Protocol of the Session on December 7, 2016

Zu Frage 2: Gemäß § 18 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 wurden die damalige Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße sowie die Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wurde mit Wirkung vom 31.12.2013 die Landgemeinde IlmtalWeinstraße gebildet. Die Landgemeinde nimmt als erfüllende Gemeinde nach § 51 ThürKO die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Kromsdorf war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem vom 12.05.1992 zur kommunalen Rückgliederung der Stadt Papenburg hat der Gesetzgeber den für die Regelung erheblichen Sachverhalt dem Gesetz zugrunde zu legen und die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung in die vorzunehmende Abwägung einzustellen. Bei Mehrfachneugliederungsgesetzen ist im Blick auf die Rechtfertigung aus Gründen des öffentlichen Wohls in der gesetzgeberischen Abwägung insbesondere ein Vertrauen der bereits einmal neugegliederten Gemeinde wie auch der Bürgerinnen und Bürger in die Beständigkeit staatlicher Organisationsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die Landesregierung bei sämtlichen Neugliederungsmaßnahmen beachten.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Vielen Dank. Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke, und seine Frage hat die Drucksachennummer 6/ 3089.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Eignung der Grundwassermodellierung (3D-Grund- wasser-Modell) für Auswirkungsprognosen zur regionalen Salzwasserverbreitung infolge der Versenkung von Kalilaugen

Einer Pressemitteilung der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag vom 10. November 2016 unter dem Titel „K+S: 3D-Modell ist untauglich – Versenkung kann beendet werden“ zufolge sei seitens der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, mitgeteilt worden, dass seit Kurzem ein prognosefähiges 3D-Modell zur Verfügung stehe und somit noch im November eine Prognose möglich sei, ob die von K+S beantragte Laugenversenkung fortgesetzt werden könne. Allerdings seien Trinkwasserbrunnen, bei denen frühere Simulationen Salzkonzentrationen über dem zulässigen Grenzwert ermittelt hätten, aus der Modellierung herausgenommen worden.

Eine ablehnende Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts und der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 30. Oktober 2015 zum Antrag der K+S Kali GmbH auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Salzabwasser in den Untergrund beruhte unter anderem darauf, dass das 3D-Grundwasser-Modell in der vorliegenden Form nicht als geeignet für Auswirkungsprognosen gehalten wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit wurde die Landesregierung darüber informiert, dass nunmehr ein prognosefähiges 3DModell zur Verfügung steht?

2. Welche Thüringer Institutionen beziehungsweise Behörden sind gegebenenfalls bei der Bewertung des Modells einbezogen worden?

3. Ist zu erwarten, dass sich die bisherige ablehnende Stellungnahme Thüringens, bezogen auf das 3D-Grundwasser-Modell (vergleiche letzten Absatz der Einleitung), vor dem Hintergrund der Mitteilung der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ändert und wenn ja, wie?

4. Welche Verdichtung des Grundwassermessnetzes wird zur genaueren Prognose der Salzwasserausbreitung für notwendig erachtet?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Siegesmund.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Prüfung des 3D-Modells und der dazu erfolgten ablehnenden Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungamts vom 30. Oktober 2015 legte das Regierungspräsidium Kassel mit Schreiben vom 29. März 2016 einen aktualisierten Modellstand Kali 46 zur Prüfung vor. Dieser gegenüber dem Jahre 2015 aktualisierte Modellstand wurde erneut vom Thüringer Landesverwaltungsamt, der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und der delta h Ingenieurgesellschaft im Auftrag der TLUG geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die eingereichten Antragsunterlagen weiterhin unvollständig und damit nicht abschließend prüffähig waren, dass zweitens der Modellstand Kali 46 wenig oder keine konkreten örtlichen und zeitlichen Aussagen zu den Auswirkungen der Versenkung zulässt. Und drittens, dass das eingereichte Monitoringkonzept unter anderem Defizite in der Messstellendichte aufweist.

Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 12. Oktober 2016 wurde diese Bewertung dem RP Kassel übermittelt. Es wurde erneut um Beteiligung des Thüringer Landesverwaltungsamts gebeten, wenn sich im Rahmen der Weiterentwicklung des Grundwassermodells wesentliche Änderungen ergeben.

Nunmehr teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt am 21. November 2016 per E-Mail mit, dass vom Regierungspräsidium Kassel mit Schreiben vom 16. November 2016 ein Bericht zu einem neuen Modellstand des 3D-Modells, jetzt Modellstand Kali 60, vorliegt. Das ist vermutlich das, worauf Sie sich auch beziehen.

Dem Schreiben des RP Kassel war als Anlage ein Schreiben der K+S GmbH beigefügt, dem zu entnehmen ist, dass K+S selbst diesen neuen Modellstand nun als kalibriert einstuft. Informationen von anderen Stellen außer der Pressemitteilung der Linksfraktion des Hessischen Landtags, die besagt, dass das Modell nun als kalibriert gelten kann, liegen der Landesregierung nicht vor.

