Denn dieses wahre Europa, dessen Erbe wir pflegen müssen, ist ein Europa ohne Massenzuwanderung aus islamischen Staaten,
Ein paar Worte zu diesem letzten Punkt: Der neuheitliche europäische Staat, das ist die politische Ordnung, die sich durch Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt definiert. Staatsvolk ist unvereinbar mit der multikulturellen Gesellschaft, die die EU aus Europa machen will. Staatsgebiet ist unverein
bar mit einer Politik der offenen und ungeschützten Grenzen. Staatsgewalt ist unvereinbar mit rechtsfreien Zonen und Parallelgesellschaften, unvereinbar mit Zerfall der inneren Sicherheit und dem fortwährenden Bruch des Rechts, auch des EURechts. Das Europa, das wir kennen und meinen, ist nicht das Europa, das die Euraten im Blick haben. Das wissen die Menschen im Lande. Die Politik der AfD-Fraktion ist eine Politik pro Europa,
Die Politik der CDU ist eine Politik der zentralistischen Brüsselherrschaft. Darin wird sie von allen anderen Altparteien unterstützt.
Was immer sonst mit diesem merkwürdigen Antrag beabsichtigt ist, verdient er schon allein wegen der eurokratischen Grundlinie unsere Ablehnung. Vielen Dank.
Danke schön. Wir setzen die Aussprache auch bei Heiterkeit im Saal fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mitteldorf. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich fühle mich ein bisschen, als müsste ich jetzt „Helau“, „Alaaf“, „Krah-krah“ oder was auch immer von diesem Pult rufen und finde das wirklich tragisch, weil wir eigentlich zu einem Thema reden, was ein sehr wichtiges für unsere gesamte Gesellschaft ist, und zwar das Thema „Kultur“. Wie wir gerade eindrucksvoll gehört haben, fehlt es der AfD offensichtlich an lesendem Verstehen, weil sie sich jetzt hier einzig und allein herablassen konnte, ihre EU-Kritik loszuwerden, die aber mit diesem Antrag herzlich wenig zu tun hat. Aber ein Wort, was ich jetzt neu gelernt habe, ist „Verschwörungsformeln“. Die „Verschwörungsformeln“ in diesem Antrag laut AfD-Abgeord
neten sind im Übrigen – Achtung, jetzt wird es eine Bildungsveranstaltung – alles Punkte, die Teil von Kultur und Kulturpolitik sind. Das mag Sie überraschen, aber Kultur und Kulturpolitik ist eben mehr als nur die Bratwurst und der Horizont, den Sie offensichtlich damit verbinden.
Ich komme zum Antrag: Es ist schon von meinen Kolleginnen gesagt worden, dass wir diesen Antrag natürlich sehr gern an den Ausschuss überweisen, gerade auch, weil es uns natürlich interessiert, etwas breiter darüber zu diskutieren, was uns das Europäische Kulturerbejahr gebracht hat, welche Veranstaltungen stattgefunden haben usw., und gerade auch zu den Forderungen, die die CDU-Fraktion hier aufmacht, denn die sind – auch das ist zum Teil gesagt worden – nicht per se falsch oder irgendwie abwegig, sie sind nur leider, muss ich an einigen Stellen feststellen, eben dann doch sehr unkonkret formuliert. Ich würde diesen Antrag politischer und konkreter machen und natürlich auch darüber reden, dass bestimmte Punkte in diesem Antrag tatsächlich redundant sind, weil sie – und das ist schon erläutert worden – tatsächlich bereits gemacht bzw. sogar ausgebaut werden. Die Beispiele, die bereits genannt worden sind, lasse ich mal weg. Aber ich sage hier zum Beispiel zu Punkt 6, wo Sie vom Volontär-Programm sprechen, da empfehle ich einen Blick in den Landeshaushalt, und zwar in die vergangenen und auch in den, den wir jetzt noch beschließen. Da können Sie nachlesen, dass vor allem auch das Volontariatsprogramm, gerade im Museumsbereich, nicht nur fortgeführt wird, sondern die Mittel auch erhöht werden. Also das sind alles Dinge, die wir schon tun.
