Wir wollen und müssen die Nöte der Pflege im Krankenhaus, in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wahrnehmen und wir müssen endlich Reformen auf den Weg bringen. Herr Kubitzki hat es vorhin schon kurz angerissen. Wir brauchen auch Strukturveränderungen in Krankenhäusern und wir brauchen Spezialisierungen, um zukunftssicher Pflegekräfte gut einsetzen zu können, wenn wir nicht so viele haben. Das möchte ich noch mal besonders betonen.
Jedoch sollte hier davor auch über wissenschaftlich fundierte Personalbemessungsinstrumente nachgedacht werden. Ausreichend Personal, das ist das A und O einer guten Pflege. Ausreichend Personal, das ist die Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen. Ausreichend Personal, das ist notwendig für mehr Attraktivität im Pflegeberuf. Es ist so, dass sich auf Bundesebene noch etwas länger Zeit gelassen wird. Deshalb wollen wir als rot-rot-grüne Koalition von Thüringen aus mit einer guten Datenlage und einer Bundesratsinitiative verbindliche Pflegepersonalschlüssel auf den Weg bringen. Neben diesen braucht es unserer Meinung nach zusätzlich gezielte Steuerungsinstrumente zur Bekämpfung des Pflegefachkräftemangels. Dazu gehören aus grüner Sicht neben den verbindlichen Pflegepersonalschlüsseln auch verbindliche bundesweite Personalbemessungsverfahren.
Klar ist, dass bis 2020 wahrscheinlich 95.000 Pflegebedürftige in Thüringen leben werden, und dass im Jahr 2020 zudem circa 15.000 Beschäftigte in der Altenpflege fehlen werden. Es ist also höchste Zeit, dass wir zu Taten schreiten, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Neben den Maßnahmen, die wir heute diskutieren möchten, gehört natürlich der Thüringer Pflegepakt als Institution dazu, dem Pflegemangel als Kommunikations- und Vermittlungsinstrument umfassend zu begegnen und die pflegerische Versorgung in Thüringen nachhaltig aufzustellen. Gute Pflege fordert politisches Handeln und
ein politisches Bekenntnis zu einer fachlich gut aufgestellten Pflegelandschaft. In dieser Pflegelandschaft soll einerseits eine angemessene Entlohnung gewährleistet sein und andererseits die gesellschaftliche Anerkennung von Pflege, sowohl von Pflegekräften als auch von Angehörigen, ernsthaft vorangebracht werden.
Für uns ist außerdem unerlässlich, dass hier im Landtag eine regelmäßige Berichterstattung über die erreichten Ergebnisse stattfindet. Schlecht wäre eine fehlende Ergebniskontrolle gerade bei einem so wichtigen gesellschafts- und gesundheitspolitischen Thema. Ziel einer vorausschauenden Politik im Bereich der Pflege muss sein, die Folgen der demografischen und sozialen Veränderungen durch entsprechende Weichenstellungen zu lenken und die Rahmenbedingungen für eine zukünftig bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur zu schaffen. Dabei bleibt es zentrales Ziel eines modernen Pflegeverständnisses und eines an der Würde des Menschen orientierten politischen Handelns, den Betroffenen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in möglichst autonomer Lebensgestaltung zu ermöglichen. Daran wollen wir als Koalition kontinuierlich arbeiten. Auch aus diesem Grund wollen wir, dass unter Einbeziehung aller relevanten Akteure geprüft wird, wie in Thüringen die Einführung eines verbindlichen Personalschlüssels in Krankenhäusern auf den Weg gebracht werden kann. Weiterhin möchten wir die Landesregierung bitten, dem Landtag dazu noch einmal im II. Quartal 2018 zu berichten, welche Initiativen bezüglich der Einführung von Pflegepersonalschlüsseln im Alten- und Krankenpflegebereich in den Bundesländern, dem BMG und dem GBA geprüft und auf den Weg gebracht wurden. Meine Kollegin Frau Pelke hat schon gesagt, wir möchten diesen Antrag gern an den Ausschuss überweisen und dort vielleicht eine Anhörung durchführen, was ich sehr begrüßen würde. Dann werden wir über die Ergebnisse hier wieder berichten. Herzlichen Dank.
Gut. Dann liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Das bleibt auch so. Damit schließe ich die Aussprache.
Zunächst möchte ich die Feststellung erheben, dass das Berichtsersuchen nach Nummer I des Antrags erfüllt ist. Gibt es da Widerspruch? Den kann ich nicht erkennen.
Die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Ausschuss habe ich nicht vernommen, aber sehr wohl den Antrag auf Überweisung der Nummer II dieses Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen dieses Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Überweisung beschlossen.
Damit hat die heutige Sitzung auch ein durchaus versöhnliches Ende gefunden. Ich wünsche Ihnen, meine Damen und Herren und Kolleginnen und Kol
legen, für die bevorstehenden Pfingstfeiertage, dass die Erleuchtung durch den Heiligen Geist über Sie kommen möge. In diesem Sinne ein schönes Wochenende! Wir sehen uns am 21., 22. und 23. Juni hier zu den Plenarsitzungen wieder.