Protocol of the Session on March 28, 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abge

(Ministerin Keller)

ordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Pläne zur touristischen Entwicklung der Krayenburg durch die Stadt Bad Salzungen haben erhebliche Auswirkungen auf die forstliche Bewirtschaftung des gesamten Waldgebiets Krayenberg. Das betrifft insbesondere die Verkehrssicherung und die damit verbundenen Haftungsrisiken. Aus diesem Grund ist zwischen der Stadt Bad Salzungen und ThüringenForst für das Jahr 2019 der wertgleiche Tausch des Waldgebiets Krayenberg gegen Kommunalwaldflächen aus dem Besitz der Stadt geplant. Die Flächenkulisse wurde einvernehmlich ausgewählt, der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat dem geplanten Tausch bereits zugestimmt. Derzeit findet die für den Tausch erforderliche Waldbewertung statt, die Wertgutachten sollen in der ersten Aprilhälfte fertiggestellt sein und der Tausch soll im Anschluss vollzogen werden.

Die Fragen 2 bis 4 möchte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Welche Fördermöglichkeiten in welcher Höhe zur vollständigen Sanierung der Zuwegung zur Krayenburg in Anspruch genommen werden könnten, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Zunächst sind der Übergang der Flächen in das Eigentum der Stadt Bad Salzungen und die künftige Widmung der Straße durch die Stadt abzuwarten. Von Belang sind außerdem Art und Umfang der künftigen gewerblichen Nutzung des Burgensembles. Zu gegebener Zeit ist zu prüfen, wie sich die dann gegebene Situation in die Förderrichtlinien des Landes einpasst.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thamm von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6917. Bitte, Herr Thamm.

Ich frage die Landesregierung nach Leistungen der Pflegeversicherung zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

In der Pflegeversicherung werden die Leistungen einer Haushaltshilfe als „hauswirtschaftliche Versorgung“ oder „Hilfen bei der Haushaltsführung“ bezeichnet. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören ganz bestimmte Aktivitäten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist der Adressat der Leistungen einer Haushaltshilfe?

2. Welche Aktivitäten werden unter „hauswirtschaftlicher Versorgung“ und „Hilfe bei der Haushaltsführung“ subsummiert?

3. Welche Kriterien müssen Dienstleister erfüllen, damit sie eine landesrechtliche Zulassung bekommen, die eine Abrechnung mit der Pflegeversicherung ermöglicht?

4. Unter welchen Voraussetzungen sind welche Entlastungsbeiträge im Rahmen der Pflege übertragbar in Folgejahre?

Für die Landesregierung antwortet in Vertretung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erneut Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thamm, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich in Vertretung der Frau Ministerin Werner für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auch Anspruch auf Hilfe bei der Haushaltsführung – häusliche Pflegehilfe –. Zudem haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 entsprechend des § 37 SGB XI einen Anspruch auf Pflegegeld. Mit dieser Leistung haben sie die Möglichkeit, Hilfen bei der Haushaltsführung selbst sicherzustellen – § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB XI regelt das. Hinzu kommt, dass Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich haben. Entsprechend des § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI besteht die Möglichkeit, dass ambulante Pflegedienste oder Träger von sogenannten Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag die Pflegedürftigen im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der Organisation von Hilfeleistungen, unterstützen.

Zu Frage 2: Nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI umfassen Angebote zur Unterstützung im Alltag Leistungen bei der Bewältigung von Anforderungen im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen.

Zu Frage 3: Damit Träger die von ihnen erbrachten Leistungen aus der Pflegeversicherung erstattet bekommen, bedarf das jeweilige Angebot zur Unterstützung im Alltag einer Anerkennung nach der Verordnung über die Anerkennung und Förderung von

(Ministerin Keller)

Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Die Voraussetzungen der Anerkennung werden in § 3 der eben genannten Verordnung definiert. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein solches Angebot den Anforderungen der Empfehlungen des Spitzenverbandes und der Pflegekassen und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. nach § 45c Abs. 7 Satz 1 SGB XI entspricht. Erforderlich ist zudem, dass es sich um ein regelmäßiges und ein verlässliches Angebot zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag handelt, welches durch mindestens zwei Helfer oder Helferinnen erfolgt. Diese Helfenden müssen für ihre Aufgabe persönlich und fachlich geeignet sein sowie fachlich angeleitet werden.

