Protocol of the Session on March 6, 2020

delten Länder auf dem Planeten mit großen Straßennetzen und kleinen Rückzugsräumen für Wildtiere. Da hilft es auch nichts, wenn die Kollegen der hiesigen rot-rot-grünen Einheitspartei immer wieder darauf verweisen, dass es in Thüringen nur zwei Wölfe gibt und Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die Weidetierhalter wollen keine Almosen vom Staat, sondern lebendige und gesunde Tiere, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Ich selbst züchte Thüringer Waldziegen, die waren fast schon mal vom Aussterben bedroht. Das ist eine stark gefährdete Rasse und meiner Meinung nach auch Thüringer Kulturgut.

(Beifall AfD)

Was allein eine Wölfin in Thüringen trotz Schutzmaßnahmen anrichten kann, haben wir bereits alle in den letzten Monaten und Jahren erfahren können. Solange in Thüringen Rissgutachten mutmaßlich gefälscht werden, sollte die verantwortliche Ministerin ihre Konsequenzen ziehen.

(Beifall AfD)

Aber damit werden wir uns noch im Ausschuss befassen.

Zu allem Überfluss wurde jetzt auch ein Jäger von der Staatsanwaltschaft Potsdam angeklagt, weil er einen Wolf erschoss, der während einer Drückjagd Hunde angriff und auch durch laute Rufe, Vergrämungsversuche und noch nicht einmal durch einen Warnschuss von den Hunden abzubringen war. Das alles können wir uns sparen, wenn der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene herabgesetzt und der Wolf ohne Wildschadensausgleich als Raubwild in das Bundesjagdrecht überführt wird,

(Beifall AfD)

was wiederum auch dafür sorgt, dass durch die gesetzliche Hegeverpflichtung der Wolf gar nicht ausgerottet werden kann. Bis es so weit ist, halten wir Schutzjagden nach schwedischem Vorbild für absolut notwendig. Daher bitten wir um die Zustimmung

(Beifall AfD)

und beantragen die Überweisung des Antrags zur ausführlichen Beratung an den federführenden Umweltausschuss und mitberatend an den Landwirtschaftsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Liebscher. Keine Wortmeldung?

(Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!)

Nein, dann ist das so. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist erkennbar nicht der Fall.

(Zwischenruf Möller, Staatssekretär: Ich hatte es angekündigt!)

Entschuldigung, das ist dann beim Wechsel untergegangen. Selbstverständlich hat die Landesregierung das Wort. Es spricht Herr Staatssekretär Möller.

Ja, ich habe den Sofortbericht gegeben und hatte angekündigt, gern noch mal in der Diskussion dann auch abschließend zu reden.

Ich hatte Ihnen am Anfang gesagt, dass es durchaus sinnvoll ist, bestimmte Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Es ist ein bisschen abenteuerlich, zu meinen, Thüringen mit seinen zwei Wölfen könne jetzt auf den Bund in irgendeiner Weise Druck ausüben, europäische Regelungen zu verändern. Ich meine, die Bundeskanzlerin ist meines Wissens CDU-Mitglied, die könnte durch ihre Richtlinienkompetenz natürlich dafür sorgen, dass der Bund da noch mal irgendwas unternimmt, aber die EU-Kommission hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie im Moment nicht davon ausgeht, die Anhänge IV und V oder überhaupt die Anhänge der FFH-Richtlinie zu ändern.

Wir können davon ausgehen, dass sich in Thüringen auch künftig noch Wölfe ansiedeln werden. Das wissen wir schon lange. Die Landesregierung hat schon frühzeitig – und sogar schon die Landesregierung vor Rot-Rot-Grün – vor Ansiedelung der ersten Wölfe mit einem Managementplan für den Wolf Vorkehrungen dafür getroffen, dass sich der Schutz der Bevölkerung, der Weidetierschutz und der Artenschutz – und da auch der Artenschutz des Wolfes – miteinander vereinbaren lassen. Im Jahr 2016 wurde dieser Managementplan für den Wolf erstmalig überarbeitet. Im Moment findet gerade eine weitere Überarbeitung statt, um ihn an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Regelungen anzupassen. Dieser Managementplan enthält praxistaugliche, unbürokratische und auch bürgernahe Regelungen. Dies wird insbesondere auch durch die Arbeit der Arbeitsgruppe Wolf und Luchs sichergestellt, in der unter anderem Nutztierhalter, Naturschutz- und Jagdverbände vertreten sind. Also wir sind im ständigen Dialog sowohl mit

den Nutztierhaltern als auch mit den Jagdverbänden. Der Thüringer Jagdverband war bisher auch am Wolfsmonitoring beteiligt. Es gibt da keine Kommunikationslücken oder irgend so etwas.

