Protocol of the Session on January 28, 2016

1. Wie viele sogenannte Gefährder lebten 2014 und 2015 in Thüringen?

2. Welchen Extremismusformen sind diese zuzuordnen (bitte aufgliedern)?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der Gefährder in Thüringen?

4. Welche Maßnahmen leitet die Landesregierung aus den gewonnenen Erkenntnissen über Gefährder ab?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 zusammenfassen möchte:

Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der gestellten Fragen nicht erfolgen. Im Hinblick auf die selbst bundesweit sehr geringen Einstufungszahlen würde die Beantwortung der Frage auch in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen

möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden nicht nur präventiv polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran anknüpfenden spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, sodass sich die Betroffenen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten.

Zu Frage 4: Welche Maßnahmen leitet die Landesregierung aus den gewonnenen Erkenntnissen über die Gefährder ab? Dazu finden regelmäßige und anlassbezogene Fallbesprechungen und operative Absprachen statt. Insbesondere der Prüfung und Durchführung von Maßnahmen gegen Islamisten, welche als Gefährder eingestuft sind, wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Auf den einschlägigen bundesweit abgestimmten Maßnahmenkatalog kann ich aus den oben genannten Gründen nicht im Detail eingehen. Überdies ist die Prävention von islamistischer oder dschihadistischer Radikalisierung von Bedeutung. Die Sicherheitsbehörden sind bestrebt, eine ganzheitliche Präventionsarbeit durch Aufklärung und Information zu leisten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Staatssekretär. Eine Nachfrage durch den Fragesteller. Bitte schön, Herr Abgeordneter Walk.

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatsekretär. Die Intention des Artikels 67 Grundgesetz steht der Antwort entgegen, das ist so weit für mich nachvollziehbar. Ich habe zwei Anschlussfragen, die möglicherweise nicht gegen die Intention des Artikels 67 verstoßen. Zum einen: Welchen Nationalitäten sind die Gefährder in Thüringen zuzuordnen? Die zweite Frage würde dann anschließen.

Auch hier würde ich erst prüfen wollen, ob wir Ihnen darauf eine Antwort geben können. Im Kopf habe ich die Information hier nicht.

Sie haben eine zweite Nachfrage, Herr Walk. Dann dürfen Sie die jetzt stellen.

Danke für die Zusage der Prüfung. Die zweite Frage: Neben den Nationalitäten würde mich die Aufteilung nach männlichen und weiblichen Gefährdern interessieren.

Hier gilt das Gleiche. Ich lasse das prüfen und Sie bekommen darauf eine schriftliche Antwort.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Rudy, AfD-Fraktion. Seine Frage trägt die Drucksachennummer 6/1628.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Erhebung von rückwirkenden Straßenausbaubeiträgen in Thüringen

Die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist besonders umstritten. Sie stört den Rechtsfrieden und stößt auch deshalb zu Recht auf Unverständnis in der Bevölkerung. Die neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2961/ 14, 1 BvR 3051/14) vom 12. November 2015 bestätigen die Auffassung des Fragestellers, wonach die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Gemeinden in Thüringen nehmen eine rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor?

2. Handelt es sich bei der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen nach Ansicht der Landesregierung um eine echte oder eine unechte Rückwirkung im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus der vorherigen Frage?

3. Warum sieht es die Landesregierung laut dem Koalitionsvertrag, Abschnitt 11.3, nur als möglich an, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen, anstatt sie gänzlich abzuschaffen (bitte die Rechtsgrundlage nennen, wel- che nach Auffassung der Landesregierung eine vollständige Abschaffung der rückwirkenden Erhe- bung von Straßenausbaubeiträgen verhindern wür- de)?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Er hat heute einen Großkampftag, der Herr Staatssekretär, aber Fragen sind immer eine besondere Form der Würdigung!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden liegen diesbezüglich keine statistischen Erhebungen vor.

