daran, dass Sie die Last der Abwasserentsorgung den Grundstückseigentümern zumuten wollen, Herr Fiedler. Das ist nicht in Ordnung. Deswegen legen wir jetzt eine Lösung auf den Tisch. Jetzt sage ich Ihnen auch, wie die aussieht.
Ob jetzt die Frage der Zugehörigkeit zu benachbarten Gemeinden das Entscheidende ist bei der Frage, ob ich einen Abwasseranschluss habe, ja oder nein, darüber können wir nachher gern trefflich streiten. Meine These ist: Nein, es hat andere Gründe.
Lieber Herr Fiedler, unser Wassergesetzentwurf gibt eine faire Kostenverteilung durch die öffentliche Abwasserentsorgung vor und das heißt, dass durch die Neuordnung des Thüringer Wasserrechts Ortschaften und Ortsteile mit mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen werden. Das gilt auch für Ortschaften mit mehr als 50 und weniger als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern, wenn es wirtschaft
lich vertretbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Abwassereinleitung in der Schutzzone I oder II eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwasserversorgung liegt. In allen anderen Ortschaften oder Ortsteilen mit weniger als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern wird es so laufen, dass die Entsorgungsvariante im Ermessen des Zweckverbands liegt. Das heißt umgekehrt auch, dass alles über 200 Einwohnerinnen und Einwohner selbstverständlich durch die Zweckverbände anzuschließen und die Verantwortung dafür auch zu tragen ist.
Aus diesem Grund schreiben wir parallel zum Gesetzgebungsprozess auch die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen fort. Das heißt, es gibt eine klare Verantwortung, die liegt bei den über 100 Abwasserzweckverbänden. Es gibt eine klare Option, sich jeweils an der Größe der Orte und Ortsteile entlang für Kleinkläranlagen oder eben größere zu entscheiden, und wir erhöhen die Fördersumme für den Ersatzneubau einer Standardkläranlage von 1.500 auf 2.500 Euro. Wir erhöhen nicht nur den Fördersatz, sondern – das Geld ist im Haushalt bereits bereitgestellt – wir liefern das, was die Bürgerinitiativen und die Menschen im ländlichen Raum seit Jahren einfordern, nämlich dass es eine solidarische, eine gerechte Lösung für sie gibt. Das liefern wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr Grundstücke in Thüringen sollen an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und die Kosten fair verteilt werden. Wir haben dafür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 bereits insgesamt 30 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Rot-RotGrün verspricht nicht nur, Rot-Rot-Grün macht und liefert.
Und – das wird Ihnen jetzt ganz besonders wehtun – wir machen das nicht am grünen Tisch, sondern wir machen das gemeinsam mit dem Gemeindeund Städtebund. Die Kommunen und das Präsidium des Gemeinde- und Städtebunds, die mit uns gemeinsam gesagt haben: Lasst uns einen Abwasserpakt auf den Weg bringen – mit der Unterschrift des Präsidiums des Gemeinde- und Städtebunds zur Frage der Finanzierung versehen, Lösungen jeweils vor Ort, Optionen und ganz klar mit den Förderrichtlinien. Die Kommunen stehen an der Seite des Umweltministeriums und der Landesregierung, weil sie erkannt haben, dass 80 Prozent Anschlussgrad zu wenig sind und dass wir die Menschen damit nicht alleinlassen können.
Deswegen sage ich, wir liefern Ihnen nicht nur heute eine gute Diskussionsgrundlage – ich bin ja sehr gespannt auf die Debatte, Frau Tasch –, sondern wir haben zwischen erstem und zweitem Kabinettsdurchgang 72 Verbände und Institutionen angehört, ihre Punkte in den Gesetzentwurf eingewebt und
während das Gesetz das Ziel vorgibt, den Weg gemeinsam mit denen, die das umsetzen, nämlich den Kommunen in Thüringen, festgeschrieben mit Unterschrift. Und ich denke, das ist ein gutes Signal für all jene, die darauf warten, dass dieses Problem endlich gelöst wird.
