Protocol of the Session on March 6, 2020

(Unruhe AfD)

Was soll denn in diesem Land noch alles nicht gelten? Wenn Sie der Meinung sind, dass es das Grundgesetz nicht tut und dass es die Thüringer Verfassung nicht tut …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Grundge- setz verpflichtet Sie!)

Das verpflichtet auch den einzelnen Bürger, soweit es sich nicht um Abwehrrechte gegen den Staat handelt.

(Unruhe DIE LINKE)

Entschuldigung! Mal an alle: Das war meine Frage!

Entschuldigung, …

Es geht darum, wie wir in dieser Gesellschaft zusammenleben wollen, Herr Möller.

Entschuldigung, das war meine Frage.

Entschuldigung, ich habe hier die Sitzungsleitung. Ich bitte einfach darum, die Frage des Antragstellers zu beantworten, und alle anderen, zuzuhören.

Ich dachte, diese weitere Frage wurde gerade zugelassen. Aber gut, dann antworte ich auf Ihre Frage. Ich glaube, ich hatte sie ausreichend beantwortet.

Nein.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann stellen Sie bitte eine Kleine Anfrage.

Es gibt noch eine weitere Frage des Fragestellers.

Aber die hat doch Herr Möller schon vorweggenommen. Oder nicht?

Nein, das geht eigentlich nicht. Es sind zwei Fragen aus dem Rund möglich. Leider hat sich hier keiner daran gehalten, überhaupt nur darauf zu hören, was ich sage oder wann ich wen aufrufe. Herr Aust kann jetzt seine zweite Nachfrage stellen.

(Beifall DIE LINKE)

Hält die Landesregierung ein Losverfahren zur Zusammenstellung von Bürgerräten, von Gemeinderäten, von Landtagen oder Ähnliches für verfassungskonform?

Diese Frage beantworte ich Ihnen gern schriftlich.

Vielen Dank.

Herzlichen Dank. Dann liegen jetzt keine weiteren Fragen vor und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 18

Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den

(Abg. Aust)

Landtag nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) auf den Haushaltsund Finanzausschuss Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/234 -

Ich frage zunächst: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall.

Dann komme ich zur Eröffnung der Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor von der Abgeordneten Bergner aus der FDP-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Vor- merkung wurde zurückgezogen!)

Wenn Sie nicht möchten, dann nicht. Sie sind gemeldet. Dann ist das ein Fehler. Gibt es sonstige Wortmeldungen zu diesem Antrag? Wenn das nicht der Fall ist … Sehe ich das richtig, niemand möchte dazu reden? Gut, dann gibt es keine Aussprache. Ich frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erkennbar die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Dann kommen wir jetzt, wie vorhin vereinbart, zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 20 a

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/448 -

Es wurde eigentlich gesagt, dass aus der CDU die Einbringung erfolgt. Das machen Sie, Herr Schard, gut. Dann haben Sie jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser noch jungen Legislatur

periode sehr oft und in unterschiedlichen Bezügen immer wieder das Wort „Verfassung“ gehört und auch darauf Bezug genommen. Unsere Verfassung ist das Rückgrat unserer Demokratie und zugleich ein starkes Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft und verdient die vollste Aufmerksamkeit.

Der Antrag in der Drucksache 7/448 hat die Bildung eines Verfassungsausschusses zum Ziel. Bereits zu Beginn dieser Wahlperiode sind drei verfassungsändernde Gesetzentwürfe in den Justizausschuss überwiesen worden. Weitere parlamentarische Initiativen zur Verfassung sind zu erwarten. Wir wollen unseren Vorschlag zur Stärkung des Ehrenamts und zur Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel ausführlich beraten können. Allein diese Themenkomplexe berühren viele Fachgebiete. Auch die weiteren überwiesenen Vorlagen bedürfen sorgfältiger Prüfung. Mit einem ständigen Verfassungsausschuss sollen diese anstehenden Beratungen besser koordiniert werden und nicht zwischen den anderen Fachbereichen des auch noch für Migration und Verbraucherschutz zuständigen Ausschusses eingezwängt werden.

Die Konzentration auf Verfassungsfragen soll der vorliegende Antrag sicherstellen. Dazu soll ein Ausschuss in entsprechender Anwendung der Regelungen der bereits gebildeten Fachausschüsse gebildet werden. Zugleich soll das Plenum über die Überweisung der schon vorhandenen Vorlagen an den neuen Ausschuss entscheiden. Schließlich enthält der Antrag eine Regelung zur haushalterischen Absicherung. Danke schön.

Vielen herzlichen Dank für die Einbringung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch!)

Doch. Herr Möller, dann haben Sie jetzt das Wort.

Wenn ich mir Ihren rot-rot-grün-schwarzen Antrag anschaue, einen ständigen Verfassungsausschuss zu fordern und hier zu implementieren, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dann stelle ich mir die Frage: Warum? Ja, ich stelle mir die Frage, warum, denn an den drei Initiativen, die in dem Antrag genannt sind, wird es jedenfalls nicht liegen. Dafür braucht man keinen ständigen Verfassungsausschuss, denn, meine Damen und Herren, der Justizausschuss, wo das bisher zweckmäßigerweise behandelt worden ist, ist alles andere als überlastet. Der hat beispielsweise in seiner letzten Justiz

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

ausschusssitzung alle Tagesordnungspunkte in einer halben Stunde abhandeln können. Insofern verstehe ich schon mal nicht, warum man dafür jetzt einen Extraausschuss bilden muss.

Zweiter Punkt: Sie als rot-rot-grün-schwarze Koalition beabsichtigen, gerade mal ein Jahr lang gemeinsam – wie soll ich sagen – zu übergangsregieren. Wenn man einen ständigen Verfassungsausschuss fordert, dann hat man ja Größeres vor, dann ist man ja mit der Verfassung, so wie sie momentan gefasst ist, offensichtlich nicht zufrieden. Dann beschränkt man sich eben nicht nur auf diese drei Gesetzentwürfe, sondern hat einfach viel mehr vor, will viel mehr ändern. Und da sage ich aber wiederum: Das sollten Sie doch dann der Legislatur überlassen, die dann wieder die volle Regierungszeit in Anspruch nimmt, also die volle Gesetzgebungszeit in Anspruch nimmt, wo dann die Weichen neu gestellt werden, auch durch neue Mehrheiten, statt jetzt innerhalb eines Jahres sozusagen vollendete Tatsachen zu schaffen.

Ich verstehe natürlich, in dieser großen Koalition gibt es durchaus ein erhebliches Interesse, die Verfassung zu ändern, vor allem wenn ich mir Ihre linken und grünen Koalitionspartner ansehe. Die wollen natürlich gern eine neue Rassismusdefinition in die Verfassung reinhaben, die alles andere verbietet als den Hass aufs eigene Volk. Die möchten gern das Wahlrecht für Minderjährige und auch für Ausländer, denn Volkssouveränität – wir haben es auch gerade eben noch mal vom Staatssekretär gehört – ist im Grunde schon fast so was wie rassistisch. Dann hat die verbleibende Opposition, die AfD, laut Verfassung momentan natürlich auch noch viel zu viele Rechte. Das nervt. Man merkt das zum Beispiel auch bei Mündlichen Anfragen. Dieses Fragerecht des Abgeordneten ist schon echt nervig. Man muss es beantworten, ja. Und es ist natürlich schon ein bisschen peinlich, wenn sich ein Staatssekretär dann hinstellen muss und hier ein paar Plattitüden absondert, aber inhaltlich in der Sache überhaupt nicht antworten kann. Das kann man galanter machen.

(Beifall AfD)

Das kann man schöner machen. Man kann dieses Recht einfach beschränken – Punkt.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist die Geschäftsordnung, das andere ist die Verfassung!)

Vielleicht ist es das, was die Linke gern vorhat, ja, und Sie würden es unterstützen, wie Sie eigentlich alles unterstützen würden, um Neuwahlen zu verhindern.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sieht man ja an der AfD-Methode – her- beireden und spekulieren!)

(Unruhe DIE LINKE, AfD)

Es ist natürlich auch eine Zumutung, dass die Verfassung eine neutrale Regierung fordert, mit einem Ministerpräsidenten und auch Ministern, die sich neutral zu verhalten haben und ihr Amt nicht zu missbrauchen haben, etwa für oder gegen bestimmte Parteien oder Fraktionen, und insbesondere auch nicht bestimmte Fraktionen herabzuwürdigen und grundlegende menschliche Standards zu verletzen haben. All das gebietet die momentane Verfassung. Da sehe ich natürlich eine Menge Änderungsbedarf und ich will gar nicht erst anfangen mit Ihren strategischen Planungen, wie viele Leute man erschießen muss oder ob man sie nicht doch besser arbeiten lässt.