Seit der Wiederbesiedelung Deutschlands durch Wölfe gab es keinen einzigen Fall, in dem Wölfe Menschen angegriffen haben. Im Falle, dass sich ein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhält, müssen ganz selbstverständlich derart auffällige Tiere im Rahmen behördlicher Maßnahmen entnommen und getötet werden. Die Sicherheit der Menschen hat stets oberste Priorität. Dafür sind alle erforderlichen Handlungsmöglichkeiten gegeben. Wir können in solchen Fällen unverzüglich tätig werden.

Auch was die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter betrifft, ist uns völlig klar, dass sie mit ihrer Arbeit ganz wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz beitragen. Sie sind für uns ganz wichtige Partner im Naturschutz, im Umweltschutz insgesamt. Wir haben über die Förderrichtlinie Wolf/Luchs investive Präventionsmaßnahmen für einen optimalen Wolfsschutz für ganz Thüringen zu 100 Prozent förderfähig gemacht; das betrifft sowohl Zäune als auch Herdenschutzhunde. Wir fördern allen schafhaltenden Betrieben thüringenweit alle Präventionsmaßnahmen zu 100 Prozent – und damit sind wir bundesweit an der Spitze.

Die amtlich bestätigten Wolfsrisse – und das sind keine Almosen vom Staat, wir haben eine Förderrichtlinie und die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter haben Anspruch darauf – werden mit allen direkten und indirekten Kosten zu 100 Prozent entschädigt. Das ist einfach eine wichtige Maßnahme, um das Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen. Das wollen und das müssen wir auch. Sie können uns doch nicht auffordern, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist einfach unredlich.

Die aktuelle Förderrichtlinie wurde von der EU im August 2019 notifiziert. Damit unterliegen die Förderbeiträge oder die Zuwendungen nicht mehr der De-minimis-Regelung. Insofern können die Betriebe unbegrenzt entschädigt werden. Auch wenn sie in anderen Bereichen De-minimis-Beiträge in Anspruch nehmen, spielt das keine Rolle.

Wir haben zusätzlich mit der Schaf-Ziegen-Prämie 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Schaf- und Ziegenhalter in Thüringen zu fördern. Auch das ist ein bundesweit beachteter, aber leider bundesweit immer noch einmaliger Schritt. Es gibt jetzt Nachahmer, aber in der Form, wie wir es gemacht haben, macht es noch keiner.

Neben den geschilderten Maßnahmen werden mit den ortsansässigen Schäfern in Ohrdruf und dem Bundeswehrliegenschaftsmanagement Möglichkeiten zur Umsetzung von alternativen Herdenschutzmaßnahmen erörtert. Den hauptbetroffenen Schafhaltern auf dem Standortübungsplatz wurde in diesem Zusammenhang die 100-prozentige Förderung von wolfssicheren Festpferchen angeboten. Wir haben im Jonastal einen solchen Pferch errichtet, der sich sehr bewährt hat. Allerdings sind die Herden auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf deutlich größer. Es ist so: Wenn wir solch einen Festpferch bauen, dann ist klar, die Zäune sind höher, sie haben einen Untergrabungsschutz und auch die Erdung der Elektrodrähte, die da sozusagen nochmal als Abwehr eingesetzt sind, ist …

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das nützt doch gar nichts!)

natürlich bringt das was. Im Jonastal hat das dazu geführt, dass es keine Übergriffe mehr gab. Und wir haben das den Schäfern angeboten. Aber dadurch, dass die Herden dort viel größer sind, müssten die Pferche sehr groß ausfallen und die Schäfer befürchten, dass sich dann durch das Verschwinden der Vegetationen dort Schlamm bildet und die Schafe an Moderhinke erkranken; deswegen wurde das zunächst mal abgelehnt. Wir sind in Gesprächen. Derzeit laufen Gespräche mit den Schäfern, auch mit der Verwaltung des Standortübungsplatzes, um dort möglicherweise überdachte Festpferche zu errichten; da sind wir dran.

Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass dort Weidetierhaltung stattfindet und der Wolf in seinem Habitat leben kann und sich eben nicht von Nutztieren ernährt, sondern von Wildtieren, die dort auch ausreichend vorhanden sind. Wir haben also wirklich alles Notwendige und alles Mögliche umgesetzt, um Weidetierhaltung und gleichzeitig die Existenz des Wolfes zu ermöglichen.

Zu Punkt 3 im Antrag der CDU und 2 – ist es, glaube ich – im AfD-Antrag will ich noch sagen, dass schon die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen sicherstellen, dass in den verschiedensten Situationen sofort und auch adäquat gehandelt werden kann. Nach dem geltenden Recht gibt es die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen einen Wolf zu vergrämen, zu fangen oder letal zu entnehmen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die ja demnächst kommen wird – im Bundesrat ist sie schon durch –, werden die Möglichkeiten noch mal rechtssicherer und besser. Mit der bereits verabschiedeten Novelle wird die Rechtssicherheit erhöht und werden auch Regelungen zum Umgang mit dem Wolf getroffen. Zum Beispiel ist auch noch mal explizit geregelt worden,

dass das Füttern von Wölfen verboten ist. Das versteht sich eigentlich von selbst, aber leider passiert es immer wieder, dass Wölfe sozusagen an Menschen gewöhnt werden, indem sie gefüttert werden.

Um potenzielle Gefahren für Weidetierhalter zu verhindern, werden die Naturschutzbehörden mit dieser Naturschutzgesetznovelle zur Entnahme der Hybriden verpflichtet. Und wenn Sie das mal einfach zur Kenntnis nehmen, was in den letzten Jahren hier in Thüringen passiert ist: Wir haben insgesamt sieben Hybridtiere letal entnommen, so viel, im Grunde, Wolfsnachkommen, so viel abgeschossen, wie in keinem anderen Bundesland. Insofern ist es völlig abwegig, uns in irgendeiner Weise Wolfsromantik oder Kuscheltierideologie oder irgend so etwas zu unterstellen. Ich würde denken, vielmehr ist es romantisch, zu meinen, man könne das Problem dadurch lösen, dass man den Wolf ins Jagdrecht überführt. Das würde überhaupt nichts bringen. Aber ich komme noch dazu.

Sie fordern ja auch so etwas wie eine Schutzjagd. Ich weiß nicht, ob Sie sich mal mit dem Thema „Schutzjagd“ befasst haben. Schutzjagden werden in Nordschweden durchgeführt, um die Gebiete der Einheimischen dort, der Samen, die dort Rentierhaltung betreiben, wolfsfrei zu halten. Diese Schutzjagden werden per Hubschrauber durchgeführt, und zwar auch nicht von Jägern, sondern von Landesbediensteten, die dort wirklich dafür sorgen, dass in diesen Rentierhaltungsgebieten der Samen keine Wölfe vorhanden sind. Das, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, beschreibt vielmehr die auch in Schweden ausgeübte Lizenzjagd, also die Jagd, um einen bestimmten Status an Wölfen zu erhalten.

Aber Sie müssen mal ernsthaft sagen, was Sie in Thüringen damit meinen. Das ist doch einfach so dahingesagt. Wir haben ein Wolfspaar hier, also eine Wölfin und einen Wolf. Was ist für Sie die Obergrenze? Ist die Obergrenze null? Dann müssen Sie sagen: „Keine Wölfe in Thüringen“. Das widerspricht aber allen rechtlichen Regelungen, die wir in Deutschland haben. Insofern weiß ich nicht, was dieser Antrag überhaupt soll.

Im Hinblick auf eine geänderte Einordnung des Wolfs innerhalb der Anhänge der FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission schon sehr oft gegenüber Deutschland deutlich gemacht, dass die Rechtstexte und Anhänge der FFH-Richtlinie zweckmäßig und zielgerichtet sind und daher im Moment nicht geändert werden. Natürlich kann man darüber fabulieren, man kann auch sehr darüber spekulieren, wie viele Wölfe es tatsächlich in Deutschland gibt, und es wird mit Sicherheit der Zeitpunkt kommen, wo der Wolf vom Anhang IV in den Anhang V um

