Ein Bürger aus Tiefenort wandte sich kürzlich mit folgender Information an mich: Ein Altarm der Werra sei seit Jahren stark verschlammt und vermüllt. In den Sommermonaten würde bei meist niedrigem Wasserstand die Fischbrut absterben. Nachdem das Gewässer in früheren Jahren dem Freistaat Thüringen gehörte, sei es später wieder an die Gemeinde rückübertragen worden. Die Vermutung des Bürgers ist, dass sich das Land mit einer Sanierung überfordert fühlt, und er unterbreitet den Vorschlag, gegebenenfalls Lottomittel dafür zu verwenden, dass Studenten einer wasserbaulichen Richtung (beispielsweise hätte die Universität Kassel einen entsprechenden Lehrstuhl) im Rahmen eines Projekts einen Sanierungsplan entwickeln könnten. Dessen Umsetzung wäre möglicherweise auch aus Mitteln der Europäischen Union auf der Grundlage
2. Wie steht sie zu dem Vorschlag des Studentenprojekts und der entsprechenden Verwendung von Lottomitteln?
3. Falls ein Sanierungskonzept entwickelt wird, welche Förderprogramme auf EU-, Bundes- bzw. Landesebene könnten gegebenenfalls Anwendung finden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Staatssekretär Möller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1 – Inwieweit kann die Landesregierung die eingangs geschilderte Situation bestätigen? –: Der Landesregierung liegen trotz Nachforschung keine Informationen zur geschilderten Situation an einem Altarm der Werra bei Tiefenort vor. Es wäre hilfreich gewesen, da eine Karte zu haben. Es gibt dort zahlreiche Altarme und wir wissen nicht, welcher gemeint ist. Also, wir erforschen das gerne noch, wenn wir nähere Informationen dazu haben, aber so ist es nicht möglich gewesen, auch in der Kürze der Zeit nicht.
Zu Frage 2 – Wie steht sie zu dem Vorschlag des Studentenprojekts und der entsprechenden Verwendung von Lottomitteln? –: Generell stehen wir Studentenprojekten aufgeschlossen gegenüber. Bei dem geschilderten Fall handelt es sich jedoch um ein Gewässer zweiter Ordnung, für das die Zuständigkeit bei der Gemeinde liegt. Insofern hätte diese über den Vorschlag zum Studentenprojekt zu befinden.
Und zu Frage 3 – Falls ein Sanierungskonzept entwickelt wird, welche Förderprogramme auf EU-, Bundes- bzw. Landesebene könnten gegebenenfalls Anwendung finden? –: Sofern es sich bei den umzusetzenden Maßnahmen um Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern handelt, stehen hierfür Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen“ im Rahmen der „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ zur Verfügung.
Nachfragen sehe ich keine. Dann kommen wir zur siebenten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/5695. Bitte.
In der Stadt Stadtlengsfeld im Ortsteil Gehaus werden derzeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Dermbach Straßenbaumaßnahmen geplant. Der Weg „Am Eichsfeld“ ist laut Aussagen eines ortsansässigen Bürgers nicht nur steil, sondern fällt auch schräg ab. Im Weg „Am Eichsfeld“ wohnen Menschen mit körperlicher Behinderung, also im Rollstuhl.
1. Wie erfolgte die Auslegung und Information über den Bebauungsplan zur Straßensanierung im Ortsteil Gehaus?
3. Wie wurde auf die Belange von Menschen mit Behinderungen eingegangen, um eine barrierefreie Gestaltung zu gewährleisten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 2 und 3: Gestatten Sie mir, diese zusammen zu beantworten. Es liegen der Landesregierung und auch insbesondere der Kommunalaufsicht weder zu Frage 2 noch zu Frage 3 entsprechende Informationen vor. Es handelt sich hierbei um Vorhaben der Stadt Stadtlengsfeld im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
den Landkreisen einzubeziehen, damit Baumaßnahmen dort mit vorgestellt werden, dass das dann auch mal von der anderen Seite begutachtet wird?
Selbstverständlich. Dafür haben wir auch gesetzliche Regelungen. Im Planverfahren sind auch Behindertenbeauftragte zu befragen. Selbst von den menschlichen Erwägungen her muss man die Frage mit Ja beantworten.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Frage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/5696.
