Protocol of the Session on September 21, 2012

Zu Punkt 2 b: Gerade ländliche Regionen, Kreise und Gemeinden haben im Freistaat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Aktionen und Initiativen auf den Weg gebracht, die in eine klimafreundliche und umweltschonende Zukunft weisen. Ich verweise auf die Broschüre „Bioenergie in Thüringen“, in der zahlreiche Klimaschutzprojekte aus der Landund Forstwirtschaft, dem kommunalen, privaten und dem betrieblichen Bereich aufgeführt sind. Unabhängig von den bereits bestehenden Projekten werden kontinuierlich neue Klima- und Energiekonzepte durch die Akteure in den Kommunen, in der Wirtschaft und auch im privaten Sektor umgesetzt,

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

die nicht nur Energie einsparen, sondern auch Treibhausemissionen mindern. Das Thema Klimaschutz und -anpassung steht auch im Rahmen der Landes- und Regionalplanung mit stetig wachsender Bedeutung seit vielen Jahren auf der Agenda. Hierzu sind die „Integrierten, regionalen Energiekonzepte“ zu nennen, die unter dem Punkt „Energie- und Klimaschutz“ von den Regionalen Planungsgemeinschaften in der Zeit von 2009 bis 2011 in Auftrag gegeben wurden. Die Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht.

Zu Punkt 2 c: Um den CO2-Ausstoß zu verringern oder so gering wie nur möglich zu halten, wird bereits bei der Straßenplanung auf weitestgehend staufreie Verkehrsabläufe geachtet. Derzeit wird das Augenmerk darauf gerichtet, das Thüringer Straßennetz neu zu ordnen, Straßen aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung abzustufen oder ganz einzuziehen. Für größere Städte, wie Erfurt, Gera oder Jena, lässt sich eine entlastende Wirkung insbesondere durch den Einsatz von Verkehrsmanagementkonzepten, die zu einer veränderten Aufteilung des Verkehrs führen und den Umstieg auf den ÖPNV unterstützen, erreichen. Ziel des Landes ist es, den öffentlichen Personennahverkehr weiter zu stärken und attraktiver zu gestalten. Jährlich wird ein ÖPNV-Investitionsprogramm aufgestellt, um den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur quantitativ und qualitativ zu unterstützen. In diesem Rahmen werden beispielsweise Straßenbahnprojekte unterstützt, wie die Grundsanierung oder der weitere Ausbau. Mit dem ÖPNV-Kooperationsprogramm sollen die Verkehrsplanung, Netze, Fahrpläne und Tarife künftig besser aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus erfolgt eine finanzielle Beteiligung an den Tarifverbünden. Nicht zuletzt trägt das Radverkehrskonzept des Freistaats ebenfalls zu einer umweltfreundlichen Verkehrspolitik bei und soll das Umsteigen vom Pkw auf das Rad für Kurzstrecken, also bis 5 km, erreichen.

Zu Punkt 2 d: Seit 1991 erfolgt die energetische Sanierung der landeseigenen Gebäude. Seit 2009 gelten konkrete Leitlinien für den Klima- und Ressourcenschutz sowie die Energieeinsparung für die staatlichen Hochbaumaßnahmen. Die Vorgaben zur Energieeffizienz der Landesgebäude wurden im Oktober 2011 nochmals verschärft. In Bezug auf Energieeinsparmaßnahmen in Landesgebäuden ist der „Leitfaden zum sparsamen Umgang mit Heizenergie und zu den Raumtemperaturen“ von 2012 ein weiterer Schritt. Durch die zentrale Zuständigkeit für den Pool-Energieeinkauf ist die Landesregierung in der Lage, im großen Umfang Einfluss auf die Herkunft der Energie zu nehmen. Der Freistaat konnte durch den Einkauf von Strom, der zu 75 Prozent aus regenerativen Energiequellen stammt, die CO2-Emission im Jahr 2012 gegenüber 2011 voraussichtlich um 42 Prozent verringern. Der

