Gründung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Das habe ich gerade schon ausgeführt, das ist deswegen ganz besonders wichtig, weil wir es eben mit 3.000 Unternehmensnachfolgen in Thüringen zu tun haben und weil wir in der Fläche im ganzen Freistaat genug Handwerker haben wollen und brauchen, um hier für die Zukunft und auch für das Wirtschaftswachstum im Land gut gerüstet zu sein. Das sind die zwei Kernpunkte in unserem Antrag.

Außerdem haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass wir uns auf Bundesebene gemeinsam dafür einsetzen sollten, die vollständige Gebührenfreiheit für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte zu erreichen, da dies ganz besonders wichtig ist, damit hier auch eine Gleichberechtigung zum Studium geschaffen wird.

Das ist unser Antrag, über den wir heute diskutieren wollen. Ich würde mich über eine positive Diskussion mit positivem Ausgang freuen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Dann hat das Wort zur Begründung Herr Abgeordneter Schubert. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen und hier auch in der Plenarrunde auf der Tribüne, das Thüringer Handwerk zu stärken, Gründung und Nachfolgen von Meisterunternehmen zu fördern, ist das Ziel des Alternativantrags der rot-rot-grünen Koalition. Dem stetigen Verlust von Handwerksbetrieben entgegenzuwirken, die keinen Nachfolger oder keine Nachfolgerin finden, ist eine wachsende Herausforderung für die Landespolitik. Beispielsweise sind mehr als 38 Prozent der Inhaber und Inhaberinnen von den 9.400 Ostthüringer Handwerksbetrieben derzeit älter als 55 Jahre und suchen damit in den kommenden zehn Jahren einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Dies war die Botschaft des Präsidenten der Ostthüringer Handwerkskammer in Gera zur Meisterfeier am 16. November vergangenen Jahres. Klaus Nützel hat Sig

nale aus der Landespolitik eingefordert. Da ich zu dieser Veranstaltung keinen weiteren Vertreter des Landtags getroffen habe, möchte ich hiermit den Kammerpräsidenten – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – zitieren: Besonders wichtig wäre „die Einführung einer Meistergründungsprämie. In Sachsen-Anhalt wird diese bereits in Höhe von bis zu 10.000 Euro und in Berlin bis zu 15.000 Euro ausgezahlt, wenn Meisterabsolventen einen eigenen Betrieb gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen“, so Klaus Nützel, Präsident der Ostthüringer Handwerkskammer. Eine Meistergründungsprämie wäre ein herausragendes Signal, um zu zeigen, welch hohen Stellenwert der Meistertitel auch für die Landespolitik einnimmt. Es unterstreicht nochmals: Für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Thüringens ist deshalb eine Vereinfachung der Unternehmensgründung und ‑nachfolgen im Handwerk erforderlich und sinnvoll. Deshalb hat Rot-Rot-Grün schon zu Beginn dieses Jahres folgerichtig das Ziel festgeschrieben, die Handwerksförderung mit einer gezielten Förderung von Neugründungen und Nachfolgen von Meisterbetrieben zu ergänzen. Mit der Einführung der Meistergründungsprämie wollen wir, wollen Grüne, wollen SPD und wollen Linke, auch in Thüringen entsprechende finanzielle Anreize setzen, die das Handwerk in eine gute Zukunft führen.

Unser Alternativantrag beschreibt ein sehr attraktives Angebot. Eine Meistergründungsprämie von 15.000 Euro kann in der Höhe und auch im Wettbewerb mit allen anderen Bundesländern bestehen. Thüringen würde damit bei dieser konkreten Wirtschaftsförderung an die Spitze der Bundesländer rücken. Wir können uns dabei eine Aufteilung in verschiedene Zuschüsse vorstellen, zum Beispiel in Meistergründungsprämie mit Unternehmensgründung oder ‑nachfolge sowie eine weitere Teilförderung, wenn gleichzeitig Arbeits- oder auch Ausbildungsplätze geschaffen werden. In Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg beispielsweise existiert eine solche doppelzügige Förderung. Im Verbund mit einer möglichst unbürokratischen Regelung zur Umsetzung ab dem kommenden Jahr – und das ist das Ziel – ist dies ein klares Bekenntnis zu einer guten Zukunftsperspektive für das Thüringer Handwerk. Damit nutzen wir unseren Spielraum auf Landesebene zur Handwerksförderung und es bringt natürlich auch Wertschätzung für diesen Kernbereich des Thüringer Mittelstandes zum Ausdruck.

Auf Bundesebene wollen wir uns gleichlautend wie die CDU dafür einsetzen, dass die Meisterausbildung weitestgehend kostenfrei zu gestalten ist, auch in dem Bewusstsein, dass hier der Teufel im Detail steckt.

