Sehr geehrte Damen und Herren, zusammen mit den zuvor benannten Fördergeldern stünden im Ergebnis also 32 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden zur Verfügung. Damit können wir in diesem und im kommenden Jahr arbeiten. Aber nach allem, was ich weiß, wird dies nicht reichen. Vor allem reichen die Mittel nicht, um unsere Wälder klimafest zu machen. Mit den heute vorliegenden Erkenntnissen und den erst in den letzten Jahren sicht- und spürbaren Folgen des Klimawandels ist es weder legitim noch hilfreich, die Verantwortung oder gar die Schuld dafür bei den heutigen Waldbesitzern zu suchen. Die Lage ist zu ernst für motivierte Schuldzuweisungen. Deshalb bin ich sehr dankbar für die Debatte von einigen Abgeordneten hier von der Regierungskoalition bis zur Opposition.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen wir unseren Wald, das grüne Herz Deutschlands, mit den Folgen des Klimawandels nicht allein! Ich versichere Ihnen, ich werde all meine Kraft darauf verwenden, dass auch der Bund einen angemessenen Beitrag dazu leistet. Leider verharrt dieser bislang in seinen Bemühungen. Lassen Sie uns dem Wald eine Stimme geben! Er braucht uns und er braucht alle, die helfen können.
Ich bedanke mich an der Stelle bei allen Menschen, die im Wald zurzeit unter gefährlichen Situationen tätig sind – das ist nicht übertrieben. Ich bedanke mich bei den Waldarbeitern, bei den Forstleuten, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe, die
mir immer wieder gesagt haben: Wir arbeiten am Limit. Das will ich an der Stelle hier noch mal sagen: Danke für Ihre Arbeit, und Ihnen danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache und den Tagesordnungspunkt. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/7405 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Grundsteuerzahler – das sind alle, die hier sitzen und im Netz zusehen, denn die Grundsteuer zahlt so gut wie jeder Bürger, egal ob als Mieter über eine Umlage oder als Eigennutzer einer Immobilie und egal, ob er arm oder reich ist. Damit ist diese unsoziale Steuer von hoher Bedeutung für jeden Bürger dieses Landes.
Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Daraufhin wurden viele verschiedene Modelle vorgelegt und diskutiert, neben den bekannten Modellen auch das Modell, auf das sich die Spitzen der gar nicht mehr so großen Koalition aus Union und SPD in Berlin geeinigt haben. Dieser Kompromiss sieht die von der CSU durchgedrückte Öffnungsklausel für die Bundesländer vor. Hierdurch sind ein Wildwuchs bei der Gestaltung der Grundsteuer in den Bundesländern und eine daraus folgende Klageflut geradezu vorprogrammiert. Wie bereits in der Presse richtig bemerkt wurde, kann man nur darauf warten, dass auch dieses
Dabei betrug das Steueraufkommen aus der Grundsteuer in den Jahren 2017 und 2018 je 14 Milliarden Euro bei einer Wohnungseigentumsquote in Deutschland von gerade einmal rund 51 Prozent – eine Einnahmenhöhe, zu der der Steuerrechtler, ehemaliger Verfassungsrichter und Anwärter für das Amt des Bundesfinanzministers Paul Kirchhof sagte, dass bei einem Verzicht auf die Grundsteuer das System nicht zusammenbrechen würde. Stattdessen schlug er einen Zuschlag der Gemeinden auf die Einkommenssteuer vor.
Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Ermittlung aktueller Bewertungen von 35 Millionen Grundstücken und Gebäuden in Deutschland und damit auch in Thüringen innerhalb von fünf Jahren ist für die Verwaltung jedenfalls fast unmöglich und wird sich für die Behördenmitarbeiter und Eigentümer zu einem Albtraum entwickeln. Erschwerend kommt hinzu, dass für das Modell der GroKo erst noch das Grundgesetz geändert werden muss, was gleichzeitig einen tiefen Eingriff in einen Rechtsstaat bedeutet. Eine gerechte, kostenneutrale und bürgerfreundliche Festsetzung der Bewertungen durch dieses Modell ist jedenfalls ausgeschlossen. Daher kann die einzig richtige Lösung für die Grundsteuer nur heißen: abschaffen.
