Protocol of the Session on June 1, 2012

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Verfassungsschutz nicht nur in Thüringen, aber gerade hier bei uns eine ganze Reihe von problematischen Vorgängen, Entwicklungen und Verwicklungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten hat, das ist unbestritten. Wir haben gestern in einem anderen Tagesordnungspunkt darüber auch sehr ausführlich gesprochen. Aber der Minister hat es auch eben deutlich gesagt, diese Dinge müssen aufgearbeitet werden, daraus müssen Lehren gezogen werden, das stimmt ja auch, aber der Verfassungsschutz ist deshalb keine verfassungsfeindliche Organisation und er ist auch nicht die Staatssicherheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Die Ausstellung, über die wir reden, ist inhaltlich darauf ausgerichtet, demokratische Werte zu vermitteln, und sie befasst sich thematisch vorwiegend mit dem Rechtsextremismus. Sie kann und soll auf die Bereiche Linksextremismus und auch religiös motivierter Extremismus erweitert werden, das finde ich ausdrücklich gut, aber im Moment - und das spiegelt ja auch ein Stück weit die öffentliche Debatte wider - befasst sie sich vorwiegend mit dem Rechtsextremismus. Wenn es Ihnen, liebe Kollegen von den GRÜNEN, nun darum ginge, Wertevermittlung zu betreiben, dann sollten Sie genau das tun, wozu die überwiegende Mehrzahl der Schüler an dieser Schule, die Lehrer und die Eltern offenkundig auch in der Lage waren, nämlich zwischen der Ausstellung und dem Aussteller und insbesondere dessen aktueller Verfasstheit wohl zu unterscheiden.

Es liegen eine ganze Reihe Anfragen vor, diese Ausstellung im öffentlichen Raum zu zeigen. Angesichts des Anliegens der Ausstellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich es für durchaus richtig, notwendig und wichtig, dass diese Ausstellung auch künftig gezeigt werden kann, auch, wenn das gewollt ist, an Schulen in Thüringen.

(Beifall FDP)

Dass es dazu eines Verständnisses, einer Diskussion zwischen Lehrern, Eltern und Schülern bedarf, dieser Grundsatz gilt für alle außerunterrichtlichen Vorhaben in Thüringer Schulen. Ihr Punkt II.3. ist deshalb ein Misstrauensantrag, ein Misstrauensvotum gegenüber den Thüringer Schulen. Das steht im Übrigen auch im Thüringer Schulgesetz bei der Frage, wofür die Schulkonferenz zuständig ist, ausdrücklich drin, dass Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen in der Schulkonferenz zu beraten und zu beschließen ist. Von daher ist dieser Punkt absolut unnötig.

Zur Bundeswehr: Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß dem Weißbuch hat die Bundeswehr unter anderem den Auftrag, die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu sichern, einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Raum zu leisten. In ihrer Konzeption wird als Aufgabe weiter festgelegt unter anderem die internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundeswehr sieht sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht, sondern pflegt ihr eigenes Traditionsbewusstsein aus ihrem Verständnis als demokratische Armee aus mündigen Bürgern aus den letzten 50 Jahren Bundeswehrgeschichte. Der Deutsche Bundestag hat weitreichende Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Ausland, deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarmee bezeichnet.

(Beifall FDP)

Und dieser Armee, die aus ihrem Auftrag und ihrem Selbstverständnis gerade auch in Abgrenzung zu den finsteren Zeiten zwischen 1933 und 1945 ganz bestimmt viel zur politischen Bildung in unserem Land beitragen kann, dieser Bundeswehr wollen Sie den Zugang zu den Schulen verbieten. Die kommunistische Fraktion, die das ja ehrlich sagt und bei der das ja auch nicht überrascht, die sagt das, wie gesagt, wenigstens ehrlich. Aber ich sage ganz deutlich: Wir wollen das ausdrücklich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Heute Nachmittag werden 360 Soldaten des Logistik-Batallions 131 in Bad Frankenhausen in den Einsatz nach Afghanistan verabschiedet. Diese Soldaten gehen in einen Einsatz im Auftrag unseres Landes, im Auftrag unseres Volkes, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein Einsatz übrigens, der unter Federführung eines GRÜNEN Außenministers begonnen worden ist und quasi als Abschiedsgeschenk soll dieser Landtag diesen Soldaten die Botschaft mitgeben: Wir erwarten von Ihnen den Einsatz Ihres Lebens, aber an unseren Schulen haben sie nichts zu suchen. Das ist schäbig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU, FDP)

In vielen Bundesländern gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kultusministerien und der Bundeswehr über den Einsatz der Jugendoffiziere und über die Formen der politischen Bildungsarbeit an den Schulen, die sich selbstverständlich immer an den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses orientiert.

