ebenso wenig wurde zunächst der übermorgen tagende reguläre Ausschuss für Kultur des Landtags abgewartet, in dem der Minister regulär Bericht erstattet hätte.
Der Kulturminister hat im Übrigen auch auf Bitten von Kommunen reagiert. Er war vor zwei Wochen in Altenburg und hat dort gegenüber den Mitgliedern des Stadtrats Altenburg und des Kreistags Altenburger Land ausführlich Rede und Antwort gestanden, wie der Abgeordnete Zippel der CDUFraktion sicherlich bestätigen kann, der an dieser Veranstaltung teilgenommen hat.
Allein der Umstand, dass auf Bundesebene zwischen der für Kultur zuständigen Staatsministerin im Kanzleramt und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, namentlich der Regierungsfraktionen – also der Großen Koalition –, für die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen wesentliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind, führt dazu, dass der Kulturminister schlichtweg noch nicht in der Lage war zu kommunizieren, wie er es möchte und wie es natürlich dem Sachverhalt, wenn er dann verhandelt wird und geklärt werden muss, angemessen ist.
Wenn der Thüringer Landtag in seinen Plenarsitzungen der kommenden Woche den Landeshaushalt 2020 beschließt, dessen Verfassungskonformität die CDU bekanntlich anzweifelt, dann verpflichtet sich der Freistaat zur Kofinanzierung von 100 Millionen Euro, also 50 Prozent des für Thüringen vorgesehenen Gesamtbetrags für die Sanierung von Schlössern, Klöstern und Burgen Thüringens. Die CDU-Fraktion möchte diese Verpflichtungen offenbar derzeit nicht eingehen und sowohl den Bund als auch die Schlösser in Unklarheit halten, ob die Bundesmittel in Anspruch genommen werden können oder nicht.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass in den vergangenen 25 Jahren für die Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten insgesamt ganze 230 Millionen Euro verwendet wurden, erschließt sich die Dimension, über die wir jetzt diskutieren, für den Thüringer Denkmalschutz.
Wir können in den kommenden Jahren die Investitionen für Schlösser und Gärten des gesamten vergangenen Vierteljahrhunderts verdoppeln. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund über die Sanierung von Schloss Friedenstein im Umfang von 60 Millionen Euro, die Finanzierungsvereinbarung zur Sanierung des Lindenau-Museums im Volumen von 48 Millionen Euro geschlossen und den Landesanteil am Sonderinvestitionsprogramm der Klassik Stiftung Weimar im Umfang von 40 Millionen Euro für das Stadtschloss Weimar und ein Volumen von weiteren 158 Millionen Euro für die Sanierung von Schlössern ermöglicht.
Zudem hat diese Landesregierung mit der erfolgreichen Enteignung des verantwortungslosen Eigentümers von Schloss Reinhardsbrunn ein Zeichen gesetzt, dass Denkmalschutz auch unbequeme Mittel und Wege nicht scheut.
Allein daran wird deutlich, wie wichtig dieser Landesregierung die Schlösser, Gärten, Burgen und Klöster als Zeugnisse unserer Landesgeschichte und Identität sind. Wir wollen diese Zeugnisse bewahren, sie entwickeln und ihnen Zukunft geben. Wer angesichts dessen vom Ausverkauf Thüringer Kulturgüter spricht oder fabuliert, handelt, glaube ich, sehr verantwortungslos.
Gerade weil die Schlösser und Gärten vom Engagement vieler Ehrenamtlicher leben, weil Menschen sich mit diesen Zeugnissen unserer Landesgeschichte intensiv befassen und viel Zeit da hineininvestieren, ist diese Art der Angstmacherei – bei allem Verständnis für den Wahlkampf – nicht angemessen.
Zu I – Bericht über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Stiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten; in diesem Zusammenhang gehe ich auch auf Frage 1 ein, welches Stiftungsmodell bzw. -konstrukt die Landesregierung favori
Vor 25 Jahren wurde die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten gegründet. Ihre Arbeit ist eine Erfolgsgeschichte. Schon deshalb, weil die damals bei der Gründung im Errichtungsgesetz vorgesehenen 15 Millionen D-Mark seinerzeit jährlicher Finanzbedarf angesichts der seitdem sich vollziehenden Preisentwicklung zu knapp bemessen waren und auch sind, bestand und besteht die Notwendigkeit der Anpassung. Dem wurde durch vielfältige Entscheidungen, unter anderem im aktuellen Haushalt zur Finanzierung der Baumaßnahmen in der Kirche St. Peter und Paul auf dem Petersberg, seitens der Koalitionsfraktionen Rechnung getragen.
Wie bereits ausgeführt hat die Stiftung seit ihrem Bestehen mehr als 230 Millionen Euro für die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften investiert. Sie wurde ihrer Aufgabe zudem durch intensive flankierende kulturelle, vermittelnde und wissenschaftliche Aktivitäten gerecht. Dennoch besteht eine erhebliche Lücke zwischen den der Stiftung zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln und dem tatsächlichen Investitionsbedarf für die der Stiftung zugeordneten Liegenschaften für die kommenden Jahre – und ich sage: bisher und für die kommenden Jahre. Der Stiftungsrat hat deshalb einen Investitionsbedarfsplan aufstellen lassen, der Investitionserfordernisse in einem dreistelligen Millionenvolumen ermittelte. Das Sonderinvestitionsprogramm I für die mitteldeutschen Schlösser und Gärten schafft hier den Raum für spürbare Entlastungen und Sanierungsfortschritte, die sonst nicht möglich gewesen wären. Aber es löst natürlich bei Weitem nicht alle Probleme.
Wenn wir sehen, dass allein die Sanierung von Schloss Friedenstein 60 Millionen Euro kostet und die Sanierung des Stadtschlosses Weimar wohl deutlich mehr als die bisher vorhergesehenen 40 Millionen Euro kosten wird, ist klar, dass mit 200 Millionen Euro nicht alle Schlösser, Burgen und Gärten vollumfänglich saniert werden können. Wir sprechen deshalb immer bewusst vom Sonderinvestitionsprogramm I, dem ein zweites und drittes folgen soll und muss.
Der Deutsche Bundestag hat das Sonderinvestitionsprogramm I gemäß Haushaltsbeschluss an die Maßgabe geknüpft, dass die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten gründen. Diese Vorgabe des Bundestags ist nicht auf Wunsch der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen entstanden,
die aufgrund der bestehenden Landesstiftungen schlanke Finanzierungswege aufgezeigt hatten – und zwar frühzeitig, wenn ich hinzufügen darf –, und zwar entweder die Zurverfügungstellung der Investitionsmittel des Bundes für kulturelle Investitionen an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt oder die Bildung einer schlanken Struktur, einer schlanken Förderstiftung, die als gemeinsames Dach der beiden Länderstiftungen zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms I und gegebenenfalls nachfolgender Sonderinvestitionsprogramme dienen sollte. Beide Optionen wurden vom Bundesgesetzgeber in den Abstimmungsgesprächen abgelehnt. Vielmehr präferiert dieser eine auf Dauer angelegte öffentlich-rechtliche Stiftung beider Länder. Dies entspricht auch dem Beschluss des Haushaltsausschusses, der eine Einbringung von Objekten in eine neue Stiftung vorsieht.
Wir können – Herr Mohring hat es ja auch schon angesprochen; das ist tatsächlich eine Abwägungsfrage und man ist auch nicht mit allen Vorgaben, die man von außen bekommt, gleich glücklich – nun in eine längere Diskussion über das Verhältnis von Kulturhoheit der Länder einerseits und in den goldenen Zügeln des Bundes andererseits eintreten. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat dazu in der Debatte des Bundesrats – da ging es um den Digitalpakt – sehr klare Worte gefunden, denen sich auch der Ministerpräsident unseres Landes in einzelnen Aspekten durchaus angeschlossen hat.