Und zu Frage 4: Nach § 45b Abs. 3 Satz 3 können die Entlastungsbeträge innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht gebrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wirkner von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6937. Bitte, Herr Wirkner.

Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs in Thüringen

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und der Präsident des Bundesarchivs haben am 13. März 2019 dem Deutschen Bundestag ein gemeinsames Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des StasiUnterlagen-Archivs in das Bundesarchiv vorgelegt. Damit wurde einem entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestags in der Drucksache 18/8705 von Juni 2016 Rechnung getragen. Gemäß diesem Konzept ist es geplant, in jedem ostdeutschen Bundesland nur einen zukunftssicheren Stasi-Unterlagen-Archivzweckbau vorzuhalten, unter der Maßgabe, dass auch an den bisherigen Außenstellen, an denen kein neuer Archivzweckbau vorgehalten wird, Dienstleistungen, Informationen, Beratungen, Antragstellungen und Akteneinsichten entsprechend des jeweiligen Bedarfs angeboten werden können. Die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten wurde bereits beauftragt, geeignete Objekte bzw. Standorte für den Neubau der jeweiligen Archivzweckbauten in den neuen Bundesländern auszuloten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es seitens der Landesregierung bereits Vorstellungen über den Standort für einen neuen Archivzweckbau in Thüringen und wenn ja, welche?

2. Gab es bereits erste Kontakte zwischen der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten und der Landesregierung bezüglich der Standortwahl für einen neuen Archivzweckbau und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Gibt es bereits seitens des Bundes Finanzierungvorstellungen für den weiteren Betrieb der bisherigen Außenstellen und die Errichtung eines neuen Archivzweckbaus und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wie will die Landesregierung die weitere Betreibung der Außenstellen und den Archivzweckbau finanziert wissen?

4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wann der Bundestag die entsprechende Abschlussentscheidung trifft und wenn ja, in welchem Zeitraum soll das vorgelegte Konzept umgesetzt werden?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, lieber Herr Abgeordneter Wirkner, Sie gestatten, dass ich die Fragen in einem Kontext beantworte, weil die Fragen zwar logisch aufeinander aufbauen, aber die Antworten doch zu stark ineinandergreifen.

Grundlage für unsere Positionierung, die wir hinsichtlich des von den Ländern auch lange geforderten Konzepts zugrunde legen, ist erst einmal die Position, die der Landtag bereits im Mai 2017 beschlossen hat, die auch Drucksache dieses Landtags ist, nämlich 6/3875. Auf dieser Basis haben wir als Freistaat Thüringen immer gesagt: Wir wollen, dass in dem Konzept, das vorgelegt wird, alle drei bisherigen Stellen als Erinnerungsorte und auch Teile der Gedenkstättenstruktur aufrechterhalten bleiben, selbst wenn es nur noch einen aktentragenden Standort gibt. Wenn man sich das Konzept anschaut, dann stellt man fest, dass diese Forderung, die wir als Thüringen und als ostdeutsche Länder aufgemacht haben, in dem Konzept enthalten ist.