Niedrigenergiestandard, der für Baumaßnahmen in der öffentlichen Hand ab dem Jahr 2018 verbindlich vorgegeben ist, ist vier Jahre vorfristig bereits ab dem Jahr 2014 einzuhalten. Das ebenfalls in 2009 initiierte Projekt „Qualifizierung des Energiecontrollings in Landesliegenschaften“ dient der Verbesserung der vorhandenen Messinfrastruktur. Ein weiterer Schwerpunkt in der umwelt- und klimagerechten Sanierung von Landesgebäuden ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Der durch bauliche und technische Maßnahmen reduzierte Energieverbrauch in Landesliegenschaften wird zunehmend durch Bioenergie und Photovoltaik gedeckt. 48 Biomasseheizungen in Landeseinrichtungen liefern derzeit mehr als 10 Prozent des Gesamtwärmeverbrauchs. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik in Landesgebäuden wurde innerhalb von drei Jahren verdreißigfacht und deckt momentan ca. 1 Prozent des Gesamtstromverbrauchs der Landesliegenschaften. Gemäß Nummer 11 der „Richtlinie für Beschaffung, Verwaltung, Nutzung, Aussonderung, Verwertung und Schadensabwicklung bei Unfällen von Dienstfahrzeugen des Freistaates“ sind bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen die besonderen Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Da der Fahrzeugbestand bei Leasingfahrzeugen in der Regel nach einem Jahr ausgetauscht wird, sind diese Kraftfahrzeuge auf dem neuesten Stand der Technik.

Im Weiteren wird auf die Antwort der Thüringer Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sedlacik, hier Antworten zu Frage 3 und 4, verwiesen. Bei den Ausschreibungen zur Beschaffung von Fahrzeugen für die Thüringer Polizei werden in allen Leistungsbeschreibungen als Mindestanforderung für den Umweltschutz die aktuellsten technischen Standards zugrunde gelegt.

Zu Punkt 2 e: Recyclingkapazitäten bestehen für Bauabfälle, organische Abfälle, Wertstoffe aus Haushalt und Gewerbe, wie Papier, Pappe, Karton, Altglas, Kunststoffabfälle sowie für produktionsspezifische Abfälle. Die Kapazitäten wurden von Unternehmen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft geschaffen. Eine wesentliche Rahmenbedingung für die Schaffung von Recyclingkapazitäten besteht in der Bereitschaft der Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die Recyclingprodukte auch abzunehmen. Erst hierdurch entstehen die aus Ressourcengesichtspunkten gewünschten Substitutionseffekte. Im Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz wird die öffentliche Hand verpflichtet, bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Gebrauchsgütern sowie bei der Durchführung von Baumaßnahmen nach Möglichkeit Produkte zu verwenden, die aus Abfällen oder in abfallarmen Verfahren hergestellt wurden.

Zu Punkt 2 f: Auf der Ebene der Landesplanung sind die Klimaschutzziele im Ergebnis ressortübergreifender Abstimmung als Grundsätze und Ziele

(Staatssekretär Richwien)

im Landesentwicklungsprogramm verankert. In den jeweiligen Regionalplänen werden diese Grundsätze und Ziele durch die vier regionalen Planungsgemeinschaften konkretisiert. Die kommunale Bauleitplanung ist neben den baurechtlichen Bestimmungen in ihren Entscheidungen an diese Vorgaben gebunden. Es handelt sich hierbei um aufeinander abgestimmte Handlungserfordernisse und Planungen, die sich als Grundlage für eine klare Regelung und Vorgehensweise bei der Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzzielen im Freistaat bewährt haben.

Zu 3.: Wie schon in Punkt 1 erläutert, haben wir in Thüringen den CO2-Ausstoß seit 1990 mehr als halbiert. Alle Sektoren haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Der in 2010 gegenüber 2009 um rund 1 Mio. Tonnen wieder angestiegene CO2-Ausstoß vor allem aufgrund der Wirtschaftsbelebung nach der Finanzkrise betrifft alle Sektoren mit Schwerpunkt in der Industrie. Trotzdem wird im industriellen Sektor weiteres Einsparpotenzial gesehen. Mit der Thüringer Energieeffizienzoffensive werden Einsparmaßnahmen im Bereich KMU gefördert.