(Abg. Bühl)

Zusammenfassend stelle ich für die Einbringer fest: Wir sehen in dem vorliegenden Antrag der CDU und unserem Alternativantrag eine gute Grundlage, im Wirtschaftsausschuss unter Einbeziehung der Hinweise von Praktikern und Verbandsvertretern die beste Lösung für das Thüringer Handwerk zu finden. Deshalb ist eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu empfehlen, damit wir die Debatte dort konstruktiv fortführen können. Darauf kann man durchaus gespannt sein, denn ich bin davon überzeugt, dass es in diesem Landtag eine breite demokratische Mehrheit gibt, die auch an dieser Stelle Thüringen weiter voranbringen will, indem wir die Rahmenbedingungen für das Handwerk verbessern. Das ist zu Recht die Erwartung der Handwerker an diesen Landtag und diese wollen und werden wir nicht enttäuschen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank. Das waren die Wortmeldungen zur Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die Diskussion um den Meisterbonus und die Meistergründungsprämie kennen viele hier noch aus der vergangenen Legislaturperiode. Und so ist es für mich persönlich auch nicht verwunderlich, dass die CDU das Thema mit ihrem Antrag in der neuen Legislaturperiode so zügig wieder aufgenommen hat. Zu den einzelnen Vorstellungen dieses Antrags werden wir sicherlich im Ausschuss – die Ausschussüberweisung wurde quasi ja schon mit in der Begründung beantragt – noch weiter diskutieren und vertiefend auf einzelne Fragestellungen eingehen.

Aber ich kann für meine Fraktion bereits jetzt feststellen und festhalten, dass wir uns selbstverständlich weiter für eine kostenfreie Meisterausbildung einsetzen, aber eine generelle Belohnung für all die, die den Abschluss schaffen, als ein falsches Instrument der Förderung ablehnen werden. Denn gerade in dieser Diskussion wird immer die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung angemahnt und dass wir – nach meinem Kenntnisstand – nach bestandener Bachelorprüfung oder dem Abschluss eines Masters dem Studierenden auch keine Geldzuweisung übergeben.

Die Meistergründungsprämie ist hingegen bereits in einigen Bundesländern Realität und sollte auch von uns als zentrales Element der Förderung von Neugründungen und Nachfolgen im Handwerk herangezogen werden.

Wir sehen beispielsweise in Sachsen-Anhalt, dass die Bäume dabei auch nicht in den Himmel wachsen, denn die Inanspruchnahme der Meistergründungsprämie hat sich dort in den vergangenen drei Jahren nicht gerade überschlagen. Dennoch müssen wir auch reagieren, um einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken, und haben deshalb einen eigenen Vorschlag für eine Meistergründungsprämie eingebracht. Unser Modell geht noch einmal deutlich weiter, als von der CDU gefordert. Denn da, wo die CDU – vielleicht ein bisschen zaghaft, aber ich glaube, wir haben noch Zeit, uns im Ausschuss darüber auseinanderzusetzen – 7.500 Euro als Prämie als ausreichend ansieht, wollen wir mit 12.500 Euro bzw. 15.000 Euro deutlich weiter gehen.

Viel wichtiger noch erscheint uns die genaue Ausgestaltung, denn wir wollen gerade in der Gründungsphase die Prämie nicht noch mit besonders viel bürokratischem Aufwand zugänglich machen. Deshalb ist unser Vorschlag ein intensiver Dialog mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer, um die genaue Ausreichung der Prämie zu diskutieren. Ein Modell könnte dabei die Erweiterung der Prämie bei der Schaffung eines Ausbildungsplatzes oder weiterer Arbeitsplätze sein.

Ein zweiter Aspekt könnte der Wegfall einer Zeitspanne zwischen Meisterprüfung und Betriebsgründung sein, um eventuell weitere Meister zu erreichen, die bereits jetzt mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, aber bisher als angestellte Meisterinnen und Meister tätig waren. Sie sehen, wir möchten einerseits junge Meisterinnen motivieren, einen Betrieb zu gründen, und natürlich auch lange tätige Meisterinnen und Meister, ihren Betrieb fortzuführen.

Die antragstellenden Fraktionen eint in diesem Fall eine ähnliche Schlagrichtung der beiden Anträge, was mich wiederum zuversichtlich stimmt, dass wir für die Meisterinnen und Meister in Thüringen sehr bald eine attraktive Verbesserung und einen neuen Anreiz präsentieren können. Über die Kosten müssen wir selbstverständlich auch reden, denn – machen wir uns nichts vor – mit zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro wird die Prämie je nach Modell im Haushalt zu Buche schlagen. Wer etwa Mitnahmeeffekte befürchtet, dem sei noch einmal eindringlich gesagt, dass wir mit der Prämie keine Vollfinanzierung anbieten werden. Wir wollen einen Anreiz und

(Abg. Schubert)

eine Anerkennung des Landes für diejenigen schaffen, die den Mittelstand in Thüringen erhalten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Baum für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf den Tribünen, liebe Zuschauer am Livestream, wir haben jetzt mehrere Anträge vorliegen. Das zeigt, dass das Thema alle Fraktionen gleichermaßen interessiert und es allen gleichermaßen wichtig erscheint. Ich begrüße ausdrücklich die Vielzahl an Ideen, die hier unterschiedliche Themenbereiche betreffen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir die im Wirtschaftsausschuss besprechen. Insofern werden wir dem gern zustimmen.

Erlauben Sie aber, dass ich die Themen noch mal getrennt voneinander betrachte. Wir haben einmal das Thema „Förderung der Meisterausbildung“. Da geht es uns nicht um das Thema „Handwerk“, sondern es geht auch um das Thema „Fachwirt und Industriemeister“.

(Beifall FDP)

Ein Meister muss so viel wert sein wie ein Master und vor allem dürfen die Hürden für den einen nicht höher sein als für den anderen, zumindest nicht unverhältnismäßig.

(Beifall AfD)

Weiterqualifizierung im beruflichen Kontext attraktiv zu machen, finden wir wahnsinnig wichtig, vor allem wenn es um den Bereich geht, wo Aufstiegschancen hinten dranhängen.

(Beifall FDP)