Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ja, uns liegt heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug in der zweiten Beratung sowie ein Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Regierungskoalition zur Evaluierung der Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen vor.
Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es. Aber ganz so einfach ist es ja nicht gewesen. Doch lassen Sie mich von vorn anfangen: 2014 hat die Arbeitsgruppe „Tierseuchen, Tiergesundheit“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Empfehlungen für die Ausführungsgesetze der Länder zum Überarbeiten nach dem Tiergesundheitsgesetz des Bundes gegeben. Im Interesse einer
bundeseinheitlichen Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes und einer weiteren Effizienzsteigerung bei der Gefahrenabwehr durch Tierseuchen wird mit dem heute vorliegenden Gesetz den oben genannten Empfehlungen Rechnung getragen.
Darüber hinaus werden kleinere Änderungen und Anpassungen vorgenommen, die sich im Vollzug des Landesgesetzes als notwendig erwiesen haben. Schließlich sieht das vorliegende Gesetz eine Ergänzung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin gehend vor, dass auf dem Gebiet des Veterinärwesens in einigen Teilbereichen die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens künftig ausgeschlossen wird – so weit die Formalien.
Und damit wären wir dort angekommen, wo wir von Bündnis 90/Die Grünen ins Hadern kommen. Deshalb möchte ich heute in meiner Rede besonders auf diesen Aspekt dieses Mantelgesetzes eingehen. Die Demokratie und Autonomie sind in unserem Land ein hohes Gut und die Änderung des Widerspruchsverfahrens kratzt schon erstmal am Demokratieverständnis. Denn nun regelt Artikel 3 – ich kürze es etwas ab –, dass gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden – ausgenommen sind Kostenentscheidungen – die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens teilweise ausgeschlossen wird. Damit würde direkt der Klageweg eröffnet. Das gilt insbesondere bei Verwaltungsakten, die sich auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen an die Haltung von oder den sonstigen Umgang mit den im Tiergesundheitsgesetz als Vieh bezeichneten Tieren beziehen.
Nun ist es so, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit des Widerspruchs fast ausschließlich von Großbetrieben genutzt wurde, um Verfahren zu verzögern und damit die Einführung bzw. Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen möglichst zu vermeiden bzw. möglichst lange hinauszuzögern. Dazu kommt die geringe Erfolgsquote in den eingeleiteten Verfahren. Nur sehr wenige Bescheide konnten letztendlich nach einer Prüfung aufgehoben werden und die Verfahren dauern lange. Das heißt im Klartext: In vielen Fällen wird dadurch die Herstellung oder Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände verzögert. Die Tiere, um deren Haltung und Zustand es geht, müssen womöglich länger als nötig in unwürdigen und qualvollen Zuständen ausharren. Wir finden, unter diesem Aspekt ist die Abschaffung dieses Widerspruchs, auch unter dem Gesichtspunkt der Demokratiebeschädigung, vertretbar.
Mit Blick auf die vorliegenden Fallanalysen wird eingeschätzt, dass ein spürbarer Anstieg der verwaltungsgerichtlichen Klagen nicht zu erwarten ist. Bei Tierschutzverfahren tritt der besonders für uns wichtige Aspekt hinzu, dass zur Vermeidung und Abstellung von Schmerzen und Leiden der Tiere eine beschleunigte Entscheidung geboten ist.
Der hohe Stellenwert des Tierschutzes in Thüringen kommt in der Aufnahme des Tierschutzgedankens in die Verfassung des Freistaats Thüringen zum Ausdruck. Das wollen wir auch personell untersetzen und haben im Haushalt 2020 Geld für zwei Stellen im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eingestellt. Mit dieser Verstärkung der Veterinärüberwachung kann in möglichen Fällen von Verstößen gegen tierschutz- und arzneirechtliche Bestimmungen sowie Ausbrüchen von Tierseuchen besser und wirksamer begegnet werden. Tiere werden nach Artikel 32 der Verfassung des Freistaats Thüringen als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbarem Leid geschützt.
