gegründet. Hier geht es unter anderem darum, ein besseres Image beispielsweise der Pflege zu vermitteln. Es geht aber auch darum, beispielsweise die Ausbildungszahlen zu erhöhen. Das haben wir in den letzten Jahren geschafft. Aber es geht auch darum, diejenigen zu begleiten, denen es vielleicht schwerer fällt oder die beispielsweise von Abbruch bedroht sind.
Wir haben ein neues Projekt ausgeweitet, nämlich „Qualifizierungsbegleitende Hilfen für Pflegeauszubildende“. Das ist ein sehr erfolgreiches Projekt, weil es eben ergänzende Hilfen gibt im fachtheoretischen Bereich, im praktischen Bereich, aber auch bei der Lebensbewältigung. Und es hat dazu geführt, dass Ausbildungsabbrüche in der Pflegeausbildung wirklich signifikant reduziert werden konnten. Allein im Jahr 2018 lag die Erfolgsquote der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Projekt bei 96 Prozent, die ihre Ausbildung tatsächlich auch mit „erfolgreich“ abschließen konnten.
Wir haben auch aus dem Bereich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern Wichtiges und Positives zu berichten. Thüringen wird beginnend in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 für Fachschülerinnen und ‑schüler in praxisintegrierter Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher schulische Ausbildungsplätze sowie die Praxisvergütung ermöglichen. Hierzu werden wir uns am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ beteiligen. Damit ist es erstmals im Freistaat möglich, für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher eine Ausbildungsvergütung zu erhalten, die sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientiert. Wir werden das begleiten durch eine gegenseitige Bindung der Ausbildungseinrichtung an die auszubildenden Fachschülerinnen und ‑schüler über einen Zeitraum von drei Jahren. Nach der Ausbildung soll eine dauerhafte Perspektive in Thüringen sichergestellt werden. Das wird ein Beitrag sein, der weiteren Abwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte in andere Bundesländer etwas entgegenzusetzen. Wir werden gleichzeitig auch die Zugangshürden für die Fachschulen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege absenken. So wird es Absolventen mit allgemeiner und Fachhochschulreife künftig möglich sein, bei praktischer Erfahrung im sozialpädagogischen Feld auch ohne den Umweg über eine Sozialassistentenausbildung in die Erzieherausbildung einmünden zu können.
Gleiches gilt für Bewerber mit Berufsabschlüssen, die nicht als einschlägig im Sinne der Fachschulordnung gelten. Mit diesen geänderten Zugangsbedingungen soll insbesondere ein neuer Bewerber
kreis für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erschlossen werden. Es gilt auch, die wichtigen Fragen nach fairer Entlohnung und sicherer Beschäftigung mehr in den Blick zu nehmen und die Zukunft der Arbeit im Zuge der Digitalisierung neu und vor allem sozial zu gestalten. Hier sind zunächst die Unternehmen in der Verantwortung. Die Sicherung von Fachkräften und die Etablierung von guten Arbeitsrahmenbedingungen liegen in ihrer Hand und sollten auch ihr ureigenes Interesse sein.
Frau Herold, auch noch mal an der Stelle: Ich glaube, was Sie nicht verstehen, Unternehmen sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern Unternehmen sind die Arbeitgeber und die Beschäftigten, die gemeinsam dafür verantwortlich sind, dass sich Unternehmen hier entsprechend weiterentwickeln. Das geht nur durch partnerschaftliches Aushandeln und Gestalten der Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch Tarifverhandlungen, dass sich hier tatsächlich etwas weiterentwickelt, dass sich durch betriebliche Mitbestimmung die wirtschaftlichen Erfolge erhöhen. Es gibt Studien, die genau das darlegen können, dass eine Tarifgestaltung, ein tarifliches Miteinander dazu führt, dass sich der wirtschaftliche Erfolg erhöht.
Zum Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften wurde hier schon einiges ausgeführt. Natürlich geht es darum, die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften nicht nur im Bewusstsein der Unternehmerinnen und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sichern, sondern es geht auch darum, die Ressourcen zu haben, um den Vollzug durchsetzen zu können. Es wurde hier schon gesagt: Es braucht natürlich auch entsprechende Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte. Die Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden ist sicherzustellen; da gibt es keinen Dissens. Wir werden uns, um das zu unterstützen, in einer Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene einbringen, die vom BMAS einberufen wurde und die Stärkung der Arbeitsschutzaufsicht als Ziel hat. Hier erhoffen wir uns noch einmal Unterstützung, um genau diesen Bereich des Arbeitsschutzes weiter voranbringen zu können.