Vor diesem Hintergrund habe ich in einem persönlichen Gespräch mit Roland Jahn auch gesagt, dass ich es sehr begrüße, dass auf die Position der Län

(Ministerin Keller)

der in dieser Weise zugegangen worden ist. Ich habe Roland Jahn in dem Gespräch auch gebeten, in der kommenden Woche, wenn hier am Mittwoch die Ministerpräsidentenkonferenz Ost stattfindet, selbst dort zu sein und der Ministerpräsidentin und den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder dieses Konzept noch einmal zu erläutern. Ich habe heute auch Herrn Wurschi als den Thüringer Beauftragten eingeladen, bei dieser Erörterung mit dabei zu sein, weil das – glaube ich – auch eine hohe Relevanz hat und auch zeigt, dass wir unseren Landesbeauftragten aus Thüringen in die weitere Diskussion über dieses Konzept und mit dem Bundesbeauftragten selbst mit hineinnehmen wollen, weil es um die zukünftige Gestaltung der entsprechenden Erinnerungsorte geht. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Es gibt noch keine konkreten Planungen, denn das Konzept ist jetzt an den Bundestag übergeben worden. Die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Frau Staatsministerin Grütters, ist in dem Konzept aufgefordert, entsprechende Unterlagen für die Abstimmung mit der BImA zugrunde zu legen. Aber auch die BStU selbst hat diese Unterlagen noch nicht. Insofern sind die notwendigen, auch studienmäßigen Voraussetzungen noch nicht geschaffen, um die Frage eines aktentragenden Standorts und eines Neubaus zu entscheiden, und insofern kann ich Ihnen hierzu noch keine Aussagen machen.

Dritter Punkt: Es ist auch noch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Informationen vorliegen. Ich erhoffe mir aus der Erörterung mit Roland Jahn in der kommenden Woche mehr Informationen dazu und würde dann auch unaufgefordert im Fachausschuss über dieses Thema berichten. Für uns ist klar – an den Bund gerichtet, der Bund ist in diesem Fall der Deutsche Bundestag, weil dem der entsprechende Bericht vorgelegt worden ist –, dass in der Haushaltsfestlegung des Deutschen Bundestags nicht nur Mittel für entsprechende Baumaßnahmen etc. vorliegen müssen. Auch das, was aus meiner Sicht bedauerlicherweise bisher immer als Außenstellen bezeichnet wird, sind bei uns – wenn wir uns Suhl, Gera und auch Erfurt anschauen – Teile unserer Erinnerungs- und Gedenkortestruktur bezogen auf die SED-Diktatur, sodass hierfür auch die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden müssen, damit alle drei Standorte – auch die, wo keine Akten sind – Teil der Erinnerungsorte- und Gedenkstättenstruktur sein können. Nichtsdestotrotz – und das ist ein Ergebnis des heutigen Gesprächs mit Herrn Wurschi – wird es auch für uns als Land bedeuten, nicht Aufgaben BStU-zu-finanzieren, sondern uns in der weiteren Entwicklung der Gedenkstättenstruktur darüber Gedanken zu machen, dass wir, wenn wir beispiels

weise in der Amthor-Passage in Gera die vorhandene Ausstellungsfläche nutzen wollen, dann möglicherweise den Haushalt beim Beauftragten perspektivisch, eben ab dem Zeitraum 2021, für eine entsprechende pädagogische Fachkraft noch mal personell aufstocken. Darüber wird dann aber in der nächsten Wahlperiode zu reden sein. Insofern bin ich sehr zufrieden – das will ich noch mal sagen – mit dem Konzept, das jetzt vorgelegt wurde. Es ist am nächsten an dem dran, was wir wollten, und jetzt geht es darum, dieses Konzept auszugestalten.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Wirkner das Wort.