Zu Frage 2: Gemäß dem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 1999 wird hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für bereits vor Satzungserlass abgeschlossene Maßnahmen von einer zulässigen unechten Rückwirkung ausgegangen. Die genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gingen für die Regelungen des § 8 Abs. 7 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes von einer unzulässigen echten Rückwirkung aus. Diese Entscheidungen sind jedoch nicht auf die Gesetzeslage in Thüringen übertragbar.

Zu Frage 3: Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz sollen für die Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen Beiträge erhoben werden. Diese auch durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht als bindend angesehene Sollvorschrift in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz stellt auch die Grundlage für eine sogenannte rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dar. In Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung zur Begrenzung der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird dieses Thema derzeit diskutiert. Bislang fanden drei Diskussionsforen in Weimar statt. Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1629. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Muhsal, AfDFraktion.

Danke schön, Herr Präsident.

Thüringer Beteiligung an den linksextremistischen Ausschreitungen in Leipzig am 12. Dezember 2015

In Leipzig fanden am 12. Dezember 2015 drei von Rechtsextremisten angemeldete Demonstrationen statt. Zu den Gegendemonstrationen gab es eine massive Mobilisierung seitens der linksextremen Szene (siehe linksunten.indymedia.org vom 10. No- vember 2015). Bei den daraufhin erfolgten linksextremistischen Ausschreitungen sind 69 Polizeibeamte verletzt worden, 50 Dienstfahrzeuge wurden beschädigt. Die Polizei nahm 23 mutmaßliche Gewalttäter fest (DIE WELT vom 13. Dezember 2015). Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich auf das Demonstrationsgeschehen am 12. Dezember 2015 in Leipzig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Thüringer Polizeibeamte wurden zur Sicherung des Demonstrationsgeschehens eingesetzt?

2. Wie viele Thüringer Polizeibeamte wurden dabei verletzt?

3. Von welchem Ausmaß bzw. welcher Art der Beteiligung (wie Aufrufe zur Teilnahme seitens Thürin- ger linksextremistischer Organisationen, Parteien und Einzelpersonen, Anzahl der linksextremisti- schen Demonstrationsteilnehmer aus Thüringen) Thüringer Linksextremisten an den Ausschreitungen geht die Landesregierung aus?

4. Wurden im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 12. Dezember 2015 in Leipzig Busfahrten oder andere Maßnahmen aus Landesmitteln (zum Beispiel aus dem Landesprogramm für Demo- kratie, Toleranz und Weltoffenheit) gefördert und wenn ja, bitte nach den geförderten Maßnahmen, den geförderten Organisationen sowie den Zuwendungssummen aufschlüsseln?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Muhsal beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zusammen geben werde:

Anlässlich der Versammlungslage am 12. Dezember 2015 in Leipzig waren keine Thüringer Polizeikräfte im Einsatz. Folglich gab es keine Verletzungen von Thüringer Beamten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das überrascht jetzt!)

Zu Frage 3: Über eine Beteiligung von Linksextremisten aus Thüringen an den Ausschreitungen am 12. Dezember 2015 in Leipzig liegen den Thüringer Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit den Versammlungen am 12. Dezember 2015 in Leipzig aus Landesmitteln gefördert worden sind.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe momentan noch keine Nachfragen. Das bleibt auch so. Dann rufe ich die nächste Frage in der Drucksache 6/1631 auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Krumpe.

Ertragsausfälle durch Gewässerrandstreifen

Gemäß dem „Freien Wort Suhl“ vom 15. Januar 2016 arbeitet die Landesregierung an einer Änderung des Thüringer Wassergesetzes. Zukünftig sollen in einem 10 Meter breiten Uferrandstreifen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. In Abhängigkeit der Anbaukultur ist in den 10 Meter breiten Uferrandstreifen mit Ertragsausfällen zu rechnen, da sich eine fehlende Düngung sowie ein generelles Pflanzenschutzmittelverbot auf das Schaderregerauftreten unmittelbar auswirken. Da bislang noch kein abgestimmter Referentenentwurf zum Wassergesetz mit einer Kostenfolgenabschätzung vorliegt, bittet der Anfragesteller, dass die Fragen unter Verwendung allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Feldversuchswesen beantwortet werden.

Ich frage die Landesregierung: