1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des oben genannten Masterplans?
Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Prinzip wiederholt Frau Abgeordnete Herold zwei der schon gestellten Mündlichen Anfragen. Ich beantworte auch diese Anfrage gern.
Zu Frage 1, wie schon ausgeführt: Die Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei denen viele Entscheidungsträger in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Das war die Antwort zu Frage 1.
Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen.
Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte
Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und vor allem gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch sehr deutlich erläutert worden.
Die Antwort zu Frage 4: Auch hier möchte ich wieder Artikel 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes zitieren. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hierzu zählt es nach meinem Verständnis auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, wenn wir von Menschenwürde reden, dann haben ja – darin sind wir uns sicherlich alle einig – alle Opfer irgendeiner Art von Gewalt oder politisch intendierter Gewalt eine Menschenwürde. Warum beschäftigt sich dann dieser Antrag nicht auch mit den Opfern von Brandanschlägen, von beschmierten Häusern, von Bedrohungen, von Attacken vonseiten des Linksextremismus? Das würde ich gern noch wissen. Danke.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich finde diese Nachfrage erschreckend. Wir alle haben mitbekommen, dass der Rechtsextremismus wohl unser derzeit größtes gesellschaftliches Problem sein dürfte.
Diese Fragen wurden heute intensiv unter TOP 16, meine ich, angesprochen und diskutiert. Der Abgeordnete Walk hat sehr deutlich auf die Geschehnisse der letzten Wochen hingewiesen. Unter diesem Eindruck, insbesondere unter dem Eindruck von Hanau, insbesondere unter dem Eindruck der Verbrechen des NSU, insbesondere unter dem Eindruck der Tötung des Regierungspräsidenten Lübcke muss man sich wirklich die Frage stellen, ob es nicht allerhöchste Zeit ist, sich verstärkt auf dieses Problem zu konzentrieren. Ich finde es sehr gut, dass dies durch den Bundesinnenminister noch einmal in einer Pressekonferenz nach Hanau verdeut
licht wurde, in der er ganz klar gesagt hat: Die Zeiten des Relativierens, die sind vorbei. Und das gilt, denke ich, für alle Sicherheitsbehörden.
Vielen Dank. Dann komme ich jetzt zur fünften Anfrage. Hier handelt es sich um die Anfrage des Abgeordneten Schubert, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/384.
Raumprogrammempfehlungen für den Schulbau und deren Förderrelevanz im Fall bevorstehender Investitionen an der Ostschule in Gera
In der Stadt Gera wird zurzeit eine Schulbauinvestition mit dem Thüringer Schulbauprogramm an der Ostschule durchgeführt. Die Generalsanierung des gesamten Gebäudekomplexes einschließlich Neubau einer Sporthalle dient der zukünftigen Nutzung als Schulgebäude für eine Thüringer Gemeinschaftsschule für 750 Schüler. Über die richtige Dimensionierung der Sporthalle und die richtige Raumaufteilung an der Schule gibt es in der Kommunalpolitik der Stadt Gera verschiedene Ansichten.
1. Welche Raumprogrammempfehlung ist für die Dimensionierung einer Sporthalle für eine Thüringer Gemeinschaftsschule mit 750 Schülerplätzen für einen lehrplangerechten Unterricht aller Schüler zu geben?
2. Haben die Landesregierung Anfragen vom Schulträger hinsichtlich notwendiger oder sinnvoller räumlicher Dimensionierungen bzw. konkreter räumlicher Anforderungen an ein Schulgebäude und eine Sporthalle für eine Gemeinschaftsschule dieser Größenordnung durch den Schulträger der Stadt Gera erreicht?
3. Wird bei der Förderung von Schulbauinvestitionen im Rahmen des Thüringer Schulbauprogramms seitens des Fördermittelgebers Land eine Prüfung hinsichtlich der Anwendung der Kriterien der Schulbaurichtlinie und der Raumprogrammempfehlungen vorgenommen vor dem Hintergrund der Fördermittelbedingung, für einen erheblichen Zeitraum die Gebäude ausschließlich mit Zweckbindung zu nutzen?