Herr Professor Hoff, noch eine zusätzliche Frage: Könnten Sie sich vorstellen – Sie haben das ja eben selbst dargestellt, dass es uns wichtig ist –, an den Außenstellen in Gera und in Suhl Orte des Gedenkens nach wie vor vorzuhalten – ich sage jetzt mal – ähnlich wie hier in der Andreasstraße in Erfurt? Könnten Sie sich vorstellen, dass der Stiftung Ettersberg vielleicht zusätzliche Aufgaben übertragen werden könnten oder dass die Stiftung Ettersberg eventuell aufgrund des Erfahrungswerts hier in der Andreasstraße diese Betreibung an den Außenstellen zusätzlich übernimmt – natürlich auch unter Berücksichtigung des Vereins, der in der Amthorstraße in Gera tätig ist? Weil ich der Meinung bin, dass es hier quasi um hoheitliche Sachen geht, wenn Unterlagen eingesehen werden. Könnten Sie sich vorstellen, dass es hier eine zentrale Stelle gibt, die das insgesamt angeht, dass die Stiftung Ettersberg da mit eingebunden werden könnte?

Ich danke Ihnen erst einmal für die Frage. Ich würde gern drei Dinge voneinander differenzieren wollen. Das erste noch mal ganz deutlich: Alle drei bisherigen Standorte sollen Teil unserer Erinnerungsund Gedenkortestruktur bezogen auf die SED-Aufarbeitung sein – Punkt 1. Punkt 2: Aufgaben des BStU sind vom BStU zu finanzieren, das heißt also, durch den Bundeshaushalt, egal, ob die aktentragende Stelle nun in Suhl, Gera oder Erfurt ist, wobei die Kriterien, die jetzt dort bezogen auf die Bundesimmobilienanstalt genannt sind, nicht zwingend für Gera sprechen. Bei Suhl und Erfurt muss man sich das noch mal anschauen. Aber so weit kann

(Minister Prof. Dr. Hoff)

man das vielleicht schon mal sagen, wenn man die bisherigen Kriterien sieht.

Es ist so, dass hier der Bund die Mittel bereitstellen muss. Der Bund hat in dem Konzept gesagt, dass dort, auch wo keine aktentragende Stelle ist, entsprechende Anlaufstruktur bestehen soll. Das ist keine Landesaufgabe, das ist eine Aufgabe, die der Bund zu finanzieren hat. Dritter Punkt: Wir haben an diesen Orten der bisherigen Außenstellen Vereinsstrukturen und wir haben darüber hinaus eine Struktur – Bürgerkomitee etc. –, in der auch Aufgaben im Bereich Aufarbeitung des SED-Unrechts gemacht werden. Wir werden in zunehmendem Maße, auch vor dem Hintergrund des Alters der entsprechenden Beteiligten, in den nächsten – sagen wir mal – 10, 15, maximal 20 Jahren dazu kommen, dass wir mit dem Problem konfrontiert sind, dass uns Zeitzeugen verloren gehen. Vor diesem Hintergrund geht es darum, wie wir diese Arbeit der sozialen Beratung, aber eben auch der pädagogischen Beratung von Veranstaltungen etc. gewährleisten.

Hier würde ich gern im weiteren Gespräch auch mit dem Landesbeauftragten eruieren wollen, was sinnvoll ist und was nicht. Mich jetzt auf eine Institution wie Stiftung Ettersberg zu kaprizieren, würde dazu führen, dass wir unglaublich viele Konflikte mit Akteuren wie beispielsweise dem Verein Amthordurchgang haben würden, die unglaublich gute Ideen haben, die auch viel machen und die sich dadurch einfach zurückgesetzt fühlen würden. Den Eindruck will ich gar nicht erwecken. Ich glaube auch, dass Sie das nicht intendiert haben, sondern Sie haben nur gefragt, was die professionellste Struktur ist, die wir schon haben. Aber ich sage, dass die Andreasstraße in den bundesweiten Standorten von entsprechenden Erinnerungsorten einen Maßstab gesetzt hat. Diesen Anspruch hatte Amthor nicht. Insofern müssen wir hier aufpassen, dass wir uns auch auf das kaprizieren, was die entsprechenden Institutionen tun. Das würde eben beispielsweise das, was ich schon angesprochen habe, Ausstellungsflächen etc., bedeuten.

(Beifall SPD)

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Wenn ich darf, würde ich gern gleich die zwei Nachfragen stellen.

Bitte.