Ich will noch kurz einige wenige Dinge erwähnen, die die Landesregierung selbst auf den Weg gebracht hat, um durch Förderprogramme und Initiativen die Fachkräftesicherung entsprechend zu unterstützen. Da sind die ESF-Förderrichtlinien, mit denen wir beispielsweise die Ausbildungsrichtlinie finanzieren, die Fachkräfterichtlinie, aber auch die Weiterbildungsrichtlinie. Es ist unsere Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, die dafür gesorgt hat, durch entsprechende Formate wie „Academics“, die Pendlermesse „comeback“ und die Pendlertage Pendlerinnen und Pendler dazu zu gewin
nen, wieder nach Thüringen zurückzukehren. Wir haben, wenn man sich die Rückkehrerinnen- und Rückkehrerquote anschaut, tatsächlich einen Trend nach oben. Den wollen wir weiter nutzen.
Wir haben unsere „Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung“, die durch den Zusammenschluss der wichtigen Arbeitsmarktakteure gemeinsam eine ganze Menge nicht nur an Zielen aufgestellt hat, sondern auch durch entsprechende Maßnahmen untersetzt hat, Maßnahmen beispielsweise im Bereich der Qualifizierung 4.0.
Wir haben beispielsweise die Ausbildungsrichtlinie mit den neuen digitalen Qualifikationsbedarfen angepasst. Wir haben ein Konzeptauswahlverfahren umgesetzt zur Gewinnung von innovativen Ideen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Konzepten der beruflichen Weiterbildung. Daraus sind elf Projekte hervorgegangen, die nun gefördert werden. Wir beteiligen uns auch an der „Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft“. Ein wichtiger Punkt für uns gemeinsam in der Allianz ist auch das Thema „Zuwanderung und Migration“ als Beitrag zur Fachkräftesicherung. Hier haben wir gemeinsam in der Allianz eine Vereinbarung abgeschlossen, um gemeinsam die Ressourcen zusammenzubringen, um nicht nur aus dem EU-Raum, sondern auch aus anderen Ländern Fachkräfte zu gewinnen, uns hier in Thüringen zu unterstützen. Insofern kann ich dem Vorschlag für eine ThAFF International wirklich etwas abgewinnen. Wir hatten ähnliche Ideen. Ich glaube, es wird spannend sein, gemeinsam an dieser ThAFF International zu arbeiten.
Vielleicht noch ganz zum Schluss ein Wort an Herrn Krumpe. Völlig zu Recht fordern Sie ein, dass auch die Landesregierung, die Landesbehörden entsprechend Vorbild sein müssen, wenn es um gute Arbeit geht, um Fachkräftegewinnung und Ähnliches. Ich kann Ihnen sagen, dass wir gemeinsam an einer Konzeption über die Attraktivität des öffentlichen Dienstes arbeiten, natürlich Anregungen, die Sie jetzt auch angesprochen haben, da nicht nur mit aufnehmen werden, sondern auch schon in unserem Fokus sind. Insofern herzlichen Dank auch noch einmal für diese Anregungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozia
les, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/6835, die die Neufassung des Antrags beinhaltet. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die drei fraktionslosen Abgeordneten Krumpe, Rietschel und Gentele. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist die Beschlussempfehlung einschließlich des neu gefassten Antrags mit Mehrheit beschlossen.
Thüringer Land- und Forstwirtschaft schützen – Landnahme stoppen, Bodenspekulation Einhalt gebieten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6503 -
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Nicht separat, dennoch gebe ich dem Abgeordneten Rudy von der AfD-Fraktion als Erstem das Wort und eröffne hiermit die Beratung. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Bitte, Herr Rudy.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und im Netz, der Volksmund sagt: „Bauernstand ist Ehrenstand, erhält die Stadt, erhält das Land. Er ist der Pionier der Zeit und bleibt es bis in Ewigkeit.“ In Form der kleinen und mittelständischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe kommt dieser Ehrenstand in Thüringen immer mehr in Bedrängnis.
Nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 22. November 2018 und einer Studie des Thünen-Instituts kaufen auswärtige und branchenfremde Finanzinvestoren und Bodenspekulanten in Thüringen zunehmend Agrarbetriebe samt der dazugehörigen Äcker und Felder ein. Hierfür nutzen sie gezielt Lücken im Grundstückverkehrsgesetz aus und tätigen die Aufkäufe über Strohmänner. Dieses sogenannte Land Grabbing – das Aufkaufen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen als Geldanlageobjekt durch branchenfremde und auch ausländische Finanzinvestoren – war lange ein Phänomen, das sich auf Afrika, Südamerika und Teile Osteuropas beschränkte. Nun beginnt es langsam,
aber sicher seine negativen Auswirkungen auch in Deutschland auszubreiten, zuerst in MecklenburgVorpommern, seit einiger Zeit auch in Thüringen. Schuld daran ist unter anderem die seit Jahren anhaltende Niedrigzinspolitik im Euroraum. Sie sorgt dafür, dass Spekulanten die Land- und Forstwirtschaft als gewinnbringende Wertanlage für sich zugänglich gemacht haben. Dass diese Entwicklung bedenklich ist, haben mittlerweile nicht nur die verschiedenen Bauernverbände erkannt, sondern auch die Kollegen der Grünen, der SPD und der Linken. Dagegen etwas getan haben nach vier Regierungsjahren aber bisher weder sie noch die von ihnen getragene Landesregierung, und das obwohl ihnen das Wohl der Thüringer Bauern angeblich so sehr am Herzen liegt.