Das RP Kassel teilte zudem in seinem Schreiben mit, dass eine offizielle Bitte zur Stellungnahme und die Übersendung einiger Prüffragen zum neuen Modellstand zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Das RP Kassel hat per E-Mail vom 5. Dezember 2016 das Thüringer Landesverwaltungsamt offiziell um Stellungnahme zum 3D-Grundwassermodell bis zum 16. Dezember gebeten, elf Tage Zeit – elf Tage Zeit, wofür das RP Kassel mehr als zwölf Monate gebraucht hat. In diesem Zusammen

hang wurden auch die angekündigten Prüffragen zum neuen Modellstand übermittelt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie prüfen nun die übergebenen Unterlagen. Noch mal: Frist 16.12.!

Zu Frage 2: Mit dem Schreiben des RP Kassel vom 16. November 16 an das Thüringer Landesverwaltungsamt ist die Beteiligung zum neuen Modellstand Kali 60 erstmalig erfolgt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie prüfen derzeit noch die übergebenen Unterlagen. Wie das vonstatten geht, habe ich gerade erläutert.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammen: Beide Fragen können wir noch nicht beantworten; es muss zunächst das Ergebnis der derzeit laufenden Prüfung der Unterlagen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und der TLUG abgewartet werden. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/3097. Frau Abgeordnete Berninger trägt sie vertretungsweise vor. Bitte schön.

Aktivitäten der Initiative „Ein Prozent für unser Land“ in Jena und Erfurt

In verschiedenen Zusammenhängen, zum Beispiel am Mittwoch, dem 23. November 2016, anlässlich des Besuchs des Bundespräsidenten in Jena, und am Freitag, dem 25. November 2016, durch das Verteilen von Postkarten gegen den Moscheebau in Erfurt, trat eine nach den Informationen der Fragestellerin der rechten Szene zuzurechnende Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ in Erscheinung. Auch die von Neonazis betriebene „Volksbewegung Nordthüringen“ und die „Identitäre Bewegung Thüringen“ mit dem früheren NPD-Landesschulungsleiter traten bereits unter dem Label von „Ein Prozent für unser Land“ auf.

Frau König fragt die Landesregierung:

1. Wie viele Personen rechnet die Landesregierung der Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ zu und wie viele nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an den benannten Vorfällen in Jena und in Erfurt teil?

2. Bestehen für die Landesregierung Erkenntnisse, wie die Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ politisch einzuordnen ist?

3. Welche Kenntnis über die personellen Stärken und Aktivitäten hat die Landesregierung zu den

mutmaßlichen Ablegern der „Ein Prozent für unser Land“-Gruppierung in Jena (genannt „Jenzig-Grup- pe“) und in Erfurt („Bürger für Erfurt“ bzw. „Färber- waid“-Gruppe)?

4. Ist der Landesregierung bekannt, ob und – wenn ja – welche Verbindungen die Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ zur „Identitären Bewegung“ hat?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Poppenhäger.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete Berninger, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Initiative „Ein Prozent für unser Land“ ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Thüringen. Sie verfügt auch über keine eigenen Untergliederungen in Thüringen.

Zu Frage 4 – Ist der Landesregierung bekannt, ob und – wenn ja – welche Verbindungen die Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ zur „Identitären Bewegung“ hat? –: Die „Identitäre Bewegung Thüringen“ hat im Jahr 2016 mehrfach Aktionen unter dem Label „Ein Prozent“ durchgeführt und ist auf der interaktiven Deutschlandkarte von „Ein Prozent“, auf der laut Eigenangaben der Gruppierung jeder Bürger vorbildliche Aufklärungs- und Widerstandsprojekte eintragen kann, mit ihren Ortsgruppen aufgeführt. So viel zu Frage 4.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Berninger, bitte.

Ich bin nicht ganz sicher, ob die Frage Sinn macht, ich stelle sie aber trotzdem. Vielleicht kann ja dann nachgeliefert werden. Herr Dr. Poppenhäger, ist der Landesregierung bekannt, ob dieser „Ein Prozent“-Bewegung zuzurechnende Personen in 2016 bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und – wenn ja – mit welchen Delikten und wie findet das Einfluss in die PMK-rechts?

Ja, Sie haben schon richtig vermutet: Das ist eine Frage, die ich dann nachliefern muss. Vielen Dank.

(Ministerin Siegesmund)

Das war die Zusicherung der Nachlieferung, Herr Minister – habe ich das so richtig verstanden?

Ja, natürlich.

Danke schön. Dann sehe ich keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Es ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/3102.

Danke, Herr Präsident.

Stand der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform

Mit der Nummer 2 des Beschlusses des Landtags in Drucksache 6/2366 vom 23. Juni 2016 „Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gemeindegebietsreform sichern“ wurde die Landesregierung aufgefordert, durch Beratung, Bereitstellung von Methodenmaterialien sowie Angeboten zur Moderation Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Rechtsaufsichtsbehörden während der Freiwilligkeitsphase nach § 6 Thüringer Gebietsreform-Vorschaltgesetz mit dem Ziel zu unterstützen, dass eine weitestgehende Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern im Prozess der freiwilligen Gemeindeneugliederung gewährleistet werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurde die Nummer 2 des Beschlusses des Landtags in Drucksache 6/2366 „Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gemeindegebietsreform sichern“ mit dem Stand 30. November 2016 in welcher konkreten Form durch die Landesregierung umgesetzt?

2. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gemeindegebietsreform zu sichern?

3. Finanzielle Mittel in welcher Höhe sind in diesem Zusammenhang geplant?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Poppenhäger.

Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: