Protocol of the Session on March 6, 2020

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage beantworten, will aber noch mal voranstellen, dass die Landesregierung das Thema „Covid-19“ sehr ernst nimmt. Ich habe es gestern schon gesagt: Seit Januar dieses Jahres existiert eine Gruppe beim Ministerium, ein Koordinierungsstab, der die verschiedenen Akteure regelmäßig zusammenruft, um über die aktuellen Entwicklungen zu berichten und auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich will aber an der Stelle auch noch mal sagen: Wir befinden uns in Vorbereitung auf eine mögliche Krise, aktuell besteht keine Krisensituation. Es ist immer noch so: Für Thüringen haben wir bisher einen bestätigten Covid-19-Fall.

Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Die medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen haben auf einen drohenden Mangel an persönlicher Schutzausrüstung aufgrund der Verbreitung des neuartigen Coronavirus hingewiesen; das Problem ist also bekannt. Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2020 als Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgten Beschränkungen der

Ausfuhr und Verbringung von bestimmten Gütern, insbesondere also von persönlicher Schutzausrüstung. In der vorgestrigen Sitzung der Gesundheitsminister im Bundesgesundheitsministerium gab der Bund bekannt, dass eine Direktvergabe zur Herstellung und der Einkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung durch den Bund bis zum 6. März 2020 erfolgen. Die Verteilung der Güter wird derzeit noch mit den Ländern abgestimmt. Dennoch sind auch die Länder, Krankenhäuser und Ärzte angehalten, selbstständig weitere Güter zu beschaffen. Der Krisenstab des Bundes hat hierzu auch die Dringlichkeit festgestellt, auf die sich die Länder berufen können und damit Ausschreibungen nicht erfolgen müssen. Gegenwärtig werden medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen zu ihrem Bedarf an medizinischer Schutzkleidung befragt. Im Übrigen möchte ich noch mal auf die Beantwortung der Frage 1 der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/364 verweisen.

Zu Frage 2: Es liegen derzeit keine konkreten Mitteilungen über Lieferengpässe aufgrund von Ausfällen chinesischer Produktionsstätten vor. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Exportstopp des Bundes für medizinische Schutzausrüstung, der seit vorgestern in Kraft ist. Des Weiteren wird auch hier auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Übersicht über die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt. Das sind 20 Unternehmen in Deutschland. Außerdem hat kürzlich ein Betrieb in Thüringen mitgeteilt, durch Umstellung der Produktion Atemschutzmasken herzustellen.

Zu Frage 4: Hierzu liegen bislang keine Informationen vor. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Die Landesregierung befindet sich aber dazu im intensiven Austausch mit den Kammern und den Verbänden. Seitens des DIHK wird derzeit eine bundesweite Blitzumfrage unter den Industrieund Handelskammern durchgeführt, deren Ergebnisse am 06.03.2020 vorliegen und dem TMWWDG umgehend zur Verfügung gestellt werden sollen. Derzeit werden seitens des TMWWDG erste Maßnahmen diskutiert, die im Bedarfsfall zum Zuge kommen könnten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe schon, es gibt eine Nachfrage vonseiten des Fragestellers.

(Abg. Sesselmann)

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu diesen Ausgangsstoffen für die Desinfektionsmittel. Sie hatten gestern richtig gesagt, die Apotheker dürfen jetzt herstellen, nachdem eine EU-Verordnung das leider untersagt hat, aber über die Allgemeinverfügung dürfen sie es.

Ja.

Wie sieht es mit der nötigen Zahl der entsprechenden Ausgangsstoffe aus? Haben Sie da genug, um die Apotheken entsprechend mit Desinfektionsmitteln zu beliefern?

Nach derzeitigem Stand liegen mir da keine anderslautenden Befürchtungen vor. Wir hatten auch den Austausch mit der Landesapothekerkammer, die darauf hingewiesen hat, dass sie selbst auch herstellen könnten. Insofern gehe ich nicht davon aus, dass es da Lieferengpässe gibt. Aber das ist der derzeitige Stand.

Sie haben noch eine Nachfrage? Eine dürfen Sie noch.

Nein, ich habe jetzt eine Nachfrage dazu, denn ich habe einen Presseartikel eines Jenaer Apothekers in der Hand, der sagt, dass es da schon Probleme gibt. Vielleicht könnten Sie da noch mal dranbleiben.

Das kann ich gern noch mal nachfragen.