Zu Punkt 4: Durch ökonomische Anreize, qualifizierte Information und Beratung werden die Wirtschaft, die Kommunen und die privaten Anwender in die Lage versetzt, Energiekosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Der Leitfaden „Energie von Bürgern. Für Bürger“ weist zahlreiche Möglichkeiten auf, insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht Klimaschutzmaßnahmen wirkungsvoll umzusetzen.

Zu Punkt 5: Mit dem Thüringer Klima- und Anpassungsprogramm von 2009 wurde der Stand der Erkenntnisse zu den bereits stattgefundenen und zu erwartenden Klimaänderungen in Thüringen aufgezeigt. In einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit wurden darauf aufbauend mögliche Optionen zum Umgang mit den Klimafolgen abgeleitet. Derzeit erfolgt wieder in einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit die Erarbeitung eines integrierten Maßnahmeprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat, in dem im Sinne eines Aktionsplans, je nach Erkenntnissen und Entwicklungsstand, in den Handlungsfeldern konkret durchzuführende Anpassungsmaßnahmen abgeleitet, bewertet und miteinander in Einklang gebracht werden sollen.

Es ist vorgesehen, im Laufe des nächsten Jahres das Maßnahmeprogramm vorzustellen. Weiterhin soll sich auf der Basis einer durch die Thüringer Klimaagentur einzurichtenden Informations- und Kommunikationsplattform ein interaktiver Informationsund Diskussionsprozess anschließen.

Zu II.: Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Kommunen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den kommunalen Möglichkeiten des Klimaschutzes und

ihrer Anpassung an den Klimawandel. Daneben stehen die Rechtsaufsichtsbehörden unter anderem in Kontakt mit der Thüringer Aufbaubank, der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur und der Kommunalen Dienstleistungs-Gesellschaft Thüringen mbH, die die Kommunen bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten beraten. In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen die Kommunen die Möglichkeit in Anspruch nehmen, ist im Einzelnen nicht bekannt. Mit der Bildung des Netzwerkes „Energie- und Kommunen“ und der finanziell unterstützten Möglichkeit zur Teilnahme am europäischen Energiepreis werden fachliche Unterstützung beim Aufbau eines kommunalen Energieund Klimaschutzmanagements sowie praktische Ansätze zur Energieeinsparung und -erzeugung zur Verfügung gestellt. Letztlich handelt es sich bei den Maßnahmen für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich verfolgt, begleitet und an neue Entwicklungen angepasst wird.

Entsprechend der Drucksache 5/2999 „Thüringen aktiv für einen Energieumbau“ wird der Thüringer Landtag bereits jährlich über den Fortgang der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Freistaat, der die Reduktion von klimarelevanten Treibhausgasen impliziert, unterrichtet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen eine Aussprache wollen? So werden wir also zum Sofortbericht und natürlich gleichzeitig zu Nummer II dieses Antrags beraten. Ich rufe als Ersten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Dr. Augsten auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor uns liegt ein Antrag zur Behandlung, der einen wesentlichen Kern hat, und zwar nachzulesen unter II. die Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs. Drumherum ist sehr viel Beiwerk. Ich hatte eigentlich vor, jetzt an dieser Stelle ein paar kritische Worte zu finden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich und Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein paar kritische Worte zum einen, weil natürlich viele der Fragen, die DIE LINKE gestellt hat, nichts mit dem eigentlichen Antrag oder mit dem, was unter II. steht, zu tun haben, weil der Rechnungshof