In Abwägung zwischen den Sanierungserfordernissen der Schlösser und Gärten einerseits und dem Beharren auf unserer Kulturhoheit andererseits haben wir uns letztlich dem Angebot des Bundes angeschlossen. Gut 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es uns wichtig, spürbare Sanierungsfortschritte in den Kulturdenkmälern zu erreichen.
Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben des Bundesgesetzgebers und seiner Repräsentanten ist es uns dennoch ein Anliegen, einen eigenen Thüringer Weg zu beschreiten. Ich werde darauf eingehen. Diese noch zu errichtende länderübergreifende und vom Bund mitgetragene Stiftung, die den Namen Kulturstiftung Mitteldeutsche Schlösser
und Gärten tragen soll, wird ein – verglichen mit der Thüringer Schlösserstiftung – weitergehendes Aufgabenspektrum wahrnehmen. Sie soll die Liegenschaften sowie die beweglichen Kunst- und Kulturgüter unter Berücksichtigung ihrer historischen und kirchenhistorischen Kunst und gartenhistorischen sowie landschaftsprägenden Bedeutung und ihrer denkmalpflegerischen Belange erhalten, bewahren, verwalten und pflegen. Das heißt, dass die Mitteldeutsche Stiftung, also die neue, anders als die Thüringer Schlösserstiftung nicht nur die ihr übertragenen Liegenschaften verwalten soll, sondern dass die Stiftung selbst Träger von Museen werden kann. Das ist gesetzlich für die Thüringer Schlösserstiftung derzeit nicht möglich, obwohl wir es als Landesregierung – und ich weiß, auch viele Parlamentarier sehen das so – für durchaus wünschenswert halten.
Zu Frage 3 – welche zeitlichen Abläufe bei der beabsichtigten Stiftungserklärung zu berücksichtigen sind und welche Akteure bei den Verhandlungen involviert sind: Die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen erarbeiten derzeit sowohl die Finanzierungsvereinbarung als auch den Staatsvertrag für die Gründung dieser Stiftung. Hierzu finden Beratungen zwischen den Ländern und Abstimmungen mit dem Bund statt. Es wurde ein länderübergreifender Lenkungsausschuss gebildet, der die notwendigen Fragen thematisiert. Erst am Montag dieser Woche, also vorgestern, fand eine entsprechende Besprechung zum Entwurf des Staatsvertrags statt. Nach grundsätzlicher Verständigung soll dieser durch die Ressortbeteiligung, selbstverständlich erneute Abstimmung mit Sachsen-Anhalt und dann als Kabinettvorlage beschlossen werden, um anschließend wie jeder Staatsvertrag im Landtag behandelt zu werden. Die von den Ländern zu treffende Festlegung eines Staatsvertrags, der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung der Länder mit dem Bund und die damit verbundenen legislativen Maßnahmen wie die Unterrichtung des Landtags über den Staatsvertrag oder das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag, das dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden wird, sollen noch in diesem Jahr vorbereitet und – soweit möglich – auch in diesem Zeitraum umgesetzt werden.
Zu Frage 5 – welche Objekte in Thüringen in die geplante Stiftung überführt werden sollen und nach welchen Kriterien deren Auswahl erfolgen soll –, zu Frage 6 – wer für die Auswahl der in die geplante Stiftung zu überführenden Objekte verantwortlich ist – und zu Frage 7 – wer künftig Eigentümer der übertragenen Objekte sein wird –, kann ich berich
ten: Seitens der Behörde der Kulturstaatsministerin des Bundes, Frau Prof. Grütters, wurde gegenüber Thüringen die Erwartung geäußert, dass nur diejenigen Liegenschaften in die Mitteldeutsche Stiftung eingebracht werden sollen, die als national bedeutsam zu bewerten sind. Als ein Maßstab dafür gilt das sogenannte Blaubuch aus den 1990er-Jahren, also eine Erfassung dessen, was damals als national bedeutsam gekennzeichnet wurde. Wir haben unter dieser Maßgabe folgende Liegenschaften identifiziert, die in die Mitteldeutsche Stiftung per Erbbaurecht übergehen sollen, um dort mit den zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro renoviert, saniert und ertüchtigt zu werden. Aus der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sind dies Schloss und Park Friedenstein Gotha, der Schlosskomplex Sondershausen einschließlich Fürstengruft, die Veste Heldburg, der Schlosskomplex Heidecksburg, das Schloss Schwarzburg sowie die Klosterruine Paulinzella. Neben den sechs Liegenschaften der Schlösserstiftung soll Schloss Reinhardsbrunn in die Mitteldeutsche Stiftung zum Eigentum eingebracht werden, sobald das Land Eigentümer geworden ist. Das ist natürlich vorher nicht möglich. Weiterhin sollen die kommunalen Träger folgender Liegenschaften die Möglichkeit erhalten, diese zum Eigentum oder zur unentgeltlichen Nutzung in die Mitteldeutsche Kulturstiftung einzubringen: das Ensemble Schloss Altenburg und das Ensemble Schloss Meiningen mit Park und Baumbachhaus.
Bei der Auswahl der einzubringenden Objekte hat sich Thüringen für hochrangige Kulturdenkmale entschieden, die prägend für die mitteldeutsche Kulturlandschaft sind, überregionale Bedeutung haben sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und kulturell genutzt werden bzw. genutzt werden können oder sollen. Da das Finanzvolumen begrenzt ist, können nicht alle Schlösser, Gärten und sonstigen hochrangigen Kulturdenkmale bedacht werden, nur solche, die die entsprechenden Auswahlkriterien erfüllen. Bezüglich der von der Schlösserstiftung Thüringen in die Mitteldeutsche Kulturstiftung per Erbbaurecht einzubringenden Liegenschaften bleibt die Schlösserstiftung Thüringens Eigentümerin. Das Erbbaurecht verschafft der Mitteldeutschen Kulturstiftung ein Sondervermögen und ein Sondereigentum. So ermöglicht es ihr, die Liegenschaft mit den Mitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm zu sanieren.
Das Schloss Reinhardsbrunn soll vom Land in die Kulturstiftung Mitteldeutschlands eingebracht werden, dabei ist die Übertragung des Eigentums oder der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags möglich. Ob und wie die kommunalen Träger ihre Liegenschaft einbringen, wird derzeit von Kommunen und dem Land zusammen geprüft.
Zu Frage 2, ob Alternativen zum favorisierten Stiftungsmodell geprüft wurden und falls ja, warum diese verworfen wurden: Verschmelzung der Thüringer Stiftung und der sachsen-anhaltinischen Kulturstiftung oder weiterhin souveräne Thüringer Schlösserstiftung.
Zu Frage 10, welche Perspektive die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten nach erfolgter Gründung einer Mitteldeutschen Kulturstiftung hat: Mit Bekanntwerden des Bundestagsbeschlusses vom November 2018 wurden verschiedene Modelle geprüft und dem Bund vorgeschlagen, darunter die Zurverfügungstellung der Investitionsmittel des Bundes für landesspezifische Investitionen oder die Bildung einer schlanken Förderstiftung, die als gemeinsames Dach der beiden Länderstiftungen zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms I und gegebenenfalls nachfolgender Programme dient. Beide Optionen wurden vom Bundesgesetzgeber abgelehnt. Vielmehr möchte dieser die Investmittel und Betriebskosten nur an eine auf Dauer angelegte öffentlich-rechtliche Stiftung beider Länder und des Bundes nach dem Vorbild der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gewähren. Sowohl der kommunale Beirat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten als auch dessen Sachverständigenbeirat haben an den Stiftungsrat die Frage herangetragen, ob nicht die Thüringer Schlösserstiftung in Gänze in die Mitteldeutsche Stiftung eingebracht werden solle. Diese Überlegung ist legitim, denn auch das Land Sachsen-Anhalt bringt seine Schlösserstiftung namens Kulturstiftung Sachsen-Anhalt als gesamte Stiftung in die neue Mitteldeutsche Stiftung ein. So ist es zumindest beabsichtigt. Wir argumentieren, dass die Thüringer Schlösserstiftung und die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt trotz gemeinsamer oder ähnlicher Aufgaben erhebliche Unterschiede aufweisen, sowohl hinsichtlich der Organisationsstruktur als auch der Kompetenzen.