Die zweite Frage, die ich habe – wir haben es vorhin, glaube ich, beim Abgeordneten Zippel gehört, der das angesprochen hatte –: Wie sieht es denn da seitens der Regierung aus, gibt es entsprechende Bemühungen der Förderung von Industrien oder hier von Unternehmen in Thüringen – Sie sagten, ein Unternehmen gibt es wohl –, dass wir dann in Zukunft verstärkt auf inländische oder thüringische

Produkte zugreifen können? Gibt es da schon entsprechende Fördermaßnahmen?

Wir fördern unsere Unternehmen in Thüringen natürlich auf allen möglichen Wegen. Das wurde an verschiedenen Stellen durch den Wirtschaftsminister auch schon dargestellt. Hier geht es ganz explizit um Unternehmen, die eben Schutzausrüstungen für Deutschland herstellen könnten. Es gibt ein Thüringer Unternehmen, das jetzt seine Produktion auf Atemschutzmasken umstellen kann. Das wird entsprechend, denke ich, durch das Wirtschaftsministerium auch begleitet werden.

Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur siebten Anfrage. Das ist zugleich die letzte Anfrage. Das ist die Anfrage vom Abgeordneten Aust, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/406.

Vielen Dank.

Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“

Punkt 4 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert die Institutionalisierung der „Erforschung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, von Radikalisierungsprozessen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Das soll durch die Errichtung eines „Bundesinstitut[s] zum Schutz der Verfassung sowie [...] regelmäßige Berichterstattung über die Forschungsergebnisse durch sachverständige Expert*innen“ erreicht werden.

Punkt 12 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert den „Ausbau von neuen demokratischen Beteiligungsformen: Es sollten Bürgerräte, Losverfahren und temporäre Quoten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, um neue Narrative gegen ‚Entdemokratisierungstendenzen‘ zu etablieren.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 4 und 12 des oben genannten Masterplans?

2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde?

3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Herrn Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 4 und 12 des Masterplans geben – ich hatte es bereits ausgeführt – wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte – und auch das wurde bereits gesagt – sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden.

Die Antwort zu Frage 2 – gefragt wird wieder nach den Begriffsdefinitionen –: Auch hier möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei den verwendeten Begriffen um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten handelt, die eigentlich keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen die Definition des Begriffs Rechtsextremismus, wie sie sich zum Beispiel im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 findet, noch einmal vortragen bzw. in Erinnerung rufen. Sie lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der u.a. Fremdenfeindlichkeit re

sultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie [oder] Nation […] bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer [sogenannter] ‚volksgemeinschaftlicher‘ Konstrukte zurück“, was man „Antipluralismus“ nennt. Im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 nachzulesen.

Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials – auch das wurde heute schon mehrfach ausgeführt –, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und vor allem gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist, und auch das hatte ich schon betont, in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch sehr deutlich erläutert.

Nun komme ich zur Antwort auf die Frage 4: Die haben im Übrigen die Autoren auch schon selbst gegeben. Der aus meiner Sicht sehr gelungene Schlusssatz des Interviews lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Niemand wird geboren, um andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Religion, Kultur oder persönlichen Lebensplanung zu hassen. Menschen lernen zu hassen und wenn sie Hass lernen können, dann kann man ihnen auch Nächstenliebe und Respekt für den oder die anderen beibringen.“ Das wiederum bringt den Gedanken des Artikels 1, dem wir als Behörden verpflichtet sind, sehr treffend zum Ausdruck.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe, es gibt eine Nachfrage seitens des Fragestellers.

Ja, weil ich nicht das Gefühl habe, dass irgendeine Frage von uns heute beantwortet wurde, sondern sich in Allgemeines geflüchtet wurde,

(Beifall AfD)

möchte ich ganz konkret noch mal zu Punkt 2 fragen: Hält die Landesregierung die demokratischen Mitwirkungsrechte für Minderheiten im Rahmen des

Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung für nicht ausreichend?

Ich hatte, glaube ich, sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Verfassung uns alle bindet, eine Richtschnur gibt und der gesellschaftliche Rahmen oder der rechtliche Rahmen durch die Verfassung ausreichend vorgeben ist.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Zweite ist falsch!)

Innerhalb dieses gesellschaftlichen Rahmens stellen wir …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gilt auch für Sie als Regierung!)

Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns zu bewegen haben.

(Unruhe AfD)