Mehr als die Hälfte der Widersprüche auf dem Gebiet des Tierschutzrechts in Thüringen entfällt auf landwirtschaftliche Nutztierhaltung und gewerbsmäßige Tierhaltung nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken. Die mehrjährigen Erfahrungen der Tierschutzbehörden zeigen, dass bestimmte Halter von Vieh ungeachtet der ihnen je nach Schwere der Rechtsverstöße eingeräumten angemessenen Fristen zum Abstellen von Tierschutzverstößen Widerspruchsverfahren einleiten, oft auch wiederholt bei vergleichbaren Sachverhalten, was die Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände bzw. die Abstellung tierschutzrechtlicher Missstände in nicht vertretbarer Weise verzögert. Bei der Abwägung des Für und Widers eines Verzichts auf das Vorverfahren in dem hier vorgesehenen Teilbereich muss letztendlich eine sorgfältige Abwägung mit dem Tierschutzgedanken ausschlaggebend sein.
Das hat letztendlich den Ausschlag für uns gegeben, dass Ihnen heute auch der Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün vorliegt, der die Evaluierung der Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen vorsieht. So wird – vorausgesetzt, Sie stimmen heute auch diesem Antrag zu – nach Ablauf von drei Jahren nach Wirksamwerden der Regelungen von Artikel 3 bis zum 1. April 2021 die Landesregierung die weitere Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen und deren Bearbeitung durch die Widerspruchsbehörde evaluieren und hierüber dem für Tiergesundheit zuständigen Ausschuss berichten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, der hier zur zweiten Beratung anstehende Gesetzentwurf wurde bereits im November 2017 im Abgeordneteninformationssystem zur Verfügung gestellt. Im Mai 2018 stellten dann die CDU-Fraktion und die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zum Gesetz im federführenden Ausschuss und jetzt im Juni 2019 wird dieser Gesetzentwurf zur zweiten Beratung aufgerufen. Zwar sagt man, dass Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen soll, aber das hier, meine Damen und Herren, führt dieses Sprichwort schon ein wenig ad absurdum. Zudem fühlen sich die Koalitionsfraktionen auch noch bemüßigt, einen Entschließungsantrag zu einem Gesetzentwurf der eigenen rot-rot-grünen Landesregierung einzubringen. Das alles bei einem Gesetzentwurf, der sich ausnahmsweise einmal nicht um die möglichst bunte Traumgesellschaft, sondern um eine Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes dreht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist echt traurig, dass nicht mal jemand da ist, der für Sie klatschen kann.)
Ich habe keine Ahnung, Wasser wahrscheinlich. Es ist doch eine ganz neutrale Rede, da kann man doch auch klatschen, oder? –
ist doch wirkungsvoller Tierschutz allgemeiner Konsens unserer Gesellschaft. Das zeigt aber zum einen sehr gut, dass die rot-rot-grünen Parteien nicht so einig sind, wie sie sich nach außen gern präsentieren. Zum anderen lässt es vermuten, dass es auch zwischen den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung nicht so läuft, wie es kurz vor einer Landtagswahl laufen sollte. Der Wille zieht dann aber doch wieder ein, Ihre Gesetzesvorlagen auch noch kurz vor der Wahl um jeden Preis durchzudrücken.
Zwar freut es uns, dass das Widerspruchsverfahren weiterhin im Gesetzentwurf verankert bleibt – schließlich haben die Behörden noch die Möglichkeit, die sofortige Vollziehung anzuordnen –, doch konnten uns der Entwurf in seiner Gesamtheit und erst recht nicht der Ablauf des Gesetzgebungsverfahren überzeugen, insbesondere da zu Beginn wieder einmal die Nutztierhalter geradezu unter Generalverdacht gestellt wurden und die Landwirte mit einem unnötigen Übermaß an Bürokratie bedacht wurden,
was für viele Betriebe eine unzumutbare personelle, finanzielle und psychologische Belastung darstellen würde.