Die Grundsteuer ist zutiefst unsozial, ungerecht, viel zu bürokratisch und darüber hinaus über einen Ausgleich bei der Einkommensteuer leicht zu kompensieren. Ähnlich wie in Dänemark oder in der Schweiz bietet es sich an, Gemeinden ein eigenes Hebesatzrecht auf 1 Prozent der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzuräumen. Der Hebesatz darf hierbei die Schwelle von 200 Prozent und damit 2 Prozent des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten. Die Mieter werden uns mehr als dankbar sein, denn die Bürger werden dadurch Milliarden einsparen können, insbesondere Geringverdiener hätten so wesentlich mehr Geld zur Verfügung. Zudem würde die Abschaffung der Grundsteuer die Wohnkosten schlagartig senken und einen weiteren Anreiz schaffen, neuen Wohnraum zu schaffen.
Meine Damen und Herren von der SPD, CDU, den Linken und den Grünen, Sie können sich also die Häme sparen, denn was einer der führenden Steuerrechtler dieses Landes und zwei der reichsten Staaten in Europa vormachen, kann so verkehrt nicht sein. Die AfD jedenfalls sträubt sich nicht, den Bürger von unnötigen Steuern zu entlasten und sozial Schwächere zu stärken,
zumal wir gemäß der OECD bereits den zweithöchsten Steuersatz der Welt haben. Daher kann die Devise nur lauten: Grundsteuer abschaffen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Steuereinnahme. Die rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2018 machen rund 14 Prozent der Steuereinnahmen der Kommunen aus. Damit werden vor Ort wichtige infrastrukturelle Maßnahmen realisiert und diese kommen letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden und Städten zugute. Eine Forderung nach einer Abschaffung, wie wir sie gerade eben von der AfD gehört haben, hat wenig mit der Realität zu tun. Da muss ich Ihnen auch sagen: Dann wissen Sie auch nicht, wie es vor Ort gerade in den Kommunen aussieht, denn eine Gegenfinanzierung haben Sie hier nicht wirklich gebracht.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat bereits am Freitag das Thema „Grundsteuer“ im Haushalts- und Finanzausschuss auf die Tagesordnung gebracht und mit der Finanzministerin und den Ausschussmitgliedern besprochen. Die Thüringer Finanzministerin hatte die Entscheidung zur Grundsteuerreform bereits in den Medien positiv bewertet, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass auf die Finanzverwaltung Mehrarbeit zukäme. Innerhalb von fünf Jahren müsste jedes Grundstück in Thüringen bewertet werden. Frau Taubert wird dann sicher auch noch mal auf die Einzelheiten eingehen. Wie gesagt, wir hatten das am Freitag schon im Detail beraten.
Wichtig ist zunächst einmal, dass eine Einigung gefunden wurde und ein Modell vorliegt. Auf Bundesebene wird jetzt die Berechnungsweise der Grundsteuer geregelt. Bis Ende 2019 muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer festgelegt werden, das dann ab 2025 gelten soll.
Aus meiner Sicht hätte die Einigung durchaus früher erfolgen müssen. Dazu haben die Finanzsprecher der Unionsfraktionen schon Anfang April einen
richtungsweisenden Beschluss für die Einführung einer Länderöffnungsklausel gefasst. Damit können regionale Herausforderungen bei der Grundsteuer nun auch regional beantwortet werden. Die Länder können entscheiden, welches Grundsteuermodell sie einführen wollen. Hierbei würde ich überhaupt nicht von Wildwuchs und schon gar nicht von Machwerk sprechen, wie das die AfD an dieser Stelle getan hat. Im Gegenteil: Es war wichtig, dass wir Lösungen finden, die gerade auch für die Länder eingesetzt werden können. Wichtig ist dabei auch, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen muss. Hierbei tragen auch die Kommunen ihren Anteil der Verantwortung durch die Gestaltung der Hebesätze. Die Auswirkungen auf die Bürger sind für uns ein wichtiger Indikator für die Praxistauglichkeit der Grundsteuer. Klares Ziel muss es sein, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Inwieweit die Grundsteuer steigen oder sinken wird, das ist momentan noch nicht abzusehen. Die Kommunen haben letztendlich mit dem Hebesatz ein regulierendes Mittel in der Hand. Aus eigener Erfahrung als Kommunalpolitiker gehe ich davon aus, dass die Städte und Gemeinden sensibel mit dem Thema umgehen werden. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe es mir extra noch mal durchgelesen: Die Fraktion der AfD beantragt eine Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Thüringen und sagt dazu kein Wort. Das ist schon die höhere Stufe.
