Protocol of the Session on November 26, 2019

Hierbei möchte ich den Hinweis geben: Der Landtag bildet gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung den Petitionsausschuss. Zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/4 der entsprechende Antrag vor.

Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich: Ist die Aussprache erwünscht? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Noch einmal der Hinweis: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – 46 – erforderlich.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 7/4. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht.

Ich möchte gern noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss gemäß § 70a Abs. 3 der Geschäftsordnung spätestens vier Wochen nach seiner Bildung zur ersten Sitzung einzuberufen ist und in dieser Sitzung die bzw. der Vorsitzende sowie die bzw. der stellvertretende Vorsitzende gewählt werden. Nach § 70a Abs. 4 der Geschäftsordnung benennen die Fraktionen der Präsidentin spätestens 14 Tage nach der Bildung des Petitionsausschusses die Ausschussmitglieder und eine entsprechende Anzahl an Stellvertreterinnen und/bzw. Stellvertretern.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt entsprechend abschließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

(Präsidentin Keller)

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/8 -

Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir ab.

Ich möchte auch hier den Hinweis geben: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist auch hier die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erforderlich, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen.

Damit rufe ich auf zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Drucksache 7/8. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig gefasst und auch die erforderliche Mehrheit erreicht.

Auch hier der Hinweis: Über den Termin der ersten Sitzung des Ältestenrats haben sich die Fraktionen bereits verständigt. Die Einladung dazu wird den Mitgliedern des Ältestenrats rechtzeitig zugehen. Ich würde Sie bitten, die weiteren Mitglieder des Ältestenrats sowie die stellvertretenden Mitglieder kurzfristig zu benennen. Auch hier sehe ich die Annahme des Antrags, der Entscheidung. Damit darf ich hier den Tagesordnungspunkt abschließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/15 -

Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag die Bürgerbeauftragte bzw. den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen im Landtag in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder, mindestens also 46. Eine Aussprache findet nicht statt. Wählbar ist, wer in den Landtag gewählt werden kann. Die Amtszeit der bzw. des Bürgerbeauftragten beträgt sechs Jahre. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Der 5. Thüringer Landtag hatte in seiner 134. Sitzung am 21. November 2013 Herrn Dr. Kurt Herz

berg zum Bürgerbeauftragten gewählt, dessen sechsjährige Amtszeit am 20. November 2019 endete.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/15 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Herr Dr. Kurt Herzberg.

Dazu wird wie folgt verfahren, ich will den Stimmzettel entsprechend erläutern: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ angekreuzt werden.

Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer berufe ich erneut die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis L vorzulesen, und Frau Abgeordnete Dr. Klisch bitte ich, die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben M bis Z vorzulesen. Bitte schön.

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewksy, Maik Kowalleck.

Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Georg Maier, Marcus Malsch, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Anja Siegesmund, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Uwe Thrum, Wolfgang Tiefensee, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Herr

(Präsidentin Keller)

Prof. Dr. Mario Voigt, Margit Wagler, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Heike Werner, Torsten Wolf, Henry Worm und Herr Christoph Zippel.

Sehr geehrte Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann stelle ich fest, dass dem so ist, und wir können den Wahlgang abschließen. Ich bitte um Auszählung der Stimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben ein Ergebnis: abgegebene Stimmzettel 90, davon gültige Stimmen 90. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/15, Herrn Dr. Kurt Herzberg, haben mit Ja gestimmt 71, mit Nein gestimmt 7, enthalten haben sich 12. Damit ist Herr Dr. Kurt Herzberg gewählt.

(Beifall im Hause)

Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Herzberg die Wahl annimmt.

Dr. Herzberg:

Ja, demütigst.

Dann darf ich Ihnen dazu herzlich gratulieren und darf Sie nach vorn bitten zur Bestellung und Verpflichtung des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Bestellung und zur Verpflichtung. Ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

Herr Dr. Herzberg, mit dieser Urkunde bestelle ich Sie zum Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen. Ich werde Sie nun, wie in § 10 Abs. 5 Satz 2 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes vorgeschrieben, verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: Ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Ich gratuliere Ihnen nochmals ganz herzlich zur Wiederwahl, wünsche Ihnen zur Ausübung des Amts zum Wohle des Freistaats Thüringen alles Gute, Gesundheit und immer ein glückliches Händchen.

Dr. Herzberg:

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich beende die konstituierende Sitzung des 7. Thüringer Landtags. Die nächsten Plenarsitzungen finden einer Verständigung der Fraktionen zufolge am 11. und am 12. Dezember 2019 statt. Die Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugehen. Vielen Dank. Die Sitzung ist damit geschlossen.

(Beifall im Hause)

Ende: 14.19 Uhr