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Dach mehrerer rechtlich selbstständiger und auch unselbstständiger Stiftungen. So ist das Schloss Moritzburg Halle mit seinem Museum Teil der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt. Dies wäre so, als wenn die Stiftung Schloss Friedenstein eine Stiftung unter dem Dach der Schlösserstiftung wäre. Der Kulturminister hat für diese Art der Organisationsentwicklung durchaus Sympathie, doch dazu müsste das Errichtungsgesetz der Schlösserstiftung geändert werden. Übrigens träfe das auch für eine Fusion mit der Mitteldeutschen Stiftung zu.
In der Sitzung des Schlösserstiftungsrats Thüringen wurden die Pro- und Kontraargumente einer Verschmelzung der Thüringer Schlösserstiftung mit der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt zur Mitteldeutschen
Stiftung diskutiert. Im Sommer soll diese Bewertung fortgesetzt werden. Für die Verschmelzung sprechen Argumente der Schlösserentwicklung aus einer Hand. Gegen die Verschmelzung sprechen die erheblichen Größenunterschiede zwischen den Liegenschaften und die Gefahr, dass die kleineren Einrichtungen wie Wilhelmsthal und andere in der Mitteldeutschen Stiftung aus dem Blick verloren werden könnten, während die Thüringer Schlösserstiftung bei weiterhin bestehender Eigenständigkeit den Fokus auf die Entwicklung dieser kleineren Einrichtungen und genau auch solcher Juwelen wie zum Beispiel die Dornburger Schlösser legen kann. Bei der Integration der gesamten Schlösserstiftung in die neue Stiftung – sei es durch deren Auflösung oder durch die Überführung in eine rechtlich unselbstständige Stiftung – muss in der neuen Stiftung sichergestellt sein, dass die bisherigen gesetzlich formulierten Aufgaben der Schlösserstiftung auch weiterhin erfüllt werden.
Bei der Einbringung der vorgesehenen Liegenschaften von der Schlösserstiftung in die Mitteldeutsche Kulturstiftung bleibt die Schlösserstiftung rechtlich und inhaltlich unverändert. Das heißt, dass die Schlösserstiftung weiterhin im Sinne des Errichtungsgesetzes ihre Aufgaben wahrnehmen soll, kann und wird. Ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass es sich bei den in der Schlösserstiftung verbleibenden Schlössern und Gärten ebenfalls um herausragende Liegenschaften handelt, die das historische Erbe des Freistaats repräsentieren. Dazu zählen insbesondere die schon erwähnten Dornburger Schlösser, die Runneburg, Schloss und Park Altenstein, die Bertholdsburg und Burg Ranis, das Sommerpalais und der Fürstliche Greizer Park sowie die ebenfalls schon erwähnte Klosterkirche St. Peter und Paul auf dem Petersberg Erfurt.
Die Schlösserstiftung soll als Kompetenzträgerin des Freistaats in Sachen Schlösser, Burgen, Gärten weiterentwickelt werden, Bewahrerin und Entwicklerin des kulturellen Erbes, Kompetenzzentrum für Erforschung und Vermittlung des kulturellen Erbes und zentrale Netzwerkpartnerin für touristische Leistungsträger und Organisationen sein sowie als Anlaufstelle für private und kommunale Schlossund Burgbesitzer fungieren. Ausgangspunkt ist, dass ein Konzept entwickelt wird, um Thüringer Schlösser, Burgen sowie weitere kulturell bedeutsame Liegenschaften zu erhalten und sie einer denkmalgerechten Nutzung zuzuführen. Dafür sollen alte Bausubstanzen nicht nur im denkmalpflegerischen Sinne erhalten, sondern auch im Rahmen von Bildungs- und Kulturangeboten zugänglich gemacht werden. Dieses Konzept soll auch für solche Liegenschaften gelten, die bisher nicht im Eigentum des Landes stehen.