Protocol of the Session on June 20, 2018

wird wissen, was der Wert einer durch Kontrolle, weil Gewaltenteilung, praktizierenden Herrschafts

form ist. Insofern würde ich empfehlen, bei der Wortwahl manchmal ein bisschen vorsichtiger zu sein. Denn die Infragestellung von Demokratie als eines tatsächlichen Werts in einer politischen und auch gesellschaftlichen Situation, in der demokratische Grundrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Organisationsfreiheit, immer wieder infrage gestellt werden, ist politisch fahrlässig. Zumal Sie letztlich auch mit Ihrer Partei immer wieder die Frage stellen, ob beispielsweise die Rechte Ihrer Partei adäquat gewürdigt werden oder nicht. Aber diese Frage können Sie deshalb frei stellen, weil Sie sich in einer Demokratie im Parteienwettbewerb befinden.

Insofern will ich gleich noch mit einem zweiten Irrtum, nämlich dem Ihres Fraktionsvorsitzenden aufräumen, der vorhin in einem Zwischenruf formulierte, Recht sei geronnene Moral. Ich halte das für, gelinde gesagt, eine quatschige Idee.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das war zu- mindest mal so! Jetzt ist es nicht mehr so!)

Ja, es mag sein, dass in den nationalkonservativen Kreisen, aus denen Sie kommen, genau diese Vorstellung um Naturrecht und positives Recht immer wieder aufgerufen wird. Aber halten wir noch mal fest: Rechtsnormen sind von einer anderen Art als moralische Verbindlichkeiten. Die Straßenverkehrsordnung kann jemand aus unterschiedlichen Gründen einhalten; er kann sie einhalten, weil er Angst vor der Polizei hat, er kann sie einhalten, weil er sich das Bußgeld sparen will oder er kann die Straßenverkehrsordnung einhalten aus Respekt vor dem Naturrecht, das auch im positiven Recht des Staats Gestalt annimmt.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern herrscht im Sitten- und Wertestaat ein Tugendterror, aber im Rechtsstaat gilt das Recht.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Und die Mo- ral!)

Und wenn jemand sich einen Rechtsverstoß zuschulden kommen lassen hat, dann bekommt er oder sie eine Strafe. Dann ist aber auch der Rechtsverstoß geahndet. In Ihrer Moralvorstellung bleibt die Schuld unendlich. Und ehrlich gesagt, möchte ich in diesem Staatsverständnis von dem Recht als geronnene Moral nicht leben. Diesen Tugendterrorstaat behalten Sie bitte für sich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für mich geht es um Rechtsstaat. Und in dem Rechtsstaat geht es letztlich auch immer wieder um den Aushandlungsprozess von dem, was Akzeptanz erfährt, und es geht selbstverständlich, auch weil es um Gewaltenteilung geht, naturgemäß um Transparenz und Hinterfragbarkeit von staatlichem Handeln. Auch das spricht für Demokratie.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Vor diesem Hintergrund hat der Koalitionsvertrag festgelegt, dass es eine entsprechende Novellierung des Ministergesetzes geben soll. Die ist vorgelegt worden. Die Bandbreite dessen, was hier diskutiert worden ist, ist, glaube ich, in den Ausführungen von Knut Korschewsky auf der einen Seite und einem ehemaligen Minister und von mir geschätzten Abgeordneten Scherer auf der anderen Seite dargestellt worden. Diese Bandbreite wurde auch in der Anhörung aufgerufen. Es gab über die Anhörung hinaus noch weitergehende Vorstellungen, die sich die Koalition nicht zu eigen gemacht hat, weil sie sich mit dem Gesetz ganz klar bemüht hat, weiterzugehen als die Landesregierung – das ist selbstverständlich legitim, kein Gesetz kommt ins Parlament und geht so hinaus, wie es hineingegangen ist – und gleichzeitig ein Gesetz mit Augenmaß zu machen.

