Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung Minister Holter, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will noch mal auf den Ausgangspunkt zurückgehen. Die rot-rot-grüne Koalition hier in Thüringen hat sich entschieden, das Sportfördergesetz auf den Weg zu bringen, und hat damit eine wichtige Entscheidung getroffen, nämlich eine Entscheidung für den Breitensport in Thüringen und eine Entscheidung für den Vereinssport in Thüringen. Das ist eine Leistung, die ihresgleichen sucht, und dafür herzlichen Dank, liebe Kollegen und Kolleginnen der Koalition.
Es war ein langer Prozess, die sportpolitischen Sprecher und Sprecherinnen haben hier gesprochen. Alle, die dabei waren – auch Herr Grob hat das natürlich begleitet –, wissen, dass das keine Aktion war, die innerhalb von einem halben oder einem Jahr durch war. Das hat länger gedauert, weil die vielen Fassetten natürlich diskutiert wurden, nicht nur hier im Parlament, sondern auch mit den vielen Anzuhörenden, die schon mehrfach hier genannt wurden. Das will ich gar nicht wiederholen.
Am Ende hat sich herausgestellt, dass das Gesetz das eine ist und eine Richtlinie, eine Rechtsverordnung das andere. Deswegen – Herr Höcke ist nun gegangen – muss man meines Erachtens auch klarstellen, dass im Gesetz die Grundsätze formuliert werden und in der Rechtsverordnung dann natürlich die Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet werden. Wir im Ministerium arbeiten daran und die Rechtsverordnung wird auch rechtzeitig kommen, wenn das Gesetz dann am 01.01.2020 in Kraft tritt. Darauf können Sie sich verlassen. Wir werden das natürlich vorher bereden, das gehört alles zum Handwerk dazu. Was ich aber auch zu Ehren der Koalitionsfraktionen hier sagen will und wofür ich mich ausdrücklich bedanken will: Sie zeigen Größe. Man hätte ja auch sagen können, was da mit dem Nachwuchssport und mit den Spezialgymnasien in Landesträgerschaft diskutiert wird, interessiert uns alles nicht. Die Größe besteht genau darin, das Gesetz an der Stelle jetzt so zu verändern, dass diese Fragen geklärt sind, damit eindeutig klar ist, diese 5 Millionen fließen in den Breitenund in den Vereinssport. Damit werden die anderen Landesgelder für die anderen Fragen eingesetzt. Und darum geht es ausschließlich.
Was Jena betrifft, wären die Investitionen in die Leichtathletikanlage nicht möglich, wenn wir das nicht in dem Gesetz klargestellt hätten. Nur deswegen steht diese „Lex Jena“ in diesem Sportfördergesetz. Nur deswegen, weil wir das genauso wollen, unterstützen wollen, dass diese Leichtathletikanlage und das Fußballstadion in Jena getrennt werden und damit zwei eigenständige Sportstätten da sind, ist dieses entsprechend berücksichtigt worden.
Ich will jetzt nicht weiter zu den Inhalten sprechen, das haben die Kolleginnen und Kollegen sehr ausführlich gemacht. Ich bin froh, dass diese Entscheidung jetzt hier vorliegt, damit Klarheit herrscht, übrigens auch für uns als Ministerium, was die Rechtsverordnung betrifft. Das muss man auch sagen. Somit können wir dort jetzt intensiv weitermachen. Ich meine, das ist jetzt eine gute Entscheidung, damit besteht Klarheit, wofür die 5 Millionen eingesetzt werden, nämlich zur Entlastung der Kommunen,
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, Sie hatten gesagt, die Koalitionsfraktionen haben dieses Sportfördergesetz auf den Weg gebracht? War es nicht ein bisschen anders, Herr Minister, hat nicht die CDU zuerst eingereicht und daraufhin kam das andere? Das ist nur eine Frage. Ich will das nur richtigstellen, damit wir den Leuten nicht etwas Falsches mitteilen.
Sehr geehrter Herr Grob, ich kann Ihre Frage insofern mit Ja beantworten, dass es natürlich erst eine Initiative der CDU-Fraktion gab und auch die Koalition dann einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Selbstverständlich, das habe ich unterschlagen. Ich bitte um Nachsicht.
Danke schön. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung – als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 6/7637. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthalten sich die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7415 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer ist dagegen? Niemand ist dagegen. Wer enthält sich? Die Fraktionen der AfD und der CDU enthalten sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
stimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7416 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/7714 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7715 -
Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes in der Drucksache 6/7416 wurde in der 153. Sitzung des Thüringer Landtags am 4. Juli beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht vor, den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in seinen Besoldungsfragen an die übrigen Beauftragten anzupassen, eine Unvereinbarkeit in der Ausübung bestimmter öffentlicher Ämter festzuschreiben, und beseitigt Unklarheiten in der Anwendung einzelner Paragrafen.
Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 6. September 2019 beraten. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 78. Sitzung am 11. September 2019 beraten. Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.
