Zu Frage 2: Nach § 43 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 Thüringer Kommunalordnung finden auf dem Geschäftsgang der Ausschüsse die Bestimmungen der § 34 bis 42 entsprechende Anwendung, soweit § 43 keine besonderen Bestimmungen enthält. § 38 Thüringer Kommunalordnung gilt für berufene Bürger nach § 27 Abs. 5 entsprechend.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, gehören zu den sonstigen nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung zu ladenden Personen nur diejenigen, die dort ausdrücklich als zu ladende Personen genannt sind. Für die nach § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung in die Ausschüsse berufenen sachkundigen Bürger gibt es eine solche ausdrückliche gesetzliche Ladungsregelung nicht. Sie gehören damit nicht zu dem Kreis, der nach § 35 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zu ladenden Personen. Gleichwohl ist ihnen die Teilnahme an den Ausschüssen zu ermöglichen, zu denen sie berufen sind. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 5 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung. Nach dieser Reglung haben die als sachkundig berufenen Bürger beratende Aufgaben in den Ausschusssitzungen. Damit die sachkundigen Bürger diese wirksam ausüben können, ist ihnen die Teilnahme an den Ausschusssitzungen zu er
möglichen und es sind ihnen die Sitzungstermine bekannt zu geben. Auch wenn eine Ladung im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung nicht erforderlich ist, ist diese zweckmäßig und üblich und aus meiner Sicht auch notwendig.
Zu Frage 3: Von den Rechtsaufsichtsbehörden wurden bislang keine Probleme bezüglich der Teilnahme von sachkundigen Bürgern an Ausschusssitzungen mitgeteilt. Insofern sieht die Landesregierung derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wenn es allerdings im Gesetzesvollzug Defizite geben sollte, dann werden wir hierauf mittels eines Rundschreibens reagieren.
Die Antwort verdeutlicht den Reformbedarf der Kommunalordnung. Sie müssen mir jetzt noch einmal helfen, Herr Staatssekretär, was ich den Leuten erzählen soll, da wir einerseits sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen, sie auch ein Teilnahmerecht haben, aber sie nicht zu laden sind und damit auch keinen Ladungsmangel geltend machen können, auch nicht an die Tagungsunterlagen kommen oder dergleichen. Wie sollen sie ihre beratende Funktion denn dann wahrnehmen können? Wer regelt denn, wie sie die Informationen erhalten? Zeitung lesen und da steht es drin oder irgendwie? Da stimmt doch irgendetwas im System nicht. Deswegen bitte ich mal, mir ein Argument zu liefern, was ich Menschen erzählen soll.
Also, die zweite Frage, die ich habe – oh je, jetzt habe ich die vergessen. Jetzt haben Sie mich völlig verwirrt. Beantworten Sie erst einmal die erste, die zweite wird mir noch mal einfallen.
Ich denke, man muss hier zwischen Ladungs- und Informationspflicht unterscheiden. Aus dem § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung – das hatte ich Ihnen auch so gesagt – ergibt sich zweifelsohne eine Informationspflicht. Ungeachtet der Frage, ob
man jetzt einen Ladungsmangel geltend machen kann oder wie sinnvoll es ist, die Information über den Weg der Rüge eines Ladungsmangels herbeizuführen, sei hier der Hinweis gestattet, dass unsere Verwaltung nach Artikel 20 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden ist. Es besteht die Verpflichtung der Verwaltungen, die sachkundigen Bürger über die anstehenden Ausschusssitzungen zu informieren. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltungen dieser Pflicht nachkommen. Dort, wo das nicht der Fall ist, werden die Kommunalaufsichten die Gemeindeverwaltung noch einmal deutlich auf ihre Verpflichtung hinweisen. Wenn das nichts bewirkt, dann können wir uns oder sollten wir uns auch über eine möglicherweise notwendige Änderung der Thüringer Kommunalordnung in diesem Hause unterhalten.
Mein Gedächtnis hat mir jetzt wieder geholfen. Die zweite Frage: Herr Staatssekretär, würden Sie denn befürworten, dass ich ab 1. Dezember in den Rechtsaufsichtsbehörden mal ein Praktikum mache, weil Sie mitgeteilt haben, die wissen wieder von nichts. Also bei mir liegt der Schreibtisch voll. Da könnten wir einen Informationsaustausch machen. Deshalb die Frage: Unter welchen Voraussetzungen befürworten Sie ein Praktikum von Bürger Kuschel in den Rechtsaufsichtsbehörden dieses Landes?
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Diese Antwort ist in der Regierung nicht abgestimmt, egal, was du jetzt sagst!)
es würde mich natürlich persönlich freuen, wenn wir uns im Rahmen eines Praktikums auch wiedersehen würden.
Wir fragen das Landesverwaltungsamt in sehr kurzer Zeit nach entsprechenden Informationen ab – wir haben wirklich nicht viel Zeit, um die Antworten auf die Mündlichen Anfragen vorzubereiten – und bekommen dann die Informationen, die im Landesverwaltungsamt vorliegen. Wenn wir das sorgfältiger aufbereiten sollen – auch hier noch einmal der Hinweis –, bietet sich das Instrument der Kleinen Anfrage an. Dafür haben wir mehr Zeit und dann fragen wir selbstverständlich alle Kommunalaufsichtsbehörden ab. Vielleicht können Sie dann aus Ihrem Praktikumsverhältnis heraus den einen oder anderen Abgeordneten in der nächsten Legislatur bitten, eine entsprechende Kleine Anfrage zu stellen. Herzlichen Dank.
Das waren die letzten beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Kuschel. Ich gestatte mir, an dieser Stelle mal ein bisschen Statistik zu erwähnen. Herr Kuschel war sicherlich der eifrigste Fragensteller hier im Landtag. Allein in dieser Legislaturperiode hat er über 400-mal von seinem Recht Gebrauch gemacht, Mündliche Anfragen zu stellen.
Er wird der Verwaltung fehlen. Mal sehen, ob wir die Fragestunden künftig auch ohne ihn vollbekommen. Herzlichen Dank für diese und die anderen Aktivitäten an dieser Stelle.
Stärkung der erfolgreichen, bewährten, kompetenten und bereits vorhandenen Strukturen durch direkte Zuweisung von Bundesmitteln zur Förderung von Investitionen in die Thüringer Residenzlandschaft!
Starke Perspektiven für Thüringer Schlösser und Gärten Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7745 -
Mir ist signalisiert worden, dass die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung ihres Antrags wünscht. Nein? Dann ist das hier nicht richtig notiert worden. Dann reden Sie später.
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu Ihrem Antrag? Das ist auch nicht der Fall.
Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu dem Antrag der Fraktion der CDU gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen.
Der Tagesordnungspunkt 21 wird auf Verlangen der Fraktion der SPD in einfacher Redezeit beraten. Deshalb steht für diese beiden Tagesordnungspunkte, die wir jetzt gemeinsam beraten, insgesamt die eineinhalbfache Redezeit zur Verfügung.
Ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kellner von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, heute haben wir ein spannendes Thema vor uns, was uns in den letzten Wochen und Monaten sehr beschäftigt hat, nämlich: Was wird mit unserer Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten? Heute liegen die zwei Anträge vor – die Präsidentin hat sie gerade verlesen –, einmal von den Fraktionen Linke, SPD und Grüne und einmal von der CDU-Fraktion. Beide haben das Ziel – zumindest die Überschriften verheißen das –, die Stiftung zu stärken und die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten weiterzuentwickeln.
Ich möchte aber an der Stelle erst mal ein Stück weit in die Historie gehen, denn das beschäftigt uns ja nicht erst seit heute, sondern ich möchte mal kurz aufzeigen, wie der Werdegang war. Am 08.11. letzten Jahres wurde von MDR AKTUELL erstmalig darüber berichtet, dass eine mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten gegründet werden soll. Hintergrund war der Haushaltsbeschluss des Deut
schen Bundestags, der Maßgabebeschluss, worin festgelegt wurde, dass der Bund 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen möchte oder will, wenn das Land Thüringen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eine Stiftung gründen, und dafür dann letztendlich das Geld auch zur Verfügung steht, um es zu investieren. Im Beschlusstext heißt es – ich will nur einen kurzen Auszug nehmen –: Die Idee einer mitteldeutschen Stiftungsgründung kam von SachsenAnhalt und Thüringen. – Das hat mich etwas überrascht, dass man letztendlich in dem Beschlusstext findet, dass die Idee von Thüringen und SachsenAnhalt gekommen wäre, diese mitteldeutsche Stiftung zu gründen. Das hätte ja vorausgesetzt, wir hätten schon mal in diesem Hohen Haus darüber sprechen müssen, ob wir in diese Richtung gehen wollen. Das konnten wir bis heute aber nicht so richtig auflösen. Für uns ergibt sich ein anderes Bild. Ich denke, dass doch eher der SPD-Abgeordnete im Bundestag Carsten Schneider diese Idee hatte und nicht die Länder Thüringen und SachsenAnhalt.
