Herr Kubitzki, wann hat sich der Landtag denn erstmalig mit dem Thema „Palliativ“ beschäftigt, dass ich überprüfen kann, ob ich damals „Landtag“ nicht schreiben konnte oder doch?
Genau das ist es, was ich Ihnen auch sagen wollte: Schreiben ist das eine, Verstehen ist das andere, Herr Brandner. Und zweitens, das hat wieder was mit Lesen zu tun: Sie können hier ins Archiv gehen, Sie können Protokolle lesen. Lesen Sie nach, Herr Brandner!
Aber wir sollten uns im Interesse der Betroffenen nicht auf so ein Niveau begeben, sage ich ganz ehrlich.
Und was hier noch gesagt wurde zum sogenannten Runden Tisch: Diesen Runden Tisch „Hospizarbeit und Palliativmedizin in Thüringen“ gibt es seit 2005. An diesem Runden Tisch gibt es feste Institutionen, die daran sitzen. Das sind einerseits die ambulanten und stationären Hospizeinrichtungen, das ist die Landesärztekammer, das sind die Kostenträger – sprich die Krankenkassen –, das ist die Kassenärztliche Vereinigung, das ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen und das sind wir als politische Vertreter. Die Landtagsfraktionen sind dort nämlich immer eingeladen an den Tisch.
Frau Herold spreche ich aber aus fachlichen Gründen – muss ich sagen – nach dem heutigen Beitrag eigentlich ab, an diesem Runden Tisch teilzunehmen. Das muss ich an dieser Stelle sagen.
Abschließend: Wir sollten uns immer bewusst sein, dass, wenn wir über Palliativversorgung reden, wir über die Würde des Menschen reden, und jeder Mensch hat das Recht, auch würdevoll zu sterben. Jeder Mensch hat auch das Recht, schmerzfrei zu leben. Und darum geht es! Deshalb ist dieses Thema kein Thema für politische Spielchen, sollte es in Thüringen nie sein. Und wie der Antrag, wenn er beschlossen wird – davon bin ich überzeugt, dass er mit einer großen Mehrheit beschlossen wird –, wird dieses Thema den Landtag weiter beschäftigen. Wir sollten im Interesse der Betroffenen weiter sachlich und korrekt, aber auch menschlich mit diesem Thema umgehen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Gute Medizin misst sich am Umgang mit Schwerstkranken“ hat die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Recht betont. Die Würde des Menschen zu achten, diese Verpflichtung gibt uns das Grundgesetz auf und sie muss gerade auch bei Menschen mit schwersten Krankheiten und im Sterben gelten. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Hospiz- und Palliativversorgung regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier im Thüringer Landtag thematisiert wird. Darüber hinaus ist die Landesregierung im engen Austausch mit dem Thüringer Hospiz- und Palliativverband, denn es ist unser gemeinsames Ziel, Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken. So haben wir beispielsweise im Haushalt 2015 die finanzielle Unterstützung der ambulanten Dienste dauerhaft erhöht. Der Bundesgesetzgeber hat seinerseits mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung die gesetzlichen Bedingungen für die Arbeit in diesem wichtigen Bereich neu geregelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kostenträger und stationären Hospize in nächster Zeit entsprechende Rahmenvereinbarungen schließen werden. Die Rahmenvereinbarungen für die ambulanten Dienste wurden bereits im März 2016 beschlossen. Bezüglich der Aktivitäten meines Hauses hat in der Sitzung im November 2015 bereits Frau Staatssekretärin Feierabend berichtet.
Mit Blick auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die uns heute vorliegt, möchte ich noch Folgendes ausführen, zunächst zu den Punkten 1 und 2: Wir werden 2017 im Rahmen des 7. Krankenhausplans einen Hospiz- und Palliativplan erarbeiten. Das entspricht im Übrigen dem Koalitionsvertrag. Dieser Hospiz- und Palliativplan wird unabhängig von der vollstationären Versorgung, aber unter deren Einbeziehung ein flächendeckendes Konzept der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender einschließlich möglicher Strukturvorgaben für alle Bereiche enthalten. Dazu gehören die allgemeine Palliativversorgung, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ebenso wie Hospize, die ambulante Hospizarbeit und Palliativstationen. Dazu werden wir ein Expertengremium einberufen, welches das Ministerium beraten soll. Die Ermittlung des Bedarfs an Hospiz- und Palliativversorgung wird Bestandteil und Grundlage der Erstellung des entsprechenden Plans sein.
Wie Sie wissen – Frau Pfefferlein hat es auch schon angesprochen – haben wir allen Anträgen für Palliativbetten im 7. Krankenhausplan stattgegeben und wir haben entsprechende Qualitätskriterien empfohlen. Unser Wunsch ist, dass es eine Grundlage dafür ist, dass wir dem Wunsch von Menschen, zu Hause im gewohnten Umfeld sterben zu können, ein Mosaiksteinchen hinzusetzen, denn wir wissen, für viele Menschen bestehen erst einmal Ängste, die Angehörigen haben Ängste, und durch eine gute Palliativversorgung im Krankenhaus kann die Grundlage geschaffen werden, dass Menschen dann auch in ihr gewohntes Umfeld zurückkönnen.
Für die Nachplanung des Krankenhausplans 2018 ist wiederum vorgesehen, eine exakte Bedarfsermittlung für die palliativmedizinische Versorgung in Krankenhäusern vorzunehmen.
Zu Punkt 3: Der 2005 gegründete Runde Tisch zur Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen tagt zweimal im Jahr unter Obhut des Thüringer Hospizund Palliativverbands. Er vereint – das hat Herr Kubitzki auch schon ausgeführt – alle an der Versorgung Beteiligten einschließlich der Kostenträger sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Politik und des Ministeriums. Der Runde Tisch hat sich bewährt, denn er dient der besseren Vernetzung, dem Lösen von Problemen und auch dem Erfahrungsaustausch. Durch die Teilnahme einer Vertreterin meines Ministeriums sind wir direkt informiert und lassen diese Informationen in unsere Arbeit einfließen. An der Stelle sei von mir gesagt: Ich habe mich sehr geärgert, Frau Herold, dass Sie diesen wichtigen Prozess, der hier stattfindet, zu einem Kaffeekränzchen abgewertet haben. Die Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tischs werden, denke ich, diese Aussagen mit Interesse zur Kenntnis nehmen.
Zu Punkt 4: Mobile Palliativteams in Krankenhäusern und Pflegeheimen können eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass Krankenhäuser und Pflegeheime dem Einsatz externer Teams bislang – ich sage mal vorsichtig – reserviert gegenüberstehen. Deswegen bitte ich auch Sie vor Ort in Ihren Wahlkreisen informierend und werbend tätig zu sein, damit Einrichtungen auch diese Option der Palliativversorgung nutzen.
Zu Punkt 5: Das im Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland hat die finanzielle Unterstützung bundesweit neu geregelt. In der Folge haben wir für Thüringen die bisherige Förderpraxis überprüft. Wir kommen jetzt stärker dem Wunsch der ambulanten Dienste nach einer Unterstützung der Trauerarbeit nach. Wir möchten die Unterstützung bei der Trauerarbeit auch für diejenigen Menschen ermöglichen, deren Angehörige nicht durch einen ambulanten Dienst begleitet wurden. Die ehrenamtliche Trauerarbeit der ambulanten Dienste
wird oft durch Freiwillige sichergestellt, die im Vorfeld selbst von einem Trauerfall betroffen waren, darüber hinaus aber auch durch nicht betroffene Menschen, insbesondere Jüngere, die sich in der Hospiz- und Palliativversorgung engagieren. Ich bin mir sicher, dass es uns allen gemeinsam in diesem Haus ein Anliegen ist, dass sich hospizliches Denken in allen gesellschaftlichen Schichten etabliert. Mein Ministerium unterstützt deswegen dieses Anliegen mit Nachdruck. Ich bitte Sie weiter um Ihre Mithilfe und will auch hier die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal für diesen wichtigen Prozess zu bedanken, den wir im Ausschuss gemeinsam gesetzt haben. Ich will auch hier noch einmal an die Adresse von Frau Herold und explizit der AfD sagen, dass Ihre Aussagen zeigen, dass Sie eben keine Ahnung von partizipativen Prozessen haben – die brauchen Zeit –, und Sie haben auch keine Ahnung davon, wie man auf Augenhöhe mit den Expertinnen und Experten vor Ort diskutiert. Das sind nämlich diejenigen, die wirklich wissen, wie die Arbeit vor Ort läuft, wo die Probleme liegen. Es geht darum, auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch zu kommen. Aber Sie haben gezeigt, dass Sie genau das nicht ernst nehmen. Diejenigen, die es wollten, konnten in den Ausschusssitzungen, in den Anhörungen sehr viel lernen. Herzlichen Dank dafür! Ich wünsche mir jetzt, dass es eine hohe Zustimmung zu dem Antrag gibt. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen – zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/3131. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, aus der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.