Danke schön. Dann treten wir in die Aussprache ein und ich erteile Abgeordneten Wirkner von der Fraktion der CDU das Wort.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, eine Höhergruppierung des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vorzunehmen, und zwar von einer A 16 auf eine B 3. Begründet wird dies damit, so ist es im Gesetz im Absatz 2 beschrieben: „Ebenso weicht die besoldungsrechtliche Eingruppierung des Aufarbeitungsbeauftragten von der der übrigen Beauftragten ab.“ Hier zur Erläuterung: Der Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen hat die B 6, der Bürgerbeauftragte die B 3 und der Behindertenbeauftragte die A 16. Wie allgemein bekannt ist, haben wir diese Höhergruppierung bereits in der ersten Lesung abgelehnt und dies intensiv begründet – das will ich heute nicht noch mal alles wiederholen. Wir sind aber eben der Meinung, dass, wenn es in Sachsen einen Landesbeauftragten gibt, in einem Land mit über 4 Millionen Einwohnern, der die A 15Ü bekommt,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da muss man vorsichtig sein, wenn man sich mit Sachsen vergleicht!)
die Höhergruppierung zurzeit ungerechtfertigt ist. Der Behindertenbeauftragte müsste, wenn es schon eine generelle Angleichung geben soll, demnach auch die B 3 bekommen. Sicherlich – und das ist auch die Begründung letztes Mal schon gewesen von Rot-Rot-Grün – gibt es in Zukunft eine erhöhte Aufgabenstellung an den Landesbeauftragten. Das ist sicherlich allein dem Umstand zu verdanken, dass es eine Zusammenlegung der BStUAußenstellen an einen zentralen Ort gibt und dass man plant, so wie wir das schon vor Monaten oder schon vor Jahren gefordert haben, dass man dann an den übrigen Außenstellen nach wie vor eine Gedenk- und Bildungseinrichtung vorhält. Wie ich heute erfahren habe, ist geplant, dort an diesen Außenstellen auch einen personellen Aufwuchs zu organisieren, der letzten Endes auch über den Landesbeauftragten zu organisieren ist. Sicherlich wird der Arbeitsaufwand für den Landesbeauftragten in dieser Periode steigen. Dennoch sind wir der Meinung, dies ist jetzt noch nicht erforderlich, und wir bleiben natürlich bei unserer Ablehnung wie bei der ersten
Lesung. Auch im Ausschuss für Europa hat die CDU mit der soeben von mir vorgetragenen Begründung gegen diesen Antrag gestimmt. Wir lehnen auch in der zweiten Lesung natürlich diesen Antrag ab. Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich kann es relativ kurz halten, der Gesetzentwurf wurde in zwei Ausschüssen diskutiert. Warum sage ich dies? Weil aus dem Finanzausschuss noch ein wichtiger Hinweis mit Blick auf die Altersversorgung des Beauftragten kam. Aus diesem Grund haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/7715 eingereicht, um sicherzustellen, dass es hier keine Besserstellung oder Ähnliches gibt, sondern eine Gleichbehandlung mit allen anderen, die sich eben auch in dieser Besoldungsgruppe befinden.
Ich will noch einmal ganz kurz ausführen, warum wir uns grundsätzlich dazu Gedanken gemacht haben. Die Geschichte hatte ich ja bei der ersten Lesung schon erläutert, wir erinnern uns: Die Besoldungsgruppe, so wie wir sie jetzt vorschlagen, hat es so in dieser Einstufung schon einmal gegeben, bis die CDU dies damals mehrheitlich ändern ließ. Wir haben quasi jetzt diesen Zustand wiederhergestellt, um auch eine Gleichheit mit dem Bürgerbeauftragten an dieser Stelle zu schaffen, zumal – wir wissen das alle – der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit dem neuen Gesetz, für welches er steht, durchaus noch mehr Aufgaben zugesprochen bekommen hat. Wir meinen, dass hier eine entsprechende Gleichbehandlung gegeben sein sollte. Wir bitten Sie also um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf ebenso wie zum eben vorgestellten Änderungsantrag. Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Beschlussfassung. Ich rufe auf die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen in der Drucksache 6/7715. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 6/7714 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7416 unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer ist dagegen? Dagegen ist die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen ist die CDU-Fraktion. Danke schön. Wer enthält sich? Es enthält sich in der Schlussabstimmung die AfDFraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Altersgerechter Aufklärungsunterricht Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7610 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Ich weise darauf hin, dass der Landtag übereingekommen ist, diesen Tagesordnungspunkt in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, unmittelbar in zweiter Beratung aufzurufen. Wünscht die AfD das Wort zur Begründung? Ja. Bitte schön, Frau Abgeordnete Muhsal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Wir leben derzeit in einem gesellschaftlichen Spannungsfeld. Von Parteien und interessierten Teilen der Bevölkerung wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft immer weniger anerkannt, im Zweifel angegriffen oder direkt dekonstruiert. Ein eindrückliches Beispiel lieferte uns die Debatte zum Kita-Gesetz am gestrigen Tage. Auf der anderen Seite findet eine Enthemmung statt!
Ob Kondomwerbung auf öffentlichen Plakaten oder die in Werbung und Fernsehen vorgelebte bindungslose Sexualität – Grenzen, insbesondere Altersgrenzen nach unten hin scheint es bei diesem Thema kaum noch zu geben. In Thüringer Schulen findet Aufklärungsunterricht statt, der oftmals von interessierten Lobbygruppen und nicht vom zuständigen Lehrer erteilt wird. Unter Rot-Rot-Grün wurde ein Bildungsplan in Kraft gesetzt, der im Alter zwischen drei und sechs Jahren vorsieht, dass im Unterricht – ich zitiere – „Medien mit Nacktdarstellungen, mit sexuellen Anspielungen etc. aufgegriffen und im Unterricht thematisiert [werden]“ und außerdem – Zitat – „[stehen] Bücher, Zeitschriften etc. für Recherchen zur Verfügung.“ Nach dem Willen von Rot-Rot-Grün soll die Pornografisierung unserer Kinder also bereits im Kindergarten- und Vorschulalter beginnen.