Und wer sich darüber beschwert, keine Fachkräfte zu finden, der weiß, dass natürlich auch die Attraktivität von Arbeitsbedingungen, von Löhnen darüber entscheidet, ob man Fachkräfte gewinnt oder nicht. Auch dafür leisten wir eben auch für die öffentlichen Vergaben einen Beitrag.
Natürlich ist dieses Vergabegesetz ein erster Schritt. Aber er ist ein wirklicher Schritt in die richtige Richtung zu Tariftreue, zu Tarifbindung, zur Stärkung auch natürlich der Verhandlungsposition für die Gewerkschaften. Aber aus meiner Sicht gehen wir einen richtigen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich wirklich, dass wir heute nach einer langen Zeit der Debatte, die auch notwendig war, um hier anzukommen, nach viel Austausch an den
Punkt kommen, wo wir sagen können: Nur diese Koalition hat die Kraft, tatsächlich für die Beschäftigten im Land gute Arbeit und gute Löhne zu schaffen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, so intensiv wurde selten ein Vergabegesetz im Parlament, aber auch außerhalb des Landtags beraten und diskutiert. Deshalb gilt zunächst mein Dank Herrn Minister Tiefensee für das breite Beteiligungsverfahren vor der Einbringung in den Landtag und die damit verbundenen Bemühungen, die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen in Verbindung mit den Interessen der Wirtschaft zu vereinen.
Das von der Landesregierung vorgelegte Vergabegesetz ist deshalb aus unserer Sicht ein Kompromiss, all diesen Interessen gerecht zu werden. Nun haben wir die Beratung im Landtag abgeschlossen und in diesem Prozess an diesem Gesetzentwurf noch einige entscheidende Veränderungen durchgeführt. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen sind hierbei vor allem die Änderungen beim Lebenszyklusprinzip und die verbindliche Berücksichtigung von ökologischen Kriterien in § 9 zu nennen. Bei den IT-Beschaffungen haben wir eine Open-Source-Regelung verbindlich als Sollbestimmung in § 4 verankert. Selbstverständlich befürworten wir ebenfalls die Einigung in Bezug auf den vergabespezifischen Mindestlohn und die Regelungen zu repräsentativen Tarifverträgen. Der Mix aus diesen Änderungen trägt eindeutig die Handschrift einer rotrot-grünen Koalition.
verstecken und ich muss sagen, dass wir im Gegensatz zur Opposition etwas unternehmen, damit Thüringen das Image als Billiglohnland verliert und der Staat nur Aufträge an Unternehmen vergibt, die ökologische Kriterien wie das Lebenszyklusprinzip nun endlich berücksichtigen.
Wir betrachten es als ein klares Zeichen und einen wesentlichen Bestandteil zu mehr Klima- und Umweltschutz. Und ganz ehrlich, darüber bin ich froh, dass wir heute ein Gesetz beschließen können, das auch einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhaltet und damit endlich in allen Bereichen faire Löhne für faire Arbeit und gute Arbeit gezahlt werden können. Dass uns die Opposition dafür angreift, ist mir nicht verständlich. Allerdings muss ich sagen: Ihr gutes Recht. Es macht aber zugleich deutlich, dass beim Vergabegesetz durch die Opposition nunmehr lediglich der Fokus auf die Unternehmerinnen und Unternehmer gelegt wird. Die Arbeitnehmerinnen, die bisher zu Löhnen gearbeitet haben, die sicher in die Altersarmut führen, scheinen den Vertreterinnen der Christlichen Union vollkommen egal zu sein.
Während die Bundesunion zumindest noch einen erkennbaren Arbeitnehmerflügel hat, lahmt die hiesige Union – so scheint es zumindest – auf dem Flügel sichtlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es nach dem Willen von Herrn Prof. Dr. Voigt geht – und das haben wir in den Ausschusssitzungen wiederholt erlebt –, hätten wir hier überhaupt kein Vergabegesetz machen müssen, frei nach dem Motto: Der Markt regelt alles oder: Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut.
Ja, aber den Entwurf kann man sich ansehen, Herr Voigt, und genau das findet man subsumiert darin wieder. Und vor diesem Hintergrund möchte ich mich an dem Entwurf der CDU auch nicht weiter inhaltlich abarbeiten. Die sogenannten schlanken Lösungen vom Kollegen Voigt bedeuten eben eindeutig schlechtere Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und die Umwelt in Thüringen – und das, Herr Voigt, sollten Sie den Menschen draußen in Thüringen nicht verschweigen, denn das gehört auch mit zur Wahrheit. Wir hingegen, sehr geehrte Damen
und Herren, kümmern uns um die Menschen und wollen verbesserte Rahmenbedingungen, damit die Menschen hier in unserem Freistaat bleiben und gern hier arbeiten, und das können sie nur mit vernünftigen Löhnen und in einer intakten Umwelt.