Nun stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1315 unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der eben vorgenommenen Abstimmung zur Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Enthaltungen – kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag angenommen und die Abstimmung über den Alternativantrag der AfD
Gefährdungssituation der Thüringer Fischfauna verhindern – Kormoranverordnung fortführen Antrag der Fraktion der CDU hier: Nummer II - Drucksache 6/2929 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/3118
Die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Becker aus der SPD-Fraktion, steht schon für die Berichterstattung parat. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben eine neue Kormoranverordnung und das ist gut so. Der Landtag hat in seiner 67. Plenarsitzung am 11. November beschlossen, den Punkt II des CDUAntrags an den Umweltausschuss zu überweisen. Dort haben wir das am 30. November – mit einigen Unterbrechungen, aber gut – beraten und wir sind mehrheitlich zur Ablehnung des Antrags gekommen, da dort zu dieser Zeit schon eine neue Verordnung für das folgende Jahr 2017 vorlag. Deshalb haben wir den CDU-Antrag mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt. Dabei bleibt es auch.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Tasch, CDU-Fraktion, das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, was uns jetzt als Kompromiss einer Kormoranverordnung vorliegt, ist ein Minimum an Vernunft, mit dem die Thüringer Anglerverbände und die Fischereiwirtschaft hoffentlich leben können. Mit dem Entwurf der Umweltministerin sollten die Bejagung der Kormoranbestände stark eingeschränkt und den zur Bejagung berechtigten Personen sowie den zuständigen Behörden erhebliche Bürokratielasten aufgebürdet werden. Ich bin froh, dass dieses Szenario vermieden werden konnte. Ich bin den zahlreichen Anglern und den anderen Naturschützern sehr dankbar, dass sie gemeinsam mit uns den nö
Aber, liebe Frau Becker, rechnen Sie nicht mit unseren Stimmen, wenn Sie nachher unseren Antrag ablehnen werden! In diesem Antrag steht geschrieben, was das Beste für den Schutz der einheimischen Fischfauna gewesen wäre. Was jetzt gilt, ist und bleibt ein Kompromiss. Lassen Sie es sich sagen, liebe Frau Siegesmund – jetzt ist sie leider nicht da. Dann sage ich es Ihnen, Herr Möller, und das gilt für Sie genauso wie für Frau Ministerin: Nicht mit Brachialgewalt erreicht man Ziele im Naturschutz. Man erreicht sie mit Geduld, Ausgleich und Augenmaß. Das können Sie sich wirklich mal von mir sagen lassen als jemand, der seit über 30 Jahren im Naturschutz aktiv ist. Man lernt da nämlich, dass man etwas für den Naturschutz erreichen kann, wenn man nicht mit der Brechstange vorgeht und wenn man nicht eine Art besonders hervorhebt, sondern den Ausgleich versucht, den Ausgleich zwischen den Interessen im Blick behält. Das ist erforderlich, wenn Naturschutz akzeptiert werden soll. Das ist mein ganz persönliches Erleben. Ich denke, viele, die im Naturschutz aktiv sind, wissen das auch, dass man nicht nur auf einer Seite alles erreichen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der dramatischen Situation für die heimischen Fischarten in unseren Thüringer Gewässern ist die maßvolle Fortführung der Kormoranverordnung dringend notwendig. Darauf habe ich schon im November an meinem Geburtstag, Frau Mühlbauer – heute haben Sie, damals hatte ich –, hingewiesen. Denn aktuell ist ein zu hoher Kormoranbestand in Europa und Deutschland und auch hier in Thüringen eine der Hauptursachen für den schlechten Zustand der Fischfauna in vielen Fließ- und Standgewässern. Das ist wissenschaftlich belegt und bedarf keines weiteren Beweises. Der Schutz unserer heimischen Fischarten setzt vor allem den Schutz der Lebensräume voraus; diese werden in mehrfacher Weise vom Kormoran nachhaltig verändert. Insgesamt – und das haben Sie ja auch im November gesagt – hat sich der Bestand der Kormorane trotz Kormoranverordnung in vielen Ländern eben nicht verschlechtert, sodass spezielle Schutzmaßnahmen und darüber hinausgehende Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind. Deshalb habe ich in der letzten Debatte schon beschrieben, dass man hier nicht nur auf eine Art, den Kormoran, schauen darf, sondern genauso das Augenmerk auf die vom Aussterben bedrohten Fischarten legen muss. Naturschutz, wie Sie ihn im Ministerium, in der Hausspitze gesehen haben, war ausschließlich auf den Kormoran gerichtet. Die 43 einheimischen
Fischarten, davon 16, die als sehr gefährdet gelten, haben nicht die gleiche Priorität bei der Betrachtung der Kormoranverordnung gehabt. Es ist nicht so gekommen, darüber ist nicht nur die CDU froh, ich weiß, darüber sind auch andere von der rot-rot-grünen Seite froh. Denn nicht allein die Angler sollten und müssen ein Interesse an einer intakten Fischfauna haben, sondern das erwarten wir genauso vom Umweltministerium, von Ihnen und von der Frau Ministerin.
Deshalb möchte ich zum Schluss nur noch eins mit auf den Weg geben: Aus Schaden wird man klug! Wir haben eine große Debatte gehabt. Ich meine das „aus Schaden wird man klug“ jetzt nicht besserwisserisch und es soll auch nicht bösartig klingen, sondern ich will das noch mal zum Schluss sagen: Bei allem, was Sie im Ministerium tun, ist Augenmaß angesagt, denn es wird immer Konflikte zwischen verschiedenen Interessen geben. Da ist der Ausgleich oft besser, als mit einer Meinung durchzugehen. Was vorher in den Brunnen gefallen ist, kann man oft hinterher nicht mit Kompromissen schließen. Es wird auch in Zukunft noch Dinge geben, bei denen es unterschiedliche Interessen gibt. Ich will jetzt noch drei nennen: Das ist das Klimaschutzgesetz, das ist die FSC-Zertifizierung und das ist auch die Stilllegung wertvoller Wirtschaftswälder. Da sind die unterschiedlichen Meinungen klar und da bitte ich Sie wirklich, Herr Möller und auch Frau Siegesmund, dass Sie da im Vorfeld gut abwägen, besser abwägen als in diesem Fall. Ich will jetzt enden mit einem Zitat meines Kollegen Egon Primas, der auch leider erkrankt ist. Er hat zur Ministerin gesagt: Gestartet wie ein Adler, gelandet wie ein Kormoran. Ich werbe trotzdem hier noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag
und bitte auch noch mal und stelle es dem Ministerium, der Hausspitze, anheim, zukünftig doch etwas mehr Ausgleich bei den wichtigen Fragen im Naturschutz walten zu lassen. Es täte allen gut, besonders den Akteuren im Naturschutz. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste spricht zu uns Frau Abgeordnete Becker, Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich kann in vielem Frau Tasch nur unterstützen und recht geben. Nur, warum Sie dann zum Schluss die Abstimmung nicht mitmachen wollen, das verstehe ich
nicht so ganz, weil wir ja wirklich alle gemeinsam daran gearbeitet haben, dass wir jetzt die Verordnung bekommen. Die ist jetzt seit dem 01.01.2017 in Kraft und in Ihrem Antrag steht, dass man die Kormoranverordnung verlängern soll, und das geht einfach nicht. Das ist schon zeitlich gar nicht möglich. Weil eine neue in Kraft tritt, können wir die alte nicht verlängern, also können Sie Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Das geht schon rein von den Abläufen nicht. Da müssten Sie auch einmal über Ihren Schatten springen, Frau Tasch, und sehen, dass Rot-Rot-Grün gemeinsam mit Ihnen und den Angelverbänden gut gearbeitet hat, eine Kormoranverordnung hat, mit der wir alle leben können, mit der die Angelverbände auch einverstanden sind. Ein bisschen mehr Bürokratie ist dazugekommen, aber im Großen und Ganzen sind jetzt wirklich alle zufrieden und deshalb verstehe ich nicht, dass Sie jetzt sagen, Sie können aber dem Vorgang, der nur eine formale Abarbeitung ist, im Ausschuss auch nicht zustimmen. Ich finde es ein bisschen traurig, weil es eigentlich nicht möglich ist, Ihrer Ziffer II zuzustimmen. Sie begründen das auch und deshalb wäre es schade, Frau Tasch. Denken Sie noch mal darüber nach, mit Ihrer Kompromissfähigkeit, gerade beim Naturschutz. Da sind wir vollkommen d‘accord, das haben wir auch über die vielen Jahre gelernt, seit wir hier sind. Es geht nicht immer alles mit dem Holzhammer. Das muss schon alles diplomatisch passieren. Das haben wir jetzt auch gelernt und wir sind auf gutem Wege. Deshalb ist die Kormoranverordnung seit 01.01.2017 in Kraft, die ist in Ordnung. Alle sind zufrieden und deshalb brauchen Sie auch nicht gegen diese Beschlussempfehlung zu stimmen, sondern stimmen Sie mit uns. Danke schön.