Protocol of the Session on November 26, 2019

Ich frage Sie: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 7 a? Bitte, Frau Abgeordnete Lehmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Verantwortung, die wir als Abgeordnete und als Parlament tragen – das ist heute in vielen der ersten Reden deutlich geworden –, ist den meisten Kolleginnen und Kollegen, die hier im Haus sitzen, bewusst. Uns ist auch klar, dass sich die Zusammensetzung dieses Hauses gegenüber der letzten Legislatur verändert hat. Nicht nur, dass wir jetzt sechs Fraktionen im Thüringer Landtag haben, sondern wir sind vor allem mehr kleine Fraktionen, die in diesem Landtag vertreten sind. Unsere Geschäftsordnung sieht das Verteilungsverfahren D'Hondt vor, das würde aber bedeuten, dass zumindest zwei der kleinen Fraktionen zukünftig in wichtigen parlamentarischen Gremien gar nicht mehr vertreten sein würden. Wie wichtig aber das Parlament in dieser Legislatur sein würde, auch das ist heute schon mehrmals angesprochen worden und deswegen sprechen wir uns in diesem Antrag dafür aus, dass eben nicht das D'Hondt-Verfahren angesetzt wird, sondern das Rangmaßzahlverfahren. Das betrifft nicht nur diesen Tagesordnungspunkt, sondern auch die Tagesordnungspunkte 8 a, 9 a und 10 a. Wie gesagt, wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag, damit tatsächlich in den wichtigen, auch Ausschüssen in diesem Haus, zum Beispiel im Petitionsausschuss, im Ältestenrat, tatsächlich zukünftig alle Fraktionen vertreten sind. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Dann frage ich: Wird Aussprache gewünscht? Das, sehe

(Präsidentin Keller)

ich, ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich darauf hinweisen, dass wir gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten benötigen, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen. Damit darf ich um die Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6 bitten. Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sind ebenfalls nicht zu sehen. Damit ist der Antrag entsprechend bestätigt. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 b, die Wahl der 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer.

Folgenden Hinweis möchte ich an der Stelle geben: Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in seiner ersten Sitzung in einem Wahlgang 14 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen. Kommt ein solcher Vorschlag nicht zustande, werden die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer nach dem zuvor vom Landtag gefassten Beschluss unter Beachtung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, und den Grundsätzen des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den entsprechenden Drucksachen 7/11, 7/13, 7/17, 7/20, 7/22 und 7/24 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage sie deshalb: Gibt es Widerspruch zu diesem Verfahren mit Handzeichen? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt.

Jede Fraktion hat jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in sechs Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf.

Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – 29 Stimmen.

Dann rufe ich auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 22 Stimmen.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 21 Stimmen.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Das sind 7 Stimmen.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das sind 5 Stimmen.

Ich rufe nun den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP mit den Jastimmen auf. Da sind ebenfalls 5 abgegebene Stimmen.

Daraus ergibt sich, dass auf die Fraktionen die folgende Anzahl an Schriftführerinnen bzw. Schriftführern entfällt: Es sind insgesamt 14 Sitze zu vergeben. Damit ist durch die durchgeführte Wahl folgende Sitzverteilung gegeben: Die Linke mit 5 Sitzen, die AfD mit 3 Sitzen, die CDU mit 3 Sitzen, die SPD mit 1 Sitz, Bündnis 90/Die Grünen mit 1 Sitz, die FDP mit 1 Sitz. Damit sind alle 14 Sitze vergeben. Ich wünsche gutes Gelingen, gutes Arbeiten.

(Beifall im Hause)

Ich verlese noch mal die Namen der Schriftführerinnen und Schriftführer: Für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör, Herr Abgeordneter Patrick Beier, Frau Abgeordnete Katja Maurer, Herr Abgeordneter Philipp Weltzien, Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt und Herr Abgeordneter Andreas Schubert.

Von der Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter René Aust, Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann, Herr Abgeordneter Lars Schütze.

Von der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Thomas Gottweiss, Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, Herr Abgeordneter Jonas Urbach.

Von der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Klisch.

Von der Fraktion der FDP: Frau Abgeordnete Dr. Ute Bergner. Dann frage ich alle hier verlesenen und bestätigten Schriftführerinnen und Schriftführer, ob sie die Wahl annehmen. Gibt es jemanden, der die Wahl nicht annimmt? Dann können wir das abkürzen. Das kann ich nicht erkennen, damit haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Wahl angenommen. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche gutes Gelingen für Ihre Arbeit.

(Beifall im Hause)

Damit darf ich mich an der Stelle ganz herzlich bei den vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern bedanken sowie auch bei den bisherigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Arbeit, da nun die gewählten Vertreterinnen und Vertreter hier die Arbeit aufnehmen. Vielen herzlichen Dank und gutes Gelingen weiterhin.

(Präsidentin Keller)

Ich darf nunmehr die gewählten Schriftführerinnen Frau Abgeordnete Dr. Klisch nach rechts von mir und Frau Abgeordnete Dr. Bergner nach links von mir bitten, um die Schriftführung zu übernehmen. Frau Abgeordnete Dr. Bergner führt die Redeliste. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Reinhardt, Hoffmann und Gottweiss zu fungieren.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 7 ab und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen

a) Bildung des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes hier: Abweichung von § 82 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7 -

b) Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der AfD und der SPD - Drucksachen 7/9/14/18/21 -

Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 8 a? Das kann ich nicht erkennen. Wird Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich möchte darauf hinweisen: Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 – erforderlich.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich ebenfalls nicht sehen. Damit ist gemäß § 120 der

Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und wir können entsprechend verfahren.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8 b – Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes. Dazu möchte ich noch einmal den Hinweis geben: Gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung werden die sieben ordentlichen und die sieben stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses in der ersten Sitzung des Landtags gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, finden die Geschäftsordnung des Landtags und der soeben gefasste Beschluss des Landtags entsprechend Anwendung.

Die Vorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/9, 7/14, 7/18 und 7/21 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Damit wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge entsprechend abgestimmt.

Die vorschlagsberechtigten Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU und der SPD haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in vier Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Die Wahl wird dennoch in einem Wahlgang durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme bei dieser Wahl, sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD, also 22.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion.

Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das

(Präsidentin Keller)

Handzeichen. Das sind die Stimmen der SPD, 8 insgesamt.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit wird nach dem Rangmaßzahlverfahren folgende Verteilung für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses berechnet: für die Fraktion Die Linke 2, für die Fraktion der AfD 2, für die Fraktion der CDU 2, für die Fraktion der SPD 1. Damit sind in Summe 7 in den Wahlprüfungsausschuss gewählt. Das ist die Anzahl der möglichen Mitglieder.

Ich verlese Ihnen die Namen der ordentlichen Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Anja Müller, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Torben Braga, für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Beate Meißner, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dirk Bergner.

Als stellvertretende Mitglieder: für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Dr. Gudrun Lukin, für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Jörg Henke und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Stefan Schard, für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Diana Lehmann, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Olaf Müller, für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Franziska Baum.

Damit sind alle Fraktionen mit mindestens einem ordentlichen Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vertreten, sodass kein ständiges beratendes Mitglied benannt werden muss.

Ich frage: Gibt es jemanden, der oder die die Wahl nicht annimmt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass alle hier Verlesenen die Wahl annehmen. Ich gratuliere Ihnen und wünsche gutes Gelingen bei der Arbeit.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses gemäß § 70a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 70a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/4 -

Hierbei möchte ich den Hinweis geben: Der Landtag bildet gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung den Petitionsausschuss. Zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/4 der entsprechende Antrag vor.