Auch schließen wir uns den Stellungnahmen des Thüringischen Landkreistags und des Gemeindeund Städtebundes Thüringen an, welche die im Entwurf angedachten Maßnahmen teilweise scharf ablehnten und sehr schön aufzeigen, dass es der Landesregierung keineswegs um die Entlastung der zuständigen Behörden geht. Da uns jedoch der Tierschutz sehr am Herzen liegt und wir ihn keinesfalls ausbremsen möchten, haben wir uns dazu entschlossen, uns zu enthalten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute haben wir das Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinärund verbraucherschutzrechtlichem Bezug zur Verabschiedung. Ebenso liegt der Entschließungsantrag zum Gesetz zur Abstimmung vor.
Zuallererst möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass nun ein abstimmungsreifes Gesetz vorliegt, das den verschiedenen Anforderungen gerecht wird. Und da muss ich Ihnen vehement widersprechen, Herr Thamm und auch Frau Meißner: Wenn ich bei der Einbringung, als das Gesetz im Dezember 2017 das erste Mal hier in den Landtag eingebracht wurde, nicht geredet hätte und auf verschiedene Punkte hingewiesen hätte, dann hätte die CDU das ganze Thema sowieso verschlafen und hätte sich dann wahrscheinlich auf die Anzuhörenden gestützt, ohne den Sachverhalt überhaupt selbst mal zu durchdenken. Natürlich gibt es hier
verschiedene Anforderungen und deswegen musste gründlich beraten und auch abgewogen werden, wie man da vorgeht.
Was Herr Rudy gerade für die AfD hier gebracht hat, das zeigt eben auch, dass die AfD von der Realität in der Landwirtschaft in diesem Land Thüringen überhaupt nichts weiß.
Das vorliegende Gesetz hat viele verschiedene Aspekte, von denen einige von vornherein völlig unstrittig waren, wo es aber im ersten Entwurf auch einen Artikel gab, der zwar aus Tierschutzperspektive gut gemeint war, jedoch mit anderen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar wäre. Deshalb möchte ich mich auch bei allen im federführenden Sozialausschuss bedanken, dass sie unsere Bedenken aufgenommen haben, die ich schon bei der ersten Einbringung dargestellt habe, und besonderer Dank gilt natürlich auch der Ministerin.
Schauen wir uns zunächst einmal an, worum es in dem Gesetz geht und warum es notwendig war, diese Bereiche neu zu regeln. Da geht es zum Ersten um die Stärkung der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz, zum Beispiel durch die Vorhaltung einer Zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung, die „Taskforce Veterinärüberwachung“.
Dann gehen Sie doch zum Essen! Ich bin für Tierschutz und natürlich auch für Menschenschutz, und wenn Sie schon unterzuckert sind, gehen Sie zum Essen.
Das ist ein guter und dringend notwendiger Schritt, um mehr Tierschutz zu gewährleisten und Tierschutzverstöße auch identifizieren und sanktionieren zu können.
Da geht es zweitens um den Seuchenschutz in der Tierhaltung. Durch die Neuregelung ergibt sich jetzt eine verbesserte Krisenreaktionsfähigkeit des Lan
des bei Tierseuchenausbrüchen, bei Tierschutzverstößen und Lebensmittelkrisen. Und es gibt eine Entbürokratisierung der Meldungen für amtliche Tierbestandserhebungen an die Tierseuchenkasse, weil diese direkt auf die amtliche Datenbank zugreifen kann. Damit ergibt sich eine Entlastung für die Tierhalter. Das möchte ich hier auch noch mal besonders betonen: Dieser Gesetzentwurf stellt eine Entbürokratisierung dar und das ist wahrlich selten genug der Fall.
Auch Fortbildungen im Bereich der Bienenseuchen für Bienensachverständige werden festgeschrieben. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn wir alle wissen, wie wichtig gerade Bienen für die Bestäubung sind, und wir wissen auch, wie Bienen, aber auch andere Insekten aus verschiedenen Gründen, aber auch wegen Seuchen und Krankheiten unter Druck stehen. Lassen Sie mich hier am Rande trotzdem kurz eine erfreuliche Nachricht anfügen. Seit 2016, also während dieser Legislaturperiode, hat sich die Anzahl der Bienenvölker in Thüringen um 16 Prozent erhöht. Das ist ein gutes Ergebnis. Um diese Erhöhung langfristig zu sichern, braucht es neben einer bienen- und insektenfreundlichen Landnutzung auch langfristige Maßnahmen gegen Krankheiten und Seuchen der Bienen.
