Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einem Zitat beginnen mir Ihrer Erlaubnis: „Weil unglücklicherweise zusätzlich auch noch das Telefonnetz zusammenbrach, wurden die Mitarbeiter nicht alarmiert. ‚Sonst hätten wir das Notstromaggregat angestellt und es wäre nichts passiert‘ [...]. Das Notstromaggregat lässt sich nur per Hand einschalten.“ So zitiert der MDR den Geschäftsführer der Bäuerlichen Produktions- und Absatz Aktiengesellschaft in Käßlitz.
Aus diesem fürchterlichen Vorfall, bei dem 500 Mastschweine jämmerlich verendeten, ergeben sich – auch weil solche Vorfälle immer wieder vorkommen – für mich drei Problemkreise: erstens die Frage der Telekommunikation, insbesondere auf dem Land, zweitens die technischen Anforderungen und Standards bei solchen Anlagen und drittens die Art und Weise, wie insbesondere Schweine, Hühner und Puten in der konventionellen Tierhaltung gehalten werden.
Wieso bricht das Telefonnetz zusammen? Ich war nicht dabei, ich kann es nur so wiedergeben, wie es berichtet wurde. Eine Erklärung könnte in der Einführung der Voice over IP, also der Internettelefonie liegen, denn dann funktioniert das Telefon nur, wenn Strom auf der Anschlussseite vorhanden ist und nicht – wie früher bei analogen Leitungen – durch die Stromversorgung auf der Seite des Providers. Das ist einer der Skandale, die mit der Privatisierung der Telekommunikation einhergingen und die fast nie thematisiert werden. Der Telekom wurde mit diesem System erlaubt, die Digitalisierung zum finanziellen Vorteil des Konzerns billigst umzusetzen. Was das für Auswirkungen haben kann, zeigt sich in diesem Fall in Käßlitz. Noch dazu werden den Anzuschließenden Mehrkosten für eine
Nicht zuletzt daran zeigt sich, wie kontraproduktiv Privatisierungen der Daseinsvorsorge für die Gesellschaft sind. Aber es gibt natürlich technische Lösungen auch als Standard, die eingesetzt werden müssen, dass so etwas wie in Käßlitz nicht passiert. Für das beschriebene Problem der Stromzufuhr gibt es die unterbrechungsfreie Stromversorgung, im Prinzip ein Akku, der zwischen die öffentliche Stromversorgung und die Telefonanlage vor Ort geschaltet wird, sodass genügend Strom für die Telefonanlage und das Alarmsystem vorhanden wäre, wenn es einen Blackout gibt. Ob so eine Vorrichtung vorhanden war oder nicht, wird wohl der Staatsanwalt klären müssen. Ein Betriebsleiter, der eine solche Schweinemast betreibt, muss eigentlich diesen Standard eingebaut haben.
Selbst wenn alles im Stall nach gegenwärtigem technischem Standard eingerichtet und voll funktionstüchtig gewesen wäre, wirft dieser Vorfall doch sozusagen einen Scheinwerfer auf die Probleme, die in den sogenannten modernen Schweineställen herrschen. Das sind zum einen diese vollklimatisierten Ställe selbst, die keinen Außenzugang für die Tiere oder mechanische Belüftung haben. Schon das ist für die Gesundheit der Mastschweine kritisch zu bewerten. Wenn Tiere keine Klimareize mehr haben und wenig Bewegung, dann sind sie stressanfällig, durch kleinste Vorkommnisse ist ihr Kreislauf gefährdet. Gerade in der Endmast sind diese hochgezüchteten Rassen nicht belastbar, obwohl Schweine eigentlich von Natur aus eine richtig gute Kondition haben.
Zudem finden wir in diesen modernen Ställen sehr hohe Belegdichten auf Spaltenböden, wo auch noch die Gülle hochdampft, die zwar gesetzlich erlaubt sind, die aber der Gesundheit der Tiere und natürlich dem Raumklima ganz abträglich sind.
Nicht zuletzt gibt es in solchen großen Stallanlagen kaum Flexibilität, wenn die Technik ausfällt. Denn selbst wenn Fenster geöffnet werden können, schafft das bei heißen Außentemperaturen, wie wir sie zum Beispiel in diesem Sommer erlebt haben, kaum Abhilfe.
Dies alles zeigt, dass solche Haltungsbedingungen an sich nicht geeignet sind, um gesunde, stressresistente Tiere zu erzeugen. Ich stimme Herrn Primas überhaupt nicht zu, wenn er sagt, wenn die Anlagen noch größer und besser technisiert sind, dann wäre alles besser, denn bei jedem technischen Vorgang können auch Fehler auftreten.
Aus all diesen Ausführungen wird schon deutlich, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen geben muss, um Tierhaltung artgerecht und damit robuster zu gestalten, und auch, um den technischen
Das ist überfällig, wenn wir nicht immer wieder solche Horrorszenarien wie in Käßlitz erleben wollen. Danke.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in einem Schweinemaststall in Käßlitz im Landkreis Hildburghausen sind am 10. September 2018 498 Mastschweine an einem Herz-Kreislauf-Kollaps, der auf gleichzeitiges Versagen der Herztätigkeit und des peripheren Kreislaufsystems zurückzuführen ist, infolge eines Ausfalls der raumlufttechnischen Anlage zu Tode gekommen. Konkrete Informationen zu den Gründen des technischen Ausfalls der raumlufttechnischen Anlage liegen der Landesregierung nicht vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Ergebnisse müssen abgewartet werden, erst dann kann eine Bewertung auch seriös vorgenommen werden. Damit keine Zweifel aufkommen: Ja, es ist ein schlimmer Vorfall, der nicht nur mich als Landwirtschaftsministerin und meine Kollegin Heike Werner als Ministerin, sondern auch den gesamten Berufsstand der Landwirtschaft schockiert hat.
Die Haltung von Tieren ist an hohe Standards gebunden, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgeschrieben sind. Nutztierhalter müssen sicherstellen, genau wie das hier auch gesagt wurde, dass Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Frischluft getroffen ist. Ställe, in denen die Lüftung von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig ist – das ist eben schon mal zitiert worden –, müssen mit einer Ersatzvorrichtung, die bei Ausfall der Anlage einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet, und einer Alarmanlage zur Signalisierung eines solchen Ausfalls ausgerüstet sein. Darüber hinaus können Landwirte Maßnahmen einrichten, die eine Passivlüftung möglich machen. Die vorhandenen Lüftungseinrichtungen sind mindestens einmal täglich, Notstromaggregate und Alarmanlagen in technisch erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu
Über die rechtlichen Anforderungen hinaus sollten Tierhalter im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Tieren folgende Maßnahmen beachten: Die Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall müssen ihren Niederschlag in Notfallplänen mit detaillierten Verfahrens- und Verhaltensanweisungen finden. Dazu gehört auch, dass nach schweren Gewittern mit Blitzeinschlag unbedingt zeitnah eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Stalllüftungseinrichtungen erfolgt. Ebenso sollten weitere Maßnahmen bei einem eingetretenen Havariefall gesehen werden, wie zum Beispiel das manuelle oder automatische Öffnen von Zu- und Ablufteinrichtungen. Für die Überwachung des störungsfreien Betriebs raumlufttechnischer Anlagen gibt es eine Vielzahl elektronischer Überwachungssysteme. Oberster Grundsatz ist, dass die technische Überwachung der elektronischen Meldeanlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Menschen bedarf.
Warum das alles nicht ausgereicht hat, diesen schlimmen Vorfall zu verhindern, und ob die Kontrolle aus welchen Gründen nicht erfolgte, muss schonungslos und gründlich aufgeklärt werden. Ich sage es auch an der Stelle: Es war eben in dem Falle auch nicht das erste Mal, das muss man auch dazu sagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Aktuelle Stunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit „Tierleid in Thüringen endlich beenden – Verantwortungsvolle Tierhaltung fördern“ überschrieben. Anders als es die Überschrift suggeriert, sind die meisten unserer Landwirte sehr verantwortungsvoll.
Sie schaffen gute Haltungsbedingungen und kümmern sich um ihre Tiere. Ich finde es auch unredlich – und das steht in der Begründung –, alle ehrlichen und verantwortungsbewussten Tierhalter mit den schwarzen Schafen in einen Topf zu werfen. Wer auf den Grünen Tagen gewesen ist, gerade am vergangenen Wochenende, konnte sich von solcher Verantwortung bei den Landwirten auch überzeugen.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine zukünftige Förderung für Stallbauten an die Einhaltung strenger Kriterien beim Tierwohl anzuknüpfen. Und das haben wir mit unseren Richtlinien auch umgesetzt.
Darüber hinaus ist die Landesregierung dabei, eine Tierwohlstrategie zu erarbeiten. Wir fördern Stallbauten, die oberhalb der gesetzlichen Kriterien liegen, mit 20 Prozent in der Basisförderung und mit
40 Prozent in der Premiumförderung. Wir müssen beim Thema „Tierwohl“ möglichst viele Betriebe in Thüringen mitnehmen, und das geht nur, wenn wir ihnen Förderangebote unterbreiten.
Die Förderobergrenze für Stallbauten beträgt in Thüringen 2 Millionen Euro. Damit wird der geförderte Bau von Intensivtierhaltungen ausgeschlossen. Wir sind in Thüringen, wie ich denke, auf dem richtigen Weg mit der Neuausrichtung der Agrarwirtschaft. Manchen geht es vielleicht zu langsam, aber es ist der einzige Weg, wenn wir möglichst viele Partner mitnehmen und die Tierhaltung hier bei uns in Thüringen halten wollen. Denn wenn wir die Tiere erst über Kilometer von sonst wo herholen, denn das werden wir dann tun müssen, wenn wir vielleicht nicht mehr vom Namen her Thüringer Bratwurst, aber mit dem Inhalt noch für Thüringen verkaufen wollen, dann müssen wir uns genau darum kümmern.
Sehr geehrte Damen und Herren, die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist ein wichtiges Standbein der Thüringer Landwirtschaft. Der Anteil der tierischen Erzeugung am Produktionswert der Landwirtschaft liegt im Freistaat zwischen 40 und 50 Prozent. Sie dient nicht nur der Erzeugung von Nahrungsmitteln sowie der Gewinnung von tierischen Produkten, sondern schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum und trägt maßgebend zur dortigen Wertschöpfung bei. Damit wir die Tierhaltung in Thüringen noch tiergerechter und emissionsärmer gestalten können, ist es erforderlich, dass Landwirte die Haltungsverfahren tierschutzgerecht weiterentwickeln. Diesen Prozess begleiten wir mit unserer Tierwohlstrategie. In Arbeitsgruppen berieten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung in den vergangenen Jahren Themen zur Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung. Es wurden Lösungsansätze für mehr Tierwohl erarbeitet. In einem zweiten Schritt wurden die einzelnen Ansätze auf finanzielle Fördermöglichkeiten und zeitliche Umsetzung geprüft. Abhängig von den verfügbaren finanziellen Mitteln werden dann die einzelnen Maßnahmen der Thüringer Tierwohlstrategie erarbeitet. Im Juli dieses Jahres erfolgte der Beginn einer öffentlichen Diskussion zum Entwurf der Strategie. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls auch in den Entwurf integriert. Unser Plan sieht vor, die Thüringer Tierwohlstrategie noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen, und ich denke, genau unter diesem Thema wie heute ist das angebracht.
Das Thema „Tierwohl“ wird fester Bestandteil des zukünftigen Leitbilds der tierischen Produktion sein. Auch wenn die tierische Erzeugung von Rentabilität und Ökonomie geprägt sein muss, damit der Landwirt seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, so kann dies nur mit der Gewährleistung des Tierwohls einhergehen, auch das müssen wir immer wieder deutlich sagen. Das sagt der Berufsstand
selbst natürlich auch. Das Wohlergehen seiner Nutztiere ist – wie bereits gesagt – jedem verantwortungsbewussten Tierhalter ein Anliegen. Darum ist eine selbstkritische Bestandsaufnahme im eigenen Unternehmen auch geboten. Ich wünsche mir aber auch eine stärkere Debatte darüber, was uns Tierwohl insgesamt in der Gesellschaft Wert ist, und nicht nur die Debatte, was wir fordern. Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen am Ende an der Supermarktkasse genauso für Tierwohl wie der Landwirt selbst.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass es uns auf dieser Basis am Ende gelingen wird, die Haltungsverfahren dahin gehend zu verbessern, eine tierartgerechtere Tierhaltung zu erreichen, Umweltwirkungen zu verringern und den Arbeitsschutz sowie die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Es müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um solche Fälle zu jeder Zeit und an jedem Ort zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet und ich schließe ihn. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6066 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Beratung. Als erstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Kowalleck von der Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits in der Aktuellen Stunde hat das Thema „Wohnungsmarkt“ eine wichtige Rolle gespielt. Meine Kollegin Liebetrau hat es auch für unsere Fraktion klar dargestellt: Der Bau neuer Wohnungen ist der effizienteste Weg zu einer Entspannung auf den Wohnungsmärkten und zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Um der drohenden Wohnungsknappheit in einigen Städten zu begegnen und bezahlbare Mieten zu sichern, ist es notwendig, die Investitionen in den Neubau von Wohnungen zu erhöhen und auch die Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Da
zu braucht es sowohl staatliche Investitionen, eine Verstetigung der Wohnraumförderung auf hohem Niveau und eine Senkung der Baunebenkosten.
Und an dieser Stelle möchte ich auch den Abgeordneten der Grünen mitgeben, dass es eben nicht nur die Städte sind, die hier Unterstützung brauchen, nicht nur die großen Städte – ich gehe da auf die Aussagen von Ihrem Redner in der Aktuellen Stunde ein –, sondern wir dürfen gerade auch bei diesem Thema den ländlichen Raum nicht vergessen und müssen hier eben auch vorsorgen und fördern. Für die CDU ist es wichtig, steigende Mieten und den Sozialwohnungsmarkt in den Fokus zu rücken. Aber ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns eben auch die Schaffung von Wohneigentum. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch Rot-Rot-Grün auf 6,5 Prozent war auf jeden Fall ein falsches Zeichen für die Thüringer Familien.
Ich gehe an dieser Stelle auch noch mal auf den Gesetzentwurf der AfD ein. Sie wollen die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum von 6,5 auf 5 Prozent senken und Sie wollen die Herabsetzung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5 Prozent für Käufer, die das Eigentum mindestens zehn Jahre selbst nutzen. Im Erbfall könnten die Erben diese Eigennutzung fortsetzen. Als Alternative nennt die AfD die Wiedereinrichtung einer Eigenheimzulage auf Bundesebene. Wir als CDU-Fraktion wollen die Herabsetzung des Steuersatzes generell auf 5 Prozent,
das haben wir an dieser Stelle auch schon mehrfach dargelegt, weiterhin die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Eigentum zur Entlastung insbesondere unserer Familien. Familien werden auch von der Bundesregierung bei ihrem Traum von den eigenen vier Wänden unterstützt – wir haben das auch eben in der Aktuellen Stunde gehört. Dazu wurde für viele Familien ein Baukindergeld auf Bundesebene eingeführt. Eltern bekommen für jedes Kind 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Erst vor einigen Tagen wurde auf der Herbstkonferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion der Länder und des Bundes in Erfurt ein Beschluss zum Wohnungsneubau und Wohneigentumserwerb gefasst, auch mit steuerlichen Anreizen eben diese Dinge zu fördern. Die Sprecherkonferenz fordert im Beschluss den Bund auf, mit einer Änderung der Rahmengesetzgebung die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Länder die Entscheidungsfreiheit zur Ausgestaltung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer erhalten. Wir wollen den Bundesländern mit dieser Regelung die Möglichkeit eröffnen, Familien beim erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu unter
stützen. Hier ist auch die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen aufgerufen, schnellstmöglich diesen Vorschlag mitzutragen und eben zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der weiteren Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund zur Einführung dieses Freibetrags braucht es nach unserer Ansicht eben nicht den von der AfD vorgeschlagenen Gesetzentwurf. Vielmehr muss die rotrot-grüne Landesregierung umdenken und handeln und die Thüringer Familien aktiv bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, steuerliche Förderung des Wohneigentumsneubaus und erwerbs, stärkere Flächenausweisung und weniger Regulierungen für den Wohnungsneubau sind unsere Antwort auf die drängenden Fragen des deutschen Wohnungsmarkts. Dafür setzen wir uns ein.