Es kann aber nicht angehen, meine Damen und Herren, dass zwar einzelne Agrarflächen nicht an Nichtlandwirte verkauft werden dürfen, aber gesamte Agrarbetriebe mit ihren Ackerflächen so mir nichts dir nichts an branchenfremde Großkapitalanleger verscherbelt werden können.
Hier müssen die Lücken des Grundstückverkehrsgesetzes durch die Landesregierung endlich geschlossen und künftigen Landaufkäufen durch branchenfremde Finanzinvestoren und Bodenspekulanten ein Riegel vorgeschoben werden.
Ein Ausverkauf unserer heimischen Agrarflächen darf nicht stattfinden und die vielfältige Struktur unserer Thüringer Landwirtschaft muss erhalten bleiben.
Deshalb, meine Damen und Herren, springen Sie für unsere Landwirte über Ihren Schatten und stimmen Sie für unseren Antrag und für die Überweisung an den Landwirtschaftsausschuss, damit wir alle gemeinsam sachlich und gründlich darüber beraten können, wie wir den Ausverkauf unserer Landwirtschaft vorbeugen und stoppen können. Vielen Dank.
Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Dr. Scheringer-Wright von der Fraktion Die Linke das Wort.
vorliegende AfD-Antrag „Thüringer Land- und Forstwirtschaft schützen“ ist ein typisches AfD-Produkt. Die AfDler hören etwas oder lesen etwas in der Zeitung und schätzen ein, okay, das bewegt ein paar Menschen, und dann formulieren sie schnell einen Antrag, um zu zeigen, dass sie in der Lage sind, Stimmungen aufzunehmen. Das ist die typische Trittbrettfahrerei, wenn es darum geht, Themen in diesem Land zu besetzen.
Der vorliegende Plenarantrag macht aber den chauvinistischen Charakter der AfD überdeutlich. Warum sage ich das? Weil die Formulierung, die hier in dem Antrag mehrmals – fast in jedem Absatz – verwendet wird, heißt, es geht um „branchenfremde [...], ausländische [...], und branchenfremde ausländische Finanzinvestoren“. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn deutsche Finanzinvestoren oder große Konzerne aufkaufen, die von sich behaupten, dass sie nicht branchenfremd sind, wie zum Beispiel die Südzucker AG oder BASF, also Firmen/ Konzerne aus der Branche, dann wäre das okay. Also geht es der AfD gar nicht um das Problem der Konzentration von Landeigentum in der Hand von Konzernen und Hedgefonds, solange sie nur deutsch sind. Und damit ist die AfD auch bei diesem Thema bei ihrem großen übergreifenden Thema, nämlich die Menschen zu spalten nach Nation, Pass, Hautfarbe, also chauvinistisch, nationalistisch und rassistisch.
Da fällt mir die Rede des Landes- und Fraktionsvorsitzenden Höcke ein, der 2016 vom afrikanischen Ausbreitungstyp versus Platzhaltertyp gesprochen hat.
Das hat mit dem Land das zu tun, dass Sie in jedem Absatz diese Formulierung gebrauchen: „branchenfremd ausländisch“.
Lesen Sie mal Ihren eigenen Antrag. Ich weiß nicht, wer Ihnen den aufgeschrieben hat, aber Sie sollten auch wissen, was in Ihrem Antrag steht und was das bedeutet, und nicht nur irgendwie abgehoben über den Bauernstand philosophieren.
Diese Aufteilung, wie Sie das machen, zeigt die chauvinistische, nationalistische Ideologie und die durchdringt bei der AfD eben alle Bereiche.
Auch das erinnert jeden aufgeklärten und geschichtsbewussten Menschen an ganz dunkle Zeiten in diesem Land. Fakt ist, dass deshalb auch in einem Antrag, in dem Boden und Bodenspekulation Thema ist, die Unterscheidung zwischen ausländisch und deutsch wichtiger ist als die negativen sozialen Auswirkungen von Land Grabbing auf die soziale Gerechtigkeit in den ländlichen Räumen und damit auch den sozialen Zusammenhalt. Aber das ist ja gerade der Punkt. Der AfD geht es überhaupt nicht um sozialen Zusammenhalt, sondern der AfD geht es immer um das „Wir gegen die“.