In Beantwortung der Frage 4 meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/1780 „Trinkwasserqualität in den Gemeinden Hohengandern und Kella“ führte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der 43. Plenarsitzung am 25. Februar 2016 aus, dass „die Trinkwasserqualität beider Anlagen [...] nicht immer den Anforderungen der Trinkwasserversorgung [entsprach]“ und dass aufgrund dessen vonseiten des Gesundheitsamts gemeinsam mit dem Wasserversorger nach Lösungen gesucht wird, um diese Probleme langfristig abzustellen. Die Ministerin führte dazu weiter aus: „Es wird für die Anlage in Hohengandern langfristig eine Lösung angestrebt, welche eine Reduzierung des Sulfatgehalts unter 250 Milligramm pro Liter ermöglicht. Derzeit besteht die Möglichkeit, durch eine Trinkwasserleitung das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage Arenshausen nach Hohengandern zu transportieren.“
1. Welche Schritte wurden inzwischen vom zuständigen Gesundheitsamt und vom Wasserversorger unternommen, um sowohl mikrobiologische wie auch mineralische Verunreinigungen des Trinkwassers in den Anlagen in Hohengandern und Kella zu unterbinden?
2. Gab es in den beiden vergangenen Jahren Beanstandungen der Trinkwasserqualität in den beiden Orten, sowohl mit Blick auf Mikroben, wie auch auf Sulfat oder andere Mineralien?
4. Welche Schritte wurden unternommen, um den Sulfatgehalt im Trinkwasser der Gemeinde Hohengandern dauerhaft zu senken?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld überwacht gemäß § 19 Trinkwasserverordnung regelmäßig die Trinkwasserqualität in den Wasserversorgungsgebieten Kella und Hohengandern. Gleichzeitig liegen dem Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld die Ergebnisse der eigenen Kontrolluntersuchungen der Wasserversorgung zur Prüfung und Bewertung vor. Bezüglich der Trinkwassergewinnung bzw. der Trinkwasseraufbereitung erfolgten keine gesonderten Anordnungen. Gemäß § 9 Abs. 5 Trinkwasserverordnung kann das Gesundheitsamt bei Nichteinhaltung von sogenannten Indikatorparametern nach Prüfung im Einzelfall von der Anordnung von Maßnahmen absehen, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Sowohl coliforme Bakterien als auch Sulfate gehören zu den sogenannten Indikatorparametern. Die vorliegenden Befunde bedeuten keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.
Zu Frage 2: Im Versorgungsgebiet Kella wurden in den vergangenen beiden Jahren mehrfach Trinkwasserkontrollen durchgeführt. Dabei wurde eine Grenzwertüberschreitung des Parameters „Coliforme Bakterien“ im Kindergarten festgestellt. Als Ursache konnte ein mangelhaft gespülter, selten genutzter Strang der Trinkwasserinstallation des Kindergartens ermittelt werden. Zusätzliche Proben aus dem Ortsnetz Kella zeigten zu dieser Zeit keine Beanstandungen. Alle weiteren Parameter der Trinkwasserverordnung waren im Versorgungsgebiet Kella eingehalten.
Im Versorgungsgebiet Hohengandern konnten in den vergangenen beiden Jahren keine mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Auch alle weiteren Parameter der Trinkwasserverordnung – mit Ausnahme von Sulfat – wurden im Versorgungsgebiet eingehalten. Im Versorgungsgebiet Hohengandern traten in Abhängigkeit vom Mischungsverhältnis mit dem Wasser des Hochbehälters Arenshausen wiederholt Grenzwertüberschreitungen des Parameters Sulfat auf.
Zu Frage 3: Die höchsten gemessenen Werte betrugen im Jahr 2016 363 Milligramm pro Liter und im Jahr 2017 324 Milligramm pro Liter. Der aktuellste Wert wurde am 27.03.2018 mit 159 Milligramm Sulfat pro Liter ermittelt. Auch die höchsten ermittelten Werte sind gesundheitlich unbedenklich.
Sehr geehrte Frau Scheringer-Wright, zweifelsfrei wäre es sehr begrüßenswert, wenn das Trinkwasser völlig sulfatfrei wäre. Sie wissen aber sicher, dass gerade im Rohwasser in Nordthüringen naturbedingt Sulfat vorhanden ist.
Zu Frage 4: Nach Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts sind derzeit keine technologischen Änderungen an der Wasserversorgung der Orte Kella und Hohengandern vorgesehen. Die Mischwasserversorgung ist die derzeit optimale Versorgung mit Trinkwasser in den Gemeinden Kella und Hohengandern.
Der Auslöser meiner Anfrage vor zwei Jahren war, dass ein Wasserschutzgebiet in Hohengandern aufgegeben wurde und dass für die Mischung wegen dem Sulfatgehalt Wasser aus der Anlage in Arenshausen nach Hohengandern transportiert wurde. Damals hat sich das so angehört, als wäre das eine Übergangslösung. Bedeutet Ihre Antwort jetzt, dass auch langfristig über Arenshausen die Versorgung von Hohengandern gesichert ist?