Wie gesagt, wir haben darüber nicht gesprochen und bei so einem weitreichenden Einschnitt in die Stiftungslandschaft – denke ich mir – hätte man das hier beraten sollen. Aber der Beschluss ist so gefasst worden, der Beschluss liegt vor. Man will insgesamt für beide Länder 200 Millionen Euro geben. 100 Millionen Euro sollen die Länder noch mal dazugeben, also wir reden von einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Euro für das Land Thüringen auf acht Jahre aufgeteilt. Darüber hinaus soll es noch 50 Prozent Betriebskostenanteil geben, was aber letztendlich nicht im Beschluss vorhanden oder festgelegt ist, sondern das ist eine bloße Absichtserklärung. Auch da weiß ich nicht, ob das tatsächlich kommt, weil es doch auch an eine Menge anderer Verfahren bzw. Voraussetzungen geknüpft ist.
Wir hatten dann am 14.12. erstmalig einen Selbstbefassungsantrag eingebracht. Am 01.01.2019 haben wir im Ausschuss erstmalig darüber beraten, was denn letztendlich passieren soll. Über die Medien haben wir dies gehört, aber von der Landesregierung haben wir dazu bis dato keinerlei Information gehabt. Im Anschluss daran, am 28.02., wurde dann von Minister Hoff das Konzept vorgestellt, zumindest uns als CDU-Fraktion. Es waren drei Kollegen zugegen. Es wurde uns vorgestellt, wie sich die Landesregierung das vorstellen könnte, diese neue Stiftung zu gestalten, allerdings ohne Eckpunktepapier, was zu der Zeit aber schon vorlag. Das hat man uns damals nicht mitgegeben, das haben wir
dann hinterher aus Sachsen-Anhalt bekommen. Man hat schon gemerkt, dass man uns nicht unbedingt komplett ins Verfahren mit einbeziehen wollte. Jedenfalls haben wir den Eindruck gehabt, dass es an uns vorbei geschehen sollte.
Es ging dann weiter. Am 29.05. sollte der Stiftungsrat der Thüringer Schlösserstiftung einen entsprechenden Beschluss fassen, um das Konzept, was vorgestellt wurde, abzusegnen. Das war damals noch der Weg, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten so weit aufzuspalten, dass verschiedene Objekte – nur ausgesuchte Objekte – in die neue mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten kommen und der Rest in der alten Stiftung verbleibt. Da gab es noch erheblichen Widerstand. Das hat letztendlich die CDU-Fraktion bewogen, ein Sonderplenum zu machen – das war am 05.06. dieses Jahres –, um darüber erstmalig öffentlich zu diskutieren und zu debattieren. Das war bis dahin nicht der Fall. Ich denke, das war dann höchste Zeit – ein halbes Jahr, nachdem das erste Mal davon berichtet wurde –, dass hier in diesem Hohen Haus auch darüber gesprochen wurde.
Positiv an der Stelle, möchte ich sagen, ist, dass die Landesregierung oder auch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem vorgelegten Antrag davon abgegangen sind, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu teilen, zu zerschlagen und nur ausgesuchte Objekte in die mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten zu geben, sondern dass die gesamten Objekte, die vorhanden sind, übergehen sollen. Das ist eine richtige Entscheidung, dass man zumindest diese Richtung eingeschlagen hat, nicht diese Zweiklassenimmobilien zu machen, sondern dass man die gesamten Immobilien dort hinübergibt. Damit sind natürlich auch noch erhebliche Fragen zu beantworten, wenn man das tun möchte. Zum einen sind es die Immobilien, aber zum anderen sind es letztendlich auch die Betriebskosten, die da mit eine Rolle spielen. Die möchte man an der Stelle auch noch mit abgreifen. Der Bund hat in Aussicht gestellt, 50 Prozent der Betriebskosten zu übernehmen. Das bedeutet aber auch, dass letztendlich Betriebskosten anfallen. Deswegen ist man jetzt auch in der Diskussion – wie ich gehört habe –, dass man, wenn man die Objekte übernimmt, auch die entsprechenden Museen und damit letztendlich auch Museumsgegenstände mit übernimmt und dass das Vermögen, was bei uns in der Regel kommunal ist, weil wir kein Landesmuseum haben – noch nicht –, letztendlich auch geregelt werden muss. Da sehen wir erhebliche Probleme. Wir haben das aber auch schon von den Akteuren gehört, die sich damit sehr schwertun.