(Staatssekretär Richwien)

sich sehr explizit um Energieeffizienz und Solarförderung gekümmert hat. Zweitens, weil man ganz viel von dem, was hier gefragt wurde, nachlesen kann in zahlreichen Broschüren und Publikationen. Es gab dazu auch parlamentarische Initiativen. Aber nach der Rede von Staatssekretär Richwien sind wir eigentlich dankbar, dass die LINKEN die Fragen gestellt haben. Es war so bemerkenswert ich sage nicht gut, sondern bemerkenswert. Mindestens die Abgeordneten Adams und Schubert haben sehr gut zugehört. Wir werden auf diesen Bericht mit Sicherheit zurückkommen, nicht nur deshalb, weil wieder das Argument kommt, 1990 als Ausgangsbasis für die Entwicklung. In einem anderen Satz sagen Sie dann, wenn die CO2-Belastung zunimmt, dann hat das mit der Wirtschaft zu tun. Herr Richwien, nehmen Sie es endlich mal mit, dass wir seit 1990 so eine Entwicklung haben, hat genau auch damit zu tun, dass wir den Zusammenbruch der Wirtschaft hatten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also insofern, wenn man das einmal so einschätzt, dann muss man auch ehrlich sein und muss sagen, das ist kein Verdienst der Landesregierung und der Politik, sondern wir hatten den Zusammenbruch der Wirtschaft und das ist genau der Grund dafür, warum wir so relativ gute Ergebnisse vorweisen können.

Wir werden das noch einmal genau studieren und werden sicher an mehreren Punkten darauf zurückkommen. Ich gehe davon aus, dass wir das auch mindestens im Umweltausschuss noch mal besprechen. Insofern zumindest noch der Hinweis zu Punkt 5. Heutzutage ist es oft einfacher, mal im Internet schnell ein Dokument zu suchen, als da im Regal nachzuschauen, wo ist denn die Broschüre, um die es da geht. Herr Richwien, nehmen Sie bitte da mal mit, dass wahrscheinlich diese Klima- und Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2009 nicht zu finden ist im Internet - sehr schade. Es ist ein Werk, was sich sehen lassen kann. Man muss schauen, was für Konsequenzen die Landesregierung daraus zieht, aber zumindest als Aktionsplan ist das gut. Wir haben es im Internet nicht mehr gefunden, es ist wahrscheinlich irgendwo verloren gegangen.

Meine Damen und Herren, uns fallen zu dem, worum es uns geht, nämlich um das, was der Rechnungshof hier vorgelegt hat, ganz andere Fragen ein. Die werden wir im Ausschuss stellen, so wie wir das immer gemacht haben, wenn der Rechnungshof etwas auf den Tisch gelegt hat, denn da gehören aus unserer Sicht solche Anträge auch hin. Der Rechnungshof ist beim Ausschuss dabei, man kann ihn selbst befragen, wir haben das ja auch schon bei anderen Berichten so gehandhabt. Man hat Expertentum versammelt, das noch mal Stellung nehmen kann. Nun gut, nun haben wir den Antrag hier im Plenum und reden darüber. Ich

möchte mich im Folgenden wirklich mit dem beschäftigen, was hier zur Debatte steht, nämlich mit dem, was der Rechnungshof der Landesregierung mit auf den Weg gegeben hat.

Zunächst einmal teilen wir diesen Bericht und die Forderungen des Rechnungshofs in drei Bereiche. Im ersten und wesentlichen Bereich geht es um Energieeffizienz. Dort findet das, was der Rechnungshof vorgelegt hat, unsere volle Unterstützung, sowohl in der Analyse als auch in den Konsequenzen. Das kann man in vielen Initiativen meiner Fraktion nachlesen. Da hat Frau Schubert einiges auf den Weg gebracht. Wir haben eigene Anträge hier im Plenum dazu. Hier bestätigt der Rechnungshof im Prinzip unsere Position. Alles das, was er fordert, findet unsere ungeteilte Unterstützung.

Im zweiten Bereich, dem 1.000-Dächer-Programm, auch da kann man beim Kollegen Adams nachlesen, teilen wir die kritische Analyse. Dieses 1.000-Dächer-Programm hat bei Weitem nicht das gebracht, was es bringen sollte. Wir waren ja von Anfang an der Meinung, dass man das Geld für andere Dinge einsetzen sollte. In der Analyse genau unsere Auffassung, aber bei der Konsequenz, die daraus erwächst, nämlich dass der Rechnungshof dann letzten Endes sagt, man kann sich da an dieser Stelle Geld sparen, das findet nicht unsere Zustimmung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch hier hat der Kollege Adams bei jeder Gelegenheit darauf hingewiesen, wir brauchen dieses Geld auch im Solarbereich, aber wir müssen es anders einsetzen, nämlich für Forschung und für Entwicklung, für innovative Projekte. Insofern Analyse richtig, aber die Konsequenz dessen, was der Rechnungshof dort fordert, die teilen wir dann nicht.

Meine Damen und Herren, was aus unserer Sicht überhaupt nicht unsere Zustimmung findet, das ist der Umgang in diesem Bericht mit der Solarförderung insgesamt. Ich finde es zunächst einmal überhaupt kompliziert - wir kennen ja als Politikerinnen und Politiker auch das Instrument der Überziehung und der Gegenüberstellung, um da noch mal etwas besonders hervorzuheben -, dass man hier in dem Bereich die Energieeffizienz, die wichtige Frage der Energieeffizienz zu überhöhen gedenkt, indem man die Erzeugung in einer Art und Weise kritisiert, die nicht gerechtfertigt ist, das ist etwas, was wir vom Weg her und auch von der Zielstellung her nicht unterstützen können.

Wir sind der Auffassung, zu einer Energiewende gehört die Energieerzeugung genauso wie natürlich die Energieeffizienz, die der Rechnungshof, wie gesagt, zu Recht anspricht. Dazu gehört der Netzausbau, dazu gehört Speicherung, alles das sind wichtige Dinge.

(Beifall SPD)

Sicher hat der Rechnungshof recht, wenn er sagt, wir haben im Erzeugungsbereich ganz viel fertiggestellt, ganz viel vorangebracht. Dort muss man möglicherweise auch einige Instrumente überdenken. Aber so auf Solar einzuschlagen, wie das dieser Bericht macht, das ist nicht angebracht. Insofern, ich sage das auch deshalb, weil Herr Altmaier diese Woche den deutschen Naturschutztag hier eröffnet hat, am Dienstag hier in Erfurt, und im Gegensatz zu Herrn Rösler, der ja gemeinsam mit der FDP keinen Hehl daraus macht, welche Sympathie er zu Atomstrom und Kohlestrom hegt. Herr Altmaier macht das natürlich viel eleganter. Am Dienstag bei seiner Eröffnungsrede hat er heftig dafür geworben, die Naturschutzverbände mögen ihn dabei unterstützen, die Bremse einzulegen, das geht alles viel zu schnell, die ganze Förderung, und das ganze EEG und der ganze Netzausbau und die ganze Windenergie, das kann man doch so nicht machen. Das ist natürlich wesentlich eleganter und man sucht sich dort auch Verbündete, von denen einige sicher dort auch sehr angetan waren. Meine Damen und Herren, so kann es nicht sein. Es kann nicht sein, dass man Dinge, die

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

im EEG auch bei der Solarförderung zu diskutieren sind, dass man das aber der Solarenergie bzw. der Photovoltaik insgesamt anlastet. Also schlecht gemacht heißt nicht, dass das insgesamt schlecht ist, sondern dass man dort über die Instrumente reden muss.

Abgeordneter Barth möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Aber selbstverständlich, deswegen warte ich ja, habe extra eine Pause eingelegt.

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Er ist sozusagen der Dr. Augsten in freudiger Erwartung.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sieht aber anders aus.)

Genauer will ich es nicht wissen, wirklich nicht. Kollege Augsten, weil Sie eben in einer jetzt nicht besonders neuen, aber auch nicht besonders einfallsreichen rhetorischen Schleife auch die erneute Unterstellung in Ihrer Rede dabei hatten, dass, ich

meine, es wäre auch Herr Altmaier mit erwähnt worden, aber insbesondere der Bundeswirtschaftsminister Rösler sich als Fürsprecher der Atomindustrie - wie Sie das immer formulieren - geoutet hätte,

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, so ist es.)

würde ich Sie einfach fragen, ob Sie mir das mal mit einem konkreten Zitat, welches möglichst dann auch ein ungefähres Datum zumindest tragen sollte, unterlegen können?

Ich pflege nicht, hier Reden von Herrn Rösler mit mir zu führen. Wir reichen Ihnen das nach und das dann in mehrfachen Beispielen.