(Staatssekretär Möller)

gestuft wird und wo wir in irgendeine Art der Regulierung der Wolfspopulation eintreten werden. Das ist doch völlig klar, dass dieser Zeitpunkt kommen wird. Aber im Moment sind wir dort einfach noch nicht. Es macht auch keinen Sinn, zu sagen: Wir müssen aber, wir müssen aber. Wir werden irgendwann dahin kommen, wenn festgestellt ist, dass der gute Erhaltungszustand erreicht ist und dann wird es diese Umstufung geben. Das wird in zwei, drei, vier oder fünf Jahren sein – das weiß ich nicht –, aber es bringt überhaupt nichts, zum jetzigen Zeitpunkt immer wieder zu sagen: Wir in Thüringen sollen darauf hinwirken, dass der Wolf in irgendeinen anderen Anhang der FFH-Richtlinie kommt. Im Moment wird in allen Berichten davon ausgegangen, dass der günstige Erhaltungszustand in Deutschland noch nicht erreicht ist.

Jetzt noch mal kurz zum Thema „Jagdrecht“. „Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht“ – das klingt immer so schön –, damit sei irgendwas gelöst. Wir können ja mal nach Sachsen schauen: Sachsen hat den Wolf ins Jagdrecht übernommen. Der Wolf hätte, wenn er in Thüringen ins Jagdrecht käme – in Sachsen ist es so –, ganzjährig Schonzeit, ganzjährig dürfte er nicht geschossen werden. Wenn tatsächlich – wie wir es jetzt gemacht haben – ein Antrag auf letale Entnahme eines Wolfs gestellt würde – na, wir haben es jetzt gemacht, wir haben den Antrag beim TLUBN gestellt. Der wurde innerhalb von vier Tagen beschieden. Wenn Sie jetzt den Wolf im Jagdrecht hätten, hätten wir zusätzlich einen Antrag auf Aufhebung der ganzjährigen Schonzeit bei der Jagdbehörde stellen müssen. Ob das so schnell gegangen wäre? Da mache ich mal ein großes Fragezeichen dran. Sie hätten mindestens mehr bürokratischen Aufwand, und das von Ihnen, den Fraktionen, die immer sagen, wir müssten Bürokratie abbauen. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass Sie meinen, man hätte irgendeinen Mehrwert davon, wenn der Wolf im Jagdrecht wäre. Das ist nicht so. Wir haben jetzt alle Möglichkeiten, Problemwölfe zu entnehmen, und die werden wir nutzen. Es gibt da keine Wolfsromantik bei uns. Die Vorstellung, man könnte irgendetwas dadurch lösen, dass man den Wolf ins Jagdrecht übernimmt, die ist in der Tat romantisch und wird von uns deshalb abgelehnt. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch?

Entschuldigung. Dann ziehe ich die Frage noch mal zurück. Es gab eine Wortmeldung, die ich aus dem

Augenwinkel nicht gesehen habe. Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich muss doch noch mal nach vorn gehen, denn hier ist einiges gesagt worden, auch von Herrn Malsch, auch vom Herrn Staatssekretär, was man so nicht stehen lassen kann.

Ich komme aus einer Ecke, Grenze Sachsen-Anhalt, Zeitzer Forst wird Ihnen was sagen. Dort gibt es schon Schwierigkeiten bei der Zuständigkeit, weil das zur Grenze Sachsen-Anhalts liegt. Es ist Bundeswehr-Gelände, es ist munitionsverseucht und es darf kein Jäger betreten. Sie wissen nicht, was dort passiert und was dort abgeht und was für Wölfe dort durchgehen oder nicht. Ich kenne nur Berichte von anliegenden Landwirten und Jägern, dass es durchaus Bewegung gibt. Denn es ist ja ganz klar: Irgendwo kommt der Wolf her und irgendwo geht er hin, in das andere Bundesgebiet, er ist ja nicht geflogen. Also wird er auch irgendwelche Wege haben. Das zu Punkt 1.

Was mich bei Herrn Malsch ein bisschen gestört hat, war, dass er uns vorgeworfen hat, wir hätten abgeschrieben. Herr Malsch, wir müssen das nicht abschreiben. Wir haben genügend Kompetenz bei uns in der Fraktion, um uns unsere eigenen Gedanken zu machen, um selbst was aufzuschreiben. Dazu brauchen wir die Vorlage der CDU nicht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt komme ich, wenn es keine weitere Wortmeldung gibt, erneut zu meiner Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es ist damit erfüllt und ich stelle die Erfüllung fest.

Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das ist der Fall. Gut.

Damit kommen wir zur Ausschussüberweisung. Es war Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend beantragt.

Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten?