Protocol of the Session on March 6, 2020

Weiterhin habe ich noch Thüringer Waldziegen zu Hause. Und vertretend für die Weidetierhalter: Die Nutz- und Haustiere zu schützen, auch dafür steht der Antrag. Dazu wollen wir noch anregen, den Wolf von dem EU-Status „geschützt“, den er zurzeit hat, runterzukriegen, in die Aufnahme des Bundesjagdgesetzes, um dann später auch in Thüringen, so wie es in Sachsen schon ist, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ich freue mich erst mal auf die Debatte. Danke schön.

(Beifall AfD)

Danke schön. Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist nicht der Fall.

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Möller das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einmal, die Fakten zu nennen, die es sich empfiehlt, zur Kenntnis zu nehmen, wenn man über dieses Thema redet.

1. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und damit auch nach Thüringen ist das Ergebnis eines natürlichen Ausbreitungsprozesses.

2. Der Wolf ist unter anderem in den Anhängen II und IV der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, gelistet. Anhang IV dieser FFH-Richtlinie fordert ein strenges Schutzregime für den Wolf.

3. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt die international verbindlichen Verpflichtungen in deutsches Recht um. Nach § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art.

Zu Punkt 1 des Alternativantrags der CDU möchte ich folgenden Bericht abgeben: Am 23.07.2019 haben wir im Rahmen des Wolfsmonitorings Kenntnis erlangt, dass die Ohrdrufer Wölfin Nachwuchs zur Welt gebracht hat. Die Fotofallenbilder stammten vom 20.07. Auf diesen Fotofallenbildern waren zunächst zwei schwarze und ein wolfsfarbenes Hybridjunges zu sehen. Auf weiteren, später dann ausgewerteten Fotofallenbildern wurden zwei weitere Mischlingsjunge bzw. Hybridjunge gesehen, sodass wir insgesamt davon ausgehen, dass die Ohrdrufer Wölfin im Jahr 2019 drei schwarze und zwei wolfsfarbene Hybridjungtiere zur Welt gebracht hat. Am 15.08. erfolgte dann die Bestätigung, dass diese Jungtiere aus der Verpaarung mit dem im Frühjahr 2017 geborenen Hybridsohn der Wölfin hervorgegangen sind, also auch Hybriden waren, wie man es ja schon vermuten konnte, aufgrund der Färbung.

Noch im Juli 2019, also unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorhandenseins der Jungtiere, haben wir erste Maßnahmen für deren Entnahme begonnen und in Bewegung gesetzt. Wir haben Fallen aufstellen lassen und auch vor Ort Beobachtungen

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

durchführen lassen und haben praktisch seitdem versucht, diese Hybridtiere zu fangen. Im September dann haben wir einen Antrag auf letale Entnahme dieser Wolf-Hund-Mischlinge bei der oberen Naturschutzbehörde gestellt und dieser wurde auch im September noch positiv entschieden. Damit gab es die rechtlichen Grundlagen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz, um diese WolfHund-Mischlinge zu entnehmen. Die Entnahme der Hybridtiere dient dem Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ist auch im Managementplan zum Wolf so festgeschrieben.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten drei der ursprünglich fünf nachgewiesenen Tiere letal entnommen, also abgeschossen, werden. Ein Tier ist seit Langem nicht mehr gesehen worden, sodass wir davon ausgehen, dass maximal noch zwei, wahrscheinlich aber nur noch ein Tier dort im Bereich des Truppenübungsplatzes vorhanden ist. Wir haben dann am 25.02.2020 eine Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wolfshybriden erlassen, damit einfach der Kreis derer, die dort zum Abschuss kommen können, erweitert wird. Wir haben das mit den Jagdausübungsberechtigten dort vor Ort besprochen und durch diese Allgemeinverfügung werden Jagdausübungsberechtigte, die dort vor Ort jagdausübungsberechtigt sind bzw. auch Begehungsscheininhaber, die mindestens zum 1. Januar schon einen Begehungsschein hatten – einfach um auch Jagdtourismus zu verhindern –, nach einer Schulung dort berechtigt, auf diese Hybridtiere zu schießen. In der Schulung wird ihnen nahegebracht, welche Unterscheidungsmerkmale es gibt und was zu beachten ist. Die Möglichkeit zum Abschuss der Hybridtiere wird dadurch erweitert und wir erhoffen uns dadurch auch, die Chancen zu vergrößern, die Hybridtiere vor einem möglichen Abwandern zu erlegen. Wir haben noch im vergangenen Jahr, am 19.12., einen Antrag auf die letale Entnahme der Ohrdrufer Wölfin bei der oberen Naturschutzbehörde, im TLUBN, gestellt. Das haben wir gemacht, weil wir der Meinung sind, dass diese Wölfin, dadurch, dass sie mehrfach nachgewiesenermaßen den optimalen Herdenschutz überwunden hat – auch genetisch –, eine Wölfin ist, die ein Problem für die dortigen Weidetierhalter ist. Wir brauchen die Weidetierhalter, weil wir dort wichtige Offenlandbiotope im Bereich des Truppenübungsplatzes nur durch Weidetierhaltung pflegen können. Deshalb haben wir diesen Antrag auf letale Entnahme der Wölfin gestellt. Dazu kam für uns auch noch der Aspekt, dass durch das Vorhandensein eines echten Wolfes die Möglichkeit besteht, dass sich die Wölfin mit dem Wolf verpaart, Wolfsjunge zur Welt bringt und diesen dann ihre Jagdmethode weitergibt. Das war für uns auch einer der Gründe,

warum wir gesagt haben, das wäre insgesamt für das Verhältnis – auch die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland – ein schlechter Trend, wenn die Jagdmethode, also das Überspringen optimalen Herdenschutzes, durch Wölfe weitergegeben wird. Das war für uns der Grund, diesen Antrag zu stellen. Dieser Antrag wurde geprüft und am 23.12.2019 noch positiv beschieden. Wir haben dann Vorkehrungen getroffen, diesen Antrag auch umzusetzen, diese Maßnahmen umzusetzen. Es haben dann allerdings die beiden anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzbund Thüringen e. V. und BUND Landesverband Thüringen am 14. Januar Klage gegen diese Genehmigung eingereicht, und das zuständige Verwaltungsgericht Gera hat uns untersagt, die Aktivitäten zur letalen Entnahme der Ohrdrufer Wölfin fortzuführen. Diese Entscheidung gilt auch fort, insbesondere deshalb, weil das Verwaltungsgericht am 20.02. dieses Jahres im Eilverfahren zugunsten des Naturschutzbundes und des BUND entschieden hat. Das TLUBN als Bescheid ausstellende Behörde hat dann darüber entschieden, ob es Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera einlegt, und hat am 28.02.2020 Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht, mit der Begründung, dass die im Antragsverfahren geltend gemachten und dann auch im Bescheid dargelegten Gründe für den Antrag für die positive Bescheidung des Antrags ausreichend sein müssten, auch im Hinblick auf das geänderte Naturschutzrecht, jetzt im Bund. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht Weimar entscheiden. Diese Entscheidung können wir nicht vorhersehen. Ja, so weit, denke ich, erst mal der Sofortbericht. Zu den anderen Punkten nehme ich gegebenenfalls am Ende der Debatte noch Stellung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht damit die einfache Redezeit zur Verfügung. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags? Auf jeden Fall die Fraktion Die Linke. Weitere Fraktionen? Die FDPFraktion auch, die CDU-Fraktion auch. Sie nicht? Gut, doch. Dann sind es jetzt doch alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zum Antrag der Fraktion der AfD und den

(Staatssekretär Möller)

Nummern II und III des Alternativantrags. Als Erster hat sich Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten sind für eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, ohne eine Jagdzeit einzuführen. Um auf Einzelfälle reagieren zu können, muss der Wolf grundsätzlich als jagdbare Art eingestuft werden.

(Beifall AfD)

Wie das im Einzelnen juristisch geschieht, ist zunächst auch juristisch zu klären. Hierzu haben sich bereits mehrfach Experten, wie zum Beispiel Prof. Brenner von der Uni Jena, teils mit unterschiedlichen Ansichten zu den Kompetenzen geäußert. Aufgrund der nicht endgültig geklärten Zuständigkeiten haben die Freien Demokraten bereits im Januar ein Gutachten in Auftrag gegeben, das genau diese Fragen klären soll. Im Ergebnis können wir dann konstruktiv über eine Regelung diskutieren, die juristisch sauber und vor allem für alle Beteiligten und Betroffenen sinnvoll ist. Deshalb stimmen wir Freien Demokraten einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu. Mit Blick darauf, dass ich schon längst hätte abgelöst haben müssen, halte ich meinen Vortrag kurz. Ich danke Ihnen.

(Beifall AfD, FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion das Wort.

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird wahrscheinlich nicht das letzte Mal sein, dass die AfD mangels eigener Ideen unsere Anträge hernimmt und dann einfach ihr Logo draufpackt. Das liest sich dann sehr schön, das kommt einem ja auch ziemlich bekannt vor und ist natürlich auch inhaltlich richtig. So ist das nun mal, wenn die einzige Mühe darin besteht, bei anderen abzuschreiben, ich will das gar nicht kritisieren,

(Unruhe AfD)

weil sich ja jeder sein eigenes Bild machen kann. Ich will nur kurz verdeutlichen, was uns hier eigentlich vorliegt. Der Antrag der AfD ist inhaltlich abgeschrieben von unserem Antrag von August 2017, Drucksache 6/4379. Jeden der Punkte dieses An

trags hat die AfD jetzt wiederholt, deshalb ist das inhaltlich auch alles richtig, was Sie da schreiben und tatsächlich auch noch aktuell. Warum? Das muss man leider in der Replik auch darlegen, weil die rot-rot-grüne Mehrheit in der vergangenen Legislatur schlicht nichts gegen den Wolf tun wollte, deshalb ist das aktueller denn je. Rot-Rot-Grün hat unseren Antrag nach zwei Jahren Beratung durch Vertagung der Ausschusssitzung Ende August 2019 der Diskontinuität anheimfallen lassen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das wollten wir natürlich so nicht akzeptieren und hatten deshalb im Plenum für September 2019 in der Drucksache 6/7728 einen Antrag eingebracht, um die Debatte über den Wolf erneut öffentlich zu führen. Unser Berichtsersuchen wurde damals von Frau Siegesmund leider nicht erfüllt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die wesentlichen inhaltlichen Aspekte, sowohl unsererseits als auch des AfD-Antrags, sind die Forderung nach einer Wolfsverordnung, um zu bestimmen, wie sogenannte Schutzjagden durchzuführen sind, wie auch die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf EU- und Bundesebene für die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs auf der EU-Ebene einzusetzen. Auf diese Hauptforderung, die wir schon im August 2017 gestellt hatten, haben wir uns in unserem Antrag konzentriert. Zur Sache ist in den bisherigen Debatten schon alles gesagt. Wenigstens muss ich dennoch wiederholen, werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf ist Realität, er sorgt für Angst bei Menschen in ländlichen Regionen. Für uns hat die Sicherheit des Menschen erste Priorität und für uns haben Weidetiere deshalb dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe. Deshalb führt aus unserer Sicht an einer Bestandsregulierung kein Weg vorbei.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf passt nicht zu der für die Thüringer Kulturlandschaft so wichtigen Weidetierhaltung. Die Existenz des Wolfs muss sich nach unserer Kulturlandschaft und dem Sicherheitsgefühl der ländlichen Bevölkerung richten und nicht umgekehrt. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags an den Umwelt- und an den Agrarausschuss, der Umweltausschuss sollte federführend sein. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Malsch. Das Wort hat Abgeordneter Olaf Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf sorgt immer wieder für Unruhe im öffentlichen Diskurs und das hat natürlich seine Gründe, wenn ein wild lebendes Tier nach mehr als 150 Jahren wieder nach Thüringen zurückkehrt und dazu vielleicht nicht unbedingt so blümchenhaft wie ein Schmetterling ist. Dazu kommt eine Weidetierhaltung, die auf die damit verbundenen Probleme nicht eingestellt ist, und da gibt es sicherlich eine Reihe von Verwerfungen, über die wir reden müssen.

Für mich ist es heute deshalb wichtig klarzustellen: Der Wolf ist Teil der biologischen Vielfalt in Europa und in Deutschland. In den letzten Jahrzehnten ist er in weiten Teilen Europas in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete zurückgekehrt. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass Wolf und Weidetierhaltung zusammenfinden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sehen die Grundlage für die Akzeptanz des Wolfs in einer guten Zusammenarbeit von Schafund anderen Nutztierhalterinnen mit verbandlichem Naturschutz und Behörden. Schäferinnen und Schäfer engagieren sich oft vorbildlich für die naturnahe Nutzung von Grünland und sind daher wichtige Partnerinnen für Naturschutz und Tourismus bei der Erhaltung vielfältiger Kulturlandschaften. Besonders deutlich wird das bei der engen Zusammenarbeit mit den Thüringer Natura-2000-Stationen. Beim Wolfsmanagement hat Thüringen seine Möglichkeiten bereits umfassend genutzt. Thüringen hat einen praxistauglichen Wolfsmanagementplan, die 100 Prozent für Prävention und Schadensregulierung haben wir schon eine ganze Weile, und notifiziert ist unsere Richtlinie auch. Damit fallen die Beihilfen nicht unter die De-minimis-Regelung.

Vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Situation der Weidetierhalterinnen fordern wir eine umfassende Unterstützung derjenigen, die naturnahe Weidehaltung praktizieren. Und dies soll Bestandteil der Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik sowie der Förderprogramme von Bund und Ländern sein.

Für besonders wichtig halten wir dabei Weidetierprämien, und Thüringen hat hier 2019 mit der Schaf- und Ziegenprämie als erstes Bundesland einen eigenen Weg eingeschlagen. Wir haben das bis 2021 im Haushalt verankert und hoffen da auf Bewegung im Bund. Daneben müssen wir die Rahmenbedingungen für Schäferinnen und Schäfer weiter verbessern. Verwertung, Vermarktung und Verwendung von Produkten aus der Weidetierhal

tung sollen auch weiter gestärkt werden. Beispielhaft ist hier das existierende Projekt „Weidewonne“, das wir auch in der Zukunft weiter ausbauen wollen. Denn nur so schaffen wir es, die Bestände der landschaftspflegenden Schafe und Ziegen langfristig zu stabilisieren. Beim Naturschutzrecht sind wir der Ansicht, dass der Wolf in Anhang IV der FFH‑Richtlinie verbleiben soll und dass er bundesweit sowie in den Ländern ausschließlich dem Naturschutzrecht und eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Für Probleme mit Wölfen ist konsequent und ausschließlich § 44 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuwenden oder heranzuziehen. Dazu gehört natürlich auch in begründeten Fällen der Abschuss der entsprechenden Einzeltiere. Wolfsverordnungen, Schutzjagden oder die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht sind Irrwege und führen hier nicht zum Ziel. Sie sind weder praxistauglich noch wirksam.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen die Vorbehalte der Nutztierhalterinnen sehr ernst. Gerade die Arbeit von Schäferinnen und die Beweidung mit ihren Herden sind enorm wichtig bei der Erhaltung wertvoller Lebensräume in Thüringen. Darauf gehen wir mit Angeboten für einen maximalen Herdenschutz und insbesondere dem Angebot einer Weidetierprämie seit 2019 ein. Thüringen ist damit sehr gut auf den Wolf vorbereitet.

Was wir als rot-rot-grüne Fraktionen aber ablehnen, ist die Panikmache seitens der AfD. Mit dem Antrag wird der Eindruck vermittelt, Thüringen habe keinen Plan und keine Vorkehrungen für die Rückkehr des Wolfs getroffen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir Bündnisgrüne stehen für den Ausgleich der Interessen von Naturschutz und Weidetierhaltung. Der Aufbau und die Pflege von Feindbildern ist an dieser Stelle wirklich nicht unsere Sache. Eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EUEbene lehnen wir ebenfalls ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Abgeordneter Lars Schütze.

Herr Präsident, werte Gäste, werte Abgeordnete, ja, es ist richtig, dass wir in Thüringen zurzeit nur zwei reinrassige Wölfe haben. Es ist auch richtig, dass wir uns bereits in der letzten Wahlperiode sehr intensiv mit der Thematik „Wolf“ hier im Landtag befasst haben – leider ohne echtes Ergebnis. Deswegen haben wir, wie Herr Malsch schon sagte, nach

zwei Jahren dieses Thema wieder aufgegriffen und zufällig decken sich natürlich die Themen. Das ist ja klar.

Ja, es ist richtig, dass vor Kurzem das Bundesnaturschutzrecht geändert wurde, um Problemwölfe leichter entnehmen zu können. Dies kann aber nur der Anfang sein, denn Wölfe sind eben keine süßen Kuscheltiere, wie es gern gewisse Lobbyverbände hinstellen, um Spenden zu generieren. Wölfe sind hochintelligente, anpassungsfähige und nicht wählerische Raubtiere. Die Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Naturschutzrechts in Bezug auf den Wolf war längst überfällig. Wenn man sich die gesamte Situation in Deutschland ansieht, ist doch eins klar: Wölfe haben sich nicht nur im gesamten Bundesgebiet fest etabliert, sondern ihr Bestand wächst bundesweit weiter ungebremst an. Insbesondere die Zahl der gemeldeten Rudel steigt dramatisch an und damit auch die Anzahl der Übergriffe und Risse von Ziegen, Lämmern, Rindern, Fohlen und Gatterwild. Das bedeutet nicht nur hohe wirtschaftliche Verluste für die Tierhalter, sondern auch Leid für schwer verletzte Haus- und Nutztiere. Die Risse in Ohrdruf sind exemplarisch. So ist auch wie in Sachsen ein nachweislich durch einen Wolf getöteter und fast vollständig aufgefressener Hund zu nennen.

Erst kürzlich wurden in Rheinland-Pfalz wieder neue Wölfe aufgenommen und durch die dortige Landesregierung bestätigt. Laut dem Bundesamt für Naturschutz leben in Deutschland mittlerweile 105 Wolfsrudel, 25 Wolfspaare und 13 sesshafte Einzeltiere. Dabei wurde allerdings die Bilanz des Nachwuchses nicht zahlenmäßig aufgeführt, der Nachwuchs wurde gar nicht mitgezählt, was eigentlich schon alles über die Zahlen des Bundesamts für Naturschutz aussagt. Daher kritisiert der Deutsche Jagdverband nicht zu Unrecht die Zahlen des Bundesamts und kommt in seiner Hochrechnung für den Frühsommer 2019 auf 1.300 Wölfe in ganz Deutschland. Für das Frühjahr 2020 sagt der Verband sogar knapp 1.800 Wölfe in ganz Deutschland voraus.

Wir stimmen daher dem Deutschen Jagdverband zu, wenn er feststellt, dass sich bereits ein Wolfsbestand in Deutschland etabliert hat, der weit über dem liegt, was in anderen europäischen Ländern als Gesamtbestand zugelassen ist. Frankreich hat zum Beispiel eine Obergrenze von 500 Tieren für das ganze Land festgestellt.

Wir sprechen hier nicht über ein dünn besiedeltes Land wie Finnland, Schweden oder einen Staat mit riesigen Ausdehnungen wie Russland, Kanada, sondern über Deutschland, meine Damen und Herren. Deutschland ist eines der am dichtesten besie

delten Länder auf dem Planeten mit großen Straßennetzen und kleinen Rückzugsräumen für Wildtiere. Da hilft es auch nichts, wenn die Kollegen der hiesigen rot-rot-grünen Einheitspartei immer wieder darauf verweisen, dass es in Thüringen nur zwei Wölfe gibt und Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die Weidetierhalter wollen keine Almosen vom Staat, sondern lebendige und gesunde Tiere, meine Damen und Herren.