Man muss, glaube ich, noch mal eines ganz deutlich in Bezug auf die Frage „kulturelles Erbe“ und die Förderungen im Europäischen Jahr des Kulturerbes sagen: Darüber hinaus – auch das lässt sich wunderbar in den Haushalten des Freistaats Thüringen lesen – verwendet der Freistaat für das Bewahren und das Entwickeln von kulturellem Erbe in diversen Haushaltstiteln in Millionenhöhe Geld – auch das richtigerweise –, und – das muss man eben auch sagen – zum Glück sind wir im Moment in einer Situation, wo wir das mit wachsenden Titeln machen können. Das ist, glaube ich, eine Geschichte, da kann uns auch die CDU-Fraktion nicht vorwerfen, dass wir hier irgendwie einfach nur Geld rausschmeißen würden. Sondern das ist – so wie
Es gebe natürlich noch – das ist immer so ein bisschen mein Petitum – die Möglichkeit zu sagen: Ja, Sie beziehen sich in diesem Antrag im Speziellen auf das europäische Kulturerbe, und ja, Ihr Forderungskatalog, der daraus hervorgeht, bezieht sich in weiten Teilen auch auf den Aspekt des Bewahrens. Das ist natürlich ein wichtiger Aspekt, aber in der Frage von Kultur und Kulturpolitik ist Bewahren eben nur ein Aspekt. Aus meiner Sicht muss es im kulturellen Verständnis und besonders auch im kulturpolitischen Handeln immer eine Balance zwischen dem Bewahren des Erbes und dem Zulassen von neuen Impulsen und kreativen Ideen geben. Ich finde, es ist in ganz Deutschland viel zu viele Jahre ganz engstirnig darüber geredet worden, als wäre das immer nur eine Entweder-oder-Frage in der kulturpolitischen Debatte. Ich glaube ganz fest, dass es zusammengehört und dass es auch in Thüringen gelebte Praxis ist, dass es immer mehr wächst, im Übrigen auch an Netzwerken und Synergien, die von ganz alleine entstehen, gewachsen sind und gelebt werden, ohne dass – das ist auch völlig richtig – der Freistaat in unserem Fall irgendwelche Dinge erzwingen muss. Es gibt einen großen und breiten Nährboden an Sachen, die in diesem Freistaat passieren, auch schon über viele Jahre passieren. Ich finde, immer wenn man über das kulturelle Erbe redet und darüber, was die Vermittlung des kulturellen Erbes, das Bewahren des kulturellen Erbes anbetrifft, darf man nicht den Brückenschlag vergessen, weil aus dem kulturellen Erbe auch immer der Impuls für die Neuzeit erwächst und auch erwachsen muss. Ich finde, das gehört auch in so einen Antrag. Das ist wieder ein Punkt, den ich auch gern im Ausschuss noch etwas tiefer diskutieren möchte.
Dann will ich noch eines sagen – Kollege Hartung hat es schon angedeutet –, wenn Sie in Ihrem Antrag unter II.3 die Bund-Länder-Beziehung – nenne ich es mal – in der Kulturförderung ansprechen: Sie beschreiben, dass Sie das im Rahmen dessen, was jetzt schon möglich ist, forciert haben wollen. Das verstehe ich auch. Da ist die CDU – das hat der Kollege Hartung angedeutet – in ganz Deutschland noch nicht ganz so weit, wirklich über eine ernsthafte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ von Bund und Ländern reden zu wollen. Aber ich will mal sagen, dass wir natürlich an mehreren Stellen, auch im Freistaat, in einer Situation sind, wo wir natürlich dankbar sind, dass sich der Bund an der Kulturförderung beteiligt. Aber – und das sage ich auch ganz klar – die Art und Weise, wie dies geschieht, kann ich einfach nicht gutheißen, weil im Moment in den Bahnen und in den Gesetzmäßigkeiten, in de
nen wir sind, der Bund immer, wenn er Förderungen für bestimmte Bereiche, auch im Bereich Kultur, in Form von Programmen oder in Form von Sonderinvestitionsprogrammen etc. in Aussicht stellt, in die Kulturhoheit eingreift – aus Sicht des Bundes verstehe ich das sogar ein bisschen – und sehr gern bestimmen möchte, wie das Geld ausgegeben wird.
Dabei wird oft vergessen, dass mit Programmen aus dem Bund, weil es eben keine echte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ gibt – ich wäre übrigens immer dafür, einmal ganz ernsthaft darüber zu reden, wie das gehen kann, ohne dass die Länder ihre regionale Identität und ihre regionale Prioritätensetzung in der Kulturförderung verlieren. Aber der Bund gibt Geld hinein und in den seltensten Fällen gelingt es, bereits gewachsene Strukturen und bereits gewachsene Netzwerke in diesen Fördertopf hineinzubringen bzw. diese davon profitieren zu lassen. In ganz Deutschland ist es ein Problem, dass dann in den Antragsverfahren dazu auf Landesebene – bzw. sogar darunterliegend, wenn es direkt an die Kommunen gehen soll oder einzelne Verbände und Vereine betrifft – ein Riesenaufwand betrieben werden muss. De facto müssen neue Projekte ausgedacht werden, um die Bundesförderung abzugreifen. In der Kulturförderung, wie sie jetzt seitens des Bundes passiert, ist nicht vorgesehen, bestehende Sachen, die es auch verdient hätten, weiterzuführen und zu unterstützen.
Deswegen rede ich in den Diskussionsrunden – auch innerhalb meiner Bundespartei – immer darüber, in welcher Form wir es hinkriegen können, wenn wir es denn wollen. Ich wäre dafür, eine ernsthafte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ gemeinsam mit dem Bund auf Augenhöhe zu etablieren. Das ist im Übrigen im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ tatsächlich diskutiert worden. Es lohnt sich, auch jetzt – mittlerweile elf Jahre danach – noch einmal sehr ernsthaft darüber zu diskutieren, ohne dass es zu einer Neiddebatte wird.
Wie es der Zufall wollte, hat der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, heute Morgen gerade wieder den neuen kulturpolitischen Wochenbericht getwittert. Darin gibt es eine Aussage von ihm in seinem Editorial: Er geht davon aus, dass ein tatsächliches Kulturministerium auf Bundesebene, was es bis heute nicht gibt, in der nächsten Legislatur des Bundestags nicht aufzuhalten sei. Das fordert der Deutsche Kulturrat im Übrigen seit 21 Jahren. Auch meine Partei und Fraktion haben das immer gefordert. Olaf Zimmermann hat nicht ganz Unrecht. Das ist wirklich ein sehr lesenswertes Editorial. Er zählt noch einmal auf, welche
Kulturbereiche in den einzelnen Bundesministerien verhandelt werden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das durchzulesen, um sich auch bewusst zu machen, wie breit eigentlich die Themen „Kultur“ und „Kulturpolitik“ sind und das, was auf Bundesebene passiert. Wenn wir es besser verzahnen könnten und eine gemeinsame nachhaltige Kulturförderung hinkriegen würden, wäre das sehr schön. Das können wir wohl sicherlich – das weiß ich auch – nicht in diesem Ausschuss im Thüringer Landtag beschließen und irgendwie auf den Weg bringen. Aber vielleicht – das ist meine große Hoffnung – können wir im Ausschuss darüber reden, wie wir vielleicht als Vision und vielleicht auch ein Stück weit als Utopie, die es aber wert ist, darüber mal zu reden, vorankommen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Ich glaube, dass es sehr viel darüber zu reden gibt, wie wir im Zweifelsfall noch präzisieren, was man an Schlussfolgerungen aus diesem Kulturerbejahr ziehen kann, aber auch, was wir in Gänze aus der Frage „Umgang mit unserem sehr vielfältigen kulturellen Erbe“ noch so hinkriegen. Ich würde mich freuen, wenn das irgendwie gemeinsam gehen könnte. Vielen Dank.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Antrag. Es wurde von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU – der AfD nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, wird auch Ausschussüberweisung beantragt? Nein, gut – Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer ist dafür? Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung bestätigt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 21, den wir auf alle Fälle behandelt haben wollten.
Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6822 -
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, wir reden mal wieder über den Datenschutz. Das kommt hier nicht so häufig vor, ist aber eigentlich ein wichtiges Thema. Datenschutzrechtliche Bestimmungen, welche den Datenaustausch zwischen dem Landtag und den Abgeordneten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Fraktionen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regeln, gab es in anderen Bundesländern schon vor den Zeiten der DatenschutzGrundverordnung. Das ist prinzipiell keine neue Erfindung.