Der zweite Punkt, meine sehr geehrte Damen und Herren, den wir mit dem Wassergesetz lösen, ist die Gewässerqualität. Ich sagte, es geht auch um sauberes Wasser. Derzeit weisen über 80 Prozent unserer Gewässer und über 30 Prozent der Grundwasserkörper zu hohe Nährstoffkonzentrationen auf. Wir reden genauer über zu viel Phosphor, wir reden über zu viel Nitrat. Die Folgen sind übermäßiges Algenwachstum in Gewässern und Sauerstoffnot für die Fische und in einigen Gebieten als Trinkwasser nicht mehr nutzbare Grundwasservorkommen. Haupteintragspfade sind zu zwei Dritteln Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung und Abschwemmungen von umliegenden Feldern, über die eben zu viele Nährstoffeinträge wie Phosphor und Nitrat in unsere Gewässer gelangen – sauberes Wasser, auch das ein Punkt, was keine Selbstverständlichkeit ist. Aber eben auch der intensive Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf unseren Feldern hat entsprechend unerwünschte Wirkung, deswegen ein Problem für die biologische Vielfalt und das Ökosystem Fluss schlechthin.
Auch hier ein Beispiel, diesmal Obere Helme, Untere Wipper: Das sind zwei Beispiele für Flüsse in Thüringen, die stark unter zu hohen Nährstoffgehalten mit deutlich negativen Folgen für Pflanzen und Tiere im Gewässer leiden. Und ich sage: Unsere Bäche und Flüsse brauchen dringend mehr Luft zum Atmen, denn nur so haben wir eine intakte Umwelt, eine intakte Natur.
Das Problem ist beschrieben. Was ist also unsere Lösung? Unser Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Wir richten einen 5 Meter breiten Gewässerrandstreifen innerorts ein, außerorts 10 Meter. In diesem ist eine ackerbauliche Nutzung weiterhin zulässig, aber der Einsatz, sehr geehrte Damen und Herren, von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, ist nicht mehr erlaubt. Mit dem Gesetz wird jedem Landwirt eine Wahloption ermöglicht: Begrünt er die ersten 5 Meter ab der Uferkante dauerhaft und erhöht so die Schutzfunktion – Stichwort Bodenerosion –, steht ihm die restliche Ackerfläche zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung frei.
Dieses Optionsmodell, sehr geehrte Damen und Herren, ist bundesweit einmalig. Ich bin Frau Ministerin Keller und dem Team hier dankbar dafür, dass wir gemeinsam dahin gekommen sind, diesen Weg zu gehen, und dieses Optionsmodell gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium entwickeln konnten. Ich finde, ein großer Mehrwert, ein großer Schritt für Thüringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der dritte große Teil des Wassergesetzes betrifft den Punkt Hochwasserschutz. Sie erinnern sich sicherlich an das letzte große Hochwasser im Jahr 2013, von dem weite Teile des Landes betroffen waren. Sie kennen jüngst wieder die einzelnen Ereignisse in Südthüringen der letzten Tage; in den letzten Jahren, um noch mal zurückzublicken, ganz besonders Rustenfelde und Ilmenau im Mai 2016, Wiegendorf im Mai/Juni 2017, wo wir sehen, dass ganz besonders Starkregenereignisse verheerende Folgen haben. Mit der klimabedingten Zunahme von diesen Extremereignissen wird sich die Situation an manchen Orten noch verschärfen. Es ist unsere Pflicht vorzusorgen.
Unsere Aufgabe ist es also, Hochwasserschutz zu verbessern. Das tun wir als Landesregierung. Mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz 2016 bis 2021 sind die ersten Schritte eingeleitet. Deiche werden auf 110 Kilometern Gewässerlänge wieder hergestellt. Es werden Deiche rückverlegt auf 1.500 Hektar. Es geht darum, Flüssen mehr Raum zu geben. Aber das alleine reicht nicht, sondern die Auswertung der vergangenen Hochwasser- und Starkregenereignisse hat gezeigt, dass es vor allen Dingen um Wassermassen geht, die in oft unzureichend gepflegten oder unzureichend unterhaltenen Gewässern am Ende zu hohen Schäden führen, und dass wir uns diesem Problem daher widmen müssen.
Deswegen sagen wir, es ist von zentraler Bedeutung, unsere Gewässer so zu unterhalten, dass die auftretenden Wassermassen möglichst schadlos abgeführt werden können. Und auch hier: Problem erkannt und die Lösung auf dem Tisch mit dem Thüringer Wassergesetz. Wir übertragen die Pflege von Bächen und Flüssen zweiter Ordnung von den über 800 Kommunen, die teilweise nur ihren Radius im Blick hatten und die oft, wenn sie ihre Probleme nicht gelöst haben, den Unterliegern eines im wahrsten Sinne des Wortes vor die Tür geschippt haben, auf einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände in kommunaler Trägerschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gründen 20 Gewässerunterhaltungsverbände. Das Ganze funktioniert sehr gut, beispielsweise in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern und in SachsenAnhalt. Dort kann man sehen, wie gut die Aufgabe gestemmt wird, wenn sie auf entsprechend vielen Schultern verteilt ist. Gewässerunterhaltung und vorbeugender Hochwasserschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Deswegen legen wir Ihnen diesen Vorschlag vor. Und auch das ist ausfinanziert wie die beiden erstgenannten Punkte – 14 Millionen Euro zusätzlich, die im Haushalt bereits gesichert
Mein vierter Punkt, den ich Ihnen nennen will: Es ist ein sehr komplexes, ein sehr umfassendes Gesetz, aber ich denke, Klarheit beim Thema „Fracking“ muss auch in einem Gesetz fest verankert werden. Und deswegen machen wir das. Wir wollen unser Grundwasser in Thüringen schützen vor allen Eventualitäten, gerade beim Thema „Fracking“.
Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Mensch und Umwelt verhindern die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sichern langfristig den Schutz unserer Trinkwasserressourcen, denn Fracking wird es mit dem Gesetz in Thüringen nicht geben.
Und mein letzter Punkt, weil ich weiß, dass das viele Abgeordnete interessiert, sind die Neuregelungen bei den sogenannten herrenlosen Speichern. Hierzu gab es ganz viele verschiedene Optionen, wie wir mit der Übernahme durch Verbände umgehen. Ja, wir haben eine Möglichkeit gefunden und die Aufgabe an die für alle Landestalsperren zuständige Thüringer Fernwasserversorgung übertragen. Auch hier wird ein Problem, das über viele Jahre liegen gelassen wurde, gelöst.
Ich komme zum Schluss: Von unserem Wassergesetz werden die Menschen in Thüringen nicht nur unmittelbar profitieren, sondern der ländliche Raum wird gestärkt. Wir sorgen mit einem besseren Hochwasserschutz vor, wir sorgen für sauberes Wasser in Thüringer Flüssen und Seen, wir verteilen das, was nachgeholt werden muss, gerecht, indem das Land an vielen Stellen in Vorhand geht und Zuschüsse deutlich erhöht. Wir kommen bundesrechtlichen Vorgaben nach, wir lösen Probleme der Vergangenheit. Ich bin meinen Ressortkolleginnen und -kollegen sehr dankbar, dass wir diese gemeinsame Lösung im Sinne der Menschen des Landes Thüringen hinbekommen haben und bin sehr gespannt auf die Debatte. Vielen Dank.
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner Abgeordneten Kummer von der Fraktion Die Linke das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Vorstellung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Ich glaube, das Paket, das den Landtag jetzt erreicht hat, ist sicherlich der anspruchsvollste Gesetzgebungsprozess, den der Umweltausschuss in dieser Legislatur erleben wird. Die Vielfalt der Regelungen ist beschrieben worden. Es ist ja nicht umsonst so, dass eigentlich seit 2009 schon Novellierungsbedarf beim Thüringer Wassergesetz erkennbar war. Unsere Fraktion hatte noch zur Verabschiedung der alten Gesetzesnovelle Änderungsanträge mit Blick auf das zu erlassende Wasserhaushaltsgesetz des Bundes eingebracht, die damals nicht mehr angenommen worden sind. Aber schon damals war ersichtlich, welchen Regelungsbedarf es gibt. Und wenn ich daran denke, wie wir uns in der letzten Legislatur gemüht haben: Es gab ein Vorschaltgesetz der damaligen Landesregierung zum Wassergesetz, das einfach nur die Verfahrensabläufe regeln sollte, bei dem aber klar war, dass dahinter so viele Kosten stehen, die irgendwo auch Berücksichtigung finden müssen, die man nicht den Kommunen, den handelnden Akteuren vor Ort allein überlassen kann. Deshalb kam dieses Vorschaltgesetz im Landtag nicht durch. Wir haben gehofft, dass die alte Landesregierung uns einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Probleme im ländlichen Raum löst. Das fand nicht statt. Und auch in dieser Legislatur hat es eben bis heute gedauert, diesen Gesetzentwurf zu bekommen, obwohl die Hoffnungen, mit denen das Umweltministerium damals herangegangen ist, durchaus andere waren. Ich kann mich noch daran erinnern, dass man im April 2015 einen Gesetzentwurf hinlegen wollte, bis jetzt hat es gedauert. Dafür gibt es Gründe.
Zu diesen Gründen möchte ich kommen. Es ist eben eine Sache, die durchaus mehr beinhaltet als eine Umsetzung von Bundesrecht. Die Ministerin ist eben auf eine ganze Reihe von Problemen eingegangen. Ich fange mal mit der Frage „Uferrandstreifen“ an. Natürlich hat es in der Landwirtschaft zu großen Sorgen geführt, ob hier eine Enteignung stattfindet. Was passiert, wenn Uferrandstreifen wieder wie ursprünglich geregelt werden? Also, diese 10 Meter sind ja nicht neu, die gab es schon mal zumindest an Gewässern erster Ordnung. Damit konnten damals alle leben. Zwischendurch gab es eine andere Regelung nach Fachrecht. Man hat aber festgestellt, dass es sich nicht bewährt hat. Wie regelt man es jetzt, damit man den landwirtschaftlichen Berufsstand auch mitnimmt? Ich finde die Regelung, die jetzt vorgestellt wurde, die im Gesetz steht, dass also ein Landwirt, der sagt, okay, ich begrüne die ersten 5 Meter, dann kann ich dahinter normal düngen und auch Pflanzenschutzmittel ausbringen, ist eine Regelung, die einen Anreiz gibt und die den Berufsstand für vorbildliches Han
deln auch belohnt. Ich denke, damit kann man ganz gut leben, man hört im Moment auch keine negativen Diskussionen aus der Landwirtschaft. Ich glaube, das ist gut gelungen.
Ein weiterer Dauerbrenner sind die herrenlosen Speicher. Frau Ministerin hatte damit aufgehört, ich bin damit noch so ein bisschen am Anfang meiner Rede. Wenn man sich diese Regelung ansieht, dann muss man schauen, was denn Grund dafür ist, womit beschäftigen wir uns hier hauptsächlich. Es sind ja auch Leute, die das Ganze vielleicht am Bildschirm verfolgen, die sich mit der Materie nicht so intensiv beschäftigt haben. Zu DDR-Zeiten haben die Räte der Kreise vor allem zum Zweck der landwirtschaftlichen Bewässerung eine ganze Reihe von Talsperren errichten lassen. Was man damals im Regelfall nicht gemacht hat, war die Schaffung eines Staurechts. Man hat im Regelfall Grundstückseigentümer auch nicht gefragt, ob man solche Anlagen auf ihre Grundstücke setzen kann. Das führte dazu, dass nach der Wende irgendwann mal diese Anlagen einen Sanierungsbedarf hatten und dass dann die Frage war: Wer muss denn jetzt die Sanierung durchführen? Die Agrarbetriebe, die sich eine Bewässerung entweder nicht mehr leisten konnten oder auch die Produkte gar nicht mehr hergestellt haben, die eine Bewässerung brauchten, haben gesagt: Nein, danke. Dann gab es Klageverfahren. Die Agrarbetriebe haben die Verpflichtung zur Sanierung erfolgreich rechtlich abwehren können. Dann hat der Freistaat Thüringen gesagt: Schluss, wir brauchen eine andere Regelung, wir beauftragen unsere Landesanstalt für Umwelt und Geologie, sich um diese Speicher zu kümmern, wo es kein Wasserrecht gibt. Das ist der bisherige Stand.
Man wollte die Möglichkeit geben, dass Kommunen diese Anlagen übernehmen können, wenn sie denn eine Nutzung dafür haben oder dass auch andere eine Anlage übernehmen können. Da sind die Regelungen im Gesetz aber nicht ausreichend gewesen. Es gibt wenige Speicher, die inzwischen saniert worden sind. Die TLUG hatte vor allem Unterhaltskosten, aber es gab keine Sanierung. Und dort, wo Kommunen Anlagen übernehmen wollten, ist das häufig daran gescheitert, dass man sich nicht einigen konnte, auf welche Art und Weise man die Anlagen übernehmen konnte, weil man gesagt hat, es werden nur die Rückbaukosten für die Sanierung erstattet. Das hätte meistens zu einer finanziellen Belastung der Kommunen geführt.
Es gab die Prüfung, ob Angelverbände solche Anlagen übernehmen können – weil die darin angeln, die wollen dort ihrem Hobby nachgehen. Da war dann die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine, die im Mittelpunkt steht. Ich glaube, da müssen wir im Gesetzgebungsverfahren auch noch mal schauen. Die Frage der Wirtschaftlichkeit steht hier bei der Übertragung an Dritte auch im Mittel
punkt. Ich weiß zum Beispiel von einem Fischer, der zum Zweck der Fischerei eine Stauanlage übernehmen wollte, der dafür sogar ein Wirtschaftlichkeitskonzept vorgelegt hat, wo man bei der Prüfung zum Ergebnis kam: Nein, der kann die jährlichen Abschreibungen für die Anlage aus den Einnahmen aus Fischerei nicht erwirtschaften. Ich bin selbst Fischer. Ein Fischer kümmert sich täglich um seine Anlagen. Der sorgt also mit seinem täglichen Handeln dafür, dass ein Erddamm nie in einen Sanierungsbedarf kommt. Von der Warte her muss ich auch nicht sagen, dass ich den Erddamm in 80 Jahresscheiben irgendwo abschreiben müsste und das durch Fischereiertrag erwirtschaften kann. Das kann ich durch Fischereiertrag nicht erwirtschaften. Aber wir müssen die Möglichkeit geben, dass, wenn jemand, der mit dem Umgang mit solchen Anlagen jahrzehntelange Erfahrungen hat und sagt „Mein Betrieb kann das“, er auch die Möglichkeit bekommt, eine solche Anlage zu übernehmen.
Was ich aus meiner Sicht auch noch als Problem sehe, ist die abschließende Regelung, die mit der Liste der herrenlosen Speicher getroffen wird. Die Landesregierung führt eine Liste der Landesstauanlagen ein. Ich kann mich noch daran erinnern im 2009er-Gesetzgebungsverfahren, wie viele Kommunen bei uns auf der Matte standen und gesagt haben: Wir haben hier auch noch was. Die Landesregierung hatte damals gesagt: Nein, wir machen hier Schluss mit der Liste. Natürlich hat die Gemeinde Marksuhl ihre Klage gewonnen, das Land wurde unterhaltungspflichtig für den Speicher Ettenhausen. Ich sage mal, das ist eine Musterklage für all diejenigen, die noch in der Pipeline stehen und sagen, ich habe hier auch noch eine Stauanlage. Das Landesverwaltungsamt kennt, glaube ich, noch eine ganze Reihe von Stauanlagen, die in der Liste dieser Landesstauanlagen nicht drin stehen, für die es aber auch kein Staurecht gibt.
Von der Seite her müssen wir noch mal reden. Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit einer Öffnungsklausel. Ich sage mal, selbst die landeseigene Forstanstalt hat auf ihren Grundstücken Stauanlagen gefunden, für die es kein Staurecht gibt, wo wir auch noch klären müssen, wie damit umgegangen werden soll. Da gibt es sicherlich noch einiges an Diskussionsbedarf.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Frage der Abwasserbehandlung – auch das ein Grund, warum der Gesetzentwurf so lange gebraucht hat. Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass so intensive Diskussionen mit den Wasser- und Abwasserverbänden durchgeführt wurden, damit wir nicht in eine Falle laufen.
mit einer klaren Regelung, die Zweckverbände haben generell die Abwasserbehandlung durchzuführen mit öffentlichen Kläranlagen, das können auch Kleinkläranlagen sein, da müssen sich die Zweckverbände einen Kopf machen.
Das Problem, das sich im Laufe der bisherigen Debatten dargestellt hat, war, dass die Zweckverbände die Position eingenommen haben, wenn eine öffentliche Kleinkläranlage auf privatem Grund zu errichten ist, dann braucht es dafür erst einmal einen eigenen Stromanschluss. Das hätte ich nicht so gesehen, aber die sehen das so. Zweitens entsteht damit ein neuer Einrichtungsbegriff. Das heißt, alle diejenigen, die eine Kleinkläranlage, eine öffentliche Kleinkläranlage auf ihrem privaten Grundstück haben, werden zusammengefasst als eine Gemeinschaft von Gebühren- und Beitragszahlern unabhängig von den anderen Gebühren- und Beitragszahlern im Zweckverbandsgebiet. Die Kosten für die Kleinkläranlagen werden auf die voll und ganz übertragen. Wir hätten also mit einer solchen Regelung das Solidarprinzip im ländlichen Raum, das die CDU mal abgeschafft hat, nicht wieder eingeführt. Da muss man darüber nachdenken, welche anderen Lösungen es gibt.
Der Vorschlag des Umweltministeriums, mit dem Abwasserpakt mehr Geld ins System zu geben, ist richtig. Er ist notwendig, um den ländlichen Raum gleichzubehandeln. Wir hatten in der Vergangenheit, als wir die großen Städte an Kläranlagen angeschlossen haben, einen Fördersatz von etwa 65 Prozent. Wir liegen heute bei einem Fördersatz, der ist deutlich niedriger. Die Anschlusskosten pro Einwohner sind aber, weil die Kanallängen im ländlichen Raum pro Einwohner wesentlich größer sind und die Kanalkosten die größten Kosten bei der Abwasserentsorgung ausmachen, deutlich höher geworden. Das heißt, dort, wo wir früher 1.000 Euro an Kosten pro Einwohner hatten, hatten wir 650 Euro Förderung. Da, wo wir heute 6.000, 8.000 Euro pro Einwohner haben, haben wir vielleicht noch 30 Prozent Förderung. Das ist eine Geschichte, die kann am Ende nicht aufgehen. Deshalb ist es gut zu sagen: Wir stecken hier mehr Geld hinein und fördern auch gerade kleine Kläranlagen stärker, damit endlich wieder zentrale Kläranlagen auch von geringer Dimension im ländlichen Raum errichtet werden, was wasserwirtschaftlich Sinn macht, denn sie arbeiten stabiler, und was für die Bürger Sinn macht, denn sie haben wesentlich weniger Aufwand, sie müssen sich nicht jährlich damit beschäftigen, dass sie eine Wartung, dass sie eine Kontrolle durchführen, dass ihre Anlage ordentlich funktioniert. Mir hat mal ein Verbandsgeschäftsführer gesagt, er will doch der Oma nicht zumuten, dass sie noch zur Kläranlagenwärterin ausgebildet werden muss. Genau das ist aber im Moment leider Gegenstand im ländlichen Raum.
Wofür wir keine Lösung haben mit diesem Modell, das im Moment im Gesetzentwurf steht, ist, wie wir die Gerechtigkeitslücke im Bereich unter 200 Einwohner in der Ortschaft schließen können. 2.500 Euro Förderung für die Kleinkläranlage ist sicherlich ein Stück weit Schließen der Gerechtigkeitslücke mit den Landesfördermitteln, aber ich glaube, wir brauchen auch noch eine Regelung, wie wir Menschen, die sagen, ich fühle mich nicht in der Lage, eine Kläranlage zu errichten, das überfordert mich, ein Rundum-sorglos-Paket garantieren können. Ich denke, das ist Verantwortung der Kommunen. Auch wenn es nicht die öffentliche Kläranlage auf privatem Grund ist, muss es doch eine Möglichkeit geben, dass der Zweckverband am Ende verpflichtet ist, die private Kläranlage auf privatem Grund zu errichten und zu betreiben. Das muss dann der Grundstückseigentümer bezahlen. Aber wir können manchen Menschen nicht zumuten, diese Aufgabe selbst wahrzunehmen.