4. Abweichungen zwischen den Raumprogrammempfehlungen für eine Gemeinschaftsschule solcher Größenordnung und dem tatsächlichen aktuel
len Planungstand unterstellt – sind im gegenwärtigen Stand des Verfahrens zu den Investitionen an der Geraer Ostschule noch Korrekturen möglich, und wie wären diese erreichbar?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch Herrn Staatssekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Schubert, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Zu Frage 1: Die aktuellen Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen aus dem Jahr 1997 sehen noch keine gesonderten Raumprogrammempfehlungen für die Thüringer Gemeinschaftsschule vor. Eine Ermittlung des Sportflächenbedarfs kann im vorliegenden Fall allerdings in Anlehnung an die Raumprogrammempfehlung für Grund- und Regelschulen erfolgen. Es ergibt sich für eine durchgängig dreizügige Gemeinschaftsschule mit 30 Klassen und 750 Schülerinnen und Schülern ein Sportflächenbedarf von insgesamt drei Übungseinheiten. Da Sporthallenneubauten nach der DIN 18032 auszuführen sind, entspricht dies einer nutzbaren Sportfläche von 1.215 Quadratmetern.
Zu Frage 3: Im Rahmen der Schulbauförderung des Landes findet vor der Bewilligung stets eine Prüfung des Raumprogramms statt. Da die Schulbauempfehlungen nur für Neubauten anwendbar sind, erfolgt bei Sanierung im Bestand lediglich eine Plausibilitätsprüfung in Anlehnung an die betreffenden Raumprogrammempfehlungen. Die Einhaltung der Schulbaurichtlinie wird hingegen vom Zuwendungsgeber nicht geprüft, da es sich hier um eine rein bauordnungsrechtliche Vorschrift handelt. Diese konkretisiert die Thüringer Bauordnung und fließt somit in das Baugenehmigungsverfahren ein.
Zu Frage 4: Änderungen am Raumprogramm des Schulgebäudes sind in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde auch während der Bauausführung möglich. Ein entsprechender Antrag kann beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gestellt werden. Inwiefern der Bund Änderungen am Raumprogramm der Sporthalle zulässt, ist nicht bekannt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte noch eine Frage im Zusammenhang mit der Fördermittelbescheidung der Mittel des Thüringer Schulbauprogramms: In der Regel war in den letzten Jahren zum Jahresstart eine offizielle Verlautbarung aus dem Ministerium im Sinne einer Pressemitteilung registriert worden, wo die Jahresscheibe des Schulbauprogramms entsprechend zugeschnitten an die einzelnen Schulbaumaßnahmen zugeordnet wurde, und erst deutlich später im Jahresverlauf – konkret in Gera zum Beispiel erst Ende des Jahres 2019 – ist dann ein Bescheid eingetroffen. Inwieweit – das ist in diesem Zusammenhang meine Frage – ist eine entsprechende Information des Ministeriums zum Jahresbeginn zur Aufteilung der Jahresscheibe aus dem Schulbauprogramm verbindlich, was den Zufluss von Fördermitteln für diese einzelnen Schulbauprojekte anbelangt, die davon profitieren können?
Verbindlich ist der Förderbescheid. Wenn die Stadt Planungsleistungen bei Investitionsvorhaben erbringt, dann ist das förderunschädlich. Wie das jetzt im konkreten Fall ist, würde ich noch mal nachprüfen und Ihnen unverzüglich eine Antwort zukommen lassen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage, das ist die Anfrage vom Abgeordneten Sesselmann, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/405.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich danke ausdrücklich dem Kollegen Zippel und dem Kollegen Wolf für die Anfragen bereits in diesem Themenbereich. Das zeigt, dass es doch ernst zu nehmende Fragen gibt. Und zwar geht es um die Vorbereitungen auf das Coronavirus Covid-19 in Thüringen.
Innerhalb kürzester Zeit wurden nun auch in Deutschland in mehreren Bundesländern Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Das RobertKoch-Institut spricht von drei Infektionsclustern. Bereits 129 Fälle – ich habe gehört, es sind wohl zwischenzeitlich schon 400 – hat es in Deutschland seit Jahresbeginn nach Angaben des Robert-KochInstituts gegeben. Täglich kommen neue Fälle hinzu, sodass davon ausgegangen werden darf, dass
Frage 1: Verfügen die medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen aus Sicht der Landesregierung absehbar über ausreichend medizinische Schutzkleidung?
Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, ob medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen von Lieferengpässen medizinischer Schutzkleidung chinesischer Hersteller betroffen sind?
Frage 3: Welche Hersteller für medizinische Schutzkleidung gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Deutschland und in Thüringen?
Frage 4: Wären deutsche Hersteller aktuell in der Lage, die hiesige Nachfrage an medizinischer Schutzkleidung vollumfänglich zu decken?