Dass man an der einen oder anderen Stelle noch andere Formulierungen hätte wählen können, ja, das wäre denkbar. Ich bin dankbar für die Klarstellung hinsichtlich eines immer wieder auch ein bisschen bewusst wiederholten Irrtums von Herrn Scherer oder einer Lesart, die jetzt aber hier, glaube ich, auch seitens des Gesetzgebers in dieser Debatte noch mal ausdrücklich klargestellt worden ist.

Für mich geht es aber – und da würde ich noch mal versuchen, Herrn Scherer von seiner kritischen Haltung ein bisschen wegzubringen und zu überzeugen – um das beratende Gremium. Man muss sich das beratende Gremium tatsächlich anschauen. Sie haben kritisiert, lieber Herr Scherer, dass die Mehrheit des Landtags dieses Gremium einsetzt, und man hätte einen anderen Modus finden können, wobei Sie nicht genau gesagt haben, wie Sie sich den Modus konkret vorstellen, denn ein Benennungsrecht aller Fraktionen war auch nicht der Vorschlag, den Sie dann in der Anhörung oder in der Debatte unterbreitet haben.

Vor diesem Hintergrund, finde ich, ist es auch noch mal richtig und wichtig gewesen, dass Abgeordnete Rothe-Beinlich darauf hingewiesen hat, dass Personen mit besonderen Kenntnissen beruflicher Ethik, Rechtswissenschaft oder zivilgesellschaftlichen Engagements in diesen beratenden Gremien sein sollen. Nehmen wir uns mal eine Organisation, die Sie in Ihrer Rede benannt haben: Transparency International. Bei Transparency International kommt, wenn man sich die Organisation, auch die Personen, die diese Organisation repräsentieren, anschaut, etwas zusammen, das mir in der Debatte auch mit den Koalitionsfraktionen wichtig war, nämlich Erfahrungen in großen Organisationen. Hansjörg Elshorst, der Gründer von Transparency International, kam von der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, hatte aufgrund seiner internationalen Erfahrung mit Korruption Transparency International gegründet gehabt. Gleichzeitig sind es eine

ganze Reihe von Akteuren, die im Bereich Governance tätig gewesen sind, die heute für Transparency International in Hauptfunktionen oder beratend tätig sind und die auch hier die Debatte dieses Gesetzes begleitet haben. Insofern habe ich ein ziemlich großes Vertrauen darin, dass das beratende Gremium in der Auslegung der Regelungen dieses Gesetzes, so wie diese Debatte hier von Herrn Scherer bis zu Kollegen Korschewsky gezeigt hat, mit Augenmaß die entsprechenden Empfehlungen an die Landesregierung geben wird.

Wir sind in einer Zeit, in der das, was vor einer ganzen Reihe von Jahren als legitim erachtet worden ist, einem Veränderungsprozess unterworfen ist. Diese Veränderung dann auch hier in Gesetzesform zu gießen und gleichzeitig mit einem solchen beratenden Gremium und der Evaluationsklausel dieses Gesetz zu überprüfen, wie sich die Gesetzesanwendung tatsächlich darstellt, das finde ich ein sinnvolles Verfahren. Ich danke dem Parlament für die Beratung dieses Gesetzentwurfs und bitte um Ihre Zustimmung.

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/5849. Wer für diese Beschlussempfehlung votieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von Linken, Grünen und SPD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4650 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind erneut die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPDFraktion. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmt die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung, die ich Sie durch Erheben von den Plätzen zu absolvieren bitte. Wer ist für dieses Gesetz? Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist gegen dieses Gesetz? Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich 5 Minuten nach Ende dieser Sitzung der Ausschuss für Umwelt, Energie und

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Naturschutz im Raum F 202 zu einer außerplanmäßigen Sitzung trifft. Und 15 Minuten nach Ende dieser Plenarsitzung trifft sich der Parlamentarische Nachhaltigkeitsbeirat im Raum F 002.

Ich schließe die Sitzung für heute und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Morgen früh um 9.00 Uhr geht es hier weiter.

Ende: 18.36 Uhr