Wenn ich mir die Stellungnahmen der Verbände ansehe, dann zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Einerseits gibt es die Verbände, die sich über bürokratische Hürden beschweren und die im Sinne der CDU am besten gar kein Vergabegesetz haben möchten, und auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Verbände, die sich in ihren Stellungnahmen dahin gehend äußern, dass ökologische Aspekte und faire Arbeitsbedingungen zwingend vorgeschrieben werden müssen. Dieser Abwägung zwischen den Interessen haben wir versucht mit unseren Änderungen dann auch Rechnung zu tragen, denn – ich kann es nicht oft genug betonen – den Fachkräftemangel in Thüringen bekämpft man nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn und indem man den Markt sich selbst überlässt.
Diesen Hinweis gebe ich daher auch gern an die Unternehmensvertreter: Wer Fachkräfte benötigt oder Fachkräfte anwerben möchte, dem wird das mit dem gesetzlichen Mindestlohn nicht gelingen, sondern der muss auch den Preis zahlen, der auf dem Markt verlangt wird, und der muss sich darum bemühen, die Arbeitsbedingungen besser auszugestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Land haben eine Vorbildfunktion bei der Vergabe. Dieser Verantwortung kommen wir nach, indem wir ein klares Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen setzen. Die Kritik, die dann immer laut werden wird, erkennen wir. Es heißt, es gäbe dann keine Angebote mehr durch die Unternehmen, weil sich die Firmen auf öffentliche Vergaben nicht mehr bewerben würden usw. Ich kann den Kritikern nur raten, in die Plenarprotokolle anderer Landtage zu schauen, die sich gerade ebenfalls mit dem Vergabegesetz beschäftigen oder in jüngster Vergangenheit damit beschäftigt haben. Dort führen die Parteien die gleiche Diskussion. In allen Bundesländern, egal welche Parteien dort regieren und egal welches Vergabegesetz dort gerade gilt, gibt es in dieser Hochkonjunkturphase Probleme bei der öffentlichen Vergabe, vor allem im Baubereich. Das Beispiel aus Sachsen mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt in Zwickau sollte hier allen geläufig sein. Das hat nichts mit Thüringen zu tun und das wissen Sie auch alle ganz genau. Letztendlich werden wir es im nächsten Jahr sehen, wie sich die öffentlichen Vergaben entwickeln und ob es eine Delle bei den
öffentlichen Vergaben und Aufträgen geben wird oder nicht. Ich persönlich glaube nicht daran, sondern setze hier auf Kontinuität.
Doch kommen wir noch einmal zu dem Argument zurück, wir würden mehr Bürokratie fördern. Das ganze Gegenteil ist der Fall, denn wir helfen den Vergabestellen, indem wir für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Hat die Vergabestelle mit einer Kann-Regelung zu tun und zu entscheiden, ob diese Regelung angewendet werden soll, so wird sie sich nur zu 20 Prozent entscheiden, die dahinterstehende Regelung anzuwenden, aus Angst, dass im Nachgang genau diese Regelung das Vergabeverfahren angreifbar macht. Diese 20 Prozent haben sich bei einer Evaluation des alten Vergabegesetzes ergeben. Haben wir jedoch eine Sollbestimmung, nehmen wir der Vergabestelle viel Verantwortung ab und geben ihr gleichzeitig die erforderliche Rechtssicherheit. Denn nun ist es umgekehrt: Wenn die dahinterstehende Regelung nicht angewendet werden soll, müsste dieses durch die Vergabestelle im Einzelfall begründet werden. Eine solche Begründung mag es im Einzelfall, aber nicht in der Regel geben. Daher erreichen wir mit Sollregelungen deutlich mehr Rechtssicherheit als bisher und machen Vorgaben, die es den Vergabestellen erleichtern, die öffentlichen Vergaben durchzuführen.
Beispielhaft möchte ich hier unsere Änderung zum Lebenszyklusprinzip noch einmal nennen, mit der wir genau eine solche Rechtsunsicherheit beseitigen und Klarheit für die Zukunft schaffen. Das Umweltbundesamt hat dazu übrigens ein interessantes Rechtsgutachten herausgegeben, das ich den Kollegen der Opposition noch einmal wärmstens als Lektüre empfehlen möchte. Das Umweltbundesamt bietet darüber hinaus auch bereits jetzt fertige Rechenmodelle an, die es ermöglichen, den Lebenszyklus eines Produkts unkompliziert und schnell zu errechnen. Es ist also bereits jetzt alles vorhanden, was man benötigt, um Vergaben nachhaltiger, ökologischer und damit auch umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Entbürokratisierung ist das Bestbieterprinzip. Dort heißt es, dass vorzulegende Erklärungen und Nachweise zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen, zum Nachunternehmereinsatz, zu Kontrollen und Sanktionen nur von demjenigen Bieter vorzulegen sind, dem nach Durchführung der Angebotswertung der Zuschlag erteilt werden soll.
Und ich muss ganz ehrlich aus der praktischen Erfahrung bei der Teilnahme an vielen Bieterrunden heraus sagen: Das ist tatsächlich eine deutliche Vereinfachung für Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer.
Ein anderes Beispiel ist der Verzicht der wiederholten Vorlage von Eignungsnachweisen innerhalb eines Jahres bei Angeboten desselben Auftraggebers. Auch das ist Entbürokratisierung. Ein drittes Beispiel ist die Anhebung der Wertgrenze von 500 auf 1.000 Euro für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren. So könnte ich weitere Beispiele aufzählen. Sie sehen, wir unternehmen eine Menge und uns gelingt damit der Spagat, einerseits wichtige Kriterien verbindlich vorzuschreiben und trotzdem das Vergabeverfahren einfacher und bürokratieärmer zu gestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es uns mit dem Vergabegesetz nicht einfach gemacht, aber ich bin froh, dass wir es geschafft haben, einen vernünftigen Kompromiss zu präsentieren, der für öffentliche Vergaben mehr Rechtssicherheit bietet, der Bürokratie abbaut, der die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch bessere soziale Kriterien und einen vergabespezifischen Mindestlohn berücksichtigt, der das Lebenszyklusprinzip mit einer Sollregelung für verbindlich erklärt und der die Berücksichtigung von mehr verpflichtenden ökologischen Kriterien regelt. Ein solches Vergabegesetz ist sozial, ökologisch und gerecht, und ich freue mich, dass wir eine solche verantwortungsvolle Lösung erarbeitet haben.
Zu guter Letzt danke ich allen Mitarbeiterinnen und Kolleginnen der Ministerien, Fraktionen und des Landtags, die an diesem Gesetz konstruktiv mitgearbeitet haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sich aber ganz schön aufgepumpt hier mit der Frage von Lohngerechtigkeit. Wir reden heute über ein Vergabegesetz, ich will uns noch einmal daran erinnern. Was Sie hier schaffen, ist mehr Bürokratie statt Wirtschaftlichkeit. Was Sie schaffen, sind mehr Paragrafen statt weni
ger. Was Sie schaffen, bedeutet längere Prüfvorgänge statt knapper Verfahren. Das ist Ihr Vergabegesetz. Wenn dieses Vergabegesetz so ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: Es wird am Ende zu mehr finanziellen Belastungen für die mittelständischen Unternehmen und damit auch zu mehr Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat führen. Es wird dazu führen, dass wir mehr bürokratischen Aufwand haben. Am Ende wird es weniger Investitionen der öffentlichen Hand geben. Das ist das, was wir bei Ihnen kritisieren. Das macht dieses Vergabegesetz so falsch. Es ist letztlich ein Ausdruck der Regulierungswut, die RotRot-Grün in den letzten fünf Jahren über diesen Freistaat hat ergehen lassen.
Ich kann Ihnen nur eins sagen: Die Wirtschaft in Thüringen wäre doppelt so stark, wenn der Bürokratisierungswahn bei Rot-Rot-Grün nur halb so groß wäre. Das ist das, was es ausmacht.
Mit Verlaub, ich muss nicht einmal selbst reden. Ich lasse einfach nur die Expertengutachten sprechen, die wir alle sowohl von Ihnen als Landesregierung beauftragt oder eben auch in der Anhörung vorgelegt bekommen haben. Ich zitiere einfach mal mit Erlaubnis der Präsidentin: „Es werden jedoch keine positiven Wirkungen auf den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und das Bieterverhalten insbesondere auch im Hinblick auf KMU erzielt werden können“. – Eine Stellungnahme. Zweite Stellungnahme: „Es ist zu befürchten, dass durch eine weitere Überlastung mit vergabefremden Aspekten für viele Handwerksbetriebe Zielkonflikte mit den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit entstehen und die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen noch weiter zurückgeht.“ Das sagen die Handwerkskammern. Ein drittes Zitat baugewerblicher Unternehmer: „Die Aufnahme weiterer Kriterien für das Vergabeverfahren führt dazu, dass der personelle Aufwand erhöht wird, und damit die öffentliche Hand nicht mehr in der Lage ist, die dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen mit einem vertretbaren zeitlichen Aufwand auszuschreiben und letztendlich auch zu vergeben.“ Das sind Zitate, die Ihnen vorgelegt worden sind.
Jetzt kann ich Ihnen sagen: Wir haben schon viel früher ein Vergabegesetz vorgelegt. Was sagen da die Experten im Freistaat? Die sagen ganz simpel: „Ein schlankes und von unnötigem ‚Ballast‘ befreites Vergabegesetz schafft auf der einen Seite