In Thüringen gibt es eine solche Vereinbarung nicht. Es gab einmal einen Entwurf, der nicht wei

terverfolgt worden ist. Ich will das hier gar nicht kritisieren, weil ich auch nach den Ausführungen des Ministers davon ausgehe, dass man diese Vereinbarung deshalb nicht weiterverfolgt hat, weil alle Beteiligten der Meinung sind, dass es so, wie es läuft, gut ist und in Ruhe und ohne weitere Regulierung und großen Aufwand weiterlaufen soll. Es wird kein Handlungsbedarf gesehen, so würde ich das interpretieren.

Genauso wenig wie hier offenbar das gesehen wird, genauso wenig, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht man diesen Kriterienkatalog, von dem schon bei meinen Vorrednern die Rede war. Da soll ein Kriterienkatalog entwickelt werden, der „den Schulleitungen sowie den veranstaltenden Lehrerinnen und Lehrern im Freistaat klare Handlungsorientierungen bietet, wie der Einsatz von Informations- und Öffentlichkeitsangeboten von nicht zur Schule zugehörigen Personen konsequent am Beutelsbacher Konsens ausgerichtet werden kann;“.

Der Minister hat das vorhin schon kurz gesagt, beim Beutelsbacher Konsens Mitte der 70er-Jahre, 1976 meine ich, ist es gewesen, ging es gerade nicht um einen theoretischen Konzeptstreit oder irgend so etwas, sondern es ging um klare Regeln für die pädagogische Praxis. Der Beutelsbacher Konsens ist genau der Kriterienkatalog, an dem sich politische Bildung auszurichten hat. Es ist genau der Katalog, den Sie fordern. Was Sie wahrscheinlich meinen, das ist eine Vorschrift, die studierten Pädagogen wie kleinen Kindern genau jeden einzelnen Schritt vorschreibt, den sie zu tun haben, auch die Reihenfolge, in der sie das zu tun haben und der die Pädagogen genauso übrigens wie Schüler und Eltern schlicht und ergreifend entmündigt.

(Beifall FDP)

An GRÜNEN Ideen soll das Thüringer Schulwesen ausgerichtet werden. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wenn Sie schon studierten Pädagogen in einer solchen Weise misstrauen, wie begründen Sie eigentlich Ihre Aktivitäten zum Ausbau der Kindergartenbetreuung? Dort hat das Personal überwiegend keine Hochschulausbildung und wir sollen denen unsere Kinder anvertrauen, ohne dass wir ihnen für jede Aktivität, die im Kindergarten gemacht wird, ein Kochrezept mitgeben. Was wollen Sie denn demnächst überhaupt alles vorschreiben? Ich finde, wie gesagt, dass Ihr Antrag ein Misstrauensvotum ist, ein Misstrauensvotum gegen zentrale Institutionen des demokratischen Rechtsstaats.

(Beifall FDP)

Er ist auch - und das ist vor allem zu konstatieren ein weiteres Dokument Ihres Gesellschaftsbildes, alles zu verbieten, was sich Ihrem Zugriff vielleicht

entziehen könnte, und alles zu regulieren, was Sie irgendwie in die Finger bekommen können.

Man könnte meinen, diesen Antrag braucht kein Mensch.

(Beifall FDP)

Wenn er zu irgendetwas gut ist oder war, dann dafür, möglichst vielen Menschen genau dieses Bild vermittelt zu haben, insbesondere vielen Menschen in den betroffenen Institutionen, in Schulen und in der Bundeswehr insbesondere zu zeigen, was Sie von ihrer Arbeit, von ihrer Tätigkeit halten, die Augen über die GRÜNEN zu öffnen. Das ist mit dem Antrag geschehen, deswegen kann man ihn auch ablehnen. Herr Kollege Emde, wenn Sie konsequent wären und sagen, dass Sie den Antrag der LINKEN ablehnen, dann müssen Sie den der GRÜNEN auch ablehnen, denn die wollen beide das Gleiche. Deshalb werden wir sie beide ablehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich mich ganz herzlich im Namen meiner Fraktion für den Bericht von Minister Matschie bedanken, der ja durchaus auf den einen oder anderen Punkt in der Fragestellung eingegangen ist. Ich werde auch ausführen, an welchen Stellen es vielleicht Dissens gibt. Ich bin dennoch aber schon jetzt guter Hoffnung, dass wir im Ausschuss tatsächlich eine fundierte Debatte führen werden, denn ich glaube, es gibt etliche Punkte, über die wir uns einmal austauschen sollten.

Herr Barth, zu Ihnen nur so viel, mit Scheinheiligkeit kennen Sie sich ja sehr gut aus, auch steht das, was Sie hier vorgetragen haben, mitnichten in unserem Antrag, die Mühe, ihn zu lesen, machen Sie sich ja gar nicht, Sie sind in Ihrer Verbotsschiene drin, die Sie uns zuschreiben. Wenn Sie meinen, dass die Welt so schlicht gestrickt ist, Herr Barth, dann tut es mir in gewisser Weise leid, aber ganz so einfach ist es eben manchmal auch nicht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen habe ich mehrfach aus dem Antrag zitiert.)

Die Ausstellung, die Sie erwähnten, im Erfurter Ratsgymnasium und von der Sie im Übrigen so genau wissen, dass nur zwei Schüler oder Schülerinnen an Protesten beteiligt waren, hat stattgefunden und sie hat zu einer durchaus spannenden Ausein

(Abg. Barth)

andersetzung geführt. Schön, dass Sie sich auch etwas dazu angelesen haben. Ich kenne diese Schule sehr gut, es waren und sind durchaus mehr Schülerinnen und Schüler beteiligt und vor allen Dingen ist daraus ein sehr, sehr gutes Projekt entstanden. Ich weiß nicht, ob Sie das auch schon gesehen haben, ab heute gibt es nämlich eine Homepage, weil sich eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern unter der Überschrift „Stellungnahme zu den Inhalten einer Ausstellung“ zusammengetan hat und einen zweitägigen Workshop veranstaltet hat, wo sie sich mit dieser Ausstellung intensiv auseinandergesetzt haben und ihre Überlegungen präsentieren.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Dafür braucht es Ihren Antrag nicht.)

Das ist sehr gut, Herr Barth, aber belehren Sie mich jetzt nicht, sondern vielleicht hören Sie mir einfach mal zu. Ich freue mich, dass Schülerinnen und Schüler hier eine kontroverse Debatte führen, es gab allerdings einen Auslöser, den wir durchaus in gewisser Weise problematisieren wollen und der sicherlich mit dazu beigetragen hat, warum unser Antrag genauso aussieht, wie er aussieht. Unser Antrag möchte eine konsequente Orientierung am Beutelsbacher Konsens. Und der Beutelsbacher Konsens, lieber Herr Minister Matschie, findet sich bisher nur in einer Fußnote, das wissen Sie auch, in einem Lehrplan wieder. Er liegt der Bildungsarbeit eigentlich zugrunde, aber viele wissen gar nicht, was dieser eigentlich beinhaltet. Er beinhaltet das Kontroversitätsgebot beispielsweise und genau da möchte ich noch einmal Bezug auf diese Ausstellung nehmen. Die Ausstellung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz wurde im Evangelischen Ratsgymnasium gezeigt und sie hat zu Recht zu vielen Protesten geführt. Im Übrigen will niemand diese Ausstellung verbieten. Was aber sagt der Beutelsbacher Konsens im Umgang mit einer solchen Ausstellung?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nichts.)

Der Beutelsbacher Konsens sagt, dass unterschiedliche Positionen in kritischen Fragen adäquat dargestellt werden müssen. Der Verfassungsschutz hat auch keinen Bildungsauftrag, Gott sei Dank, das will ich nur mal sagen. Uns geht es darum, dass die unterschiedlichen Positionen dargestellt und hinterfragt werden können. Wenn aber unkritisch eine Ausstellung einfach nur gezeigt wird, die zudem auch noch, wie etliche Fachleute bestätigen, als didaktisch grottenschlecht bewertet werden muss, dann kann ich Ihnen nur sagen, wäre es sehr gut gewesen, wenn bereits zur Ausstellungseröffnung auch Kritikerinnen und Kritiker beispielsweise eingeladen worden wären, wenn zivilgesellschaftliche Akteurinnen eingeladen worden wären,

(Beifall DIE LINKE)

wenn es vielleicht parallel eine Ausstellung beispielsweise von MOBIT in dieser Schule gegeben hätte und man dann hätte vergleichen können, diskutieren können, streiten können, beraten können, genau das ist das Kontroversitätsgebot, lieber Herr Barth, und genau das wollen wir umgesetzt wissen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anfrage durch den Herrn Barth?

Bitte am Ende.

Vielen herzlichen Dank. Ich möchte auf ein paar fachliche Fehler in dieser Ausstellung eingehen. Warum beispielsweise erwähnt die Ausstellung die Kleidungsmarken Fred Perry, Lonsdale und Ähnliche, die überhaupt nicht mehr häufig in der Szene getragen werden? Auch ist Rock Against Communism nicht, wie in der Ausstellung dargestellt, ein Musikstil, sondern eine Vorform von Blood & Honour. Weiterhin ist National Socialist Hardcore nicht mit Street Aig Nazis identisch. Es finden sich inhaltliche Fehler in dieser Ausstellung zuhauf, sie gipfeln in der Tafel, die sich mit der sogenannten Extremismustheorie befasst. Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Ich habe mit vielen Lehrerinnen und Lehrern gesprochen, auch von dieser Schule war Lehrerinnen und Lehrern nicht bewusst, dass ein Informationsangebot des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz derart fehlerhaft sein könnte, derart zu hinterfragen ist. Das, meine ich, ist durchaus eine der Begründungen mit dafür, dass wir sagen, wir wollen einen verbindlichen Kriterienkatalog. Ich finde das auch gar nicht schlimm, dass wir vielleicht nicht einer Meinung sind. Wir können ja gern darüber diskutieren, wie dieser aussehen kann, aber er soll eine Handreichung, er soll eine Hilfestellung sein, genauso wie es die entsprechenden Informationen über qualitativ hochwertige und für schulische Bildung geeignete Vortrags-, Ausstellungs- und Informationsangebote braucht. Denn wie Sie eben richtig sagten, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hat keinerlei Bildungsauftrag. Das muss hier einfach noch mal gesagt sein.

Ich will aber auch sehr deutlich hier sagen: Uns geht es eben nicht darum, den Schulen irgendetwas zu verbieten. Wir wollen nicht, wie Sie es so platt sagen oder herbeireden wollen, Herr Barth, was Sie uns unterstellen, dass die Bundeswehr

überhaupt nichts mehr in Schulen zu suchen hat. Aber wenn die Bundeswehr in eine Schule eingeladen wird, dann wollen wir, dass selbstverständlich auch beispielsweise diejenigen eingeladen werden, die sich für zivilen Friedensdienst stark machen und Alternativen aufzeigen, dass vielleicht auch Betroffene von Konflikt- und Kriegssituationen mit eingeladen werden und dass man so ebenfalls eine kontroverse Debatte führen kann, weil es eben nicht um eine Überrumpelung oder eine Indoktrination geht, sondern darum, dass wir mündige Schülerinnen und Schüler erziehen, dass wir auch mündige Lehrerinnen und Lehrer haben, die sich selbstverständlich mit Problematiken auseinandersetzen und dafür ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure einladen können. Die Regelungen dazu sind in den Lehrplänen nicht ausreichend, davon sind wir überzeugt. Zwar sind in den Entwürfen, das sagte ich eben schon, die zugrunde liegenden Prinzipien enthalten - Schülerorientierung, Kontroversität und Überwältigungsverbot -, aber die aktuellen Beispiele zeigen durchaus, dass dies nicht ausreicht und dass es dringend Informationsangebote braucht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns geht es nicht um Vorschriften, sondern wir wollen den Lehrkräften Unterstützung und Orientierung bieten, und das nicht in Form von Vorschriften, sondern in Form von Angeboten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Was ist denn ein Gesetz anderes als eine Vorschrift?)

Sehr geehrter Herr Barth, lassen Sie mich ausreden! Ich habe Ihre Rede auch ertragen.

(Unruhe FDP)