Weitere Regelungen zur Klarstellung für Veterinäre und die Tierseuchenkasse sind in diesem Gesetz festgelegt und auch weitreichende Befugnisse bei der Seuchenbekämpfung und für Tierschutzmaßnahmen werden umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich wirklich betonen, dass ich mich freue, dass die Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, also die Abschaffung von Widersprüchen, so wie es ursprünglich vorgesehen war, aus dem Gesetz gestrichen wurden. Denn obwohl ich die Intention teile, dass Tierschutz in den Ställen durchgesetzt werden muss und wir leider auch hier in Thüringen in diesem Bereich noch sehr viel zu tun haben, ist die Abschaffung dieses grundsätzlich rechtsstaatlichen und demokratischen Rechts gegen einen Verwaltungsakt meiner Auffassung nach nicht zielführend, weil das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Darauf habe ich ja schon bei der ersten Einbringung des Gesetzentwurfs hingewiesen und Herr Thamm hat das damals überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Sie wollten gar nicht darüber reden. Aber es war gut, dass dann auch die agrarpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen – selbst Herr Primas ist ja dann aufgewacht – auf dieses Problem angesprungen sind. Insbesondere Frau Becker möchte ich da danken.
Ja, es war und es ist eine zweischneidige Sache, denn in Thüringen gibt es Betriebe, in denen gravierende Tierschutzverstöße festgestellt werden oder wurden. Da mussten und müssen die Amtstierärzte richtig kämpfen, um diese Verstöße abzustellen. Diese Betriebe, in denen diese gravierenden Verstöße festgestellt wurden und wo es Probleme beim Abstellen gibt, sind aber offenbar oft solche Betriebe, die so finanzstark und so gut ausgestattet sind, dass sie nicht nur die Widersprüche einlegen – das tun sie natürlich auch –, sondern mit einer Armada von Anwälten auch gleich den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit sowieso in der Lage sind zu versuchen, die Umsetzung der angeordneten Tierschutzmaßnahmen zu blockieren. Wir wissen es doch: Selbst wenn Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden, haben solche Unternehmer kein Problem, einfach neue Betriebsleiter einzusetzen, die dann natürlich kein Tierhaltungsverbot haben, und die Produktion kann einfach weitergehen. Das haben wir beobachtet in Mittelthüringen und in Ostthüringen. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber informierte Zuhörer wissen, wen ich meine. Solchen schwarzen Schafen kommt man auch nicht mit Abschaffung von Widerspruchsregelungen bei. Solche Betriebe klagen auch gleich. Die finanziellen und administrativen Ressourcen haben sie. Dagegen hilft nur, diese Fälle schnellstmöglich aufzuarbeiten, denn auch vor den Verwaltungsgerichten häufen sich sonst diesbezügliche Klagen. Die Überlastung der Gerichte kennen wir jetzt schon, dann dauern Verfahren ewig und es kommt auch zu keiner Lösung. Deshalb ist es sehr gut, dass in dem gerade beschlossenen Haushalt 2020 das Landesamt in diesem Bereich zusätzlich noch einmal mit Mitarbeitern verstärkt wurde. Auch über diesen Erfolg freue ich mich und viele hier im Lande werden das auch danken.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal auf den Entschließungsantrag hinweisen. In dem wird festgelegt, dass die Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen evaluiert wird und bis zum 1. April 2021 dem zuständigen Ausschuss für Tiergesundheit berichtet wird. Denn dann gibt es auch die Chance, auf der Basis belastbarer Zahlen eine Bewertung abzugeben, mit der dann weitergearbeitet werden kann. Denn eine reine Fallzahlanalyse, ohne zu hinterfragen, um wen und was es geht, ist nicht immer zielführend. Und ohne hier etwas zu unterstellen, möchte ich doch festhalten, dass es in anderen Bereichen oft mechanisch zur Ablehnung von Widersprüchen kommt, ohne dass die Sachlage genauer angeschaut wird, obwohl ich davon ausgehe, dass dies im Tierschutzbereich nicht der Fall ist. Aber trotzdem werden sich die