Ich möchte an dieser Stelle wirklich mal sagen, was es für Thüringen bedeutet. Herr Kowalleck hat einige Zahlen genannt. Wenn die Forderung der AfD auf Bundesebene durchgesetzt würde, würden den Kommunen rund 240 Millionen Euro jährlich fehlen. Wir haben eine Haushaltsdebatte hinter uns, in der die AfD zu diesem Problem null gesagt, keinerlei Vorschläge gemacht hat oder in irgendeiner Form darauf eingegangen ist. Sie kommt jetzt mit irgendwelchen Hirngespinsten,
wie man das aus Thüringen heraus dann im Bundestag per Gesetzänderung klären müsste. Jedem ist klar, dass die Entscheidung, die am 10. April 2018 mit der Reform der Grundsteuer getroffen worden ist, natürlich Auswirkungen hat. Ich habe die Zahlen am Anfang hier genannt. 240 Millionen Euro Ausfall für die Kommunen sind so immens, dass man heilfroh sein kann, dass man sich letztendlich mit Blick auf die drohenden massiven Einnahmeverluste der Kommunen in Thüringen ab dem 1. Januar 2020 auf Bundesebene doch auf eine Reform geeinigt hat.
Ich habe gesagt, ich bin froh, dass es diese Regelung gibt. Allerdings kritisiere ich ganz klar die Öffnungsklausel, die Steuergerechtigkeit in Deutschland weiter fördern wird,
diese Öffnungsklausel, die die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zwischen den Bundesländern weiter infrage stellt. Denn es ist bislang völlig offen, ob Bayern nun das Berechnungsmodell für die Grundsteuer ändert oder ob es auch zu deutlichen Steuernachlässen beim Gesamtaufkommen oder zur Zusatzbelastung von Mieterinnen und Mietern auf Länderebene kommen wird.
Die Linke hält an ihrer Forderung fest, dass die Grundsteuer den Wert der Gebäude berücksichtigen muss. Auch darf sie nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Eine Öffnungsklausel im Gesetz, die es den Bundesländern erlaubt, von der bundesweiten Gesetzgebung abzuweichen, bedroht die Finanzen der Kommunen und schafft unterschiedliches Recht in unterschiedlichen Landesteilen. Einen solchen Flickenteppich lehnt die Linke ab.
Ich erwarte nunmehr, dass unter Einbeziehung der Bundesländer ein transparentes parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht wird. Vielleicht werden ja im Rahmen der Beratungen nunmehr auch die Inhalte und Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung des Bundesfinanzministeriums vom 10. Mai 2019 zu verfassungsrechtlichen Fragen einer Öffnungsklausel einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Denn diese Sachverständigenberatung war nur einem exklusiven Kreis zugänglich, denn sie war nicht öffentlich. Nach meiner Kenntnis war auch keinem Vertreter unserer Landesregierung der Zugang zu dieser Anhörung möglich. Sollte dies anders sein, möge man mich hier belehren.
Das ist aus meiner Sicht bei einer für die Länder und Kommunen so wichtigen Fragen kein guter Stil. Ich denke aber trotzdem, dass die durch die Lan
desregierung eingeleiteten Maßnahmen, rund 3,3 Millionen Grundstücke in Datensätzen neu zu erfassen sowie 500.000 neu zu erfassende, reibungslos erfolgen. Die 68 befristeten Arbeitsplätze, die dazu geschaffen wurden, denke ich, sind der richtige Weg, den man eingeschlagen hat, um dieser Sache entgegenzuwirken. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der AfD-Fraktion haben Überschrift und Inhalt nicht sonderlich zusammengepasst. Wenn ich sehe, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben: „Die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf Thüringen“, dann ist das ein ganz aktuelles Thema, passt also auch sehr gut für die Aktuelle Stunde. Aber im Wesentlichen haben Sie sich dafür ausgesprochen, die Grundsteuer abzuschaffen, und dann, denke ich, geht das mehr in Richtung Wahlkampf, vor allen Dingen wenn Sie auch nicht sagen, wie Sie dann die Einnahmeausfälle der Kommunen wieder kompensieren wollen.