Protocol of the Session on June 13, 2019

Die beiden Spitzenverbände trugen außerdem vor, dass der Kommunale Finanzausgleich reformiert und hinsichtlich der Bedarfsermittlung zugunsten der Kommunen verändert werden müsse, sodass insbesondere die tatsächlichen Ausgaben vor Ort Berücksichtigung fänden und die Steuermehreinnahmen bei der Bedarfsermittlung nicht angerechnet werden. Weiterhin werde angeregt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Leistungen zu finden.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in fast 600 Änderungsanträgen aus allen Fraktionen. Von diesen wurden ausschließlich Anträge der Regierungsfraktionen angenommen. So brachten die Regierungsfraktionen Änderungs

anträge zum Beispiel für den Bereich der Jugendund Musikschulen ein. Für den Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden durch Antrag der Koalitionsfraktionen Mittel für die bis zu 180 zusätzlichen Schulsozialarbeiter in Thüringen gefordert. Darüber hinaus finden sich Anträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes, außerdem 59 zusätzliche Stellen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Maßnahmen zur Integrationsförderung sollen um 1,5 Millionen Euro aufgestockt werden.

Im Einzelplan 17 wurden Änderungsanträge zur Erhöhung der Schulinvestitionspauschale für Kommunen von 15 auf 30 Millionen Euro sowie weitere 20 Millionen Euro zur Vorsorge für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht.

(Beifall DIE LINKE)

Die CDU-Fraktion beabsichtigte vor allem mit ihren Änderungsanträgen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 100 Millionen Euro, um damit insbesondere den Forderungen zu entsprechen, die die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung geäußert haben. Weiterhin wurde die Erhöhung der Investitionspauschale für Schulgebäude um 20 Millionen Euro auf insgesamt 35 Millionen Euro beantragt, womit ebenfalls die Kommunen finanziell gestärkt werden sollen.

Die AfD-Fraktion legte Änderungsanträge vor, die beispielsweise einen neuen Haushaltstitel mit Ausgabenhöhe von 10 Millionen Euro für die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung der freiwilligen Feuerwehr und auch eine Erhöhung der Ausgaben für die Polizei beinhalten. Die Änderungsanträge der AfD bezogen sich auch auf die Erhöhung der Ausgaben für Sportvereine, die Seniorenarbeit und auch die Frauenpolitik.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Oh- ne Gegenfinanzierungsvorschlag!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2020 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7279 aufgeführten Änderungen anzunehmen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiterhin vor, die Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund der Ergebnisse der Beratung des Landtags Zahlenwerk und Text des Landeshaushaltsplans zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie

Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020 einschließlich dem Landeshaushaltsplan 2020 ergeben haben.

Ebenso soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausführung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratung des Landtags ergeben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan zu übertragen.

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 6/6653 mit den Änderungen laut der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7280 anzunehmen. Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/6932 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/6931 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/7282 und 6/7281.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive und von Pragmatismus geprägte Arbeit danken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratung und die inhaltliche Beratung im gesamten Verfahrensverlauf.

Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, sowie seinen Stellvertretern Herrn Volker Bieler, Frau Christiane Ruffert sowie Herrn Michael Apel für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung und Frau Luisa Baufeld für die Unterstützung bei der Berichterstattung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleich! Noch ein Dank, dann klatschen wir mal für alle, die uns geholfen haben.

Auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Kantine sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsablauf gedankt.

(Beifall im Hause)

Schließlich möchte ich im Namen der Kollegen aller Fraktionen auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern Dank aussprechen. Sie haben uns mit viel Fleiß und Geduld ertragen und uns bei den Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge unterstützt. Nun wünsche ich Ihnen viel Geduld und Toleranz bei den Haushaltsberatungen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Emde, für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss und vielen Dank allen Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss für diese intensiven Beratungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir die Aussprache beginnen, gestatten Sie mir noch einige organisatorische Hinweise zur Beratung der Haushaltspläne: Bei den vier Beratungsgegenständen ergibt sich gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung eine grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 10 Stunden und 33 Minuten. Aus Vereinfachungsgründen werden die Sekundenanteile der Fraktionen jeweils auf volle Minuten aufgerundet. Sofern die Landesregierung ihre für die einzelnen Beratungskomplexe – Generalaussprache, Einzelpläne und Schlussrunde – errechnete Redezeit von insgesamt 2 Stunden und 40 Minuten überschreitet, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen jeweils entsprechend.

Die vier fraktionslosen Abgeordneten verfügen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung über eine Gesamtredezeit von je 20 Minuten. Diese Gesamtredezeit wird zu je 5 Minuten auf die Generalaussprache und die Schlussrunde und zu 10 Minuten auf den Komplex „Einzelpläne“ verteilt. Innerhalb des Komplexes „Einzelpläne“ ist die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Redezeit von 10 Minuten durch die fraktionslosen Abgeordneten frei wählbar.

Wie im Ältestenrat bereits festgelegt, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020, zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen und zum Finanzbericht

(Abg. Emde)

einschließlich des Einzelplans 01 – Thüringer Landtag –, Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof – und Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof –.

Die Redezeiten für die Fraktionen betragen: CDU – 42 Minuten und 40 Sekunden, Die Linke – 38 Minuten und 40 Sekunden, SPD – 28 Minuten, AfD – 24 Minuten und 40 Sekunden und Bündnis 90/Die Grünen – 24 Minuten.

Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 2 Stunden und 40 Minuten spricht.

Wir beginnen die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Kowalleck von der Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal auch von unserer Seite einen herzlichen Dank an den Ausschussvorsitzenden, Volker Emde, für die ausführliche Berichterstattung und die Begleitung im Ausschuss. Sie wissen, es ist nicht immer einfach, teilweise sind die Ausschusssitzungen auch mit Marathonsitzungen vergleichbar – herzlichen Dank dafür.

(Beifall CDU)

Ebenso schließen wir uns dem Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, der Landtagsfraktionen, der Ministerien und des Landesrechnungshofs an – herzlichen Dank auch an dieser Stelle für Ihre Unterstützung in den zurückliegenden Monaten.

(Beifall CDU)

Das geplante Verfahren für die Aufstellung des Landeshaushalts 2020 hat in den vergangenen Monaten mit Recht für viel Aufsehen gesorgt. Es ist eine Kette von Ereignissen, die ich an dieser Stelle nochmals nennen möchte. Es stand zunächst die Frage nach dem Wahltermin im Raum. Die Landesregierung hat diesen bewusst auf den 27. Oktober gesetzt – fast den letztmöglichen Zeitpunkt. Hier kann natürlich viel hineininterpretiert werden. Fest steht, dass die Landesregierung nicht nur im Fall des Wahltermins auf alle bisherigen parlamentarischen Gepflogenheiten im Freistaat pfeift. Durch einen früheren Wahltermin, gemeinsam mit den ostdeutschen Bundesländern Sachsen und Brandenburg, wäre auf jeden Fall zeitlicher Druck herausgenommen worden. Die Konstituierung eines Landtags, eine Regierungsbildung und die Beratung eines neuen Landeshaushalts wären ohne Probleme noch in diesem Jahr möglich. Dies war

offensichtlich so nicht gewollt. Die Landesregierung hat den Konflikt durch einen späteren Wahltermin selbst herbeigeführt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ist kein Rechtsverstoß, den Wahltermin für Ok- tober 2019 festzulegen!)

Meine Damen und Herren, bereits in der Beratung zur Einbringung des Landeshaushalts 2020 habe ich an dieser Stelle gesagt, dass es unbestritten ist, dass die Landesregierung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorlegen und der Landtag diesen auch beraten kann.

Ein noch nie da gewesener Vorgang in der Parlamentsgeschichte wäre allerdings die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in Kraft tritt, nachdem sich längst ein neuer Landtag konstituiert hat. Die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in einer künftigen Wahlperiode in Kraft tritt, ist ein eklatanter Bruch mit den Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie und verfassungsrechtlich bedenklich.

(Beifall CDU)

Wir kritisieren ganz klar die geplante Verabschiedung eines Landeshaushalts für das Jahr 2020 und auch die Haushaltseckzahlen selbst. Der Landtag sollte auf die Verabschiedung des Landeshaushalts verzichten und dem neuen Thüringer Landtag nicht in verfassungswidriger Weise vorgreifen. Über die Verwendung der Finanzmittel für die nächste Legislaturperiode sollte nur der neue Landtag entscheiden. Das gilt ausdrücklich auch für die Verwendung nicht verausgabter Mittel und für die Rücklage. Jetzt wird das Finanzpolster vor allem zur Ausgabensteigerung genutzt. Das ist in unseren Augen höchst fahrlässig.

Meine Damen und Herren, bereits die Maisteuerschätzung war ein erster Dämpfer für allzu hoch fliegende Ausgabenpläne. Auch die Novembersteuerschätzung wird manche Träume noch platzen lassen. Die finanziellen Spielräume der Thüringer Landesregierung sehen wir in den kommenden Jahren erheblich eingeschränkt. Sollte die aktuelle Steuerschätzung recht behalten, spitzt sich die Finanzsituation bis 2023 weiterhin zu. Bis Ende des Jahres 2023 fehlen immerhin 300 Millionen Euro, die die rot-rot-grüne Landesregierung schon fest verplant hat. Die sich eintrübende Konjunktur schlägt auf die öffentlichen Kassen durch. Wenn die Steuerschätzungen nach unten gehen, können auch die Ausgaben nicht weiter wachsen. Eine solche Haushaltspolitik ist absehbar auf Sand gebaut, meine Damen und Herren. Der Haushalt ist auf ein Rekordvolumen von noch nie da gewesenen 11 Milliarden Euro aufgebläht. In dem unsicheren wirtschaftlichen Um

(Präsidentin Diezel)

feld wäre es dringend geboten, die Novembersteuerschätzung abzuwarten.

Die Linkskoalition ging bisher mit dem geplanten Haushalt 2020 über verfassungsrechtliche Bedenken hinweg. Rot-Rot-Grün ignoriert die Debatte über das Haushaltsrecht des kommenden Thüringer Landtags vollständig. Diese Ignoranz gegenüber dem Budgetrecht des nächsten Landtags ist umso mehr Ansporn, diesem demokratiefeindlichen Spuk nach den Landtagswahlen ein Ende zu setzen.

(Beifall CDU)

Die Linkskoalition verfolgt ihren Kurs wider besseres Wissen. Ich verweise dazu auf mehrere Äußerungen des Ministerpräsidenten, der Kritik an dem geplanten Haushalt stets damit zurückgewiesen hat, der nächste Landtag habe die Möglichkeit, den Haushalt durch einen Nachtragshaushalt zu korrigieren. Dem ist nicht so, denn der Landtag hat aus sich heraus kein Recht, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Rot-Rot-Grün betreibt mit dem Haushalt ein durchsichtiges Spiel und versucht, sich einen Gestaltungshaushalt für den Fall einer geschäftsführenden Regierung zu verschaffen.

Die CDU-Fraktion hat das geplante Thüringer Haushaltsgesetz 2020 durch den Potsdamer Staatsrechtler Prof. Thorsten Ingo Schmidt auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit überprüfen lassen. Wir erwarten, dass die Koalitionsfraktionen verfassungsrechtlichen Einwänden gegen eine Verabschiedung zugänglich sind. Der beauftragte Gutachter ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität in Potsdam. Mit dem inzwischen vorliegenden Ergebnis eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit von Nachwahlhaushalten in Thüringen vom 11. Juni 2019 steht ein Verfassungsverstoß im Raum, falls der Thüringer Landtag das vorliegende Gesetz beschließen sollte.

Unser Antrag geht auf das inzwischen vorliegende Gutachten ein. Auszugsweise gehe ich an dieser Stelle noch mal auf die wesentlichen Punkte ein. So heißt es in dem Gutachten, ein Übergriff in das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags durch ein Nachwahlhaushaltsgesetz für das Jahr 2020 mit Fortwirkung für das Jahr 2021 lasse sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorlage eines Haushaltsplans, um einen haushaltslosen Zustand zu vermeiden. Bereits bestehende Vorbelastungen des Budgetrechts des 7. Thüringer Landtags verpflichteten nicht zur Aufstellung eines Haushaltsplans. Die möglichen Regierungsoptionen einer