Thüringen hatte in der Vergangenheit keine Datenschutzordnung. Mit dem Thüringer Datenschutzgesetz vom Juni 2018 wurde in § 2 Abs. 6 Satz 3 und 4 dem Landtag der Auftrag mitgegeben, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben durch den Landtag sowie der parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten einschließlich der Fraktionen durch eine eigene Datenschutzordnung geregelt werden soll. Diesem Auftrag sind wir als Koalitionsfraktionen mit unserem Vorschlag einer Datenschutzordnung nachgekommen. Die wesentlichen Punkte der Ordnung betreffen den Datenaustausch mit dem Landtag und innerhalb des Landtags. Der Landtag nimmt dabei eine Doppelrolle ein. Er ist zum einen Verfassungsorgan. Als Parlament bzw. Gesetzgeber ist er die erste Staatsgewalt und laut Verfassungsprinzip als ein solches Verfassungsorgan eigenständig und unabhängig von den anderen Staatsgewalten Verwaltung und Rechtsprechung. Für den Bereich seiner Tätigkeit als eigenständiges Verfassungsorgan und die Aufgabenerfüllung als Parlament und Gesetzgeber gibt sich der Landtag diese Datenschutzordnung. Er ist allerdings auf der anderen Seite auch eine Verwaltungseinrichtung. Das Thüringer Landesdatenschutzgesetz nimmt diese Trennung auf und formuliert einen Datenbestandskatalog für Verwaltungshandlungen. Für Datenverarbeitung in diesen Tätigkeitsbereichen gilt das Thüringer Datenschutzgesetz.
Als eigenständige Regelung in datenschutzrechtlichen Fragen war es uns ein Anliegen, dem eher diffusen Bereich der parlamentarischen Tätigkeit einen Leitgedanken zur Seite zu stellen. Der Leitgedanke dieser Ordnung findet sich in § 1 wieder: „Aufgabe dieser Datenschutzordnung ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung natürlicher Personen durch die Tätigkeit des Landtags
und seiner Organe auch im Datenaustausch mit den Abgeordneten und deren Mitarbeitenden sowie den Fraktionen und deren Mitarbeitenden zu wahren.“ Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung von Personen ist ein grundrechtlich geschütztes und oberstes Gut. Sie soll im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen. Da die nationalen Parlamente nicht dem Unionsrecht unterfallen, sondern dem Recht der Mitgliedstaaten unterstehen, findet die Datenschutz-Grundverordnung für die parlamentarische Arbeit keine Anwendung. Dennoch bekennen sich die Abgeordneten und Fraktionen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Datenschutzordnung versucht, beide Interessen in Einklang zu bringen.
Dabei sind zwei verfassungsrechtliche Gebote zu beachten. Erstens: Die Datenschutzordnung kann und darf nur die Datenverarbeitung zwischen dem Landtag, seiner Verwaltung und seinen Organen auf der einen Seite und den Abgeordneten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Fraktionen und wiederum deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der anderen Seite regeln. Zweitens: Konkrete Anweisungen für interne Abläufe an die Fraktionen darf die Datenschutzordnung nicht geben. Damit ist die Datenschutzordnung ein vergleichsweise schwaches Schwert im datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und der innerfraktionären parlamentarischen Arbeit. Gleichzeitig können und wollen wir uns der Aufgabe nicht entziehen. So sind die Fraktionen unter § 2 Abs. 3 angehalten, sich eigene Regelungen für ihre internen Datenverarbeitungen zu geben, die dem Leitgedanken aus § 1 gerecht werden.
Den Diskurs, wie dieser Leitgedanke in den konkreten parlamentarischen Abläufen umgesetzt werden kann, wollen wir gern gemeinsam im Ausschuss anhand unseres Antrags führen und datenschutzrechtliche Aspekte stärker in den Fokus der Fraktionen stellen. Deswegen bitten wir um Überweisung an den Justizausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen interessanten Antrag vorliegen, den ich auf der einen Seite als bedauerlich und zum Zweiten als peinlich empfinde. Bedauerlich, weil an sich in diesem Rund seit An
beginn ein Konsens besteht, dass Dinge, die die Parlamentarier betreffen, zunächst in parlamentarischen Arbeitsgruppen vorberaten werden und dann in Übereinstimmung und in Anbetracht dieser Diskussion gegebenenfalls – wenn der Rechtscharakter das erfordert – hier im Rund eingebracht und behandelt werden. Das ist die Vorbemerkung zu „bedauerlich“. Aber das, was vorliegt, ist auch peinlich. Es ist ganz offensichtlich abgeschrieben, es ist schlecht abgeschrieben. Abgeschrieben – würde ich mal annehmen – aus Schleswig-Holstein, aber es verkennt vieles.